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Rechtsschutzversicherung zahlt nicht (Unfall schon 3 Jahre her und läuft immer noch)

Themenstarteram 25. Februar 2009 um 12:30

Hallo!

Erstmal kurz der Reihe nach:

Vor ca. 3 Jahren fuhr mir jemand auf mein Auto auf. Ich dachte ich sei im Recht, der Unfallgegner meinte er sei im Recht. Ging alles vor Gericht, zog sich über Jahre und nun im letzten Winter wurde entschieden: Teilschuld! Ich habe nicht richtig gehandelt, da die Lücke doch zu klein war, er bekam Schuld, weil er den Unfall hätte vermeiden können, in dem er einfach nur vom Gas ging. (Wahrscheinlich beschleunigte er sogar, damit die Lücke kleiner wurde).

Damit wäre eigentlich alles geklärt sollte man meinen...

Doch die Richterin mochte mich nicht. (Mein Anwalt sagte sogar, dass ich vor einem anderen Richter wohl Recht bekommen hätte...) Doch ich wollte nicht noch in weitere Instanzen...ich wollte einfach nichts mehr davon hören!!! Es nervt!!!

Dann bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft ich sollte vorsprechen: "Vorwurf der uneidlichen Falschaussage".

Ich gab die Sache wieder meinem Anwalt, damit er sich drum kümmert.

Er sagte mir aber, dass die Rechtsschutzversicherung das nicht zahlt, da es ein Vorsatzdelikt sei.

Ok, er bat bei der Staatsanwaltschaft um Akteneinsicht und mir wurde vorgeworfen, dass ich bei dem besagten Überholvorgang gebremst hätte. Habe ich aber nicht! So wurde es auch schriftlich vor Gericht aufgenommen und auch teilweise vom Gutachter bestätigt.

Nun schreibt der Anwalt mir eine Rechnung über knapp 500€...

Muss ich nun diese 500€ bezahlen oder übernimmt die RSV doch diese Kosten, vorausgesetzt ich werde freigesprochen?

Die ganze Sache nervt mich nur noch! Ich weiss die Wahrheit, aber das so gebohrt wird, obwohl es vor Gericht geklärt wurde ist mir total unverständlich. Ich habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen!

Ich hoffe ihr könnt meinen Ärger verstehen und ein paar Tipps geben.

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Könntest du bitte Fullqoutes unterlassen!

Das ist nämlich eine Zumutung, für diejenigen, welche den Thread hier lesen!

 

Zitat:

Original geschrieben von 118dschwarz

 

Alles schön und gut, aber ich weiss doch das ich nicht falsch ausgesagt habe! Und nicht ich muss meine Unschuld beweisen, sondern die müssen mir meine Schuld beweisen. (Was sie nicht können...denn ich weiss, ich habe nicht gebremst).

Und was hat das jetzt mit der Rechtsschutzversicherung zu tun?

 

Wenn du morgen wegen Mordes verhaftet wirst, dann muss dir auch die Tat bewiesen werden oder?

Und wenn man sie dir nicht beweisen kann, dann wirst du (aus Mangel an Beweisen) freigesprochen.

Deine Rechtsschutzversicherung wird die Kosten für die Verteidigung aber nicht übernehmen, da Mord ein Delikt ist, was nur vorsätzlich begangen werden kann.

Wird man wegen eines Deliktes ANGEKLAGT (ob nun zu Recht oder zu Unrecht), welches nur vorsätzlich begehbar ist, so besteht KEINESFALLS Deckungsschutz über die Rechtsschutzversicherung -PUNKT.

EGAL, wie das Verfahren auch ausgehen mag - die ANKLAGE wegen eines Vorsatzdeliktes REICHT aus.

DIE ANKLAGE - nur die ANKLAGE ist massgeblich - nicht das, was nachher bei herauskommt.

 

Ist das jetzt klar geworden?

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von 118dschwarz

 

Dann bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft ich sollte vorsprechen: "Vorwurf der uneidlichen Falschaussage".

Ich gab die Sache wieder meinem Anwalt, damit er sich drum kümmert.

Er sagte mir aber, dass die Rechtsschutzversicherung das nicht zahlt, da es ein Vorsatzdelikt sei.

 

Nun schreibt der Anwalt mir eine Rechnung über knapp 500€...

Muss ich nun diese 500€ bezahlen oder übernimmt die RSV doch diese Kosten, vorausgesetzt ich werde freigesprochen?

Kannst die Anwaltskosten schon mal anweisen - bezahlt die Rechtsschutzversicherung nicht.

Uneidliche Falschaussage kann man nicht fahrlässig begehen, sondern nur vorsätzlich.

Für Delikte, welche ausschliesslich vorsätzlich begangen werden können (uneidliche Falschaussage, Mord, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Bankraub mit Geiselnahme usw.) besteht NIEMALS Versicherungsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung - auch dann nicht, wenn der Angeklagte (also du in diesem Fall) freigesprochen werden sollte.

 

Anders ist das bei Delikten, die SOWOHL vorsätzlich, ALS AUCH fahrlässig begangen werden können, wie z.B. die Trunkenheitsfahrt.

Bei solchen Delikten besteht solange Versicherungsschutz, bis rechtskräftig festgestellt wird (Urteil oder Strafbefehl), dass eine Vorsatztat vorliegt.

 

In deinem Falle liegt aus den genannten Gründen kein eintrittspflichtiger Schaden für die Rechtsschutzversicherung vor - egal, wie es nun ausgeht.

