Gegnerische Versicherung schickt Sachverständiger, normales Vorgehen?

Opel Insignia A (G09)

Hi, meine Tür wurde neulich leicht beschädigt (Nachbar hat beim Tür öffnen seine Tür a meine gestoßen. Egal. Der Schadensverursacher hat den Fall an seine Versicherung gemeldet, diese will einen Sachverständiger vorbeischicken der sich den Schaden anguckt. Ist das rechtens? Was passiert wenn der sagt ne Schäden noch reparabel aber Opel will die ganze Tür tauschen?. Spachtel kommt natürlich nicht in Frage und die Beule läuft genau über den knick an Karosserie was die Sache nicht gleich erleichtert...

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Beste Antwort im Thema

Du versteht es wirklich nicht.............🙁

Allerletzer Versuch:

Es geht hier nicht um deine 6 Schäden oder, wie du meinst es richtig gemacht zu haben oder zu machen.

Es geht hier um die Prizipielle Vorgehensweise ob, wann und warum man einer Nachbesichtigung durch die Versicherung im KH Schadensfall zustimmen soll oder warum nicht.

Und das wurde hier von (echten) Fachleuten unter anderem auch Juristen (Rechtsanwälte), welche sich tagtäglich mit der Schadensregulierung beschäftigen ausführlich erläutert und auch profund eklärt.

Und dann kommst du Hobby- Schadenspezialist hier um die Ecke gebogen und versuchst den Profis die Welt zu erklären und
meinst alles richtig zu machen, erklärst diese dann quasi auch für unfähig, weil nur du meinst zu Wissen
wie es geht und sonderst hier völlig falsche Ratschläge ab!

Du weißt es aber tatsächlich nicht, benimmst dich wie ein fünfjähriger dem man seinen Ball weggenommen hat und scheibst hier (aber wirklich) den allergrößten Dummfug zusammen.

Zusammenfassung:

1. Es gibt kein Nachbesichtigungsrecht für den Versicherer, es sei denn es liegt ein begründeter Betrugsverdacht vor.

2. Einer Nachbesichtigung, auch eines reaprierten Fahrzeuges muss nicht zugestimmt werden, dies ist auch aus verschieden
Gründen nicht ratsam. Gutachten und Rechnung sind Nachweis über den enstandenen Schaden und nichts anderes!

Das Gutachten ist die Prognose, die Rechnung der tatsächliche Nachweis. Punkt und Ende.

Wenn von seiten der Versicherung in Zweifel gestellt wird, ob die in Rechnung gestellten Leistungen auch erbracht wurden, läuft
diese -zu Recht Gefahr- sich verschiedener Tatbestände schuldig zu machen. Beispielhaft sei hier in diesem Zusammenhang erwähnt, die Ruf- und Geschäftsschädigung, die üble Nachrede und die Kreditgefährdung.

Bei der Versicherung arbeiten Experten, eine überprüfung der eingeichten Unterlagen ohne eine Nachbesichtigung ist aus rechtlicher Sichtweise jederzeit möglich und auch ausreichend.

Also bitte hier keine "Tipps" zu besten geben, die aus eingener Lebenserfahrung stammen und den hier Ratsuchenden zum Nachteil gelangen können.

Vielen Dank und eine schöne Restwoche

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Grundregeln:

1. Du suchst den Sachverständigen aus!
2. Die Werkstatt hat meistens eine Person des Vertrauens. Also Gehe in deine Werkstatt und lass die das machen. Die Kosten trägt die Gegner-Versicherung.
3. Du stimmst dich mit deiner Werkstatt ab, was wie gemacht wird. Denn wenn es ein größerer Schaden ist, kann die Werkstatt mehr Geld verlangen als im Gutachten steht!
4. Niemals die Gegner-Versicherung entscheiden lassen.

z.B: du hast eine Delle+Kratzer. Das sind 1000€ und man kann es mit Smart-Repair auch lösen 😉 gibt da viele Möglichkeiten. Kann aber auch passieren, es sind 1000€ und es ist noch mehr defekt. Da kann die Werkstatt Folgekosten einfordern und den zusätzlichen Aufwand abrechnen.

Am Ende, in deinem Fall, passiert nicht viel.

Zitat:

@duAffentier schrieb am 1. März 2019 um 08:26:56 Uhr:


2. Die Werkstatt hat meistens eine Person des Vertrauens. Also Gehe in deine Werkstatt und lass die das machen. Die Kosten trägt die Gegner-Versicherung.

Natürlich, weil die im Normalfall nach vollem Gutachtenumfang reparieren, je höher das Gutachten ausfällt, desto mehr wird verdient.

