Gekauftes/Gebrauchtes FZG immer mit mehr Mängeln?!?! Rechtberatung!
Hallo!
Habe mir vor ca. 3 Monaten ein neues gebrauchtes 3 1/2 Jahre altes FZG gekauft...
Leider bin ich bisher nicht ganz so froh mit diesem! unter anderem hab ich auch ein Problem mit dem Verkäufer. Nun wollte ich wissen wie meine Rechtslage in diesem Fall ist? Dazu mal hier alle Probleme die mir seither auf die schnelle einfallen...
1. Hat der Verkäufer mir einen dritten Schlüssel (mit Fernbedienung) zugesichert, er diesen jetzt aber nicht mehr findet... Bei E-Mail- Verkehr wollte er mir 150 € erlassen! Ich antwortete aber das ich lieber den Schlüssel hätte wie die 150 €, nun hab ich seit 4 wochen nichts mehr von ihm gehört...
2. Ist mir gestern beim Ölwechsel aufgefallen das meine Klimanlage aufgrund abbruch eines Rohres zum Klimakompressor gar nicht funktionieren kann... (hab sie nie gebraucht und dewegen ist es mir auch gar nicht aufgefallen)
3. Hab ich sporadisch Kühlwasserverlust. Ist jetzt bisher mind. 3 mal vorgekommen...
4. Gefrieren mir schon bei geringsten Minustemperaturen immer meine Schaltzüge ein. Ich lass dann das Auto 15 min warmlaufen und es funktioniert dann irgendwann die komplette Scahltung
5. Ist er vor ca. 3 Wochen 2 mal nach kurzen Starts nicht mehr ausgegangen, selbst wenn ich den Schlüssel vollständig abgezogen habe und mit ihm das Auto verlasen habe. Nur noch ein "abwürgen brachte den Motor zum Stillstand. Nun wieder i.O bzw. er startet wenn ich den Schlüssel umdrehe und umgekehrt.
6. Ist er mir mal vor ca. 9 Wochen bei Tempo 180 km/h auf der Autobahn einfach ausgegangen. Nach kurzem anhalten auf der Autobahn wieder neu gestartet und er lief wieder...
Gekauft hab ich das Auto bei einer sogenannten Autombilagentur...
Nun wie ist meine Rechtslage? hab ich recht auf Reparatur der genannten Mängel?
PS: Soll ich vielleicht mal den Kaufvertrag hochladen?
Gruß und Danke schonmals
Beste Antwort im Thema
Hast du überhaupt schonmal mit dem Verkäufer wegen den Mängeln gesprochen?
Ich finde es immer klasse, wenn nach einem Anwalt geschrien wird ohne zu Wissen was der Verkäufer zu den Vorwürfen sagt. 🙄
Mfg Zille
66 Antworten
So hab jetzt mal ne geschwärzte Kopie des Kaufvertrags in die Anhänge hochgeladen...
Das verschafft wohl mehr Klarheit...
Übrigens sind auch die Wartungsintervalle nicht nach den vorgaben des Herstellers eingehalten worden, sowie das falsche Öl eingefüllt worden!
Gruß und Danke schonmals für antworten
Zitat:
Original geschrieben von psporting
So hab jetzt mal ne geschwärzte Kopie des Kaufvertrags in die Anhänge hochgeladen...Das verschafft wohl mehr Klarheit...
Übrigens sind auch die Wartungsintervalle nicht nach den vorgaben des Herstellers eingehalten worden, sowie das falsche Öl eingefüllt worden!
Gruß und Danke schonmals für antworten
Interessant wäre jetzt noch zu erfahren, was die "umseitigen Geschäftsbedingungen" zu dem Kapitel "Gewährleistung" ausführen.
O.
Im Anhang die Rückseite!
Schaut dannach aus als ob ich 1 Jahr Gewährleistung hätte... oder?
Gruß und Danke schonmals für antworten
Bitte, bitte sag mir, dass ich nicht lesen kann und im Vertrag nicht Fiat Bunto steht!!!
