Gegnerische Versicherung schickt Sachverständiger, normales Vorgehen?
Hi, meine Tür wurde neulich leicht beschädigt (Nachbar hat beim Tür öffnen seine Tür a meine gestoßen. Egal. Der Schadensverursacher hat den Fall an seine Versicherung gemeldet, diese will einen Sachverständiger vorbeischicken der sich den Schaden anguckt. Ist das rechtens? Was passiert wenn der sagt ne Schäden noch reparabel aber Opel will die ganze Tür tauschen?. Spachtel kommt natürlich nicht in Frage und die Beule läuft genau über den knick an Karosserie was die Sache nicht gleich erleichtert...
Beste Antwort im Thema
Du versteht es wirklich nicht.............🙁
Allerletzer Versuch:
Es geht hier nicht um deine 6 Schäden oder, wie du meinst es richtig gemacht zu haben oder zu machen.
Es geht hier um die Prizipielle Vorgehensweise ob, wann und warum man einer Nachbesichtigung durch die Versicherung im KH Schadensfall zustimmen soll oder warum nicht.
Und das wurde hier von (echten) Fachleuten unter anderem auch Juristen (Rechtsanwälte), welche sich tagtäglich mit der Schadensregulierung beschäftigen ausführlich erläutert und auch profund eklärt.
Und dann kommst du Hobby- Schadenspezialist hier um die Ecke gebogen und versuchst den Profis die Welt zu erklären und
meinst alles richtig zu machen, erklärst diese dann quasi auch für unfähig, weil nur du meinst zu Wissen
wie es geht und sonderst hier völlig falsche Ratschläge ab!
Du weißt es aber tatsächlich nicht, benimmst dich wie ein fünfjähriger dem man seinen Ball weggenommen hat und scheibst hier (aber wirklich) den allergrößten Dummfug zusammen.
Zusammenfassung:
1. Es gibt kein Nachbesichtigungsrecht für den Versicherer, es sei denn es liegt ein begründeter Betrugsverdacht vor.
2. Einer Nachbesichtigung, auch eines reaprierten Fahrzeuges muss nicht zugestimmt werden, dies ist auch aus verschieden
Gründen nicht ratsam. Gutachten und Rechnung sind Nachweis über den enstandenen Schaden und nichts anderes!
Das Gutachten ist die Prognose, die Rechnung der tatsächliche Nachweis. Punkt und Ende.
Wenn von seiten der Versicherung in Zweifel gestellt wird, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch erbracht wurden, läuft
diese -zu Recht Gefahr- sich verschiedener Tatbestände schuldig zu machen. Beispielhaft sei hier in diesem Zusammenhang erwähnt, die Ruf- und Geschäftsschädigung, die üble Nachrede und die Kreditgefährdung.
Bei der Versicherung arbeiten Experten, eine überprüfung der eingeichten Unterlagen ohne eine Nachbesichtigung ist aus rechtlicher Sichtweise jederzeit möglich und auch ausreichend.
Also bitte hier keine "Tipps" zu besten geben, die aus eingener Lebenserfahrung stammen und den hier Ratsuchenden zum Nachteil gelangen können.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche
83 Antworten
@gummikuh72 du hast aber schon mitbekommen dass ich auf ein Zitat geantwortet hab oder ?
Und warum sollte es nicht hinzunehmen sein ?
Es ist ein bisschen schwierig höflich zu bleiben. Aber ich versuche es mal:
Im Versicherungsforum gibt es auch die forenspezifischen FAQ's. Da ist im Prinzip all dieses ganze Geraffel schon einmal in den grundsäzlichen Fragen gut aufbereitet dargestellt. Eine SuFu gibts hier auch.
Zuerst unterscheidet man die Haftptlicht- von den Kaskofällen. Die Haftpflichtproblemchen überweigen zahlenmäßig und sie haben auch das größere wirtschaftliche Potential.
