Gegnerische Versicherung schickt Sachverständiger, normales Vorgehen?
Hi, meine Tür wurde neulich leicht beschädigt (Nachbar hat beim Tür öffnen seine Tür a meine gestoßen. Egal. Der Schadensverursacher hat den Fall an seine Versicherung gemeldet, diese will einen Sachverständiger vorbeischicken der sich den Schaden anguckt. Ist das rechtens? Was passiert wenn der sagt ne Schäden noch reparabel aber Opel will die ganze Tür tauschen?. Spachtel kommt natürlich nicht in Frage und die Beule läuft genau über den knick an Karosserie was die Sache nicht gleich erleichtert...
Beste Antwort im Thema
Du versteht es wirklich nicht.............🙁
Allerletzer Versuch:
Es geht hier nicht um deine 6 Schäden oder, wie du meinst es richtig gemacht zu haben oder zu machen.
Es geht hier um die Prizipielle Vorgehensweise ob, wann und warum man einer Nachbesichtigung durch die Versicherung im KH Schadensfall zustimmen soll oder warum nicht.
Und das wurde hier von (echten) Fachleuten unter anderem auch Juristen (Rechtsanwälte), welche sich tagtäglich mit der Schadensregulierung beschäftigen ausführlich erläutert und auch profund eklärt.
Und dann kommst du Hobby- Schadenspezialist hier um die Ecke gebogen und versuchst den Profis die Welt zu erklären und
meinst alles richtig zu machen, erklärst diese dann quasi auch für unfähig, weil nur du meinst zu Wissen
wie es geht und sonderst hier völlig falsche Ratschläge ab!
Du weißt es aber tatsächlich nicht, benimmst dich wie ein fünfjähriger dem man seinen Ball weggenommen hat und scheibst hier (aber wirklich) den allergrößten Dummfug zusammen.
Zusammenfassung:
1. Es gibt kein Nachbesichtigungsrecht für den Versicherer, es sei denn es liegt ein begründeter Betrugsverdacht vor.
2. Einer Nachbesichtigung, auch eines reaprierten Fahrzeuges muss nicht zugestimmt werden, dies ist auch aus verschieden
Gründen nicht ratsam. Gutachten und Rechnung sind Nachweis über den enstandenen Schaden und nichts anderes!
Das Gutachten ist die Prognose, die Rechnung der tatsächliche Nachweis. Punkt und Ende.
Wenn von seiten der Versicherung in Zweifel gestellt wird, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch erbracht wurden, läuft
diese -zu Recht Gefahr- sich verschiedener Tatbestände schuldig zu machen. Beispielhaft sei hier in diesem Zusammenhang erwähnt, die Ruf- und Geschäftsschädigung, die üble Nachrede und die Kreditgefährdung.
Bei der Versicherung arbeiten Experten, eine überprüfung der eingeichten Unterlagen ohne eine Nachbesichtigung ist aus rechtlicher Sichtweise jederzeit möglich und auch ausreichend.
Also bitte hier keine "Tipps" zu besten geben, die aus eingener Lebenserfahrung stammen und den hier Ratsuchenden zum Nachteil gelangen können.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche
83 Antworten
Da siehts man es wieder. Die Pharmaindustrie hat noch nichts Wirkungsvolles gegen Beratungsresistenz entwickelt.
Ich vermutete schon bei Verschiebung des Threads mit dessen teils hahnebüchenden Aussagen aus einem fachfremden Forum hierher, dass es in diese Richtung geht.
Gibt halt viel fundiertes Halbwissen zum Thema Versicherungen/Recht. Daher sollten solche Themen zu diesem Bezug aus anderen Foren direkt hier landen, bevor sich das Halbwissen schon festgesetzt hat. Meine Meinung.
Ich möchte mal noch ne neuen Standpunkt ins Rennen werfen (den mit dem eigentlichen Thema hat das ja hier nichts mehr zu tun):
Steht der Betrugsverdacht im Raum wird nicht die Versicherung aktiv, sondern die Polizei/Staatsanwaltschaft.
So, jetzt bitte mal 4 Seiten mit dem Ball spielen!
Das Eigentor hast Du offenbar schon eingeplant. Der Verdacht wird von Versicherungsmitarbeitern gehegt und aufgebaut. Nur in seltenen Fällen kommt es dann zu einer Strafanzeige, die selbstredend von der Justiz abgearbeitet wird. Schon von daher ist dein auf Trollerei angelegter Kommentar neben der Spur und komplett entbehrlich.
???????????
Moment!!!
Mein einziger Beitrag bisher hier ist quasi deckungsgleich mit dem was Du später geschrieben hast!!!
Jetzt hätte ich aber gern mal erklärt, warum Du mich hier als Troll beschimpfst!
