Gelbe scheinwerfer hier erlaubt??

BMW 3er E36

Hi Leute,

ich habe mir mal was eingebaut und wollte auch somit gleich mal Fragen ob es in Dt verboten ist?? Ein E-Prüfzeichen ist drauf....

Was ist den wenn ich mir noch helle Lampen hole...dann sollte das mit dem weißen Licht auch passen.....

danke im vorraus....

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62 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Limo320


Ich denke mal das Problem wird die E Nummer sein?!
Deutschland hat ja bestimmt eine andere wie Frankreich.

E Nummer ist E Nummer. Egal ob E1, E2, oder E587.

Die sind dann überall in Europa zugelassen.... Aber Ausnahmen bestätigen ja die Regel 😁 Ich hab auch meinen Blinker, Seitenblinkern, Blinkerbirnchen usw... auch unterschiedliche E Nummern.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


E Nummer ist E Nummer. Egal ob E1, E2, oder E587.
Die sind dann überall in Europa zugelassen.... Aber Ausnahmen bestätigen ja die Regel 😁 Ich hab auch meinen Blinker, Seitenblinkern, Blinkerbirnchen usw... auch unterschiedliche E Nummern.

Dann dürfte ja nichts dagegen sprechen😁

Wenn nur die Lichtausbeute net so bescheiden wär🙁

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


E Nummer ist E Nummer. Egal ob E1, E2, oder E587.
Die sind dann überall in Europa zugelassen....

*dito*

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

Liste der Kennzahlen
1 Deutschland 2 Frankreich 3 Italien 4 Niederlande 5 Schweden 6 Belgien 7 Ungarn 8 Tschechien 9 Spanien 10 Jugoslawien; jetzt Serbien und Montenegro 11 Großbritannien 12 Österreich 13 Luxemburg 14 Schweiz 15 DDR; Nummer gestrichen, evtl. Bauteile jetzt E1 Deutschland 16 Norwegen 17 Finnland 18 Dänemark 19 Rumänien 20 Polen 21 Portugal 22 Russische Föderation 23 Griechenland 24 Irland 25 Kroatien 26 Slowenien 27 Slowakei 28 Weißrussland 29 Estland 31 Bosnien und Herzegowina 32 Lettland 37 Türkei 40 Mazedonien 42 Europäische Union 43 Japan

Zitat:

Original geschrieben von karakus48


*dito*

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

Ich staune immer wieder,wie schnell und woher Du das hast?😁

gruß

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ich habe gelbe leuchtmittel in den neblern... in kombination mit den mtec abblendlichtern ist das ne sinnvolle sache...meiner meinung nach

Zitat:

Original geschrieben von MadDStylezz


ich habe gelbe leuchtmittel in den neblern... in kombination mit den mtec abblendlichtern ist das ne sinnvolle sache...meiner meinung nach

Das kannst net miteinander vergleichen😉

Zitat:

Original geschrieben von Limo320


Das kannst net miteinander vergleichen😉

joa klar.. ich mein damit eigentlich nur das man bei schlechtem wetter schon besser sieht!

Zitat:

Original geschrieben von Limo320


Ich staune immer wieder,wie schnell und woher Du das hast?😁

gruß

ich staune auch. So schnell kann ich gar nicht google im Explorer eingeben, schon kommt von karakus ne Antwort die zu 99,9% richtig und ausfürlich beschrieben ist. Respekt!!!

Zitat:

Original geschrieben von karakus48


... unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat ...

Die Gelben Scheinwerfer sind in der BRD verboten, wenn man nun mit einem E-Prüfzeichen daher kommt interessiert das nicht. Die Bestimmungen hierzulande untersagen diese Scheinwerfer.

