Gekauftes/Gebrauchtes FZG immer mit mehr Mängeln?!?! Rechtberatung!

Hallo!

Habe mir vor ca. 3 Monaten ein neues gebrauchtes 3 1/2 Jahre altes FZG gekauft...

Leider bin ich bisher nicht ganz so froh mit diesem! unter anderem hab ich auch ein Problem mit dem Verkäufer. Nun wollte ich wissen wie meine Rechtslage in diesem Fall ist? Dazu mal hier alle Probleme die mir seither auf die schnelle einfallen...

1. Hat der Verkäufer mir einen dritten Schlüssel (mit Fernbedienung) zugesichert, er diesen jetzt aber nicht mehr findet... Bei E-Mail- Verkehr wollte er mir 150 € erlassen! Ich antwortete aber das ich lieber den Schlüssel hätte wie die 150 €, nun hab ich seit 4 wochen nichts mehr von ihm gehört...

2. Ist mir gestern beim Ölwechsel aufgefallen das meine Klimanlage aufgrund abbruch eines Rohres zum Klimakompressor gar nicht funktionieren kann... (hab sie nie gebraucht und dewegen ist es mir auch gar nicht aufgefallen)

3. Hab ich sporadisch Kühlwasserverlust. Ist jetzt bisher mind. 3 mal vorgekommen...

4. Gefrieren mir schon bei geringsten Minustemperaturen immer meine Schaltzüge ein. Ich lass dann das Auto 15 min warmlaufen und es funktioniert dann irgendwann die komplette Scahltung

5. Ist er vor ca. 3 Wochen 2 mal nach kurzen Starts nicht mehr ausgegangen, selbst wenn ich den Schlüssel vollständig abgezogen habe und mit ihm das Auto verlasen habe. Nur noch ein "abwürgen brachte den Motor zum Stillstand. Nun wieder i.O bzw. er startet wenn ich den Schlüssel umdrehe und umgekehrt.

6. Ist er mir mal vor ca. 9 Wochen bei Tempo 180 km/h auf der Autobahn einfach ausgegangen. Nach kurzem anhalten auf der Autobahn wieder neu gestartet und er lief wieder...

Gekauft hab ich das Auto bei einer sogenannten Autombilagentur...

Nun wie ist meine Rechtslage? hab ich recht auf Reparatur der genannten Mängel?

PS: Soll ich vielleicht mal den Kaufvertrag hochladen?

Gruß und Danke schonmals

Beste Antwort im Thema

Hast du überhaupt schonmal mit dem Verkäufer wegen den Mängeln gesprochen?

Ich finde es immer klasse, wenn nach einem Anwalt geschrien wird ohne zu Wissen was der Verkäufer zu den Vorwürfen sagt. 🙄

Mfg Zille

66 weitere Antworten
66 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von feelfree



Wie läuft in so einem Fall überhaupt die Reparatur ab? Habe ich als Käufer den Anspruch, eine näher gelegene Werkstatt aufzususchen, oder kann der Händler darauf bestehen, den Schaden selbst zu beseitigen (z.B. weil er eine eigene Werkstatt hat) ? Im letzteren Fall scheint es mir so so, dass bei 300km Entfernung zum Händler einem die Gebrauchtwagengarantie nicht mehr allzuviel bringt.

In den AGB Abschnitt VI 2 ist geregelt, wie im Falle eines Sachmängels zu verfahren ist. Dem hat der Käufer durch seine Unterschrift zugestimmt.

O.

Der Händler kann entscheiden, ob er die Karre selbst repariert, oder eine Werkstatt beauftragt (bei ihm, oder bei dir), sollte er verlangen das Auto zu ihm zu bringen, sind selbstverständliche deine entstadneen Kosten ebenfalls zu ersetzen vom Händler.

Ich hatte damals Probleme mit dem Schiebedach meines Lancias gehabt, Auto in Wuppertal gekauft, und als der erste Regen kam, kam auch die Überaschung, Schiebdach nicht 100% dicht, und Abläufe defekt, Händler informiert, zuerst wollte er das ich nach Wuppertal fahre, als ich ihm gesagt habe, das ich auch die Kosten für die Fahrt ersetzt haben möchte, könnte ich auch eine Werke um die Ecke nehmen, der Händler hat die anfallenden Kosten anstandslos übernommen.