Zitat:
@mark29 schrieb am 1. März 2019 um 07:35:55 Uhr:
Als Geschädigter im Haftpflichtfall hast Du Anspruch auf frei Gutachterwahl und mußt keinen gegnerischen Gutachter an Dein Auto lassen!Was einige hier schreiben ist ja absolut Sch...sinn!
Wenns blöd läuft haste am Ende 2 Gutachten und man fängt an sich zu streiten welches richtig ist.
Hatte selbst schon den Fall, wo mir jemand mein Rennrad zu Schrott gefahren hat. Da ich den gegnerischen Gutachter nicht an mein Fahrrad gelassen habe, haben die die Bilder meines Gutachtens für ein fiktives Gutachten verwendet. Von Gericht wurde zur Klärung noch eines beauftragt. Am End mußte die Versicherung meinen Schaden in Höhe von 1200,- zahlen und nochmal knapp 7.000,- für die ganzen Gutachten und Gerichts- und Anwaltskosten. Für so etwas braucht man dann aber auch einen guten Anwalt.
Also am besten erst gar nicht so weit kommen lassen und der gegnerischen Versicherung nicht mehr erlauben als denen zusteht.
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Ich beziehe mich auf den oben stehenden Beitrag von Dir (05.03.2019 06:37:47), mit dem Du leider noch tiefer ins OT hineinlenken möchtest.
Alles Wesentliche zu dem Thema ist gesagt! Hier bemüht sich doch seit der 1. Seite kein einziger mehr um Sachlichkeit - das betrifft Dich ebenso, wenn Du mal Deinen 2. Beitrag durchliest!
Wenn ich Deine Anzahl der Beiträge zu dem Thema durchzähle, kannst Du Dir die Trollmütze aber mal selbst aufsetzen! Und Du hast Dich erst eingeschaltet, wo längst alles gesagt ist- schwimmst auf der Welle mit und leistest keine (neuen) Beitrag zum Thema!
Erhebst Dich aber über andere, um diese in die von Dir gesetzten Grenzen zu verweisen!
ob hier das wesentliche geschrieben ist, entscheiden aber ganz sicher nicht User die hier mal zufällig im Versicherungsforum vorbeischauen um Ihren Senf abzugeben. Und einen Forenpapst der andere belehren möchte, den braucht es hier auch ganz sicher auch nicht.
Zitat:
@mark29 schrieb am 5. März 2019 um 11:57:35 Uhr:
Alles Wesentliche zu dem Thema ist gesagt! Hier bemüht sich doch seit der 1. Seite kein einziger mehr um Sachlichkeit - das betrifft Dich ebenso, wenn Du mal Deinen 2. Beitrag durchliest!
Wenn ich Deine Anzahl der Beiträge zu dem Thema durchzähle, kannst Du Dir die Trollmütze aber mal selbst aufsetzen! Und Du hast Dich erst eingeschaltet, wo längst alles gesagt ist- schwimmst auf der Welle mit und leistest keine (neuen) Beitrag zum Thema!
Erhebst Dich aber über andere, um diese in die von Dir gesetzten Grenzen zu verweisen!
Inwiefern ein Catozitat Trollerei sein soll, das wird dein Geheimnis bleiben. Es findet sich u.a. auch bei Asterix in "die Lorbeeren des Cesär", falls das geläufiger sein sollte.
Ich habe in diesem durchgerührten Thema etwas in der Sache richtiggestellt.
Es ist manchmal besser man zieht sich einfach kopfschüttelnd zurück, mit der Erkenntnis das Druckerdunst im Büro eben doch nicht gesund ist...
Reparaturen belaufen sich auf knapp 1050 Eur (mit MwSt). Das reicht für eine neue Tür nicht. Kann ich einen weiteren Sachverständiger, welchen die Versicherung auch bezahlt, hinzuziehen?
Eine neue Tür würde ich hier auch nicht unbedingt sehen. Dennoch erscheinen mir die 1050 Euro etwas knapp.
Zitat:
@tftking schrieb am 5. März 2019 um 14:56:06 Uhr:
Reparaturen belaufen sich auf knapp 1050 Eur (mit MwSt). Das reicht für eine neue Tür nicht. Kann ich einen weiteren Sachverständiger, welchen die Versicherung auch bezahlt, hinzuziehen?
Deshalb weiterhin die Empfehlung: ---> Anwalt ---> eigener Sachverständiger
Zitat:
@Turbo_Vecci schrieb am 5. März 2019 um 13:49:38 Uhr:
Es ist manchmal besser man zieht sich einfach kopfschüttelnd zurück, mit der Erkenntnis das Druckerdunst im Büro eben doch nicht gesund ist...
weißt du wann man dich und solch andere "Experten" hier im Versicherungforum Ernst nimmt?
Nein, sicherlich nicht, sonst würdet Ihr hier nicht solchen Dummfug schreiben...........