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Gegnerische versicherung zickt ´rum

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 12:18

Hallo miteinander!

Habe vorne links am Kotflügel und Stoßfänger ein paar Schrammen abbekommen. Lt. Gutachter belaufen sich die Reparaturkosten auf rd. 2000 EUR. Schuldfrage ist eindeutig. Die gegnerische Versicherung hat nun Wind davon bekommen, dass auch auf der anderen Seite des Stoßfängers schon Kratzer vor dem Unfall waren und bittet um Bestätigung und Fotos von mir, da der Gutachter davon keine angefertigt hat. M.E. sind die Vorschäden an dem Auto doch bereits durch den Gutachter in dessen Restwert-Berechnung eingeflossen. Wieso wollen die das überhaupt wissen? Nach Kratzern an anderen Bauteilen haben sie ja auch nicht gefragt. Und als Geschädigter habe ich doch ohnehin ein Recht darauf, dass das Auto so wiederhergestellt wird, wie es vorher war - also die Unfallschäden repariert werden, oder?

Vielen Dank und viele Grüße

grins1000

Beste Antwort im Thema

Ein Sachverständiger, der Vor- und Altschäden verschweigt -und nur davon reden wir hier- ist eine Schande für einen Berufstand.

Und ein Geschädigter -wie du- der bewust dass verschweigem toleriert um hieraus einen Wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen ist nicht ein Stück besser.

Und jetz höre auf hier rumzuheulen und Tipps zu bekommen, wie man aus der Nummer wieder rauskommt.

Das hier hat mit einer "Restwert- Berechnung" nicht das geringste zu tun.

Hier geht es um einen Vorteilsausgleich, welchen du dier hier verschaffen wolltest.

Und der Sachverständige spielt hiefür den Wasserträger.

Seht mal schön selber zu, wie Ihr hier die Kuh vom Eis bekommt.

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Das kommt drauf an.

Ich hoffe, du hast selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragt.

Dann konfrontiere den damit.

Vielleicht solltest du einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht beauftragen, den darf die Versicherung dann auch noch bezahlen.

Willst du reparieren lassen oder fiktiv abrechnen?

am 23. Mai 2016 um 12:28

Da muss ich "deinem Gutachter mal ein Abzug in der B Note geben.

Das Begehren /Nachschau der regulierenden Versicherung ist für mich nachvollziehbar.

Bopp19

Ein Sachverständiger, der Vor- und Altschäden verschweigt -und nur davon reden wir hier- ist eine Schande für einen Berufstand.

Und ein Geschädigter -wie du- der bewust dass verschweigem toleriert um hieraus einen Wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen ist nicht ein Stück besser.

Und jetz höre auf hier rumzuheulen und Tipps zu bekommen, wie man aus der Nummer wieder rauskommt.

Das hier hat mit einer "Restwert- Berechnung" nicht das geringste zu tun.

Hier geht es um einen Vorteilsausgleich, welchen du dier hier verschaffen wolltest.

Und der Sachverständige spielt hiefür den Wasserträger.

Seht mal schön selber zu, wie Ihr hier die Kuh vom Eis bekommt.

Vorschäden müssen im Gutachten explizit genannt werden.

Besprich das mit deinem Gutachter, damit der sein Gutachten ggf. korrigieren kann.

Ich würde die Versicherung kontaktieren:

 

"Sehe ich mich außer Stande die Frage angemessen zu beantworten,

ich werde Ihre Anfrage dem Gutachter zukommen und diesen Bitten direkt mit Ihnen Kontakt aufzunehmen"

 

Und Dem Gutachter die Anfrage 1:1 weiterreichen,

ich hole mir doch einen Gutachter dazu, damit der sich um alle Eventualitäten kümmert.

 

Damit wäre ich der Meinung alles Nötige getan zu haben!?

am 23. Mai 2016 um 14:04

Zitat:

@grins1000 schrieb am 23. Mai 2016 um 14:18:04 Uhr:

Hallo miteinander!

