Gekauftes/Gebrauchtes FZG immer mit mehr Mängeln?!?! Rechtberatung!
Hallo!
Habe mir vor ca. 3 Monaten ein neues gebrauchtes 3 1/2 Jahre altes FZG gekauft...
Leider bin ich bisher nicht ganz so froh mit diesem! unter anderem hab ich auch ein Problem mit dem Verkäufer. Nun wollte ich wissen wie meine Rechtslage in diesem Fall ist? Dazu mal hier alle Probleme die mir seither auf die schnelle einfallen...
1. Hat der Verkäufer mir einen dritten Schlüssel (mit Fernbedienung) zugesichert, er diesen jetzt aber nicht mehr findet... Bei E-Mail- Verkehr wollte er mir 150 € erlassen! Ich antwortete aber das ich lieber den Schlüssel hätte wie die 150 €, nun hab ich seit 4 wochen nichts mehr von ihm gehört...
2. Ist mir gestern beim Ölwechsel aufgefallen das meine Klimanlage aufgrund abbruch eines Rohres zum Klimakompressor gar nicht funktionieren kann... (hab sie nie gebraucht und dewegen ist es mir auch gar nicht aufgefallen)
3. Hab ich sporadisch Kühlwasserverlust. Ist jetzt bisher mind. 3 mal vorgekommen...
4. Gefrieren mir schon bei geringsten Minustemperaturen immer meine Schaltzüge ein. Ich lass dann das Auto 15 min warmlaufen und es funktioniert dann irgendwann die komplette Scahltung
5. Ist er vor ca. 3 Wochen 2 mal nach kurzen Starts nicht mehr ausgegangen, selbst wenn ich den Schlüssel vollständig abgezogen habe und mit ihm das Auto verlasen habe. Nur noch ein "abwürgen brachte den Motor zum Stillstand. Nun wieder i.O bzw. er startet wenn ich den Schlüssel umdrehe und umgekehrt.
6. Ist er mir mal vor ca. 9 Wochen bei Tempo 180 km/h auf der Autobahn einfach ausgegangen. Nach kurzem anhalten auf der Autobahn wieder neu gestartet und er lief wieder...
Gekauft hab ich das Auto bei einer sogenannten Autombilagentur...
Nun wie ist meine Rechtslage? hab ich recht auf Reparatur der genannten Mängel?
PS: Soll ich vielleicht mal den Kaufvertrag hochladen?
Gruß und Danke schonmals
Beste Antwort im Thema
Hast du überhaupt schonmal mit dem Verkäufer wegen den Mängeln gesprochen?
Ich finde es immer klasse, wenn nach einem Anwalt geschrien wird ohne zu Wissen was der Verkäufer zu den Vorwürfen sagt. 🙄
Mfg Zille
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Abbeylein
In der Tat besagt die sog. Sachmängelhaftung, daß alle Schäden, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren, vom Verkäufer zu übernehmen sind. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, daß alle Fehler, die innerhalb von 6 Monaten auftreten, dazugehören.
das halte ich SO fuer nicht ganz richtig.
es geht um mängel, und nicht alles was ein fehler ist, ist auch wirklich ein mangel.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
das halte ich SO fuer nicht ganz richtig.Zitat:
Original geschrieben von Abbeylein
In der Tat besagt die sog. Sachmängelhaftung, daß alle Schäden, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren, vom Verkäufer zu übernehmen sind. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, daß alle Fehler, die innerhalb von 6 Monaten auftreten, dazugehören.
es geht um mängel, und nicht alles was ein fehler ist, ist auch wirklich ein mangel.
Das wär ja dann im Gesetz nochmal genau nachlesbar. Ich hatte mir nur grob dieses mal rausgelesen, weil es ja immer heißt verbesserter Käuferschutz und so.
Hallo!
So nun habe ich ein Schreiben verfasst das erstmal zur Übernahme der Kosten des nicht nachgelieferten Schlüssels verpflichtet. Dies wurde mir von einem Bekannten empfohlen und nahegelegt.