So unabhängig, wie die Sachverständigen sein sollen, sind sie leider manchmal nicht.

Am Ende verdienen alle daran und nur wir Versicherten zahlen es alles über unsere Beiträge.

Zitat:

@Nachtaffe schrieb am 1. März 2019 um 08:35:32 Uhr:



Natürlich, weil die im Normalfall nach vollem Gutachtenumfang reparieren, je höher das Gutachten ausfällt, desto mehr wird verdient.
So unabhängig, wie die Sachverständigen sein sollen, sind sie leider manchmal nicht.

Am Ende verdienen alle daran und nur wir Versicherten zahlen es alles über unsere Beiträge.

Ich frage mich immer was solche Erkenntnisse, oder sind das nur Vermutungen, dem Geschädigten der hier um Rat fragt bringen soll?
Wie soll er sich denn nun verhalten wenn er dies vermutet?

Ein lebensnaher Tipp dafür wäre im Anschluss einer solchen Aussage hilfreich.

@tftking

Kurz & knapp : Lass den Gutachter der gegnerischen Assekuranz nicht drüber schauen.
Suche dir einen freien Gutachter deiner Wahl, sende dieses mit der Schaden Nr. an die Versicherung und gebe die Instandsetzung in Auftrag.
Sollte die Versicherung zicken, suche dir einen Rechtsbeistand.

@Nachtaffe
@virFortis

Da sind ja wieder die richtigen Unterwegs. 🙂
Natürlich darf ich der gegnerischen Assekuranz die Inaugenscheinnahme meines Fahrzeuges ablehnen, ist doch mein gutes Recht.
Gerne dürft Ihr beide mich mit Fakten überzeugen, Vermutungen bitte außen vor lassen.

Auf Anhieb für euch beide 🙂 sogar ziemlich aktuell.

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Ich kenne den Ablauf eigentlich immer andersrum.
Beide melden den Schaden, der geschädigte holt GA ein und kümmert sich um Rechtsbeistand. Im Falle von Zweifeln schickt die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen GA. Das aber die Gegnerische Versicherung sofort einen eingenen GA schickt wundert mich auch. Geh am besten direkt zum Anwalt und zu einem eigenen GA.... Unterschätze niemals Versicherungen....

Die Instandsetzung darfst du nicht direkt in Auftrag geben, denn der Versicherung ist es auch erlaubt den günstigsten Weg dafür zu finden, sprich kostenvergleiche einholen. Das klärt aber auch dein Anwalt mit denen, hier sind auch noch weitere kosten zu deinen gunsten anzurechnen.

Der gegnerische Gutachter kommt aber erst dann an das Fahrzeug, wenn mein Rechtsbeistand ( den man dann hoffentlich eingeschaltet hat ), sein Okay gibt.

Ein vereidigter Sachverständiger wird kaum die Schadenshöhe nach oben beziffern.
Natürlich gibt es schwarze Schafe, aber hier schauen einige zuviel Scripted Reality TV, anders kann man die Aussagen nicht in Einklang bringen.

@rufus608
Den lebensnahen Tipp habe ich hier schon gegeben: https://www.motor-talk.de/.../...r-normales-vorgehen-t6564898.html?...

Zitat:

@Dae schrieb am 1. März 2019 um 12:37:03 Uhr:


Natürlich darf ich der gegnerischen Assekuranz die Inaugenscheinnahme meines Fahrzeuges ablehnen, ist doch mein gutes Recht.

Du verwechselst da was.

Du musst aber der Versicherung die Möglichkeit geben, die Ansprüche zu prüfen, die beauftragen dafür einen Gutachter, Stichwort "Aufklärungspflicht". (Diese Pflicht gleiche gilt übrigens auch bzgl. Vorschäden.)

Du musst mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sein und kannst dann das Gutachten eines dir vertrauenswürdig erscheinenden Gutachters anfertigen lassen.

Ich spar mir mal die Link-Belege, das Netz ist voll davon.

Hatte ich tatsächlich schon... meine eigene Versicherung hat wegen nem Glasschaden an meinem Fahrzeug damals ( Kasko ) nen GA geschickt weil sie mir die Schadenhöhe nicht geglaubt haben... der GA hat dann tatsächlich sehr zu meinem gunsten gehandelt. Da gibts immer einen Ermessenspielraum, vereidigt oder nicht. Ich hatte insgesamt gut 6 Unfälle und ganz so falsch liegt Nachtaffe hier tatsächlich nicht, deswegen hatte ich oft nen Gegengutachter auf der Matte weil die Versicherung prüfen wolllte ob diverse Teile welche lt. Gutachten getauscht werden sollten, denn tatsächlich auch getauscht wurden. Da gings z.b. um knappe 11000€ Reparaturkosten, da bleibt beim Gutachter schon mächtig was hängen.
Aber dieser "Spielraum" bewegt sich im Normalfall schon im rechtlichen Rahmen, da stimme ich dir zu.
Kein Gutachter kann z.b. aus dieser Türe einen Totalschaden machen nur damit er mehr dran verdient.

