Gegnerische Versicherung schickt Sachverständiger, normales Vorgehen?
Hi, meine Tür wurde neulich leicht beschädigt (Nachbar hat beim Tür öffnen seine Tür a meine gestoßen. Egal. Der Schadensverursacher hat den Fall an seine Versicherung gemeldet, diese will einen Sachverständiger vorbeischicken der sich den Schaden anguckt. Ist das rechtens? Was passiert wenn der sagt ne Schäden noch reparabel aber Opel will die ganze Tür tauschen?. Spachtel kommt natürlich nicht in Frage und die Beule läuft genau über den knick an Karosserie was die Sache nicht gleich erleichtert...
Beste Antwort im Thema
Du versteht es wirklich nicht.............🙁
Allerletzer Versuch:
Es geht hier nicht um deine 6 Schäden oder, wie du meinst es richtig gemacht zu haben oder zu machen.
Es geht hier um die Prizipielle Vorgehensweise ob, wann und warum man einer Nachbesichtigung durch die Versicherung im KH Schadensfall zustimmen soll oder warum nicht.
Und das wurde hier von (echten) Fachleuten unter anderem auch Juristen (Rechtsanwälte), welche sich tagtäglich mit der Schadensregulierung beschäftigen ausführlich erläutert und auch profund eklärt.
Und dann kommst du Hobby- Schadenspezialist hier um die Ecke gebogen und versuchst den Profis die Welt zu erklären und
meinst alles richtig zu machen, erklärst diese dann quasi auch für unfähig, weil nur du meinst zu Wissen
wie es geht und sonderst hier völlig falsche Ratschläge ab!
Du weißt es aber tatsächlich nicht, benimmst dich wie ein fünfjähriger dem man seinen Ball weggenommen hat und scheibst hier (aber wirklich) den allergrößten Dummfug zusammen.
Zusammenfassung:
1. Es gibt kein Nachbesichtigungsrecht für den Versicherer, es sei denn es liegt ein begründeter Betrugsverdacht vor.
2. Einer Nachbesichtigung, auch eines reaprierten Fahrzeuges muss nicht zugestimmt werden, dies ist auch aus verschieden
Gründen nicht ratsam. Gutachten und Rechnung sind Nachweis über den enstandenen Schaden und nichts anderes!
Das Gutachten ist die Prognose, die Rechnung der tatsächliche Nachweis. Punkt und Ende.
Wenn von seiten der Versicherung in Zweifel gestellt wird, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch erbracht wurden, läuft
diese -zu Recht Gefahr- sich verschiedener Tatbestände schuldig zu machen. Beispielhaft sei hier in diesem Zusammenhang erwähnt, die Ruf- und Geschäftsschädigung, die üble Nachrede und die Kreditgefährdung.
Bei der Versicherung arbeiten Experten, eine überprüfung der eingeichten Unterlagen ohne eine Nachbesichtigung ist aus rechtlicher Sichtweise jederzeit möglich und auch ausreichend.
Also bitte hier keine "Tipps" zu besten geben, die aus eingener Lebenserfahrung stammen und den hier Ratsuchenden zum Nachteil gelangen können.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche
83 Antworten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 5. März 2019 um 17:28:16 Uhr:
Darauf ein Doppel-DDanke Delle 🙂
Die Opel Interessen- Gemeintschaft mir Ihrem Stammtisch- Viertel Wissen und dem möchtegern
eloquenten Geschreibsel hier, nervt einfach nur.........😠
Ich hatte ja weiter oben zu dem etwas geschrieben.
So, zurück zum Thema, obwohl es ja schon richtig gesagt wurde.
Lieber TE, Dir steht ein eigener Gutachter und ein, deine rechtlichen Interessen, vertretender eigener Anwalt zu. Den Deckel, äh die Rechnung trägt die gegnerische KH.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 5. März 2019 um 16:59:20 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 5. März 2019 um 16:59:20 Uhr:
Zitat:
@Turbo_Vecci schrieb am 5. März 2019 um 13:49:38 Uhr:
Es ist manchmal besser man zieht sich einfach kopfschüttelnd zurück, mit der Erkenntnis das Druckerdunst im Büro eben doch nicht gesund ist...weißt du wann man dich und solch andere "Experten" hier im Versicherungforum Ernst nimmt?
Nein, sicherlich nicht, sonst würdet Ihr hier nicht solchen Dummfug schreiben...........
