Gekauftes/Gebrauchtes FZG immer mit mehr Mängeln?!?! Rechtberatung!

Hallo!

Habe mir vor ca. 3 Monaten ein neues gebrauchtes 3 1/2 Jahre altes FZG gekauft...

Leider bin ich bisher nicht ganz so froh mit diesem! unter anderem hab ich auch ein Problem mit dem Verkäufer. Nun wollte ich wissen wie meine Rechtslage in diesem Fall ist? Dazu mal hier alle Probleme die mir seither auf die schnelle einfallen...

1. Hat der Verkäufer mir einen dritten Schlüssel (mit Fernbedienung) zugesichert, er diesen jetzt aber nicht mehr findet... Bei E-Mail- Verkehr wollte er mir 150 € erlassen! Ich antwortete aber das ich lieber den Schlüssel hätte wie die 150 €, nun hab ich seit 4 wochen nichts mehr von ihm gehört...

2. Ist mir gestern beim Ölwechsel aufgefallen das meine Klimanlage aufgrund abbruch eines Rohres zum Klimakompressor gar nicht funktionieren kann... (hab sie nie gebraucht und dewegen ist es mir auch gar nicht aufgefallen)

3. Hab ich sporadisch Kühlwasserverlust. Ist jetzt bisher mind. 3 mal vorgekommen...

4. Gefrieren mir schon bei geringsten Minustemperaturen immer meine Schaltzüge ein. Ich lass dann das Auto 15 min warmlaufen und es funktioniert dann irgendwann die komplette Scahltung

5. Ist er vor ca. 3 Wochen 2 mal nach kurzen Starts nicht mehr ausgegangen, selbst wenn ich den Schlüssel vollständig abgezogen habe und mit ihm das Auto verlasen habe. Nur noch ein "abwürgen brachte den Motor zum Stillstand. Nun wieder i.O bzw. er startet wenn ich den Schlüssel umdrehe und umgekehrt.

6. Ist er mir mal vor ca. 9 Wochen bei Tempo 180 km/h auf der Autobahn einfach ausgegangen. Nach kurzem anhalten auf der Autobahn wieder neu gestartet und er lief wieder...

Gekauft hab ich das Auto bei einer sogenannten Autombilagentur...

Nun wie ist meine Rechtslage? hab ich recht auf Reparatur der genannten Mängel?

PS: Soll ich vielleicht mal den Kaufvertrag hochladen?

Gruß und Danke schonmals

Beste Antwort im Thema

Hast du überhaupt schonmal mit dem Verkäufer wegen den Mängeln gesprochen?

Ich finde es immer klasse, wenn nach einem Anwalt geschrien wird ohne zu Wissen was der Verkäufer zu den Vorwürfen sagt. 🙄

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



Zitat:

Original geschrieben von psporting


Hallo!

Also der Verkäufer hat sich bis jetzt quer gestellt, ich war vor gut 5 Wochen beim Anwalt und der kommuniziert jetzt mit dem Verkäufer seinem Anwalt. Ein Beweisverfahren ist nun beim Amtsgericht innerhalb der ersten 6 Monate eingereicht worden. Dort sind nun sämtliche Mängel die mir seit Kauf aufgefallen sind notiert.

Welches Gericht hat das den jetzt angenommen!?! Ach ja, ein Amtsgericht...

Wenn Du vor 5 Wochen bei einem Anwalt warst und der jetzt mit dem Anwalt des verkäufers einen Schriftwechselt fürt, wie hat der das hinbekommen das bereits jetzt ein Gericht eingeschaltet ist!?!

Bekanntlich schreibt ein Anwalt die Gegenseite an. Diese sucht dann ihren Anwalt auf der dann die Interessenvertretung für seine Mandantschaft anzeigt. Damit sind locker 3 Wochen rum. Dann kommt das Schreiben mit der Äußerung zu den von Dir erhobenen Vorwürfen. Wieder 1 Woche rum. Darauf musst Du mit Deinem Anwalt reagieren, bedeutet weitere 14 Tage und damit wären wir bei deinem Fall bereits in der Zukunft...

Um hier den weiteren Verlauf darzustellen: Auf dieses, eurer Schreiben reagiert die Gegenseite wiederum mit einer weiteren Zeitverzögernung von ca. 2 Wochen. Das Schreiben bekommst Du dann von Deinem Anwalt wieder 1 Woche später und so geht es einige Male hin und her.

Wenn Du einen Anwalt hast der Klagegeil ist hat dieser dennoch bestimmte Fristen einzuhalten und der Gegenseite eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen.

