Gegnerische versicherung zickt ´rum
Hallo miteinander!
Habe vorne links am Kotflügel und Stoßfänger ein paar Schrammen abbekommen. Lt. Gutachter belaufen sich die Reparaturkosten auf rd. 2000 EUR. Schuldfrage ist eindeutig. Die gegnerische Versicherung hat nun Wind davon bekommen, dass auch auf der anderen Seite des Stoßfängers schon Kratzer vor dem Unfall waren und bittet um Bestätigung und Fotos von mir, da der Gutachter davon keine angefertigt hat. M.E. sind die Vorschäden an dem Auto doch bereits durch den Gutachter in dessen Restwert-Berechnung eingeflossen. Wieso wollen die das überhaupt wissen? Nach Kratzern an anderen Bauteilen haben sie ja auch nicht gefragt. Und als Geschädigter habe ich doch ohnehin ein Recht darauf, dass das Auto so wiederhergestellt wird, wie es vorher war - also die Unfallschäden repariert werden, oder?
Vielen Dank und viele Grüße
grins1000
Beste Antwort im Thema
Ein Sachverständiger, der Vor- und Altschäden verschweigt -und nur davon reden wir hier- ist eine Schande für einen Berufstand.
Und ein Geschädigter -wie du- der bewust dass verschweigem toleriert um hieraus einen Wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen ist nicht ein Stück besser.
Und jetz höre auf hier rumzuheulen und Tipps zu bekommen, wie man aus der Nummer wieder rauskommt.
Das hier hat mit einer "Restwert- Berechnung" nicht das geringste zu tun.
Hier geht es um einen Vorteilsausgleich, welchen du dier hier verschaffen wolltest.
Und der Sachverständige spielt hiefür den Wasserträger.
Seht mal schön selber zu, wie Ihr hier die Kuh vom Eis bekommt.
89 Antworten
Zitat:
@twindance schrieb am 10. Mai 2016 um 20:47:05 Uhr:
DELLE!Platz!
AUS!
😁
Zitat:
@grins1000 schrieb am 24. Mai 2016 um 10:14:59 Uhr:
* Kratzer auf der anderen (rechten) Seite waren vorher da
* Steht im Gutachten nicht drin - konnte daher die Versicherung nicht wissen ...
Wissen nicht, aber erahnen.
Zitat:
@grins1000 schrieb am 24. Mai 2016 um 10:14:59 Uhr:
* Ergo: Iregndwie müssen die das mitbekommen ahben - vielleicht vom Unfallverursacher...
Denkbar, aber nicht zwingend.
Zitat:
@grins1000 schrieb am 24. Mai 2016 um 10:14:59 Uhr:
* Im Gutachten steht tatsächlich, dass der Stossfänger partiell (nämlich linke Seite) lackiert werden soll.
Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl und nährt die Spekulationen, ob der Stoßfänger nicht an anderer Stelle schon Schäden hat.
Und genau deshalb gehört der Altschaden auch vernünftig bildlich dokumentiert, damit die Kalkulation des SV nachvollziehbar wird.
Wie schrieb einer so schön: "Abzug in der B-Note". 😁
Zitat:
@Vandut schrieb am 24. Mai 2016 um 19:07:04 Uhr:
Zitat:
@twindance schrieb am 10. Mai 2016 um 20:47:05 Uhr:
DELLE!Platz!
AUS!
😁
Man sollte keine größeren Bissen beißen, als man schlucken kann - fatal error
Hallo miteinander.
Zunächst vielen Dank an alle, die sich hier an der regen Diskussion beteilgt haben. Inzwischen gibt es ein überarbeitetes Gutachten und eine Position der Versicherung:
* Gutachter will jetzt, dass der gesamte Stoßfänger lackiert wird, für Vorschäden zieht er pauschal 75 EUR ab.
* Versicherung erkennt das Gutachten an, hat aber einen eigenen Werkstatt-Preisvergleich vorgenommen und kommt zu dem Schluss, dass der Schaden nicht für 1.700 EUR reparabel ist, sondern schon für 1.400 (abzüglich 75 EUR Vorschäden).