Gewährleistungsausschluß müsste vorn im Vertrag festgeahlten sein, isses aber nicht. Also hast Du Gewährleistung. Meiner bescheidenen Meinung nach
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von psporting
Im Anhang die Rückseite!Schaut dannach aus als ob ich 1 Jahr Gewährleistung hätte... oder?
Gruß und Danke schonmals für antworten
Ja hast DU.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Bitte, bitte sag mir, dass ich nicht lesen kann und im Vertrag nicht Fiat Bunto steht!!!Gewährleistungsausschluß müsste vorn im Vertrag festgeahlten sein, isses aber nicht. Also hast Du Gewährleistung. Meiner bescheidenen Meinung nach
Nene der Verkäufer hat nur ne komische Schrift gehabt! War aber auch ein Deutscher und konnte sich eigentlich auch ordentlich ausdrücken...
_____
Dann werde ich jetzt mal über Weihnachten ein schreiben verfassen und es ihm zukommen lassen, oder?
Oder erst anrufen?
Was sollte alles in das schreiben rein? Jeder Mangel der mir aufgefallen ist?
Gruß und Danke schonmals für antworten
Also der Vertrag ist recht einfach, und ordentlich, du hast eine Gewährleistung von 12 Monaten (ist gekürzt, rechtlich ok), eine Gewährleistung wird ausgeschlossen, wenn das Auto an ein anderes Geschäft verkauft worden wäre (ist rechtlich ok).
Einfach mal den Verkäufer anrufen, man muss ja nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen, oder einen riesen Terz vom Zaun brechen. Die Welt ist nicht so böse wie viele meinen. Ein Anruf, oder persönlich vorbeifahren klärt oft viele ungereimtheiten... und sollte es aus irgendwelchen Gründen dann doch Probleme geben, kann man noch immer zum Anwalt am Wald rennen.
Zitat:
Original geschrieben von ChrissGrolm
Also der Vertrag ist recht einfach, und ordentlich, du hast eine Gewährleistung von 12 Monaten (ist gekürzt, rechtlich ok), eine Gewährleistung wird ausgeschlossen, wenn das Auto an ein anderes Geschäft verkauft worden wäre (ist rechtlich ok).Einfach mal den Verkäufer anrufen, man muss ja nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen, oder einen riesen Terz vom Zaun brechen. Die Welt ist nicht so böse wie viele meinen. Ein Anruf, oder persönlich vorbeifahren klärt oft viele ungereimtheiten... und sollte es aus irgendwelchen Gründen dann doch Probleme geben, kann man noch immer zum Anwalt am Wald rennen.
Für welche Mängel sollte er den alles haftbar sein?
Gruß und Danke schonmals für antworten
Nochmal klipp und klar der Hinweis: Rechtsberatung darf in D nur ein Anwalt geben!!!
Meiner Meinung nach hast Du die vollen 12 Monate Gewährleistung. "Haftbar" is der Verkäufer für alle Mängel. Was die Sache nicht einfach macht, ist die Tatsache, dass viele Teile irgendwann zum Verschleiß werden.
http://www.adac.de/.../default.aspx?...
Weiteres zum Thema Gewährleistung gibt es hier:
http://www.adac.de/.../default.aspx?...
Interessant wäre natürlich auch das Dekra-Gutachten und der Prüfbericht. Sind da Mängel drin, kannst Du sie imo nicht geltend machen.
Umgekehrt ist es wohl so, dass der Verkäufer sich nicht drauf berufen kann, dass die Dekra keine Mängel gefunden hat.
*edit*
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wieso? Verkäufer könnte behaupten, Fahrzeug sei aus seinem privaten Bestand, oder Verkäufer zaubert eine Vollmacht des früheren Besitzers hervor.
