Gedanke zu Wohnmobilen bis 3,5 to und darüber - eine Prognose
Es gibt ja Campingbusse und ein paar kleinere Wohnmobile die mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 to. auskommen. Sobald etwas mehr Zubehör eingebaut wird, wird es bei sehr vielen Wohnmobilen bekanntlich knapp mit der Zuladung. Zumal wenn eine Familie samt Fahrrädern und Sportgeräten in den Urlaub fahren will. Das Schönrechnen des Gesamtgewichts von Seiten der Hersteller ist da nur Makulatur.
Ich wage die Prognose das die Reisemobilklasse bis 3,5 to. künftig relativ kompakten Kastenwagenausbauten und kleineren Wohnmobilen vorbehalten sein wird. Also für Camper der alten Schule, die mit wenig auskommen, bzw. für Anfänger. Sobald mehr Platz für Komfort oder Familie und/oder Zuladung für Sportgeräte benötigt wird, werden auch jüngere Wohnmobilisten nicht mehr um den C1-Führerschein herumkommen. Oder gleich den C1E damit evtl. auch ein Anhänger gezogen werden darf.
Auch wenn jetzt noch viele jüngere Camper eher in ein 3,5 to Wohnmobil, statt in ein "Führerschein-Upgrade" investieren, bin ich doch davon überzeugt, das sie in Zukunft noch mal in die Fahrschule gehen, oder das Camping aufgeben müssen.
55 Antworten
Lieber Taxler, auch mal die Bilder im Link anschauen, auf die Schnelle schon 4 gefunden die das gleiche zeigen wie ich geschrieben habe.
Vielleicht hast du es jetzt ja nach dem 3001. mal kapiert.
https://www.google.com/search?...
Einfach merken, 750Kg gehen immer! (Sofern der PKw das auch erlaubt!)
Eines davon Extra für dich nochmal angehängt
Leider nein, stimmt nicht schau dir deine Bilder mal genau an. Das gilt bis zu einer GESAMTMASSE, also Fahrzeug + Hänger von 3,5 to.
Sprich wenn das Zugfahrzeug schon 3 to hat, darfst du mit B nur noch 500 kg anhängen
Führerscheinfrage die 3002.
Nein, 750Kg sind immer möglich, auch bei 3,5Tonnen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges. Erst ab über 750Kg benötige ich BE, bzw. B96. Du brauchst auch die GESAMTMASSE nicht so herauszustellen, auch in einem Zugverband haben die einzelnen Fahrzeuge eine GESAMTMASSE, das gilt nicht für den ganzen Zug.
Ein weiteres Bild
Die dritte Kombi wäre dann mit B96 möglich
Das ganze ergibt sich daraus, das Anhänger unter 750Kg im Sinne des Gesetzes keine Anhänger sind (ganz ganz einfach Ausgedrückt, wie das nun juristisch heißt kann ich nicht sagen)
@DB NG-80
also sorry, glaub was immer du willst, mir geht es nicht um Rechthaberei, aber wenn du nichtmal glaubst was da offiziell steht, auch darunter die Links die das genau erklären, dann kann dir Keiner helfen.
Nur Andere „Unbedarfte” sollten es bitte nicht glauben.
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Zitat:
@Taxler222 schrieb am 28. Februar 2021 um 02:07:06 Uhr:
@DB NG-80
also sorry, glaub was immer du willst, mir geht es nicht um Rechthaberei, aber wenn du nichtmal glaubst was da offiziell steht, auch darunter die Links die das genau erklären, dann kann dir Keiner helfen.Nur Andere „Unbedarfte” sollten es bitte nicht glauben.
Führerscheinfrage die 3003.
Das hoffe ich ja eben auch, deshalb kläre ich ja auf, damit hier keiner deine falsch hergeleitete Gesetzgebung für gegeben hält.
Hier noch mal textlich Schritt für Schritt, was mit welchem Führerschein möglich ist.
https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../
Aus dem Link:
"Du darfst mit deiner B-Fahrerlaubnis Kraftwagen fahren, die maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg haben!
Hinter diesen Zugfahrzeugen darfst du immer einen Anhänger ziehen, der ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 750kg hat!"
daneben ein Bild aus dem Link.
Falsche Rubrik daher gelöscht
Zitat:
@316-er schrieb am 27. Februar 2021 um 18:01:37 Uhr:
..Der Feinstaubfilter für einen 316.er als PKW kostete bei Mercedes etwa 750.-
Für das völlig baugleiche Fahrzeug, aber als LKW zugelassen,
kostete mich der FSF 3000.-!
Das glaube ich nicht? Identische Teile kosten auch dasselbe Geld.
Mein Vito hat auch eine LKW-Zulassung, aber die Inspektion oder der Ölwechsel ist in der Nutzfahrzeugabteilung billiger, als in der Werkstatt für PKW und das in derselben Niederlassung.
Ich bin ziemlich sicher, dass an der 3,5to-Klasse noch weiterhin gnadenlos festgehalten wird. Der Vorteil, den sich die WoMo-Hersteller erhalten wollen, liegt doch auf der Hand: absolut jeder darf und kann ein 3,5t-WoMo fahren. Das lockt viele zum WoMo.
Nicht nur bei den ganz neuen WoMo ist das Gewicht ein Riesenthema. Im Grunde sind die Dinger so ausgelegt, dass sie Reisefertig überladen sein MÜSSEN.
Auf meiner Arbeit haben wir eine Geeichte Fahrzeugwaage, da kommen zum Saisonbeginn viele Camper wiegen. Auch der TÜV schickt die Umbauten zu uns. Die WoMo sind fast ausnahmslos endweder ganz knapp beim zuGg, oder darüber, teils sogar erheblich.