Habe vorne links am Kotflügel und Stoßfänger ein paar Schrammen abbekommen. Lt. Gutachter belaufen sich die Reparaturkosten auf rd. 2000 EUR. Schuldfrage ist eindeutig. Die gegnerische Versicherung hat nun Wind davon bekommen, dass auch auf der anderen Seite des Stoßfängers schon Kratzer vor dem Unfall waren und bittet um Bestätigung und Fotos von mir, da der Gutachter davon keine angefertigt hat. M.E. sind die Vorschäden an dem Auto doch bereits durch den Gutachter in dessen Restwert-Berechnung eingeflossen. Wieso wollen die das überhaupt wissen? Nach Kratzern an anderen Bauteilen haben sie ja auch nicht gefragt. Und als Geschädigter habe ich doch ohnehin ein Recht darauf, dass das Auto so wiederhergestellt wird, wie es vorher war - also die Unfallschäden repariert werden, oder?

Vielen Dank und viele Grüße

grins1000

Es geht der Versicherung darum, ob der Stoßfänger z.B. vorher schon auszutauschen oder zu lackieren war.

Mit dem Restwert vom Auto hat das nichts zu tun.

Aber wenn der Stoßfänger schon vor dem jetztigen Schaden neu zu lackieren gewesen wäre, dann ziehen sie dir das ab.

@ Dellenzähler

Etwas mehr Freundlichkeit in deiner Antwort hätte nicht geschadet!

am 23. Mai 2016 um 14:11

Wer zahlt den zweiten SV ?

Bopp19

am 23. Mai 2016 um 14:12

Welcher 2. Gutachter?

Hat hier keiner was davon geschrieben, oder?

"Nachbesserung" sollte kostenfrei laufen.

Zitat:

@Vandut schrieb am 23. Mai 2016 um 16:04:54 Uhr:

Zitat:

@grins1000 schrieb am 23. Mai 2016 um 14:18:04 Uhr:

Hallo miteinander!

Habe vorne links am Kotflügel und Stoßfänger ein paar Schrammen abbekommen. Lt. Gutachter belaufen sich die Reparaturkosten auf rd. 2000 EUR. Schuldfrage ist eindeutig. Die gegnerische Versicherung hat nun Wind davon bekommen, dass auch auf der anderen Seite des Stoßfängers schon Kratzer vor dem Unfall waren und bittet um Bestätigung und Fotos von mir, da der Gutachter davon keine angefertigt hat. M.E. sind die Vorschäden an dem Auto doch bereits durch den Gutachter in dessen Restwert-Berechnung eingeflossen. Wieso wollen die das überhaupt wissen? Nach Kratzern an anderen Bauteilen haben sie ja auch nicht gefragt. Und als Geschädigter habe ich doch ohnehin ein Recht darauf, dass das Auto so wiederhergestellt wird, wie es vorher war - also die Unfallschäden repariert werden, oder?

Vielen Dank und viele Grüße

grins1000

Es geht der Versicherung darum, ob der Stoßfänger z.B. vorher schon auszutauschen oder zu lackieren war.

Mit dem Restwert vom Auto hat das nichts zu tun.

Aber wenn der Stoßfänger schon vor dem jetztigen Schaden neu zu lackieren gewesen wäre, dann ziehen sie dir das ab.

@ Dellenzähler

Etwas mehr Freundlichkeit in deiner Antwort hätte nicht geschadet!

Der Kommentar von Delle war zu 100% adressatengerecht.

am 23. Mai 2016 um 14:32

Und Dem Gutachter die Anfrage 1:1 weiterreichen,

ich hole mir doch einen Gutachter dazu, damit der sich um alle Eventualitäten kümmert.

 

Hier ist die Antwort wo der zweite Gutachter herkommen soll.

Die Einlassung von Herrn Dellenzähler ist völlig neutral und angemessen.

In der Schadensregulierung gibt es keine Freundlichkeiten ,hier sind nur Fakten relevant.

Bopp19

@Vandut schrieb am 23. Mai 2016 um 16:04:54 Uhr

@ Dellenzähler

Etwas mehr Freundlichkeit in deiner Antwort hätte nicht geschadet!

Christian, du bist hier nicht der Forenpapst auch wenn du das gerne wärst.

Kümmere dicht bitte um deine eigenen provokanten Beiträge in deinen diversen Account`s

und erteile hier anderen keine Ratschläge oder Lebensweisheiten.

Vielen Dank dafür.

am 23. Mai 2016 um 16:03

Einfach gar nicht ignorieren Delle. :D

Gruß Frank,

oder so ähnlich. ;)

Zitat:

@Frank128 schrieb am 23. Mai 2016 um 18:03:37 Uhr:

Einfach gar nicht ignorieren Delle. :D

Gruß Frank,

oder so ähnlich. ;)

Hast Recht, Frank.

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