Gegner-Versicherung zahlt nicht - eigener Gutachter stellt Rechnung

VW

Mein Auto wurde beim Ausparken minimal beschädigt. Die Polizei hinterließ mir einen Zettel am Auto. Da mein Auto erst 3 Jahre alt ist, wollte ich den Kratzer beheben lassen, vereinbarte einen Termin bei der Vertragswerkstatt für einen Kostenvoranschlag. Zum vereinbarten Termin schickte ich meinen Partner, der einen Gutachter antraf. Dieser fertigte ein Gutachten an im Wert von über 2000 Euro. Meiner Meinung nach gibt es hierbei folgende Probleme: Er gibt im Gutachten an, ich sei beim Termin dabei gewesen, was nicht stimmt (nach meiner Recherche darf er kein Gutachten ohne den Fahrzeuginhaber ausstellen). Nach Aussagen meines Partners sah der Gutachter, dass einer der im Gutachten aufgeschriebenen Kratzer nicht vom Unfall stammen konnte, schrieb ihn dennoch auf. Und bei einem Bagatellschaden hätten wir gar keinen Gutachter gebraucht...
Nun: Die gegnerische Versicherung zahlt nicht, da sie sagt, die Kratzer stammen nicht alle vom Unfall. Das Auto sei erheblich vorbeschädigt und der beim Unfall entstandene Kratzer mindere den Wert des Autos nicht weiter.
Jetzt bekomme ich eine Rechnung vom Gutachter, der mir mit 50 Prozent seiner Kosten entgegenkommt (immer noch mehr als 300 Euro). Dafür, dass ich Unfallgeschädigter bin, finde ich es gerade ziemlich krass selbst zahlen zu müssen. Wie kann es weitergehen? Muss ich überhaupt etwas zahlen, wenn das Gutachten auf diese Art und Weise gar nicht hätte zustande kommen dürfen?
Danke vorab und liebe Grüße!

97 Antworten

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. Juli 2021 um 08:46:55 Uhr:


Nochmal die Frage, wer hat den Gutachter wann beauftragt?

Ihr Partner:

Zitat:

@Verkratzt schrieb am 5. Juli 2021 um 08:36:09 Uhr:


Mein Partner hat das Gutachten und die Abtretung gutgläubig unterschrieben

Zitat:

@ktown schrieb am 5. Juli 2021 um 08:58:53 Uhr:



Zitat:

@Verkratzt schrieb am 4. Juli 2021 um 22:10:07 Uhr:


Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, sollte ich noch erwähnen...
Nö. Die muss eh die gegnerische Versicherung zahlen.

Die Versicherung wird ganz sicher den Anwalt zahlen, den man braucht um einen versuchten Betrug an ebendieser Versicherung abzuwehren.

Völlig klar.

🙄

Mal Nachdenken bevor man auf die Taten haut ist zuviel verlangt. ...

und wo liegt der vor?
Ich kann nicht erkennen, dass der Fahrzeughalter den Gutachter dazu gedrängt hat einen Altschaden mit in das Gutachten als neuen Schaden mit aufzunehmen.
Man sollte die Grundlage eines versuchten Betruges schon kennen, wenn man mit solchen Begrifflichkeiten um sich schmeißt.

Achja. Und Rasanty hat ja schon aufgezeigt, dass sowas leicht zu korrigieren ist.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 5. Juli 2021 um 09:24:17 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. Juli 2021 um 08:46:55 Uhr:


Nochmal die Frage, wer hat den Gutachter wann beauftragt?
Ihr Partner:

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 5. Juli 2021 um 09:24:17 Uhr:



Zitat:

@Verkratzt schrieb am 5. Juli 2021 um 08:36:09 Uhr:


Mein Partner hat das Gutachten und die Abtretung gutgläubig unterschrieben

Damit hat er den Auftrag nicht erteilt. Er hat nur bestätigt, dass der Gutachter dort war. Laut TE "traf er einen Gutachter an".

Das ist keine Auftragserteilung.

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@amen und ktown

Lesen -> Verstehen -> Nachdenken -> Antworten

Das überspringen einzelner Schritte ist nicht von Vorteil.

Völlige Ahnungslosigkeit bei alltäglichen Rechtsgeschäften auch nicht.

Vielleicht noch einmal der Hinweis wg. des Standardratschlags hier: "Anwalt und Gutachter - zahlt die generische Versicherung", welcher immer weglässt, dass das nur der Fall ist, wenn die Gesamtschuld durch diese anerkannt wird.

Ich hätte das Gutachten erst gar nicht zur Versicherung geschickt und den GA aufgefordert den Vorschaden im Gutachten zu benennen. Den Vorschaden aus der Kalkulation heraus zurechnen, war ihm wohl zu aufwändig.

Ich würde die Angelegenheit von einem Anwalt prüfen lassen. Der Vortrag der Versicherung hört sich auch nicht schlüssig an. Aber man wird dem nur mit juristischen Mitteln entgegentreten können. Den Anwalt zahlt auch die Versicherung, wenn die Forderung berechtigt ist.

