Gegnerische Versicherung schickt Sachverständiger, normales Vorgehen?

Opel Insignia A (G09)

Hi, meine Tür wurde neulich leicht beschädigt (Nachbar hat beim Tür öffnen seine Tür a meine gestoßen. Egal. Der Schadensverursacher hat den Fall an seine Versicherung gemeldet, diese will einen Sachverständiger vorbeischicken der sich den Schaden anguckt. Ist das rechtens? Was passiert wenn der sagt ne Schäden noch reparabel aber Opel will die ganze Tür tauschen?. Spachtel kommt natürlich nicht in Frage und die Beule läuft genau über den knick an Karosserie was die Sache nicht gleich erleichtert...

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Beste Antwort im Thema

Du versteht es wirklich nicht.............🙁

Allerletzer Versuch:

Es geht hier nicht um deine 6 Schäden oder, wie du meinst es richtig gemacht zu haben oder zu machen.

Es geht hier um die Prizipielle Vorgehensweise ob, wann und warum man einer Nachbesichtigung durch die Versicherung im KH Schadensfall zustimmen soll oder warum nicht.

Und das wurde hier von (echten) Fachleuten unter anderem auch Juristen (Rechtsanwälte), welche sich tagtäglich mit der Schadensregulierung beschäftigen ausführlich erläutert und auch profund eklärt.

Und dann kommst du Hobby- Schadenspezialist hier um die Ecke gebogen und versuchst den Profis die Welt zu erklären und
meinst alles richtig zu machen, erklärst diese dann quasi auch für unfähig, weil nur du meinst zu Wissen
wie es geht und sonderst hier völlig falsche Ratschläge ab!

Du weißt es aber tatsächlich nicht, benimmst dich wie ein fünfjähriger dem man seinen Ball weggenommen hat und scheibst hier (aber wirklich) den allergrößten Dummfug zusammen.

Zusammenfassung:

1. Es gibt kein Nachbesichtigungsrecht für den Versicherer, es sei denn es liegt ein begründeter Betrugsverdacht vor.

2. Einer Nachbesichtigung, auch eines reaprierten Fahrzeuges muss nicht zugestimmt werden, dies ist auch aus verschieden
Gründen nicht ratsam. Gutachten und Rechnung sind Nachweis über den enstandenen Schaden und nichts anderes!

Das Gutachten ist die Prognose, die Rechnung der tatsächliche Nachweis. Punkt und Ende.

Wenn von seiten der Versicherung in Zweifel gestellt wird, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch erbracht wurden, läuft
diese -zu Recht Gefahr- sich verschiedener Tatbestände schuldig zu machen. Beispielhaft sei hier in diesem Zusammenhang erwähnt, die Ruf- und Geschäftsschädigung, die üble Nachrede und die Kreditgefährdung.

Bei der Versicherung arbeiten Experten, eine überprüfung der eingeichten Unterlagen ohne eine Nachbesichtigung ist aus rechtlicher Sichtweise jederzeit möglich und auch ausreichend.

Also bitte hier keine "Tipps" zu besten geben, die aus eingener Lebenserfahrung stammen und den hier Ratsuchenden zum Nachteil gelangen können.

Vielen Dank und eine schöne Restwoche

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 6. März 2019 um 13:09:16 Uhr:



Jetzt alle falschen Postings einzeln zu diskutieren wäre ebenso falsch.

Ja manchnen zwingt das Ego einfach zu solchen Schritten.... 😛 .
Es wird ja oft schon nicht mal verstanden was überhaupt geschrieben wurde... Aber egal, lasst uns einfach weitermachen bis das Forum hier durch einen Mod geschlossen wird. Mehr Offtopic geht ohnehin schon nicht mehr ^^

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 6. März 2019 um 11:54:01 Uhr:


ich überlege noch, ob ich die Zusammenfassung in die FAQ stelle.

Am besten den ganzen thread und als Überschrift "Warum man auf den Rat der Fachleute hören sollte; ein Beispiel aus dem traurigen Forenalltag." 🙂

Nicht sarkastisch werden- das gilt hier als trollen!

Offenbar kein Budget für Werbung. 😁

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. November 2021 um 09:59:34 Uhr:


Offenbar kein Budget für Werbung. 😁

... und nicht der Schnellste ...

... was kosten 600km Anfahrt?

Zitat:

@Astradruide schrieb am 2. November 2021 um 13:17:04 Uhr:

... was kosten 600km Anfahrt?

Gibt sicherlich einen Haloween-Rabatt auf die Gutachtenpreise.....

Zitat:

@Astradruide schrieb am 2. November 2021 um 13:17:04 Uhr:


... was kosten 600km Anfahrt?

🙄 Einfach so intelligent handeln und auf der Startseite seiner HP lesen, dort hat er seinen Vor-Ort-Tätigkeitsbereich angegeben.

Zitat:

@IngBueroRettich

Von einem derart windigen Zeitgenossen, der nicht einmal in der Lage ist, die einfachsten Regeln und Nutzungsbedingungen zu erfassen bzw. zu beachten, würde ich nicht einmal Informationen zum gestrigen Wetter einholen.

twindance/MT-Moderation

das war aber mal deutlich....

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