In nahezu jeder Haftpflichtsache wird von den Versicherern blindlings rumgestrichen, Ansprüche verkürzt, Geschädigte falsch informiert und die Sache teils sinnlos in Richtung Gerichtsverfahren getrimmt.
Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter erstellt ein Gutachten nach Maßgabe der Auftragsbedingungen der Versicherer. Das hat relativ wenig mit einem Schadengutachten zu tun, das einem umfassend fachgerechten Reparaturweg im regionalen Markt entsprechen würde.
Dass da nun immer wieder von Nichtwissenden in Form von Meinungsäußerungen falsche Ratschläge erteilt und diese auch noch penetrant und frei von jedem Sachverstand verteidigt werden, das ist im web ein gewisses Problem.
Richtig ist, dass man im Haftpflichtfall grundsätzlich nur den eigenen unabhängigen - möglichst ö.b.u.v. - Sachverständigen an das beschädigte Fahrzeug lässt. Die gegnerische HP-Versicherung hat lediglich das Recht, den ermittelten Schaden zu regulieren. Falls es aus der HIS-Datenbank einen Hinweis auf einen unreparierten Vorschaden gibt, dann ist es natürlich legitim, wenn die Versicherung dessen evtl. Nichtberücksichtigung im Gutachten rügt. Dann muss der eigene Sachverständige sein Gutachten ggf. nachbessern und der Geschädigte dazu beraten werden, wer ihn da ggf. nicht korrekt informiert hat und wie darauf zu reagieren ist.
Im Haftpflichtfall sollte sich der Geschädigte daher den eigenen SV und Anwalt an seine Seite holen. Nur so kann er seine Ansprüche korrekt erfahren und auch durchsetzen.
Wer meint, dass das etwas mit "habe nichts zu verbergen" zu tun hat, der liegt gänzlich falsch.
Im vorliegenden Fall beginnt es mit der Frage, ob die Türe getauscht werden muss, geht über das Problem der Beilackierung, um ein gleichmäßiges Lackbild zu erreichen und endet bei dem Streit um die Wertminderung. Ich habe (im Kaskofall) tatsächlich schon sehr gute Erfahrungen mit Dekra-Gutachtern gemacht, aber warum soll man sich ohne Not dem Risiko aussetzen, dass der Chefgutachter von Knauser&Streich persönlich vorbeikommt?
Zitat:
......aber warum soll man sich ohne Not dem Risiko aussetzen, dass der Chefgutachter von Knauser&Streich persönlich vorbeikommt?
den kannte ich noch nicht....😁
Sind aber bestimmt genau so eifrig wie die Jungs der Schnellen Schaden Halbierer
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. März 2019 um 13:23:41 Uhr:
Wer meint, dass das etwas mit "habe nichts zu verbergen" zu tun hat, der liegt gänzlich falsch.
Diese Assuage solltest du Fallbezogen lassen... denn wenn wie in meinem Fall die Gegnerische Versicherung prüfen möchte ob Teile die Abgerechnet wurden, auch eingebaut wurden. So können sie das gerne machen... ausser man hat eben was zu verbergen. Andernfalls sehe ich keinerlei Grund der Versicherung das zu Verweigern.
Ich hatte eben bisher 6 Unfälle bei denen andere Schuld waren, so ein Wenig kann ich da durchaus aus Erfahrung sprechen und mich nicht nur Blind auf Geschriebenes verlassen.
Zitat:
@Turbo_Vecci schrieb am 4. März 2019 um 14:15:12 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. März 2019 um 13:23:41 Uhr:
Wer meint, dass das etwas mit "habe nichts zu verbergen" zu tun hat, der liegt gänzlich falsch.
Diese Assuage solltest du Fallbezogen lassen... denn wenn wie in meinem Fall die Gegnerische Versicherung prüfen möchte ob Teile die Abgerechnet wurden, auch eingebaut wurden. So können sie das gerne machen... ausser man hat eben was zu verbergen. Andernfalls sehe ich keinerlei Grund der Versicherung das zu Verweigern.