Du glaubst nicht was man mit Gutachtern so erleben kann :-D . Ich hab mich schon diverse male gefragt wie mancher hier zu seinem Diplom gekommen ist.

Zitat:

@Nachtaffe schrieb am 1. März 2019 um 12:57:32 Uhr:


@rufus608
Den lebensnahen Tipp habe ich hier schon gegeben: https://www.motor-talk.de/.../...r-normales-vorgehen-t6564898.html?...

Aber nicht dafür wie man eine Versicherungsgesellschaft vor betrügerischer Kungelei zw. reparierender Werkstatt und Gutachter bewahren kann.

@Nachtaffe

Was du da schreibst ist wenig fundiert.
Als Geschädigter gebe ICH den Gutachter in Auftrag, sollte die Versicherung dieses anzweifeln, kann diese sich mit dem Rechtsbeistand meines Vertrauens bekannt machen.

Weshalb sollte ein bereits per Audatex Tabelle festgestellter Schaden erneut durch einen anderen Gutachter geprüft werden ? Begründeter Verdacht besteht da nicht, nicht mal pauschal.

@Turbo_Vecci

Ein Gegengutachten kann nicht mal so ohne dein Einverständnis erstellt werden, selbst wenn Du Laternenparker bist. Hat man bei mir mal vor 3 Jahren versucht ( Parkschaden ). Klingelte an, Allianz Versicherung, haben Ihren Wagen draußen begutachtet etc. pp.

Ging bis kurz vor die Klageerhebung, dann wurde doch gezahlt.

@ all

Unbestritten ist, dass es schwarze Schafe in der Branche gibt und das viele verunsichert sind, wenn die Versicherung es nachprüfen will, aber da heißt es einfach mal die Klappe halten ( das ist echt Gold in dem Moment ) und ein RA hinzuziehen.

genau so ist es.

Ich gebe grundsätzlich die Sache an den Anwalt ab und er kümmert sich um den Rest. Gutachter vom TÜV/Dekra und gut.
Steht dem geschädigten zu und fertig werden.

Sich die Gedanken um die Kostenminimierung zu machen ist löblich, jedoch solange die Versicherungen riesige Aktiengesellschaften mit aufgeblasener Chefetage sind und enormen Bonis und sonstige Ausgaben sich leisten, braucht man sich keine Sorgen machen. Als Geschädigter 3 mal nicht.

Verschoben ins Kfz-Versicherungsforum.

Zitat:

@Nachtaffe schrieb am 1. März 2019 um 08:24:31 Uhr:


Hier wird ja wieder lustiger Unfug geschrieben...
Die gegnerische Versicherung darf immer begutachten lassen!
Hier wird es auch weniger darum gehen, die Schadenhöhe zu ermitteln, sondern um festzustellen, ob der Schaden sich wie gemeldet zugetragen hat.

Da fragt man sich echt wer hier den unfug schreibt!

Wo hast du denn diese geile Erkenntnis her? Wenn die gegnerische Versicherung Zweifel am der Entstehung des Schadens hat, darf sie das kundtun. Das leitet aber nicht ein automatisches Recht der Begutachtung und zur Ermittlung der Schadenssumme ab.

Zitat:

Wenn die Einschätzung von deren Gutachter nicht zufriedenstellend ist (oder auch schon vorher), dann kannst du ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wenn die Sache am Ende zu deinen Gunsten geklärt ist.

Wenn du vorher schon dem Gutachter der Versicherung zugestimmt hast, dann geht der Tanz erst richtig los. Selbst wenn im Endeffekt dein Gutachter bezahlt wird, wird das sicherlich kein Selbstläufer.

Zitat:

Wenn die Sache schon so los geht, dann würde ich direkt einen Anwalt konsultieren, die Kosten dazu trägt dann auch die gegnerische Versicherung, wenn die Sache am Ende zu deinen Gunsten geklärt ist.

Damit liegst du bei einem unverschuldeten Unfall ausnahmsweise richtig.