Ich habe nur keinen "Expertenrat" bzw überhaupt einen Rat abgegeben ;-) . Mich wundert auch wieso du es mit einen "Tipps" nicht einfach mal gut sein lassen kannst. Kommst hier mit deiner paragraphenreiterei und meinst es wäre alles Standard was du so schreibst... da wundert es mich nicht wieso bei mir dann ein angeblicher Betrugsverdacht im Raum stand. Da kam dem in der Nähe des Druckers sitzendem Sachbearbeiter einfach mal was merkwürdig vor, die Maschnienerie wurde in Gang gesetzt, weiterhin Sinnlos Geld der Versicherung verschwendet ect. pp....
Du verstehst es einfach nicht oder ? Es macht manchmal einfach weniger Aufwand einer Überprüfung statt zu geben als sich dann Sinnlos wehement zu widersetzen wenn man doch ohnehin richtig liegt. Aber was versuche ich dir da überhaupt zu erklären ? Dass wäre ähnlich einem kleinen Kind zu erklären wieso es schlecht ist mit ungeputzten Zähnen ins Bett zu gehen, es würde es genausowenig einsehen wie du....
Da bleibt es in der Tat sehr schwer ruhig zu bleiben.
@Turbo_Vecci
Ich habe nur keinen "Expertenrat" bzw überhaupt einen Rat abgegeben ;-) . Mich wundert auch wieso du es mit einen "Tipps" nicht einfach mal gut sein lassen kannst. Kommst hier mit deiner paragraphenreiterei und meinst es wäre alles Standard was du so schreibst... da wundert es mich nicht wieso bei mir dann ein angeblicher Betrugsverdacht im Raum stand. Da kam dem in der Nähe des Druckers sitzendem Sachbearbeiter einfach mal was merkwürdig vor, die Maschnienerie wurde in Gang gesetzt, weiterhin Sinnlos Geld der Versicherung verschwendet ect. pp....
Du verstehst es einfach nicht oder ? Es macht manchmal einfach weniger Aufwand einer Überprüfung statt zu geben als sich dann Sinnlos wehement zu widersetzen wenn man doch ohnehin richtig liegt. Aber was versuche ich dir da überhaupt zu erklären ? Dass wäre ähnlich einem kleinen Kind zu erklären wieso es schlecht ist mit ungeputzten Zähnen ins Bett zu gehen, es würde es genausowenig einsehen wie du....
Da bleibt es in der Tat sehr schwer ruhig zu bleiben.
Weißt du wo da eigentliche Problem liegt?
Du kannst mir nichts erlären.
Und weißt du was der Grund dafür ist?
Du hast einfach (wirklich) keine Ahnung vom Thema und auch keinen Horizont dafür.
Und ob ausgerechnet du hier ruhig bleibst, oder in Chna fällt ein Sack Reis um. Ist im Resultat Identisch.
Ähnliche Themen
Zitat:
Weißt du wo da eigentliche Problem liegt?
Du kannst mir nichts erlären.
Und weißt du was der Grund dafür ist?
Du hast einfach (wirklich) keine Ahnung vom Thema und auch keinen Horizont dafür.
Und ob ausgerechnet du hier ruhig bleibst, oder in Chna fällt ein Sack Reis um. Ist im Resultat Identisch.
Weiß DU wo das Problem ist ? Ich will dir überhaupt nichts erklären ? Vielleicht denkt ihr, insbesondere DU das ? Dem ist aber nicht so, ich habe lediglich gesagt das ICH kein Problem damit habe wenn ein übermotivierter Sachbearbeiter mit wenig Hang zur Materie ( Physisch am Fahrzeug ) der Meinung ist da läuft was Falsch. Das würde direkt zu dir passen.
Ab da wurde ich dann von euch zerpflückt von wegen keine Ahnung und so... Nochmal, wenn ich nachweisen kann im Recht zu sein ist es MIR scheissegal ob der Sachbearbeiter der Gegnerischen Versicherung dahingend etwas prüfen möchte oder nicht. Ist das allen ernstes so schwer zu verstehen ? Offensichtlich.... Ihr kommt da nicht einmal mit echten Antworten um die Ecke sondern nur "wenn die Versicherung..Dann" "im Falle" .... Junge Junge... wie Engstirnig kann man denn sein ? Das man dir nichts Erklären kann, kann ich mir auch so denken, das musst du im Übrigen nicht weiter eörtern, ich denke niemand kann das :-D
Und gerade DU warst es der ein einem Post vorher bereits mächtig pickiert geantwortet hat, verhielt sich da ähnlich wie mit dem Sack Reis.
Du versteht es wirklich nicht.............🙁
Allerletzer Versuch:
Es geht hier nicht um deine 6 Schäden oder, wie du meinst es richtig gemacht zu haben oder zu machen.
