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Gekauftes/Gebrauchtes FZG immer mit mehr Mängeln?!?! Rechtberatung!

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 16:04

Hallo!

Habe mir vor ca. 3 Monaten ein neues gebrauchtes 3 1/2 Jahre altes FZG gekauft...

Leider bin ich bisher nicht ganz so froh mit diesem! unter anderem hab ich auch ein Problem mit dem Verkäufer. Nun wollte ich wissen wie meine Rechtslage in diesem Fall ist? Dazu mal hier alle Probleme die mir seither auf die schnelle einfallen...

1. Hat der Verkäufer mir einen dritten Schlüssel (mit Fernbedienung) zugesichert, er diesen jetzt aber nicht mehr findet... Bei E-Mail- Verkehr wollte er mir 150 € erlassen! Ich antwortete aber das ich lieber den Schlüssel hätte wie die 150 €, nun hab ich seit 4 wochen nichts mehr von ihm gehört...

2. Ist mir gestern beim Ölwechsel aufgefallen das meine Klimanlage aufgrund abbruch eines Rohres zum Klimakompressor gar nicht funktionieren kann... (hab sie nie gebraucht und dewegen ist es mir auch gar nicht aufgefallen)

3. Hab ich sporadisch Kühlwasserverlust. Ist jetzt bisher mind. 3 mal vorgekommen...

4. Gefrieren mir schon bei geringsten Minustemperaturen immer meine Schaltzüge ein. Ich lass dann das Auto 15 min warmlaufen und es funktioniert dann irgendwann die komplette Scahltung

5. Ist er vor ca. 3 Wochen 2 mal nach kurzen Starts nicht mehr ausgegangen, selbst wenn ich den Schlüssel vollständig abgezogen habe und mit ihm das Auto verlasen habe. Nur noch ein "abwürgen brachte den Motor zum Stillstand. Nun wieder i.O bzw. er startet wenn ich den Schlüssel umdrehe und umgekehrt.

6. Ist er mir mal vor ca. 9 Wochen bei Tempo 180 km/h auf der Autobahn einfach ausgegangen. Nach kurzem anhalten auf der Autobahn wieder neu gestartet und er lief wieder...

Gekauft hab ich das Auto bei einer sogenannten Autombilagentur...

Nun wie ist meine Rechtslage? hab ich recht auf Reparatur der genannten Mängel?

PS: Soll ich vielleicht mal den Kaufvertrag hochladen?

Gruß und Danke schonmals

Beste Antwort im Thema

Hast du überhaupt schonmal mit dem Verkäufer wegen den Mängeln gesprochen?

Ich finde es immer klasse, wenn nach einem Anwalt geschrien wird ohne zu Wissen was der Verkäufer zu den Vorwürfen sagt. :rolleyes:

Mfg Zille

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haste vorher eine rechtschutz für 49€ abgeschlossen? dann lasse dich bei einen anwald beraten!!! ist besser! und zu den 150€ nachlass , da er dir den schlüssel zugesagt hat und nicht liefern kann ,zum händler und die kodierung ändern!!! und die rechnung zum verkaufer ! würde ich sagen, und die versicherung auch in falle eines diebstahls .mfg

am 19. Dezember 2010 um 17:23

gunamd, es fällt mir auf die schnelle nix besseres ein als der hinweis: in diesem forum wimmelt es mit hinweisen auf garantie und gewährleistung bei gebrauchten, da solltest unmittelbar nach dem studium des kaufvertrages schnell mal reinschaun.

das nächste hat mein vorposter leuchtturm 86 schon gesagt.

In diesem Fall ist tatsächlich ein anwalt die einzig richtige wahl, zumal es sich beim verkäufer wohl um einen gewerblichen händler handelt.

am 19. Dezember 2010 um 18:45

Thema Sachmängelhaftung:

in der Theorie haftet der Verkäufer für Schäden, die bei Übergabe schon vorhanden waren. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß alles, was innerhalb von 6 Monate auftritt, vorher schon vorhanden war.

google doch nochmal den Begriff Sachmängelhaftung.

ansonsten, wenn Du ne Rechtsschutz hast, wirklich zum Anwalt, weil ein Schreiben von dort immer mehr zieht, als wenn Du direkt was von ihm willst. Da stellt er sich möglicherweise taub.