Themenstarteram 25. Februar 2009 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von 118dschwarz

 

Dann bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft ich sollte vorsprechen: "Vorwurf der uneidlichen Falschaussage".

Ich gab die Sache wieder meinem Anwalt, damit er sich drum kümmert.

Er sagte mir aber, dass die Rechtsschutzversicherung das nicht zahlt, da es ein Vorsatzdelikt sei.

 

Nun schreibt der Anwalt mir eine Rechnung über knapp 500€...

Muss ich nun diese 500€ bezahlen oder übernimmt die RSV doch diese Kosten, vorausgesetzt ich werde freigesprochen?

Kannst die Anwaltskosten schon mal anweisen - bezahlt die Rechtsschutzversicherung nicht.

Uneidliche Falschaussage kann man nicht fahrlässig begehen, sondern nur vorsätzlich.

Für Delikte, welche ausschliesslich vorsätzlich begangen werden können (uneidliche Falschaussage, Mord, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Bankraub mit Geiselnahme usw.) besteht NIEMALS Versicherungsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung - auch dann nicht, wenn der Angeklagte (also du in diesem Fall) freigesprochen werden sollte.

 

Anders ist das bei Delikten, die SOWOHL vorsätzlich, ALS AUCH fahrlässig begangen werden können, wie z.B. die Trunkenheitsfahrt.

Bei solchen Delikten besteht solange Versicherungsschutz, bis rechtskräftig festgestellt wird (Urteil oder Strafbefehl), dass eine Vorsatztat vorliegt.

 

In deinem Falle liegt aus den genannten Gründen kein eintrittspflichtiger Schaden für die Rechtsschutzversicherung vor - egal, wie es nun ausgeht.

Alles schön und gut, aber ich weiss doch das ich nicht falsch ausgesagt habe! Und nicht ich muss meine Unschuld beweisen, sondern die müssen mir meine Schuld beweisen. (Was sie nicht können...denn ich weiss, ich habe nicht gebremst).

Könntest du bitte Fullqoutes unterlassen!

Das ist nämlich eine Zumutung, für diejenigen, welche den Thread hier lesen!

 

Zitat:

Original geschrieben von 118dschwarz

 

Alles schön und gut, aber ich weiss doch das ich nicht falsch ausgesagt habe! Und nicht ich muss meine Unschuld beweisen, sondern die müssen mir meine Schuld beweisen. (Was sie nicht können...denn ich weiss, ich habe nicht gebremst).

Und was hat das jetzt mit der Rechtsschutzversicherung zu tun?

 

Wenn du morgen wegen Mordes verhaftet wirst, dann muss dir auch die Tat bewiesen werden oder?

Und wenn man sie dir nicht beweisen kann, dann wirst du (aus Mangel an Beweisen) freigesprochen.

Deine Rechtsschutzversicherung wird die Kosten für die Verteidigung aber nicht übernehmen, da Mord ein Delikt ist, was nur vorsätzlich begangen werden kann.

Wird man wegen eines Deliktes ANGEKLAGT (ob nun zu Recht oder zu Unrecht), welches nur vorsätzlich begehbar ist, so besteht KEINESFALLS Deckungsschutz über die Rechtsschutzversicherung -PUNKT.

EGAL, wie das Verfahren auch ausgehen mag - die ANKLAGE wegen eines Vorsatzdeliktes REICHT aus.

DIE ANKLAGE - nur die ANKLAGE ist massgeblich - nicht das, was nachher bei herauskommt.

 

Ist das jetzt klar geworden?

 

 

Themenstarteram 25. Februar 2009 um 14:00

Ich verstehe schon was Du meinst...

Aber worauf ich hinaus will...Ich werde zu Unrecht beschuldigt, etwas getan zu haben, "muss" mir deswegen einen Anwalt nehmen und soll mal eben 500€ dafür zahlen.

Mit den 500€ hätte ich wer weiss was besseres anstellen können.

Zitat:

Original geschrieben von 118dschwarz

Ich verstehe schon was Du meinst...

 

Aber worauf ich hinaus will...Ich werde zu Unrecht beschuldigt, etwas getan zu haben, "muss" mir deswegen einen Anwalt nehmen und soll mal eben 500€ dafür zahlen.

 

Mit den 500€ hätte ich wer weiss was besseres anstellen können.

was erwartest du ?

 

Das der Rechtsanwalt für dich umsonst Arbeitet?

Themenstarteram 25. Februar 2009 um 14:33

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von 118dschwarz

Ich verstehe schon was Du meinst...

 

Aber worauf ich hinaus will...Ich werde zu Unrecht beschuldigt, etwas getan zu haben, "muss" mir deswegen einen Anwalt nehmen und soll mal eben 500€ dafür zahlen.

 

Mit den 500€ hätte ich wer weiss was besseres anstellen können.

was erwartest du ?

Das der Rechtsanwalt für dich umsonst Arbeitet?

Natürlich nicht!

Aber das die Staatskasse zahlt. Ist zwar auch blöd, aber die haben das ja veranlasst, ohne vorher mal richtig zu Prüfen!

Zitat:

Original geschrieben von 118dschwarz

Er sagte mir aber, dass die Rechtsschutzversicherung das nicht zahlt, da es ein Vorsatzdelikt sei.

Nun schreibt der Anwalt mir eine Rechnung über knapp 500€...

Er hat dich doch vorher drauf hingewiesen und du hast ihm den Fall trotzdem uebergeben, also musst du auch selber zahlen.

Das Leben ist hart..

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