Gegnerische versicherung zickt ´rum

Hallo miteinander!

Habe vorne links am Kotflügel und Stoßfänger ein paar Schrammen abbekommen. Lt. Gutachter belaufen sich die Reparaturkosten auf rd. 2000 EUR. Schuldfrage ist eindeutig. Die gegnerische Versicherung hat nun Wind davon bekommen, dass auch auf der anderen Seite des Stoßfängers schon Kratzer vor dem Unfall waren und bittet um Bestätigung und Fotos von mir, da der Gutachter davon keine angefertigt hat. M.E. sind die Vorschäden an dem Auto doch bereits durch den Gutachter in dessen Restwert-Berechnung eingeflossen. Wieso wollen die das überhaupt wissen? Nach Kratzern an anderen Bauteilen haben sie ja auch nicht gefragt. Und als Geschädigter habe ich doch ohnehin ein Recht darauf, dass das Auto so wiederhergestellt wird, wie es vorher war - also die Unfallschäden repariert werden, oder?

Vielen Dank und viele Grüße
grins1000

Beste Antwort im Thema

Ein Sachverständiger, der Vor- und Altschäden verschweigt -und nur davon reden wir hier- ist eine Schande für einen Berufstand.

Und ein Geschädigter -wie du- der bewust dass verschweigem toleriert um hieraus einen Wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen ist nicht ein Stück besser.

Und jetz höre auf hier rumzuheulen und Tipps zu bekommen, wie man aus der Nummer wieder rauskommt.

Das hier hat mit einer "Restwert- Berechnung" nicht das geringste zu tun.

Hier geht es um einen Vorteilsausgleich, welchen du dier hier verschaffen wolltest.

Und der Sachverständige spielt hiefür den Wasserträger.

Seht mal schön selber zu, wie Ihr hier die Kuh vom Eis bekommt.

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@grins1000 schrieb am 24. Mai 2016 um 09:31:03 Uhr[/url]:

Der Gutachter ist unabhängig und selbstverständlich habe ich diesem Gutachten vertraut - daher die Frage hier im Forum. Im Gutachten steht auch nicht, dass der komplette Stoßfänger ausgetauscht oder lackiert werden muss. Aufgeführt sind nur die Kosten für die Lackierung des jetzigen Unfallschadens. Wenn der Schaden lackiert wird, tritt auch keine Wertverbesserung ein, sondern nur ein Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes. Ich habe dem Gutachter den Brief der Versicherung weitergeleitet. Mal sehen, wie er reagiert.

Ich darf dich mal selber zitiern:

"Die gegnerische Versicherung hat nun Wind davon bekommen, dass auch auf der anderen Seite des Stoßfängers schon Kratzer vor dem Unfall waren..."

Ja, was den nun? Du hast von den "Kratzern" nichts gewusst oder wie?

Und der Stoßfänger wird nun nur noch im Schadenbereich (partiell) lackiert oder wie?

Wenn das so wäre, dann hätte dich die Versicherung sicher nicht angeschrieben und du hättest dazu hier kein Thema eröffnet.

Was stimmt den nun?

Sorry, ich sehe da keinen Widerspruch.
* Kratzer auf der anderen (rechten) Seite waren vorher da
* Steht im Gutachten nicht drin - konnte daher die Versicherung nicht wissen (allerdings wusste ich auch nicht, dass das nötig ist!!!)
* Ergo: Iregndwie müssen die das mitbekommen ahben - vielleicht vom Unfallverursacher...
* Im Gutachten steht tatsächlich, dass der Stossfänger partiell (nämlich linke Seite) lackiert werden soll.

Also Delle: Mäßige dich mal ein wenig mit deiner Ausdrucksweise und deinen an den Haaren herbeigezogenen Schlussfolgerungen.

Hier hätte es zwei Möglichkeiten gegeben, die Angelegenheit sauber zu lösen:

1.
Der Altschaden wird im Gutachten beschrieben und fotografisch dokumentiert.
Dann wird eine Kalkulation gefertigt, welche auch die Beseitigung des Altschaden mit beinhaltet.
Der muss ja nun weg, weil der Lackierer nicht über die alten Beschädigugnen lackieren kann.
Dann wird hierfür ein Abzug in Höhe der Schadensbeseitigungskosten gemacht und im Gutachten als
Abzug ausgewiesen. Genau das ist der so genannte Vorteilsausgleich.

2.
Der Stoßfänger wird nur partiel im Schadenbereich reapriert und nur dort "anlackiert" Der Altschaden auf der
anderen Seite bleibt dann außen vor. Dann gibt es keine Abzüge.

Bei beiden Varianten wärst du so gestellt, wie du es formuiert hast.

Es ist der Zustand wieder hergestellt, welcher vor dem Unfall bestanden hat.