Ich hatte eben bisher 6 Unfälle bei denen andere Schuld waren, so ein Wenig kann ich da durchaus aus Erfahrung sprechen und mich nicht nur Blind auf Geschriebenes verlassen.
Es ist ja schön, wenn du dir und deiner Werkstatt den euch kollusiv unterstellten Betrugsverdacht -nichts anderes ist das hier- auf solch eine Art und Weise zu entkräften versuchst.
Es gibt aber auch Menschen, die sehen so etwas halt ein wenig anders und das ist auch gut so.
Lass dir in diesem Zusamenhang mal gesagt sein, das ein "Nachbesichtigungsrecht" der Versicherung sich im übrigen nur -ich betone noch einmal nur mit solch einem Verdacht rechtferigten lässt. Das ist in der Rechtsprechung seit langem gefestigt.
Du solltest hier aber nicht suggerieren, dass andere Geschädigte oder Werkstätten "etwas zu Verbergen haben" weil diese deine Einstellung zu dieser Thematik nicht teilen.
Dem Beitrag von Paul kann man hier nur vollumfänglich beipflichten.
Ach, so und hier gibt es User, die bearbeiten 6 Unfälle am Tag und wissen schon von was sie hier schreiben......
Ich suggeriere überhaupt nichts....
Aber erkläre mir doch mal wieso ich ein Problem damit haben sollte. Die Versicherung unterstellt ja nicht mir den Betrug sondern es wird sich dann die Werkstatt verantworten müssen und auch der Gutachter. Im Normafall hat der Versicherte ja keinen Einfluss auf das Geschehen in der Werkstatt. Wenn diese hier aber nun Teile geltend gemacht und abgerechnet hat, welche dann am Ende gar nicht verbaut wurden, hat der Versicherte keinerlei Einfluss drauf.
Und selbst wenn hier intern ein "Verdacht" besteht, was passiert denn wenn der Versicherte dem Besuch widerspricht? Hier suggeriere ich jetzt einen begründeten Verdacht seitens der Versicherung ggü dem Versicherten.
Ich bleib dabei, wenn ich sauber bin spricht nichts dagegen. Wenn ich eben was zu verbergen habe ( wissentlich ) versuche ich eben alles um eine weitergehende Untersuchung der gegnerischen Versicherung zu vermeiden. Und ich bin mir sicher das die Versicherer das genauso sehen.
Schön wenn es User gibt die in der Schadensachbearbeitung arbeiten.... es sei ihnen gegönnt.
Zitat:
@Turbo_Vecci schrieb am 4. März 2019 um 15:13:49 Uhr:
Ich suggeriere überhaupt nichts....Aber erkläre mir doch mal wieso ich ein Problem damit haben sollte(...)
Merkwürdig... aus dem Rechtssystem, dem ich "entstamme" muss einem Täter die Tat nachgewiesen werden. Es ist mitnichten der Verdächtige, der sich seiner Unschuld beweisen müsste. Warum willst du das partout hier umdrehen?
Zitat:
@Turbo_Vecci schrieb am 4. März 2019 um 15:13:49 Uhr:
Ich suggeriere überhaupt nichts....Aber erkläre mir doch mal wieso ich ein Problem damit haben sollte. Die Versicherung unterstellt ja nicht mir den Betrug sondern es wird sich dann die Werkstatt verantworten müssen und auch der Gutachter. Im Normafall hat der Versicherte ja keinen Einfluss auf das Geschehen in der Werkstatt. Wenn diese hier aber nun Teile geltend gemacht und abgerechnet hat, welche dann am Ende gar nicht verbaut wurden, hat der Versicherte keinerlei Einfluss drauf.
Und selbst wenn hier intern ein "Verdacht" besteht, was passiert denn wenn der Versicherte dem Besuch widerspricht? Hier suggeriere ich jetzt einen begründeten Verdacht seitens der Versicherung ggü dem Versicherten.Ich bleib dabei, wenn ich sauber bin spricht nichts dagegen. Wenn ich eben was zu verbergen habe ( wissentlich ) versuche ich eben alles um eine weitergehende Untersuchung der gegnerischen Versicherung zu vermeiden. Und ich bin mir sicher das die Versicherer das genauso sehen.