Aber wie bereit sgeschrieben, wenn du ihn weder per Mail noch per Telefon erreichst, schreib ein Einschreiben mit Rückschein.

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm


Der Händler kann entscheiden, ob er die Karre selbst repariert, oder eine Werkstatt beauftragt (bei ihm, oder bei dir), sollte er verlangen das Auto zu ihm zu bringen, sind selbstverständliche deine entstadneen Kosten ebenfalls zu ersetzen vom Händler.

bist du sicher, dass der haendler die kosten uebernehmen

muss

(sofern er von sich aus nicht anderes anbietet) um, das fahrzeug zu ihm zu bringen?

irgendwie habe ich da zweifel, es wuerde mich aber interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von feelfree



Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8


wenn Du ihn per Email oder Telefon nicht erreichst, schick ihm ein Einschreiben mit Rückschein (am besten) - ist billiger als hinzufahren. Listest alle Mängel auf und bittest um Behebung mit einer Frist von 14 Tagen zB.
Das ist die Theorie. In der Praxis wird so wohl höchstens der einzige dauerhafte Mangel, die nicht funktionierende Klimaanlage, abgestellt.
Alles andere passiert eh' nur sporadisch und der Händler wird sich höchstwahrscheinlich mit einem "ist repariert" oder "konnte den Fehler nicht nachstellen" rausreden.

Wie läuft in so einem Fall überhaupt die Reparatur ab? Habe ich als Käufer den Anspruch, eine näher gelegene Werkstatt aufzususchen, oder kann der Händler darauf bestehen, den Schaden selbst zu beseitigen (z.B. weil er eine eigene Werkstatt hat) ? Im letzteren Fall scheint es mir so so, dass bei 300km Entfernung zum Händler einem die Gebrauchtwagengarantie nicht mehr allzuviel bringt.

Übrigens: Bei einem 4 1/2 Jahre alten Punto mit mehr als 100.000km auf der Uhr, der gnadenlos übermotorisiert und dazu noch tiefergelegt ist - und damit ein Exot auf unseren Straßen - wundert mich nicht, dass es mehr Probleme gibt, als einem lieb ist.

Hallo!

Danke für eure vielen antworten...

Das Auto ist eigentlich nicht verbastelt, das einzige was nicht Serienmässig ist, sind die Tieferlegungsfedern. Die 96 KW sind Standard von FIAT und 100000 KM sollte auch bei einem FIAT-Diesel nicht das Problem sein.

Mich würde übrigens Harry999 frage auch interessieren?!?!

Gruß und Danke schonmals

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Harry999



bist du sicher, dass der haendler die kosten uebernehmen muss (sofern er von sich aus nicht anderes anbietet) um, das fahrzeug zu ihm zu bringen?
irgendwie habe ich da zweifel, es wuerde mich aber interessieren.

Moin,

@Harry

das ist im BGB § 439 (2) geregelt.

Gruß

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211



Zitat:

Original geschrieben von Harry999



bist du sicher, dass der haendler die kosten uebernehmen muss (sofern er von sich aus nicht anderes anbietet) um, das fahrzeug zu ihm zu bringen?
irgendwie habe ich da zweifel, es wuerde mich aber interessieren.
Moin,

@Harry

das ist im BGB § 439 (2) geregelt.

Gruß

Marcus

So einfach ist die rechtliche Seite nicht.

Individualvereinbarungen haben Vorrang und hier gibt es eine individuelle Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, s. AGB VI 2b.

Hier ist geregelt, dass bei betriebsunfähigem Fahrzeug eine Werkstatt vor Ort nach Rücksprache mit dem Verkäufer aufgesucht werden kann. Daraus folgt, dass bei betriebsfähigem Fahrzeug wie vorliegend diese Regelung nicht gilt.