Was aber gar nicht geht, ist das der Altschaden verschwiegen wird, in der Hoffnung es merkt keiner bei der Versicherung.

Dann passiert genau das, was hier Thema ist.

Ich hoffe das ist nun nachvolliebar dargestellt.

Das hast Du sehr treffend - und neutral - formuliert. So sehe ich es inzwischen auch. Deshalb habe ich mit dem Gutachter Kontakt aufgenommen.

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Zitat:

@grins1000 schrieb am 24. Mai 2016 um 10:29:31 Uhr:

Das hast Du sehr treffend - und neutral - formuliert. So sehe ich es inzwischen auch. Deshalb habe ich mit dem Gutachter Kontakt aufgenommen.

Dann wird das sicher auch zu deiner Zufriedenheit ausgehen. Wenn der SV so vorgegangen ist, dürfte das keine Probleme geben.

Aber doof ist natürlich, das er keine Fotos gemacht hat.

Ich sehe das auch so wie du, der Unfallgegner hat das mit dem Altschaden seiner Versicherung gegebüber angegeben.

Die hat geprüft und das ist dabei herausgekommen. Ich unterstelle mal im Gutachten ist zum Altschaden und
der Reparaturmethode auch nichts weiter beschrieben?

Berichte doch bitte wie das hier ausgegangen ist.

Vielen Dank dafür.

Na siehste.

Geht doch auch freundlich! 🙂

Schön, das mein Eingreifen was bewirkt!

Wir wollen doch alle hier friedlich miteinander auskommen, nicht war! 🙂

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 24. Mai 2016 um 10:24:55 Uhr:


2.
Der Stoßfänger wird nur partiel im Schadenbereich reapriert und nur dort "anlackiert" Der Altschaden auf der
anderen Seite bleibt dann außen vor. Dann gibt es keine Abzüge.

Genau das steht lt. TO im Gutachten.

Warum muss im Gutachten ein Schaden erwähnt werden, dessen Reparatur nicht geltend gemacht wird?

(Abgesehen von Fällen, wo es um den Wert des Fahrzeugs geht).

Zitat:

@Vandut schrieb am 24. Mai 2016 um 12:15:17 Uhr:


Na siehste.

Geht doch auch freundlich! 🙂

Schön, das mein Eingreifen was bewirkt!

Wir wollen doch alle hier friedlich miteinander auskommen, nicht war! 🙂

Dein Eingreifen. 😁 😁
Der ist Gut.

Gruß Frank,
nach Wahn kommt Größenwahn. 😉

Frankie kommentiert Kommentare. 😁

Zitat:

@Vandut schrieb am 24. Mai 2016 um 09:36:55 Uhr:



Zitat:

@grins1000 schrieb am 24. Mai 2016 um 09:31:03 Uhr:


Ganz schön frech, das einem hier solche kriminellen Sachen in verleumderischer Art und Weise unterstellt werden.

Unser Werkstatt-Prolet hier hat es leider nicht so mit der Höfflichkeit gegenüber anderen Usern.
Liegt wohl an seinem geringen Bildungsniveau.
Hauptschule/Sonderschule -> Kfz Mechaniker -> Abendkurs -> Gutachter

Na ja, nachdem das Fachliche geklärt ist bleibt mir nur noch übrig deine Beiträge zu bewundern.
Die Art wie besonnen und beruhigend du auf die Teilnehmer einwirkst. Das wirkt voll deeskalierend.

Gruß Frank,
nun wieder voll ruhig und entspannt. 😉

@Vandut schrieb am 24. Mai 2016 um 16:48:05 Uhr:
Frankie kommentiert Kommentare. 😁

@Forenkasper

Du nervst mit deinem flachen Gesülze.

Geh spielen auf dem Bolzplatz und höre auf dich hier in Gespräche einzumischen.

Leute, ruhig Blut.
Ihr müsst lernen so cool zu sein wie ich.

Gruß
Der Polytetrafluorethylen-Phaeti

@lemonshark
Warum muss im Gutachten ein Schaden erwähnt werden, dessen Reparatur nicht geltend gemacht wird?
(Abgesehen von Fällen, wo es um den Wert des Fahrzeugs geht).

- Weil dies zu den Mindestanforderungen an ein qualifizierten Schadengutachten gehört.
- Weil es Missverständnisse vermeidet.
- Weil es zum Eigenschutz dient um im Nachgang nicht für etwas in die Haftung genommen zu werden

@phaetoninteressent schrieb am 24. Mai 2016 um 18:09:25 Uhr:
Leute, ruhig Blut.
Ihr müsst lernen so cool zu sein wie ich.

Gruß
Der Polytetrafluorethylen-Phaeti

ich habe dann mal eine Topf unter deinen Beitrag gestellt.

Für das Schmalz

😁😁

:-)

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