Kenne das von meinem Heckflügel auf meinem E30, der hatte ein E3 Prüfzeichen, aufgrund von Gesetzen durfte ich den hier nicht verwenden. Habe mir dann die deutsche Ausführung mit einem E1 Prüfzeichen gekauft. Änderungen waren in der Art der Halterung und der Bremsleuchte erkennbar.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


E Nummer ist E Nummer. Egal ob E1, E2, oder E587.
Die sind dann überall in Europa zugelassen.... Aber Ausnahmen bestätigen ja die Regel 😁 Ich hab auch meinen Blinker, Seitenblinkern, Blinkerbirnchen usw... auch unterschiedliche E Nummern.

das ist glaub ich net so richtig, mit der zulassung von englischen teilen ist das irgendwie anders bei scheinwerfern!

ps: das prüfzeichen auf dem glas, einfach gegen ein glas aus deutschland tauschen 😁 *duck*

@ BlueWhite:

Das ist ebend nicht so. Die Bundesrepublik hat sich im Rahmen der ECE-Verträge verpflichtet, alle Genehmigungen anzuerkennen, die durch eines der Unterzeichnerstaten auf Basis der ECE-Regelungen erteilt wurden. (Die ECE-Regelungen sind die mit der Bundesrepublik vereinbarten Bedingungen) Insofern ein Teil nun diesen Regelungen entspricht, ist Deutschland verpflichtet, dessen Legalität anzuerkennen. (Und die Scheinwerfer sind im Rahmen der ECE-Regelung zulässig, da es in dieser keine Einschränkung der Scheinwerferfarbe gibt.) Da außerdem im Rahmen der EU-Verträge festgelegt wurde, daß das EU-Recht so wie zwischenstaatliche Verträge in allen Fällen über dem deutschen Recht stehen, ist die Rechtslage eigentlich eindeutig. Wie ich weiter oben schon geschrieben habe wird die Realität aber anders aussehen, man wird garantiert versuchen, die Teile in Deutschland zu verbieten und ein Rechtsstreit durch alle Instanzen (auch wenn die Chancen da sehr gut aussehen) kann ziemlich teuer werden.

@ Gr33nAcid:

Mit den "englischen" Scheinwerfern ist das nochmal ganz was anderes. Prinzipiell sind auch alle in England geprüften Teile in allen Ländern zugelassen. Es gibt allerdings eine Unterscheidung zwischen Scheinwerfern für Rechtverkehr und für Linksverkehr. (Kann man an den Buchstaben/Zahlen erkennen, die neben dem Prüfzeichen stehen.) Das heißt aber nicht, daß so ein Scheinwerfer ein englisches Prüfzeichen haben muß oder daß ein Scheinwerfer für Linksverkehr nicht auch ein deutsches oder irgendein anderes Prüfzeichen haben kann. Diese Unterscheidung gibt es aber (meines Wissens) für die französischen gelben Scheinwerfer nicht und ich habe in den ECE-Regelungen für die Scheinwerfer auch keinerlei Anforderungen an die Leuchtfarbe gefunden.

Zitat:

Original geschrieben von BlueWhite


Die Gelben Scheinwerfer sind in der BRD verboten, wenn man nun mit einem E-Prüfzeichen daher kommt interessiert das nicht.

Nein,die sind NICHT verboten ..!

Auch wenn lt. § 50 Abs.1 StVZO,für die Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden darf,sind Scheinwerfer mit einer gelben Linse erlaubt,da diese lediglich ein "Schwachgelbes" Licht ausstrahlen,welches lt. der international anerkannten Farbenskala,zum Bereich der Farbe "Weiß" gehört ..!

Bzgl. E-Prüfzeichen :
Etliche Staaten beteiligen sich an der Fortentwicklung der ECE-Regelungen.Weitere Staaten erkennen die Regelungen an und prüfen auf deren Grundlage Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Eine positive Prüfung stellt die Grundlage der Zulassung des Fahrzeugteils oder Fahrzeugs zum Straßenverkehr dar. Das Fahrzeug ist dann für alle Staaten, die Vertragspartner sind (*), zugelassen !!! Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte.

Übrigens arbeitet die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1,welches international gültig ist .. !

Zitat:

Original geschrieben von karakus48


(*) Liste der Kennzahlen
1 Deutschland 2 Frankreich 3 Italien 4 Niederlande 5 Schweden 6 Belgien 7 Ungarn 8 Tschechien 9 Spanien 10 Jugoslawien; jetzt Serbien und Montenegro 11 Großbritannien 12 Österreich 13 Luxemburg 14 Schweiz 15 DDR; Nummer gestrichen, evtl. Bauteile jetzt E1 Deutschland 16 Norwegen 17 Finnland 18 Dänemark 19 Rumänien 20 Polen 21 Portugal 22 Russische Föderation 23 Griechenland 24 Irland 25 Kroatien 26 Slowenien 27 Slowakei 28 Weißrussland 29 Estland 31 Bosnien und Herzegowina 32 Lettland 37 Türkei 40 Mazedonien 42 Europäische Union 43 Japan