Schön wenn es User gibt die in der Schadensachbearbeitung arbeiten.... es sei ihnen gegönnt.
Selbstverständlich suggerierst du hier etwas.
Und selbstverständlich spricht so einiges gegen eine Nachbesichtung durch die Versicherung.
Du solltest dich mal über die rechtliche Funktion einer Reparaturkostenrechnung informieren.
Auch deine "rechtliche Einordnung" zur Nachbesichtigung ist leider nur eine laienhafte Fehleinschätzung, nicht mehr.
Ich kann dir nicht erklären, warum du ein Problem hast. Will ich auch nicht.
Es spricht aber eine ganze Menge gegen deine Sichtweise und das wurde hier auch schon ausführlich geschrieben.
Aber es ist müßig mit dir darüber zu Diskutieren.
Das liegt einfach daran, dass du für Argumente nicht zugänglich bist.
Das spiegelt sich in deinen Kommentaren hier wieder.
Schön, das du dir sicher bist, dass Versicherer das genau so sehen, tut aber leider nichts zur Sache hier.
Und dabei bleide ich 🙂
Dem schließe ich mich an. „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss!“ (Cato 234–149 v. Chr.). 🙂
Soso deine Argumentation ist nun also schon dass ich ein Problem habe... interessant.
Sind es doch oft eben jene Technisch schlecht geschulte Sachbearbeiter welche sich dann wundern wieso Teil X bei einem Schaden Y überhaupt getauscht werden muss. Exakt das war bei mir der Fall.
Immer wieder Lustig wie manch einer Reagiert wenn jemand einfach anderer Meinung ist.... Ermüdend...
@guruhu wenn du deine Unschuld beweisen, bzw einen Verdacht gegen dich enkräften musst wie machst du das ? Am besten indem du der Versicherung verweigerst einfach eine Nachbesichitigung durchzuführen... Top :-)
Ich weiß echt nicht was ihr hier für Probleme habt, wenn die Versicherung eine Nachbesichtigung möchte. Mir egal wen auch immer sie damit verdächtigen, es ist ihr gutes Recht zu zweifeln so wie es das meine ist wenn ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin, auch den Fall hatte ich schon, und es war "mein" Gutachter der auch einfach mal keine Ahnung hatte und Wertsteigernde Teile einfach übersehen hat....
War es doch ganz einfach, GA der Versicherung kam, hat sich das Teil angeschaut, und alles war gut... hat keine 30 Minuten gedauert.
Es entzieht sich tatsächlich meinem Verständiss wieso ich es grundsätzlich verweigern sollte so wie IHR es hier suggeriert.
Es wäre auch durchaus schön einen anderen als den hier herablassenden Tonfall an den Tag zu legen.
Zitat:
@Turbo_Vecci schrieb am 4. März 2019 um 16:12:29 Uhr:
Soso deine Argumentation ist nun also schon dass ich ein Problem habe... interessant.Sind es doch oft eben jene Technisch schlecht geschulte Sachbearbeiter welche sich dann wundern wieso Teil X bei einem Schaden Y überhaupt getauscht werden muss. Exakt das war bei mir der Fall.
Immer wieder Lustig wie manch einer Reagiert wenn jemand einfach anderer Meinung ist.... Ermüdend... *
@guruhu wenn du deine Unschuld beweisen, bzw einen Verdacht gegen dich enkräftenmusst wie machst du das ? Am besten indem du der Versicherung verweigerst einfach eine Nachbesichitigung durchzuführen... Top :-)
Ich weiß echt nicht was ihr hier für Probleme habt, wenn die Versicherung eine Nachbesichtigung möchte. Mir egal wen auch immer sie damit verdächtigen, es ist ihr gutes Recht zu zweifeln so wie es das meine ist wenn ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin, auch den Fall hatte ich schon, und es war "mein" Gutachter der auch einfach mal keine Ahnung hatte * und Wertsteigernde Teile einfach übersehen hat....