Zitat:

@situ schrieb am 5. Juli 2021 um 10:44:27 Uhr:


Vielleicht noch einmal der Hinweis wg. des Standardratschlags hier: "Anwalt und Gutachter - zahlt die generische Versicherung", welcher immer weglässt, dass das nur der Fall ist, wenn die Gesamtschuld durch diese anerkannt wird.

Ganz so einfach ist es auch nicht und im Grunde ist / bleibt der Rat, der gegnerischen Versicherung mit eigenem Gutachten und Anwalt gegenüberzutreten richtig.

Die Kosten des RA, die sich auf die Geltendmachung der berechtigten Forderung beziehen fallen der gegnerischen Versicherung anheim.

Bei und 80 / 20 Haftung wären dies 100% der Kosten für die anteilige Summe. Versucht der RA 100% einzutreiben und erreicht 80%, so zahlt man 20% der Kosten des RA selbst.
So weit, so simpel.

Im hiesigen Fall wird die Versicherung gar nichts zahlen, da sie - wohl vollkommen zu Recht - das Gutachten anzweifelt. Hier bliebe man sowohl auf den Kosten des Gutachtens als auch denen des RA sitzen.

Inwieweit es möglich ist, auf ein Versehen abzustellen, das Gutachten korrigieren zu lassen und einen unstrittigen Schaden geltend zu machen wäre zu prüfen. Es ist durchaus möglich, dass der neue Schaden nicht zu einer Schadenserweiterung geführt hat. Ob ein Gutachten, das zur Erkenntnis kommt dass kein weiterer Schaden entstanden ist von der Versicherung erstattet wird, weiß ich nicht. Gleiches für die Kosten eines RA in so einem Fall.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 5. Juli 2021 um 10:44:49 Uhr:


Ich hätte das Gutachten erst gar nicht zur Versicherung geschickt und den GA aufgefordert den Vorschaden im Gutachten zu benennen.

Genau so wäre es richtig gewesen.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 5. Juli 2021 um 09:24:17 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. Juli 2021 um 08:46:55 Uhr:


Nochmal die Frage, wer hat den Gutachter wann beauftragt?
Ihr Partner:

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 5. Juli 2021 um 09:24:17 Uhr:



Zitat:

@Verkratzt schrieb am 5. Juli 2021 um 08:36:09 Uhr:


Mein Partner hat das Gutachten und die Abtretung gutgläubig unterschrieben

Das verstehe ich nicht als beauftragt. Welchen von der TE beschriebenen Schritt haben wir denn übersprungen?

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 5. Juli 2021 um 11:06:46 Uhr:


Im hiesigen Fall wird die Versicherung gar nichts zahlen, da sie - wohl vollkommen zu Recht - das Gutachten anzweifelt. Hier bliebe man sowohl auf den Kosten des Gutachtens als auch denen des RA sitzen.

was sie genau anzweifelt kann ich nicht genau der Aussage der TE entnehmen. Ob das Gutachten grundsätzlich falsch ist auch nicht. Da wir das aber alles nicht wissen, wäre es klug, das Ganze von jemand mit juristischem Sachverstand anschauen zu lassen. Ich kann mir gut vorstellen, dass das Gutachten sehr wohl als Anspruchsgrundlage taugt und die Versicherung nach Anwaltsschreiben einknickt.

Es ist immer doof, selber ohne Erfahrung und juristische Vorkenntnisse in die Argumentation mit einer Versicherung einzutreten, die über beides verfügt.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. Juli 2021 um 11:11:20 Uhr:


Das verstehe ich nicht als beauftragt.

Mensch Gurkengräber, du bist doch sonst auch nicht auf den Kopp gefallen.

Der Partner der TE hat zusammen mit der Abtretungserklärung vor Ort den Auftrag für das Gutachten unterschrieben. Das eine macht der Gutachter nicht ohne das andere weil er sonst ohne Stuhl da steht wenn die Musik aufhört.

Das ist doch hoffentlich völlig unstrittig. Andernfalls könnte man auch anzweifeln, dass es die TE, deren Fahrzeug oder Bielefeld gibt.

Vermutlich (Achtung: ver_mut_lich) ging das Gutachten direkt vom Gutachter zur Versicherung ohne dass es die TE je gesehen und eine Chance zum Eingreifen gehabt hätte.

Ist die TE vielleicht ADAC-Mitglied? dann hätte sie Anspruch auf eine anwaltliche Erstberatung.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 5. Juli 2021 um 09:45:57 Uhr:


@amen und ktown

Lesen -> Verstehen -> Nachdenken -> Antworten

Das überspringen einzelner Schritte ist nicht von Vorteil.

Völlige Ahnungslosigkeit bei alltäglichen Rechtsgeschäften auch nicht.

Nirgendwo hat der TE geschrieben, dass der Partner den Auftrag(!) für das Gutachten unterschrieben hat.
Was du schreibst sind reine Mutmassungen. Sagst du auch selber. Dann wird man aber nicht so frech.

Von der Hand, mit der du auf andere zeigst, zeigen 3 Finger auf dich zurück. "Pfuschwerk" ist ein weise gewählter Nick.

War der Partner denn überhaupt befugt, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben?
Lag die Vollmacht des Halters und Versicherungsnehmers vor?

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