Aber auch ohne diese Individualvereinbarung wäre es nicht sicher,  dass die  Sachmängel am Betriebsort des Fahrzeuges behoben werden müssen.

Es gibt unterschiedliche Entscheidungen darüber, welcher Ort  als Erfüllungsort anzusehen ist. Eine endgültige Entscheidung steht offensichtlich noch aus. Denn der BGH hat in einer anderen Sache zur Frage des Erfüllungsortes ausgeführt :
„Zwar hat der Bundesgerichtshof zum Werkvertrag entschieden, dass als Erfüllungsort der Gewährleistung nach altem wie nach neuem Recht der Ort anzusehen ist, an dem sich die Sache zum Zeitpunkt der Gewährleistung bestimmungsgemäß befindet (….). Ob dies ohne Einschränkung auch für die Nacherfüllung beim Kauf beweglicher Sachen gilt, bedarf hier keiner Entscheidung.“

O.

Wichtig ist, das man nicht einfach die 300km zum Höndler hinfährt und dann da steht und geld für die fahrt haben möchte, oder alternativ in einer andere werke geht, und dann die rechnung beglichen haben möchte, das muss man schon vorher absprechen/klären. Je nachdem was für den Händler günstiger ist, wird er den Wagen zu sich holen, oder bringen lassen, oder eine Werke beauftragen, welche dem Kunden näher liegt. Anfallende Kosten kann der Kunde geltend machen allerdings auch nur reale kosten, also z.b. Fahrkosten, keine Zeitkosten.

Zu der Kostenerstattung aufgrund der Gewährleistung, dort hatte ich auch einen Kunden, dieser wohnt bei Erfurt, ist zu uns nach fRankfurt gefahren um sein defektes Gerät zu reklamieren, und wollte anschliessend die Fahrtkosten erstattet haben, dies haben wir verweigert, da. 1. der Versand per Post günstiger gewessen wäre, 2. ein Outlet in seinen Wohnort war, welcher ebenfalls das defekte Gerät angenommen hätte. In diesem Fall war der Kunde selbst schuld für die ihm entsatanden Kosten.

Also bitte mit dem Händler sprechen damit es für beide Seiten schnell, einfach, kostengünstig und zufriedenstelend ist, unnötiger Streß ist oft sehr leicht zu vermeiden. Wie schon mehrfach geschrieben, wenn er weder auf Mail oder Telefon reagiert (vielelicht ist er auch im Urlaub), ein Einschreiben mit Rückschein senden, ich denke du wirst dann auch sehr schnell kontaktiert.

PS: Lad doch mal ein Foto von den "abgerissenen" Rohr der Klima hoch, teilweise sehen diverse Klimarohre so aus, als wären sie abgerissen, und enden einfach im Motorraum ;-) Teste doch mal deine Klima, am besten bei beschlagener Scheibe anmachen, wenn die Scheibe in kürzester Zeit wieder frei wird, funktioniert die Klima.

Hallo!

So morgen werde ich mich mal versuchen mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen...

Kann ich eigentlich auch als Mängel fehlende oder falsche Inspektionen bemängeln? Z.b hätte der Kraftstoffilter (Kostenpunkt einmal: 100 €) schon 2 mal laut Wartungsintervallen gewechselt gehört...

Gruß und Danke schonmals für antworten

Zitat:

Original geschrieben von psporting


Hallo!

So morgen werde ich mich mal versuchen mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen...

Kann ich eigentlich auch als Mängel fehlende oder falsche Inspektionen bemängeln? Z.b hätte der Kraftstoffilter (Kostenpunkt einmal: 100 €) schon 2 mal laut Wartungsintervallen gewechselt gehört...

Gruß und Danke schonmals für antworten

Kann man oder nicht??

Gruß und Danke schonamls für antworten

Zitat:

Original geschrieben von psporting



Zitat:

Original geschrieben von psporting


Hallo!

So morgen werde ich mich mal versuchen mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen...

Kann ich eigentlich auch als Mängel fehlende oder falsche Inspektionen bemängeln? Z.b hätte der Kraftstoffilter (Kostenpunkt einmal: 100 €) schon 2 mal laut Wartungsintervallen gewechselt gehört...