Text:
Kostenübernahmeerklärung
Hiermit wird bestätigt, dass ich Kristof XXX bzw. die Firma „Automobilagentur XXX“ die vollen Kosten eines Ersatzschlüssels mit Funkfernbedienung übernimmt. Der Schlüssel wird für das Kraftfahrzeug mit der Fahrgestellnummer „ZFA19900000042421“ benötigt. Es werden alle anfallenden Gebühren die zur Funktion des Schlüssels beitragen übernommen. Die Kosten werden sich auf ca. 250 € belaufen.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________
Kristof XXX
Automobilagentur XXX
Straße 5
55XXX Ort
Fehlt noch irgendwas im Text? Kann man das so verfassen? oder hat jemand irgendwelche Einwände oder Verbesserungsvorschläge
@TS:
Lass doch den Unsinn mit Kostenübernahmeerklärungen für einzelne Mängel, ... das ist Quatsch. - Sorry, ist´n bissel hart aber treffend.
Du kannst doch nicht ernsthaft jeden Mangel einzeln anzeigen wollen.
Mach ein Schreiben fertig, wo Du alle Mängel anzeigst (Mängel, nicht fehlende Wartungsarbeiten) mit Fristsetzung von meinetwegen 14 Tagen zur Behebung. Mach dann auch gleich klar, dass bei einer Fahrt zum Händler (300km ein Weg) zu übernehmende Kosten anfallen werden (30,-Ct/km sollten es wohl sein). Du musst auch gleich ankündigen, dass wenn er die Frist fruchtlos verstreichen lässt, Du die Mängel bei einer von dir gewählten Fachwerkstatt auf seine Kosten beheben lässt. - Dafür gibts übrigens keine Übernahmeerklärung, das musst Du selbst vorstrecken und dir vom Händler wieder holen. Es sei denn der Händler sucht eine Werke in deiner Nähe und macht alles klar u. die Werkstatt lässt sich drauf ein, dem Händler direkt zu berechnen.
War der Auspuff rostig vorm abreissen, dann gibts kein Geld - weil Verschleiss, dass ein Auspuff nach 3-4 Jahren durchrostet ist leider rel. normal und damit ist zu rechnen. Die Teile gibts ja nun wirklich günstig.
Solche Sachen wie Schlüssel (Du hast doch die Absicht der Nachlieferung schriftl., oder Zeugen? - wenn nicht gibts auch dafür nix. Du kannst nicht ein Auto mit 2 Schlüsseln kaufen und hinterher her gehen und nen 3. haben wollen, wenn es nicht nachweisbar festgehalten wurde, das der fehlt und nachgeliefert werden soll.), Kühlwasserverlust geht auf jeden Fall als Mangel, Klima und Schaltung auch - dass muss er machen. Die Schlüsselaffaire solltest Du mit einbringen, nur wenn er bockig wird, wird er mit allen Mitteln versuchen, sich da raus zu winden. Da aber wahrscheinlich die Anderen Sachen als Mangel durchgehen werden, kannst Du es auch mit dem Schlüssel und dem AUspuff versuchen - kostet ja nichts extra.
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Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
@TS:Lass doch den Unsinn mit Kostenübernahmeerklärungen für einzelne Mängel, ... das ist Quatsch. - Sorry, ist´n bissel hart aber treffend.
Du kannst doch nicht ernsthaft jeden Mangel einzeln anzeigen wollen.
Mach ein Schreiben fertig, wo Du alle Mängel anzeigst (Mängel, nicht fehlende Wartungsarbeiten) mit Fristsetzung von meinetwegen 14 Tagen zur Behebung. Mach dann auch gleich klar, dass bei einer Fahrt zum Händler (300km ein Weg) zu übernehmende Kosten anfallen werden (30,-Ct/km sollten es wohl sein). Du musst auch gleich ankündigen, dass wenn er die Frist fruchtlos verstreichen lässt, Du die Mängel bei einer von dir gewählten Fachwerkstatt auf seine Kosten beheben lässt. - Dafür gibts übrigens keine Übernahmeerklärung, das musst Du selbst vorstrecken und dir vom Händler wieder holen. Es sei denn der Händler sucht eine Werke in deiner Nähe und macht alles klar u. die Werkstatt lässt sich drauf ein, dem Händler direkt zu berechnen.