Es geht hier um die Prizipielle Vorgehensweise ob, wann und warum man einer Nachbesichtigung durch die Versicherung im KH Schadensfall zustimmen soll oder warum nicht.
Und das wurde hier von (echten) Fachleuten unter anderem auch Juristen (Rechtsanwälte), welche sich tagtäglich mit der Schadensregulierung beschäftigen ausführlich erläutert und auch profund eklärt.
Und dann kommst du Hobby- Schadenspezialist hier um die Ecke gebogen und versuchst den Profis die Welt zu erklären und
meinst alles richtig zu machen, erklärst diese dann quasi auch für unfähig, weil nur du meinst zu Wissen
wie es geht und sonderst hier völlig falsche Ratschläge ab!
Du weißt es aber tatsächlich nicht, benimmst dich wie ein fünfjähriger dem man seinen Ball weggenommen hat und scheibst hier (aber wirklich) den allergrößten Dummfug zusammen.
Zusammenfassung:
1. Es gibt kein Nachbesichtigungsrecht für den Versicherer, es sei denn es liegt ein begründeter Betrugsverdacht vor.
2. Einer Nachbesichtigung, auch eines reaprierten Fahrzeuges muss nicht zugestimmt werden, dies ist auch aus verschieden
Gründen nicht ratsam. Gutachten und Rechnung sind Nachweis über den enstandenen Schaden und nichts anderes!
Das Gutachten ist die Prognose, die Rechnung der tatsächliche Nachweis. Punkt und Ende.
Wenn von seiten der Versicherung in Zweifel gestellt wird, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch erbracht wurden, läuft
diese -zu Recht Gefahr- sich verschiedener Tatbestände schuldig zu machen. Beispielhaft sei hier in diesem Zusammenhang erwähnt, die Ruf- und Geschäftsschädigung, die üble Nachrede und die Kreditgefährdung.
Bei der Versicherung arbeiten Experten, eine überprüfung der eingeichten Unterlagen ohne eine Nachbesichtigung ist aus rechtlicher Sichtweise jederzeit möglich und auch ausreichend.
Also bitte hier keine "Tipps" zu besten geben, die aus eingener Lebenserfahrung stammen und den hier Ratsuchenden zum Nachteil gelangen können.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 6. März 2019 um 11:46:54 Uhr:
Es geht hier um die Prizipielle Vorgehensweise ob, wann und warum man einer Nachbesichtigung durch die Versicherung im KH Schadensfall zustimmen soll oder warum nicht.
Nein, es geht hier um die Erstbegutachtung eines Haftpflichtschadens.
Insofern ist der gesamte Streit um eine Nachbegutachtung (die inzwischen 90% des Threads ausmacht) inklusive der wechselseitigen Freundlichkeiten vollkommen für den ARSCH.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 6. März 2019 um 11:54:01 Uhr:
ich überlege noch, ob ich die Zusammenfassung in die FAQ stelle.
... unbedingt!
Zitat:
@Standspurpirat40 schrieb am 1. März 2019 um 08:24:31 Uhr:
Hier wird ja wieder lustiger Unfug geschrieben...
Die gegnerische Versicherung darf immer begutachten lassen!
Hier wird es auch weniger darum gehen, die Schadenhöhe zu ermitteln, sondern um festzustellen, ob der Schaden sich wie gemeldet zugetragen hat.Wenn die Einschätzung von deren Gutachter nicht zufriedenstellend ist (oder auch schon vorher), dann kannst du ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wenn die Sache am Ende zu deinen Gunsten geklärt ist.
Wenn die Sache schon so los geht, dann würde ich direkt einen Anwalt konsultieren, die Kosten dazu trägt dann auch die gegnerische Versicherung, wenn die Sache am Ende zu deinen Gunsten geklärt ist.
Hallo Dellenzähler, 🙂
Hättest Du doch lieber mal auf diesen User geantwortet. ..
Gruss
Das Thema wurde ja in einem fachfremden Forum angefangen. Da hatte sich einiges an falschen Halbwissen festgesetzt. Dazu hatte ich etwas geschrieben.
Jetzt alle falschen Postings einzeln zu diskutieren wäre ebenso falsch.
Zitat:
@Turbo_Vecci schrieb am 6. März 2019 um 12:46:56 Uhr:
Danke @lemonshark
für was bedankt du dich hier ?
Er ist halt doch nicht so beratungsresistent und hat seinen Fehler eingesehen! 🙂
(Den OT Zirkus angeleiert zu haben)
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 6. März 2019 um 13:16:39 Uhr:
Er ist halt doch nicht so beratungsresistent und hat seinen Fehler eingesehen! 🙂
(Den OT Zirkus angeleiert zu haben)
ach so, na dann....🙂