Gruß und Danke schonmals für antworten

Kann man oder nicht??

Gruß und Danke schonamls für antworten

Und woran erkennst Du, dass er jeweils nicht gewechselt wurde? Vielleicht hat´s der Vorbesitzer selbst erledigt, oder, oder...

Dir gehts doch nur darum, den nachträglich zu drücken, weil Du festgestellt hast, dass Du etwas zuviel bezahlt hast.

Du fängst an, dich lächerlich zu machen.

Zu deiner Frage: klar, kann man. Mach nur!!! Und viel Erfolg.😁

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8



Zitat:

Original geschrieben von psporting


Kann man oder nicht??

Gruß und Danke schonamls für antworten

Und woran erkennst Du, dass er jeweils nicht gewechselt wurde? Vielleicht hat´s der Vorbesitzer selbst erledigt, oder, oder...

Dir gehts doch nur darum, den nachträglich zu drücken, weil Du festgestellt hast, dass Du etwas zuviel bezahlt hast.

Du fängst an, dich lächerlich zu machen.

Zu deiner Frage: klar, kann man. Mach nur!!! Und viel Erfolg.😁

Nönö, ich hab keineswegs zuviel gezahlt... Wollte nur wissen ob ich da auch irgendwelche Ansprüche hätte! Ich bin eigentlich davon ausgegangen ein gut gepflegtes Auto wie der Verkäufer mir es beschrieben hat zu kaufen... Wenn das halt nicht der Fall ist, dann werde ich das klar ansprchen bzw. hab ich das!

Das hat aber nix mit lächerlich machen zu tun!

Hab jetzt übrigens ihn heute Mittag schon angerufen und er hat gemeint:

- Das er die Kosten für den neuen Schlüssel übernimmt...

- Meint aber das die Klimaanlage bei ihm als er das Auto zu sich auf den Hof überführt hat noch funktionierte und er mir das FZG mit funktionsfähiger Klimaanlage übergeben hat!

- Zu den anderen genannten Vorwürfen (Kühlwaserverlust, Gangschahltung eingefroren, Plötzliches aussgehen und nicht mehr ausgehen, fehlende Wartungen)hat er dann nicht groß Stellung genommen! Ausser das ist aber ärgerlich und so in die Art hat er dazu nix gesagt...

Gruß und Danke schonmals für antworten

Also mit solchen fehlenden Wartungsarbeiten brauchst Du dem mit Sicher nicht kommen.

Nen Filter bekommst Du sicher auch billiger.

Die Frage ist nicht, ob er sagt, das die Klima funktioniert hat, sondern ob er beweisen kann, dass sie funktioniert hat, bzw. wenn sie funktioniert der entspr. Mangel def. nicht bestanden hat, bei der Übergabe. z.B: Kompressor undicht - kann bei Übergabe noch funkt. - irgendwann isser leer und tuts dann eben nicht mehr. Der Mangel bestand schon. Mach ne Liste mit allen (wirklichen) Mängeln und bring sie ihm zur Kenntnis gegen Quittung oder per Einschreiben mit Rückschein - Frist setzen nicht vergessen.

warte nicht so lange denn ,nach 6 monaten (nach kauf) mußt du beweisen was nicht alles am fahrzeug o.k. ist

gruß

thorsten

Zitat:

Original geschrieben von Petrus04


warte nicht so lange denn ,nach 6 monaten (nach kauf) mußt du beweisen was nicht alles am fahrzeug o.k. ist

gruß

thorsten

schon klar! Deswegen war ich jetzt mal auf der Grube mit dem FZG...

Hier mal ein Bild von unterm Auto mit dem abgekrachten Rohr:
http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/2yxl-5q.jpg

Gruß

In der Tat besagt die sog. Sachmängelhaftung, daß alle Schäden, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren, vom Verkäufer zu übernehmen sind. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, daß alle Fehler, die innerhalb von 6 Monaten auftreten, dazugehören.

Deine Antwort
Ähnliche Themen