Zitat:

Je nach Fahrzeugalter, Laufleistung und Zustand steht dir Wertminderung zu.
Für die Dauer der Instandsetzung steht dir ein Ersatzfahrzeug zu oder der Nutzungsausfall (beim Nutzungsausfall kann die gegnerische Versicherung auch mogeln, indem dein Fahrzeug zu niedrig klassiert wird).

Es kann dabei auch nie darum gehen, dass man "am Ende mehr raus holt".
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die tatsächlichen Instandsetzungskosten gedeckt werden.
Wenn der KVA höher ausfällt, als das Gutachten der gegnerischen Versicherung, muss man da auf jedenfall mit Anwalt und eigenem Gutachter gegensteuern.

Damit der Anwalt die Scheisse wieder gerade bügeln kann, die man sich vorher mit der Zustimmung zum Versicherungsgutachter selbst verbockt hat? Ausgang ungewiss.

Zitat:

Mehr als Reparatur, Nutzungsausfall und ggf. Wertminderung ist da sowieso nicht rauszuholen.
Wenn ein eigener Gutachter einen höheren Instandsetzungsaufwand beziffert und die Werkstatt nach Gutachten repariert, bedeutet das nur mehr Verdienst für die Werkstatt, man selbst hat da i.d.R. keinen Vorteil von, nur dass die Schadenhöhe, die in den "Büchern vom Fahrzeug steht" auch höher ist (wird vielleicht beim Wiederverkauf interessant, ob man da für 2000€ eine neue Tür bekommen hat, oder ob das für 200€ wieder per Smart Repair ordentlich gemacht wurde; nur ein Beispiel!).

???,Wenn der eigene Gutachter das so vorsieht, dann ist das auch sach- und fachgerecht.

Wenn man das so möchte ist das doch okay - ansonsten eben fiktive Abrechnung.

Zitat:

Man kann sich überlegen, ob das wirklich im eigenen Interesse ist, mir wäre nur wichtig, dass es fachgerecht und vernünftig repariert wird

Das darf zum Glück der Geschädigte weitestgehend selbst entscheiden was ihm selbst wichtig ist.

Zitat:

@UweB1962 schrieb am 28. Februar 2019 um 17:44:05 Uhr:


Das ist ne normale Vorgehensweise. Nun kommt es drauf an wie alt dein Auto ist ob es ne neue Tür wird oder eine "zeitwertgerechte" Reparatur. Das kann bedeuten das die Tür ausgebeult wird (vielleicht auch per Smartrepair) und dann Nachlackiert wird. Ist dein Auto noch recht neu könnte es auch für ne neue Tür reichen.
Kommt eben drauf an wie kulant die Versicherung ist .

das ist doch quatsch. das hier ist ein haftpflichtschaden und der geschädigte hat anspruch auf das volle programm inkl. anwalt, eigenen gutachter usw. und ne spachtelspielerei bei verbeulten blech mag am ende die eigene günstige lösung sein, aber ganz sicher nicht das maximum, was die versicherung zahlt.

Zitat:

Ein Gegengutachten kann nicht mal so ohne dein Einverständnis erstellt werden, selbst wenn Du Laternenparker bist. Hat man bei mir mal vor 3 Jahren versucht ( Parkschaden ). Klingelte an, Allianz Versicherung, haben Ihren Wagen draußen begutachtet etc. pp.

Wenn die Versicherung überprüfen will ob Teile eingebaut wurden, welche im Gutachten angegeben wurden, mag es dein gutes Recht sein den Termin des Gutachters zu verweigern, ich frage mich zwar wieso man diesen verweigern sollte aber gut. Es ist dann nämlich auch das gute Recht der Versicherung die Zahlung über das Teil nebst Einbaukosten zu Unterlassen ( Sofern die Zweifel berechtigt sind ) . In meinem Fall ging es um den vorsorglichen Tausch des kompletten Lenkgetriebes nebst Anbauteile.

Nachdem mein Auto ja tiefergelegt war, und es an dem Tag geregnet hatte, war das natürlich auch ein Riesenspaß da zuzuschauen wie sich der GA der Versicherung da abmühte um das Lenkgetriebe überhaupt zu sehen zumal er so tat als würde er gleich einen Riesenbetrug aufdecken... Wenn man gerade in so einem Fall nichts zu verbergen hat, spricht absolut nichts dagegen die Versicherung nochmal drüberschauen zu lassen.

Du hast aber schon mitbekommen, dass es hier nicht darum geht zu überprüfen welche Teile verbaut wurden? Selbst das ist mMn nicht einfach so hinzunehmen.

Es geht hier darum, dass die gegnerische Versicherung von vornherein festlegen will wie hoch der Schaden des Geschädigten ist.

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