War der Auspuff rostig vorm abreissen, dann gibts kein Geld - weil Verschleiss, dass ein Auspuff nach 3-4 Jahren durchrostet ist leider rel. normal und damit ist zu rechnen. Die Teile gibts ja nun wirklich günstig.
Solche Sachen wie Schlüssel (Du hast doch die Absicht der Nachlieferung schriftl., oder Zeugen? - wenn nicht gibts auch dafür nix. Du kannst nicht ein Auto mit 2 Schlüsseln kaufen und hinterher her gehen und nen 3. haben wollen, wenn es nicht nachweisbar festgehalten wurde, das der fehlt und nachgeliefert werden soll.), Kühlwasserverlust geht auf jeden Fall als Mangel, Klima und Schaltung auch - dass muss er machen. Die Schlüsselaffaire solltest Du mit einbringen, nur wenn er bockig wird, wird er mit allen Mitteln versuchen, sich da raus zu winden. Da aber wahrscheinlich die Anderen Sachen als Mangel durchgehen werden, kannst Du es auch mit dem Schlüssel und dem AUspuff versuchen - kostet ja nichts extra.
Hallo!
Das ich einen 3ten Schlüssel bekomme ist im Kaufvertrag mit aufgelistet und war auch so mit dem Verkäufer ausgemacht! Da ich aber aus dem kürzlich geführten Gespräch mit dem Verkäufer herrausgenommen habe das er nur diesen Schlüssel zahlen will und die restlichen Dinge ihn nicht interessieren bzw. bei Verkauf in Ordnung gewessen sein sollen, lass ich mir erstmal diesen zahlen und anschließend leg ich ihm nochmals die anderen Mängel nahe...
Es handelt sich nicht um ein Auspuffrohr. Es handelt sich um ein Rohr das von meinem Klimakompressor weg geht und zur Funktion der Klimaanlage beiträgt bzw. dies ein Rohr der Klimaflüssigkeit ist.
Esw bleibt weiterhin die Frage bestehen ob in dem Schreiben was noch mit aufgelistet werden sollte?
Gruß und Danke schonmals für antworte
Gut, Auspuffrohr war mein Fehler.
Aber was ist so schwer daran, alle Mängel aufzulisten. Was ein Mangel ist und was nicht wurde bereits hinreichend diskutiert hier. Du kannst dem Händler doch nicht allen Ernstes scheibchenweise die Mängel verklickern wollen. Das fällt dir irgendwann auf die Füsse. Du musst Mängel umgehend nach deren bekannt werden beim Händler anzeigen.
Also Klimaanlage funkt. nicht; Kühlwasserverlust sporadisch; 3. Schlüssel, bei Minusgraden nicht funkt. Gangschaltung
Diese Kostenübernahmeerklärung wird der vermutlich direkt in die Rundablage befördern. Ich würde das an seiner Stelle jedenfalls nicht unterschreiben, und zwingen kannst Du ihn dazu nicht.
Zitat:
Original geschrieben von feelfree
Diese Kostenübernahmeerklärung wird der vermutlich direkt in die Rundablage befördern. Ich würde das an seiner Stelle jedenfalls nicht unterschreiben, und zwingen kannst Du ihn dazu nicht.
Er hat es mir doch so vorgeschlagen...
Zitat:
Original geschrieben von psporting
Er hat es mir doch so vorgeschlagen...Zitat:
Original geschrieben von feelfree
Diese Kostenübernahmeerklärung wird der vermutlich direkt in die Rundablage befördern. Ich würde das an seiner Stelle jedenfalls nicht unterschreiben, und zwingen kannst Du ihn dazu nicht.