Mit dieser Auffassung kann ich also nicht in die Werkstatt meines Vertrauens gehen. Ist das korrekt so (ist ja eigentlich auch wurst, wenn die genau so gut arbeiten)? Wie wäre es denn, wenn ich mir den Betrag auszahlen lassen wollte - könnte ich dann auf den vom Gutachter festgestellten Betrag bestehen?
Vielen Dank und viele Grüße
grins1000
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Beim Auszahlenlassen entfallen erstmal die 19% MwSt..
Ist dein Fahrzeug unter 4 Jahre bzw. wurde es bisher nur in der Markenwerkstatt repariert? Falls eines von beiden oder beide negativ sein sollten, kann und darf dich die Versicherung auch an eine freie Werkstatt verweisen. Ist deine Stammeerkstatt eine Freie?
Bisher war ich immer bei einer Hyundai-Werkstatt. Nur einmal gab es einen kleinen Vollkaskoschden, der wurde in einer anderen Werkstatt auf Verlangen meiner Versicherung gemacht. Auto ist 7 Jahre alt.
Nur bei fiktiver Abrechnung darf auf den regionalen Durchschnittslohn der Werkstätten verwiesen werden.
Wenn du reparieren lässt, darst du dass in jeder Werkstatt deiner Wahl machen.
Zitat:
@hydrou schrieb am 13. Juni 2016 um 14:04:56 Uhr:
Ist dein Fahrzeug unter 4 Jahre bzw. wurde es bisher nur in der Markenwerkstatt repariert? Falls eines von beiden oder beide negativ sein sollten, kann und darf dich die Versicherung auch an eine freie Werkstatt verweisen.
Das ist völliger Unsinn.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 13. Juni 2016 um 16:22:21 Uhr:
Nur bei fiktiver Abrechnung darf auf den regionalen Durchschnittslohn der Werkstätten verwiesen werden.
Auch das ist absoluter Blödsinn.
Es ist doch schon schlimm genug, dass Geschädigte ständig Probleme mit rechtswidrig handelnden, zahlungsunwilligen Versicherungen haben.
Da brauchen sie nicht auch noch Forumsuser, die diese falschen Versicherungsaussagen naiv nachplappern!
Es ist der helle Wahnsinn, wie schnell bei Dir fast immer mindestens 2 Danke nach einem Müll-Posting auftauchen. Hast Du mehrere Accounts und beweihräucherst Dich hier selbst? Aber ganz offensichtlich fällt niemand darauf rein.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 13. Juni 2016 um 17:55:25 Uhr:
Es ist der helle Wahnsinn, wie schnell bei Dir fast immer mindestens 2 Danke nach einem Müll-Posting auftauchen. Hast Du mehrere Accounts und beweihräucherst Dich hier selbst? Aber ganz offensichtlich fällt niemand darauf rein.
Ich finde es köstlich, wie Du Dich hier outest:
Nicht nur fachlich auf unterstem Niveau...
Zumindest muss ich mich nicht für mein unterstes Niveau auch noch mit selbst gebasteltem "Danke" belobhudeln! 😁
Zitat:
@rrwraith schrieb am 13. Juni 2016 um 17:27:37 Uhr:
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 13. Juni 2016 um 16:22:21 Uhr:
Nur bei fiktiver Abrechnung darf auf den regionalen Durchschnittslohn der Werkstätten verwiesen werden.Auch das ist absoluter Blödsinn.
Es ist doch schon schlimm genug, dass Geschädigte ständig Probleme mit rechtswidrig handelnden, zahlungsunwilligen Versicherungen haben.
Da brauchen sie nicht auch noch Forumsuser, die diese falschen Versicherungsaussagen naiv nachplappern!
Du willst also damit sagen, dass nur bei Reparatur auf den regionalen Durchschnittslohn verwiesen werden darf? 😁
Ansonsten plappere ich nicht die Versicherungen nach, sondern den BGH! 😉
z.B. VI ZR 320/12
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 14. Juni 2016 um 00:49:43 Uhr:
Ansonsten plappere ich nicht die Versicherungen nach, sondern den BGH! 😉
Selbst das kannst Du nicht...
Der BGH richtigerweise wörtlich:
BGB § 249 Hb
Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.