Kann er, hilft ihm aber nix:
„Privatverkauf“
Da die Gewährleistungspflicht nur für gewerbliche Verkäufer gilt, ist im Vertrag plötzlich von einem „Privatverkauf“ die Rede. Der Händler tut so, als würde er aus seinem privaten Besitz ein Auto verkaufen – natürlich mit ausgeschlossener Gewährleistung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Überrumplungsaktionen verboten – wer darauf reingefallen ist, kann trotzdem auf Gewährleistung pochen (Az.: VIII ZR 72/06). Verkauft ein Freiberufler seinen Geschäftswagen, so tut er das als Unternehmer und hat dadurch die gleichen Gewährleistungspflichten wie ein gewerblicher Autohändler.
Quelle: http://...essemitteilungen-online.de/.../
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wieso? Verkäufer könnte behaupten, Fahrzeug sei aus seinem privaten Bestand, oder Verkäufer zaubert eine Vollmacht des früheren Besitzers hervor.</blockquote>
Kann er, hilft ihm aber nix:„Privatverkauf“
Da die Gewährleistungspflicht nur für gewerbliche Verkäufer gilt, ist im Vertrag plötzlich von einem „Privatverkauf“ die Rede. Der Händler tut so, als würde er aus seinem privaten Besitz ein Auto verkaufen – natürlich mit ausgeschlossener Gewährleistung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Überrumplungsaktionen verboten – wer darauf reingefallen ist, kann trotzdem auf Gewährleistung pochen (Az.: VIII ZR 72/06). Verkauft ein Freiberufler seinen Geschäftswagen, so tut er das als Unternehmer und hat dadurch die gleichen Gewährleistungspflichten wie ein gewerblicher Autohändler.Quelle: http://...essemitteilungen-online.de/.../
Ist schon klar, wenn es tatsächlich ein Umgehungsgschäft ist.
Jetzt, nachdem der Kaufvertrag hier eingestellt wurde, ist unzweifelhaft, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt. Gewährleistung wurde zudem auch im Vertrag (AGB) vereinbart.
O.
Mensch Junge,
fahr mit deiner Karre bei dem Händler vorbei.
Sprech mit Ihm vernünftig ohne gleich mit Anwalt zu drohen.
Sag was du für Probleme mit dem Wagen hast und dann schaust Du weiter.
Mir kommt es so vor als wenn Du Angst hast da vorbei zu fahren. Ist zwar immer etwas unangenehm,aber dafür ist er Händler und muß dafür gerade stehen.
Gruß und ein Frohes Fest
Thorsten
Zitat:
Original geschrieben von Petrus04
Mensch Junge,fahr mit deiner Karre bei dem Händler vorbei.
Sprech mit Ihm vernünftig ohne gleich mit Anwalt zu drohen.
Sag was du für Probleme mit dem Wagen hast und dann schaust Du weiter.
Mir kommt es so vor als wenn Du Angst hast da vorbei zu fahren. Ist zwar immer etwas unangenehm,aber dafür ist er Händler und muß dafür gerade stehen.Gruß und ein Frohes Fest
Thorsten
dies würde ich auch so machen, ganz nett sein und dem Verkäufer fragen was man da machen kann, da sowas eigentlich nicht sein sollte! Viele Verkäufer stellen sich dumm wenn man direkt mit nem Anwalt kommt, sowas kann man später noch immer regeln mit Rechtsbeistand!
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
dies würde ich auch so machen, ganz nett sein und dem Verkäufer fragen was man da machen kann, da sowas eigentlich nicht sein sollte! Viele Verkäufer stellen sich dumm wenn man direkt mit nem Anwalt kommt, sowas kann man später noch immer regeln mit Rechtsbeistand!Zitat:
Original geschrieben von Petrus04
Mensch Junge,fahr mit deiner Karre bei dem Händler vorbei.
Sprech mit Ihm vernünftig ohne gleich mit Anwalt zu drohen.
Sag was du für Probleme mit dem Wagen hast und dann schaust Du weiter.