Ja natürlich hat er das, weil die nix zählt und nicht verwertbar ist, bzw. wenn, dann für ihn ne günstige Möglichkeit ist, sich um den Rest zu drücken. Er muss sich um die Abstellung der Mängel kümmern. Entweder bei sich selbst, oder er muss dir eine Werkstatt in deiner Nähe benennen, wo er den Auftrag vergibt, nicht Du. Mach doch nicht das, was dir ein Händler vorschlägt.
...Man, man, man!!!!
Du musst ihm im Zweifelsfalle nachweisen, dass Du ihm die Mängel zur Kenntnis gebracht hast. Danach kann man diskutieren, auf welchem Wege die Abstellung eben derer zu geschehen hat.
Hallo!
Also der Verkäufer hat sich bis jetzt quer gestellt, ich war vor gut 5 Wochen beim Anwalt und der kommuniziert jetzt mit dem Verkäufer seinem Anwalt. Ein Beweisverfahren ist nun beim Amtsgericht innerhalb der ersten 6 Monate eingereicht worden. Dort sind nun sämtliche Mängel die mir seit Kauf aufgefallen sind notiert.
Unter anderem auch der laut einer Werkstatt aufgetretene defekt beider linker Radlager. Dies ist mittlerweile sehr laut und bremst auch spürbar meine Geschwindigkeit. Ich hab jetzt seit Kauf ca. 10000 Km runter.
Nun steh ich vor einer Entscheidung?!?!
Da ich jedes Wochenende rund 250 KM auf der Autobahn unterwegs bin, trau ich mich nicht wirklich mehr groß mit dem Auto zu fahren bzw. bin mir ziemlich unsicher. Hab schon gehört das diese plötzlich blockieren könnten, sich andere Mängel durch den defekt einschleichen könnten, etc.
Das Auto jedoch benötige ich, da ich kein anderes zur Verfügung habe.
Was meint ihr? Wie soll ich vorgehen? Soll ich das Radlager reparieren lassen? dadurch eventuell in Kauf nehmen das der vom Gericht geschickte Sachverständige über das defekte Radlager nicht mehr urteilen kann? oder meint ihr der Sachverständige vom Gericht wird den defekt des Radlagers sowieso als Verschleißteil das bei einer solchen Kilometerleistung (mittlerweile 111000 KM) als untragbar aufweißen?
MfG und Danke für antworten
du hast doch jetzt einen anwalt, oder?
wie wäre es, wenn du diesen fragst um eine (hoffentlich) rechtsverbindliche antwort zu bekommen.
ist nur so ein tipp.
Zitat:
Original geschrieben von a6avant42
du hast doch jetzt einen anwalt, oder?
wie wäre es, wenn du diesen fragst um eine (hoffentlich) rechtsverbindliche antwort zu bekommen.ist nur so ein tipp.
ja, das stimmt das hab ich vergessen zu schreiben. Mit dem Anwalt bin ich eigentlich nicht so zufrieden, aber jetzt hab ich schon mit diesem angefangen und der wird auch von meiner Rechtsschutzversicherung bezahlt.
Der Anwalt hat von Technik keine Ahnung, er kann nur Briefe schreiben laut seiner Aussage. Er sagt ich solle mir ein Mietwagen nehmen, die Kosten müsste ich allerdings sicherlich selber zahlen. Er rät mir davon ab das zu reparieren, da dann womöglich der Sachverständige nicht mehr über das Problem urteilen kann. Jedoch ist es erstens ja unnütz das Radlager zu tauschen wenn kein defekt vorliegt, anderseits der Streitwert der neuen Radlager ~200 €. Das steht ja in keinem Verhältnis meiner Meinung.
Mfg und Danke für den Hinweis
Zitat:
Er rät mir davon ab das zu reparieren, da dann womöglich der Sachverständige nicht mehr über das Problem urteilen kann. Jedoch ist es erstens ja unnütz das Radlager zu tauschen wenn kein defekt vorliegt, anderseits der Streitwert der neuen Radlager ~200 €. Das steht ja in keinem Verhältnis meiner Meinung.
Mfg und Danke für den HinweisDa hast doch Deine Antwort.
Fachanwalt für Familienrecht hilft halt bei sowas nix.