Wenn Du einen besonnenen Anwalt hast wird dieser erst Deine Rechtsschutz, sofern vorhanden, um Deckungszusage bitten und das bedeutet das der bis dahin geführte Schriftverkehr von Dieser auf Erfolg geprüft wird. weitere 2 Wochen...

Ergo wird ein Anwalt nach ca. 4 Monaten eine Klageschrift fertigen, es wird ein Termin vom Gericht für ein Verfahren gesetzt. In solchen Fällen läuft es auf eine mündliche Verhandlung mit Parteivernehmung aus und wenn alles gut geht... innerhalb weiterer 6 Monate. In dieser ersten Verhandlung wird eine Seite, wenn nicht sogar von beiden Seiten, ein sachverständigen Gutachten einfordern. Die Richterin, der Richter wird einen auswählen und ernennen und Diesem die Akte zu kommen lassen. Weitere 4 Wochen und Du bekommst eine Aufforderung einen Kostenvorschuss in Höhe X zu leisten. Entweder geht es an Deine Rechtsschutz oder Du bezahlst diesen Kostenvorschutz selber und erst dann wird der SV das GA erstattet  Dazu gehört eine Besichtigung wo beide Parteien anwesend sein werden und dann arbeitet es der SV aus... insgesamt weitere 6 Monate!

Und das alles willst Du in 5 Wochen hinbekommen haben?

Weiter ist es eine gute Idee mit defekten Radlagern zu fahren. Ein Blockieren ist dabei das kleinste Übel!

Am 11. März war ich beim Anwalt. Das Dokument das er dem Amtsgericht sowie mir in Kopie zukommen gelassen hat trägt die Überschrift "Antrag auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens".

Mehr kann ich dazu auch nicht sagen...

Was könnte noch mit dem defekten Radlager passieren, wenn das blockieren das kleinste übel ist?

MfG und Danke

Radlager sind Sicherheitsrelevant. Wie sieht es aus wenn du sie erstmal tauschen lässt aber zur Beweissicherung die defekten behältst? Musst du nur bei der Werkstatt sagen, dass du die Lager noch brauchst und sie in deinen Kofferaum anstatt in den Schrott sollen.

Zitat:

Original geschrieben von psporting


Verkehrsrechtsanwalt ist dieser...

Aber in der Kanzlei zu der ich geschickt wurde, gibt es nix besseres im Endeffekt!

Und was soll ein Verkehrsrechtler mit Vertragsrecht anfangen?

Es geht nicht um das Überfahren einer roten Ampel, sondern um die Abwicklung eines Kaufvertrages.

Falscher Anwald!

Käufst Du auch die Brötchen beim Schuster?

Zitat:

Original geschrieben von psporting


Hallo!

Unter anderem auch der laut einer Werkstatt aufgetretene defekt beider linker Radlager. Dies ist mittlerweile sehr laut und bremst auch spürbar meine Geschwindigkeit. Ich hab jetzt seit Kauf ca. 10000 Km runter.

Ich fürchte, dies kann man nach den Kilometern dem Händler nicht in die Schuhe schieben.

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Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von psporting


Verkehrsrechtsanwalt ist dieser...

Aber in der Kanzlei zu der ich geschickt wurde, gibt es nix besseres im Endeffekt!

Und was soll ein Verkehrsrechtler mit Vertragsrecht anfangen?

Es geht nicht um das Überfahren einer roten Ampel, sondern um die Abwicklung eines Kaufvertrages.

Falscher Anwald!

Käufst Du auch die Brötchen beim Schuster?

Ja kann ja au nix machen! Hab bei der Kanzlei angerufen und meinen Fall geschildert und daraufhin wurde ich zu einem Termin eingeladen. Den Anwalt sowie Namen lernte ich erst dann am Tag des Termins kennen. Aber das er kein spezieller Anwalt ist, war mir lang nicht bekannt...

MfG und Danke

seh das alles als (wenn auch teures) lehrgeld.
schließ innerlich lieber mit dem thema ab und lass alles auf die zukommen.
ändern kannst du sowieso nichts mehr und solange die rsv zahlt und deckungszusagen gibt hast du kein finanzielles risiko bei der durchsetzung deiner interessen.

1) wen ich mit meinem anwalt nicht zufrieden bin weil z.b. der mir keinen kaffee anbietet dann entziehe ich dem SOFORT das mandat! das nur der ordnung halber.

2) radlager sind verschleissteile wie bremsen, reifen und volle aschenbecher. im übrigen ist das radlager das einzige teil das den rad am auto hällt. also wen du es dir leisten kannst das mal eben n rad einfach so "wegfliegt" dann fahr ruhig so weiter.

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