Mir kommt es so vor als wenn Du Angst hast da vorbei zu fahren. Ist zwar immer etwas unangenehm,aber dafür ist er Händler und muß dafür gerade stehen.Gruß und ein Frohes Fest
Thorsten
Jaja das Problem ist das der Händler erstens 300 KM entfernt ist und ich keine Lust hab vor einer verschlossenen Tür zu stehen... Klar werde ich erstmal ohne Anwalt versuchen die Sache zu regeln! Dafür muss ich ihn aber erstmal telefonisch erreichen, weil per E-Mail renn ich ihm nicht schon wieder hinterher...
Ja allgemein wollt ich anmerken das es sich um keinen Rechtsbeistand handelt zumindest nichtmehr da ich jetzt nur noch nach der richtigen Methode frage wie ich den Verkäufer damit konfrontiere!
Gruß und Danke schonmals für antworten
Zitat:
Original geschrieben von psporting
Jaja das Problem ist das der Händler erstens 300 KM entfernt ist und ich keine Lust hab vor einer verschlossenen Tür zu stehen... Klar werde ich erstmal ohne Anwalt versuchen die Sache zu regeln! Dafür muss ich ihn aber erstmal telefonisch erreichen, weil per E-Mail renn ich ihm nicht schon wieder hinterher...Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
dies würde ich auch so machen, ganz nett sein und dem Verkäufer fragen was man da machen kann, da sowas eigentlich nicht sein sollte! Viele Verkäufer stellen sich dumm wenn man direkt mit nem Anwalt kommt, sowas kann man später noch immer regeln mit Rechtsbeistand!
Ja allgemein wollt ich anmerken das es sich um keinen Rechtsbeistand handelt zumindest nichtmehr da ich jetzt nur noch nach der richtigen Methode frage wie ich den Verkäufer damit konfrontiere!
Gruß und Danke schonmals für antworten
Hallo,
wenn Du ihn per Email oder Telefon nicht erreichst, schick ihm ein Einschreiben mit Rückschein (am besten) - ist billiger als hinzufahren. Listest alle Mängel auf und bittest um Behebung mit einer Frist von 14 Tagen zB. Gleichzeitig bietest Du ihm an, sich innerhalb einer Woche bei dir zu melden, um den weiteren Werdegang zu besprechen und schickst ihm gleich deine Kontaktdaten (Email,Tel, usw.) mit. Kannst ihn ja darauf hinweisen, dass Du schon mehrfach versucht hast ihn zu erreichen per Mail und Tel.
Dann wartest halt erstmal ab, was kommt. oder ob was kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
wenn Du ihn per Email oder Telefon nicht erreichst, schick ihm ein Einschreiben mit Rückschein (am besten) - ist billiger als hinzufahren. Listest alle Mängel auf und bittest um Behebung mit einer Frist von 14 Tagen zB.
Das ist die Theorie. In der Praxis wird so wohl höchstens der einzige dauerhafte Mangel, die nicht funktionierende Klimaanlage, abgestellt.
Alles andere passiert eh' nur sporadisch und der Händler wird sich höchstwahrscheinlich mit einem "ist repariert" oder "konnte den Fehler nicht nachstellen" rausreden.
Wie läuft in so einem Fall überhaupt die Reparatur ab? Habe ich als Käufer den Anspruch, eine näher gelegene Werkstatt aufzususchen, oder kann der Händler darauf bestehen, den Schaden selbst zu beseitigen (z.B. weil er eine eigene Werkstatt hat) ? Im letzteren Fall scheint es mir so so, dass bei 300km Entfernung zum Händler einem die Gebrauchtwagengarantie nicht mehr allzuviel bringt.
Übrigens: Bei einem 4 1/2 Jahre alten Punto mit mehr als 100.000km auf der Uhr, der gnadenlos übermotorisiert und dazu noch tiefergelegt ist - und damit ein Exot auf unseren Straßen - wundert mich nicht, dass es mehr Probleme gibt, als einem lieb ist.