Viel Glück!

Hast du überhaupt schonmal mit dem Verkäufer wegen den Mängeln gesprochen?

Ich finde es immer klasse, wenn nach einem Anwalt geschrien wird ohne zu Wissen was der Verkäufer zu den Vorwürfen sagt. :rolleyes:

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

haste vorher eine rechtschutz für 49€ abgeschlossen? dann lasse dich bei einen anwald beraten!!! ist besser! und zu den 150€ nachlass , da er dir den schlüssel zugesagt hat und nicht liefern kann ,zum händler und die kodierung ändern!!! und die rechnung zum verkaufer ! würde ich sagen, und die versicherung auch in falle eines diebstahls .mfg

Die meisten günstigen Rechtschutzversicherungen haben eine SB von 150 €  und ein  Anwalt wohn nicht amWald;)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

............und ein  Anwalt wohn nicht amWald;)

Lass gut sein, das wird oder will er nicht mehr begreifen in seinem Leben.

 

Andere haben ihm das auch schon zigmal erklärt das der Anwalt nicht mit d am Ende geschrieben wird.

 

Entweder macht er das um uns hier zu ärgern, findet sich toll deswegen, oder er hat wirklich einen zu laufen.

 

Wer weis........:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

am 19. Dezember 2010 um 21:17

Ne, ein Anwalt wohnt nicht unbedingt im Wald, steht aber manchmal mittendrin.:D

Gruß

Frank, der keinen eigenen Anwald/Anwalt hat. ;)

Themenstarteram 20. Dezember 2010 um 0:01

Hallo und Danke für die zahlreichen antworten...

Nein ich hab den Verkäufer noch nicht darrauf angesprochen, weil ich mich erstmal über die Rechtslage informieren wollte und dann ihn ansprechen...

Gut das mit dem Schlüssel weiss er...

Eine Rechtsschutzversicherung hab ich nicht, nur den Verkehrsrechtzschutz, aber das bringt mir glaub nix, oder?

Das Problem ist auch das die Telefonnummer des Verkäufers nichtmehr erreichbar ist...Ich denke aber das es jetzt nicht das es Gauner war und er nun über alle Berge ist... Dazu war da einfach zuviel Los und mein Auto ein Peanut in der Relation was da noch stand... Genauso wieviel Freunde da noch vorbeigekommen waren während des Geschäfts...

PS: Übrigens war ein Dekra-Prüfberricht dabei, sowie neuer TüV...

Gruß und Danke schonmals für weitere antworten der Rechtslage und wie ich mich verhalten soll...

Eine Verkehrsrechtsschutz kann durchauch auch einen Kfz-Kauf abdecken (meine macht das) Du solltest dir vielleicht mal die Bedingungen deiner Verkehrsrechtsschutz durchlesen. Was da drin steht kann hier keiner riechen.

Zitat:

PS: Übrigens war ein Dekra-Prüfberricht dabei, sowie neuer TüV...

Sind dort die Mängel, die Du festgestellt hast, aufgeführt als Mangel, oder als I.O. oder gar nicht geprüft?

War die Agentur nur Vermittler, oder Verkäufer? Wer steht im Vertrag als Verkäufer drin?

Zitat:

Gruß und Danke schonmals für weitere antworten der Rechtslage und wie ich mich verhalten soll...

 

Erstmal alle Fakten darlegen.

Themenstarteram 20. Dezember 2010 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Eine Verkehrsrechtsschutz kann durchauch auch einen Kfz-Kauf abdecken (meine macht das) Du solltest dir vielleicht mal die Bedingungen deiner Verkehrsrechtsschutz durchlesen. Was da drin steht kann hier keiner riechen.

Zitat:

PS: Übrigens war ein Dekra-Prüfberricht dabei, sowie neuer TüV...

Sind dort die Mängel, die Du festgestellt hast, aufgeführt als Mangel, oder als I.O. oder gar nicht geprüft?

War die Agentur nur Vermittler, oder Verkäufer? Wer steht im Vertrag als Verkäufer drin?

Zitat:

Gruß und Danke schonmals für weitere antworten der Rechtslage und wie ich mich verhalten soll...

 

Erstmal alle Fakten darlegen.

Hallo!