Na gut dann sind diese jetzt erlaubt. Mit dem EU Recht stehe ich auf Kriegsfuß. Früher waren diese Verboten, wurden in Norwegen gefahren und anderen skandinavischen Ländern und mussten dann hier umgerüstet werden. habe damals meinen Audi V8 aus Norwegen geholt, dieser hatte zwar nicht die gelben Leuchten, aber ich mein der TÜV Prüfer murmelte irgendwas wegen gelbe Scheinwerfer und Umrüstung, das ist aber auch schon ein paar Jahre her (round about 10 an der Zahl)!

hiho
hell gelb als nebler darfste verbauen als hauptscheinwerfer kannste knicken

hier mal ein auszug von pagenstecher.de

"ZITAT"

Richtigstellung durch Informationen des KBA Flensburg und des TÜV Hannover

Französische gelbe H4-Lampen mit ECE-Zulassung
Hintergründe zum gelben Abblendlicht

Das gelbe Abblendlicht wurde 1936 während des 2.Weltkriegs zur Unterscheidung von Freund und Feind in Frankreich eingeführt. Gelb = Franzose, Weiss = Erschießen da Feind. So in etwa wurde es erklärt als die Franzosen die Abschaffung verkündeten. Seit 1993 ist auch in Frankreich weißes Licht erlaubt und die Hersteller haben auch umgehend darauf umgestellt. So wird es wohl seit 10 Jahren praktisch keine Neuzulassungen mehr mit gelben Licht geben, obwohl diese noch bis Ende 2001 möglich waren. Seit dem sind auch in Frankreich keine Neuzulassungen mehr mit gelbem Licht zulässig. Bei Nebelscheinwerfern wurde auch später noch hauptsächlich gelb verwendet. Da es damals kaum Nebelscheinwerfer gab, war dies ein Vorteil bei Nebel (in Österreich war es zwar nicht so üblich aber erlaubt).
Gelbes Abblendlicht/Scheinwerfer hat neben dem Nachteil der geringeren Lichtstärke aber auch Vorteile. Es blendet den Gegenverkehr nicht so stark und die Augen des Fahrers werden geschont.
Auch Tiere erstarren nicht so im Scheinwerferlicht und bleiben auf der Piste stehen. Sicher sind damit Wildunfälle nicht gänzlich vermeidbar aber das Risiko sinkt. Für Deutschland wurde vor ein paar Jahren auch mal die Einführung von gelbem Licht diskutiert - eben aus den o.g. Gründen. Dieses hätte aber auch eine Änderung der StVZO erfordert, denn §50(1) StVZO besagt, das zur Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden darf.

E-Prüfzeichen und Rechtslage

E-Prüfzeichen geben unter anderem das Land an, in dem die Prüfung für den Glühlampentyp erfolgt ist. Es ist allerdings keinerlei Aussage zum Land in dem die Produktion stattfindet und erst recht keine Aussage dazu, in welchem Land diese Glühlampen zulässig sind.
Hier am Beispiel einer gelbglas H4-Glühlampe:

37R E1 00814 PE 15

Diese Glühlampe ist zwar nach ECE in Deutschland (E1) Bauartgenehmigt worden und trägt das E-Prüfzeichen, aber darf trotzdem nicht an Fahrzeugen mit deutscher Zulassung verbaut werden, da die StVZO wie schon oben erwähnt weißes Licht zur Fahrbahnbeleuchtung fordert.
Diese Glühlampe darf also nur in Fahrzeugen mit französischer Zulassung verbaut werden.

"ZITAT ENDE"

gruss dirk

Ist denn ein E1 Prüfzeichen drauf auf den gelben? Also ich habe nur gelbe Nebler auf meinem Compact und da steht E1 drauf. Also Erlaubt. Ich habe auch öfter schon Renaults hier fahren sehen mit gelbem Licht und deutschem Kennzeichen.

Und btw ich finde gelbes Licht gerade in Österreich bei verschneiten Straßen viel besser (Siehe Flutlicht im Skigebiet) man erkennt Konturen viel besser.

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