Zitat:
Original geschrieben von a6avant42
Er rät mir davon ab das zu reparieren, da dann womöglich der Sachverständige nicht mehr über das Problem urteilen kann. Jedoch ist es erstens ja unnütz das Radlager zu tauschen wenn kein defekt vorliegt, anderseits der Streitwert der neuen Radlager ~200 €. Das steht ja in keinem Verhältnis meiner Meinung.Zitat:
Mfg und Danke für den Hinweis
[/quoteDa hast doch Deine Antwort.
Fachanwalt für Familienrecht hilft halt bei sowas nix.
Verkehrsrechtsanwalt ist dieser...
Aber in der Kanzlei zu der ich geschickt wurde, gibt es nix besseres im Endeffekt!
Zitat:
Original geschrieben von psporting
Hallo!Also der Verkäufer hat sich bis jetzt quer gestellt, ich war vor gut 5 Wochen beim Anwalt und der kommuniziert jetzt mit dem Verkäufer seinem Anwalt. Ein Beweisverfahren ist nun beim Amtsgericht innerhalb der ersten 6 Monate eingereicht worden. Dort sind nun sämtliche Mängel die mir seit Kauf aufgefallen sind notiert.
Welches Gericht hat das den jetzt angenommen!?! Ach ja, ein Amtsgericht...
Wenn Du vor 5 Wochen bei einem Anwalt warst und der jetzt mit dem Anwalt des verkäufers einen Schriftwechselt fürt, wie hat der das hinbekommen das bereits jetzt ein Gericht eingeschaltet ist!?!
Bekanntlich schreibt ein Anwalt die Gegenseite an. Diese sucht dann ihren Anwalt auf der dann die Interessenvertretung für seine Mandantschaft anzeigt. Damit sind locker 3 Wochen rum. Dann kommt das Schreiben mit der Äußerung zu den von Dir erhobenen Vorwürfen. Wieder 1 Woche rum. Darauf musst Du mit Deinem Anwalt reagieren, bedeutet weitere 14 Tage und damit wären wir bei deinem Fall bereits in der Zukunft...
Um hier den weiteren Verlauf darzustellen: Auf dieses, eurer Schreiben reagiert die Gegenseite wiederum mit einer weiteren Zeitverzögernung von ca. 2 Wochen. Das Schreiben bekommst Du dann von Deinem Anwalt wieder 1 Woche später und so geht es einige Male hin und her.
Wenn Du einen Anwalt hast der Klagegeil ist hat dieser dennoch bestimmte Fristen einzuhalten und der Gegenseite eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen.
Wenn Du einen besonnenen Anwalt hast wird dieser erst Deine Rechtsschutz, sofern vorhanden, um Deckungszusage bitten und das bedeutet das der bis dahin geführte Schriftverkehr von Dieser auf Erfolg geprüft wird. weitere 2 Wochen...
Ergo wird ein Anwalt nach ca. 4 Monaten eine Klageschrift fertigen, es wird ein Termin vom Gericht für ein Verfahren gesetzt. In solchen Fällen läuft es auf eine mündliche Verhandlung mit Parteivernehmung aus und wenn alles gut geht... innerhalb weiterer 6 Monate. In dieser ersten Verhandlung wird eine Seite, wenn nicht sogar von beiden Seiten, ein sachverständigen Gutachten einfordern. Die Richterin, der Richter wird einen auswählen und ernennen und Diesem die Akte zu kommen lassen. Weitere 4 Wochen und Du bekommst eine Aufforderung einen Kostenvorschuss in Höhe X zu leisten. Entweder geht es an Deine Rechtsschutz oder Du bezahlst diesen Kostenvorschutz selber und erst dann wird der SV das GA erstattet Dazu gehört eine Besichtigung wo beide Parteien anwesend sein werden und dann arbeitet es der SV aus... insgesamt weitere 6 Monate!
Und das alles willst Du in 5 Wochen hinbekommen haben?
Weiter ist es eine gute Idee mit defekten Radlagern zu fahren. Ein Blockieren ist dabei das kleinste Übel!