Habe gerade meinen Verkehrsrechtsschutz mal online angeschaut und bin sogar der Meinung das die dies mit abdeckt. Der Schutz ist bei der Württembergischen Versicherungen von mir zu meiner Autoversicherung hinzugebucht... Im Anhang hab ich mal einen Auszug aus der Leistungsbeschreibung eingefügt!

Die Mängel sind in dem Dekra-Prüfbericht nicht aufgeführt... Sonst würde ich mich ja auch gar nicht benachteiligt fühlen und schon gar nicht hät ich dieses FZG dann gekauft!

Die Agentur war auch gleichzeitig der Verkäufer. Als Verkäufer steht der Inhaber der Agentur drin bzw. die Agentur eigentlich.

Gruß und Danke schonmals für weitere antworten

Rechtsschutz-teil1
Rechtsschutz-teil2

Agentur ist der übliche Wortlaut für Vermittlungsagentur sprich "Verkauf im Kundenauftrag", also ohne Gewährleistung. Verkaufsvertrag einfach mal gründlich lesen.

L

Zitat:

Original geschrieben von lingnoi

Agentur ist der übliche Wortlaut für Vermittlungsagentur sprich "Verkauf im Kundenauftrag", also ohne Gewährleistung. Verkaufsvertrag einfach mal gründlich lesen.

 

L

Rechtsberatung ist nicht erlaubt. Daher nur ein Hinweis.

 

Hier ist zu prüfen, ob der Begriff "Verkauf im Kundenauftrag" missbraucht wurde. Diese Formulierung wurde also nur gewählt, um die bei Verkauf durch einen Händler anfallende Sachmängelhaftung auszuschließen.

Ich gehe davon aus, dass kein Verkauf im Kundenauftrag vorliegt.

Setze Dich, falls möglich, mit dem Vorbesitzer in Verbindung und kläre, ob er das Fahrzeug dem Händler verkauft hat oder ihm zur Vermittlung überlassen hat.

 

Einschaltung eines Anwaltes ist vermutlich unausweichlich. 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von lingnoi

Agentur ist der übliche Wortlaut für Vermittlungsagentur sprich "Verkauf im Kundenauftrag", also ohne Gewährleistung. Verkaufsvertrag einfach mal gründlich lesen.

L

Rechtsberatung ist nicht erlaubt. Daher nur ein Hinweis.

Hier ist zu prüfen, ob der Begriff "Verkauf im Kundenauftrag" missbraucht wurde. Diese Formulierung wurde also nur gewählt, um die bei Verkauf durch einen Händler anfallende Sachmängelhaftung auszuschließen.

Ich gehe davon aus, dass kein Verkauf im Kundenauftrag vorliegt.

Setze Dich, falls möglich, mit dem Vorbesitzer in Verbindung und kläre, ob er das Fahrzeug dem Händler verkauft hat oder ihm zur Vermittlung überlassen hat.

Einschaltung eines Anwaltes ist vermutlich unausweichlich. 

O.

Na was denn nu, er hat doch geschrieben im Vertrag steht der Agenturinhaber als Verkäufer drin. Also kann das Auto gar nicht im Kundenauftrag verkauft worden sein, da ja sonst ein anderer Verkäufer angegeben sein müßte.

Guck doch mal auf die Prüfberichte, wer der Auftraggeber war.

Steht ein Haftungsausschluss im Vertrag?

Wenn die Agentur der Veräufer war, eine Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen ist und der Verkäufer für dich nicht zu sprechen ist, dann geh doch halt zum Anwalt. Rechtsschutz haste doch. Kannst aber auch selbst ein Schreiben mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung fertig machen und hinschicken oder gegen Empfangsquittung selbst abgeben.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Zitat:

Na was denn nu, er hat doch geschrieben im Vertrag steht der Agenturinhaber als Verkäufer drin. Also kann das Auto gar nicht im Kundenauftrag verkauft worden sein, da ja sonst ein anderer Verkäufer angegeben sein müßte.

Wieso? Verkäufer könnte behaupten, Fahrzeug sei aus seinem privaten Bestand, oder Verkäufer zaubert eine Vollmacht des früheren Besitzers hervor.

 

Das beste ist sicher, die Mängelbeseitigung schriftlich zu fordern, und dann abwarten wie Verkäufer reagiert.

 

O.

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