Es entzieht sich tatsächlich meinem Verständiss wieso ich es grundsätzlich verweigern sollte so wie IHR es hier suggeriert.
Es wäre auch durchaus schön einen anderen als den hier herablassenden Tonfall an den Tag zu legen.
* soviel zum herablassenden Tonfall. Du kennst das mit dem Glashaus und dem Stein in der Hand?
Aber jetzt ist auch gut. Du bist ein notorischer Besserwisser, leider ohne profundes Fachwissen. Und deswegen hat es auch keinen Zweck sich mit dir weiter auszutauschen. Es wiederholt sich ja auch alles.
Mach`s gut.
Zitat:
@Turbo_Vecci schrieb am 4. März 2019 um 16:12:29 Uhr:
@guruhu wenn du deine Unschuld beweisen, bzw einen Verdacht gegen dich enkräften musst wie machst du das ? Am besten indem du der Versicherung verweigerst einfach eine Nachbesichitigung durchzuführen... Top :-)Es wäre auch durchaus schön einen anderen als den hier herablassenden Tonfall an den Tag zu legen.
Genau das ist dein Denkfehler. Niemand muss in diesem Fall einen Verdacht entkräften. Ist die Versicherung der Meinung es läge eine Betrug vor, darf sie diesen gerne zur Anzeige bringen.
Dann sieht man sich vor Gericht, ein Gutachter wird bestellt, und dieser darf dann auch liebend gerne unter mein Auto kraxeln, wenn es Hunde und Katzen regnet.
Sie darf auch gerne die Zahlung bis dahin verweigern. Dann darf sie sich aber auch nicht wundern, wenn meine Klage auf Zahlung binnen 14 Tagen ins Haus flattert.
Davor hat niemand was unter meinem Auto zu suchen, den ich nicht dazu beauftrage. ICh lasse mich doch nicht aus irgendeiner Laune heraus unter einen Generalverdacht stellen, nur weil irgendeine Kürzungssoftware gerade der Meinung ist, dass Teil X jetzt gerade aus dem Gutachten gekürzt werden sollte.
@Turbo_Vecci
Da Du so direkt fragst: Du bist das Problem.
Du kaperst hier das Thema des TE für deine ausschließlich durch Nichtwissen geprägte Erwartungshaltung, dass man Dir zu Erkenntnis verhelfen möge. Leider hast Du keine Ahnung von der Materie. Dein Rechtsverständnis ist von einer anderen Welt. Auch technisch hast Du nichts mitgebracht. Da fehlt einfach die Basis für einen verständigen Austausch.
Nicht andere sind dir gegenüber herablassend. Du bist es aber den anderen gegenüber. Und bevor Du dich weiter für eine Beichtstunde bei den Mods bewirbst, solltest Du deine Energie auf die Eröffnung eines wie auch immer gearteten eigenen Themas verwenden. Dein Problem ist hier OT.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. März 2019 um 16:22:39 Uhr:
@Turbo_Vecci
Da Du so direkt fragst: Du bist das Problem.Du kaperst hier das Thema * des TE für deine ausschließlich durch Nichtwissen geprägte Erwartungshaltung, dass man Dir zu Erkenntnis verhelfen möge. Leider hast Du keine Ahnung von der Materie. Dein Rechtsverständnis ist von einer anderen Welt. Auch technisch hast Du nichts mitgebracht. Da fehlt einfach die Basis für einen verständigen Austausch.
Nicht andere sind dir gegenüber herablassend. Du bist es aber den anderen gegenüber. Und bevor Du dich weiter für eine Beichtstunde bei den Mods bewirbst, solltest Du deine Energie auf die Eröffnung eines wie auch immer gearteten eigenen Themas verwenden. Dein Problem ist hier OT.
* = und das kommt noch erschwerend hinzu