Manch moderner Wohnwagen hat aber das gleiche Problem. Da sind teils doch gerade Mal 100kg Zuladung drin.
Das liegt an der wirklich zahlreichen und ansehnlichen Ausstattung der Fahrzeuge. Früher waren Camper leichter. Mein kleiner Uralt-WoWa wiegt beladen 780Kg und darf 1000kg insgesamt, so ein Verhältnis findet man heute nirgends mehr.
Hehe, wie gut, wenn man so alt ist ... ich darf alles fahren und ziehen, 7,5 to + 11 to oder so Hänger ...
DAS nennt man wohl die Gnade der frühen Geburt. PKW-FS März 1977.
Hallo 316er,
ja, ich gehöre da auch zu den "Glücklichen".... (wenn mir inzwischen auch der Spaß abhanden gekommen ist, mit 14 m Gespannnen rumzugurken)
Allerdings gibt`s ja ein paar Einschränkungen hinsichtlich der Gewichtsklasse ab dem 50. Lebensjahr, wenn man keine Lust mehr hat, sich den "Doktorstempel" zu holen.
Zum Thema Sonntagsfahrverbot:
Ist ganz exakt unter §30 STVO geregelt. Von Womo (mit oder ohne Anhänger) steht dort nichts, egal welche Größe.
Entscheidend ist halt immer, welche Fzg.Kategorie im Schein steht.
Schönen Sonntag
Jazzer2004
Zitat:
@jazzer2004 schrieb am 28. Februar 2021 um 10:14:39 Uhr:
Zitat:
[...] ich darf alles fahren und ziehen, 7,5 to + 11 to oder so Hänger ... [...] PKW-FS März 1977.
Allerdings gibt`s ja ein paar Einschränkungen hinsichtlich der Gewichtsklasse ab dem 50. Lebensjahr, wenn man keine Lust mehr hat, sich den "Doktorstempel" zu holen.
Ja, die Fahrerlaubnis CE mit Schlüsselzahl 79 betreffend, die Alt-Klasse 3 Inhaber aufgrund Besitzstandswahrung bei Umschreibung eingetragen bekommen konnten. Ohne (augen)ärztl. Attestierung bei/nach Vollendung des 50. Lebensjahres erlischt "CE79". Was aber für Fahrer schwerer Wohnmobile (bis 7,5 t) ohne jede Bedeutung ist, weil diese mit einem Anhänger von bis zu 11 t zGG ohnehin wenig anfangen könnten.
Ohne jeden gesundheitl. Nachweis erhalten bleibt Alt-Kl.-3 Inhabern (FS-Erwerb bis 31.12.1998) bei Umschreibung jedoch die Leicht-LKW-Klasse "C1E". Wiederum aus Gründen der Besitzstandswahrung.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 27. Februar 2021 um 20:00:48 Uhr:
Es gibt da nämlich 2 Verschiedene, der „normale” C1E so wie meiner gilt lebenslänglich, ohne Einschränkungen
1. Ich wollte hier keinen neuen Führerschein-Thread eröffnen. Auch wenn der Zusammenhang nicht vermeidbar ist.
2. @Taxler222 das mit dem "lebenslänglich" muss nicht so bleiben!
Im Dezember 1993 habe ich bei der Bundeswehr den BCE-Führerschein (Bei der Bundeswehr hieß der schon damals so) und ihn im Januar 1994 auf die zivile Klasse 2 umschreiben lassen. Damals gab es auch den LKW-Führerschein lebenslang.
Obwohl ich den Führerschein der Klasse 2 ohne zeitliche Beschränkung bekommen habe, gelten jetzt einige Einschränkungen.
- ab dem 50. Lebensjahr muss der LKW-Führerschein verlängert und in den BCE-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dazu gehört eine ärztliche Untersuchung und Gebühren.
- verlängert man die LKW-Fahrerlaubnis nicht, verfällt diese nach fünf Jahren! Die Frist bis zum Verfall kann sich noch ändern. (gem. Auskunft einer Hamburger Zulassungsstelle im Frühjahr 1990)
- Der LKW-Führerschein darf nicht mehr gewerblich eingesetzt werden! Dafür wäre ein Nachweis über eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer erforderlich. Also mal nebenbei als Aushilfe für eine Spedition fahren ist nicht mehr möglich.
Eine Altersgrenze mit Pflicht zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung konnte für den LKW-Führerschein eingeführt werden, und kann auch für alle anderen Führerscheinklassen eingeführt werden.
Das liegt nicht unbedingt an einer Vereinheitlichung innerhalb der EU. Denn jeder Mitgliedstaat hat eigene Führerscheinklassen (z.B.: Deutschland: A1, B96 - Groß Britannien: B1 für dreirädrige KFZ), sowie verschiedene andere nationale Vorschriften (Warntafel Sonderlasten in Italien und Spanien / zweites Warndreieck in Spanien / Alkoholteströhrchen und Toter-Winkel-Aufkleber in Frankreich / ...).
Die EU ist keine Einheit!
Diese unterschiedlichen Regelungen innerhalb der EU finde ich sowie nicht nachvollziehbar.
Jeder Mist wird in der EU vereinheitlicht, nur nicht alltägliche Dinge, wie die unterschiedlichen Warntafeln, oder Holland Öse, Geltungsbereich Führerscheine, usw.....
Was meinen C1E mit 7,5 to + 4 to Hänger betrifft der gilt für mich zumindest sicher noch lebenslänglich, ich geh auf die 70 zu, wenn der noch 10 Jahre gilt ist gut, denn mit 80 fahre ich ganz sicher kein 14 m Gespann mehr, falls ich überhaupt 80 schaffe.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 28. Februar 2021 um 01:03:55 Uhr:
750Kg gehen immer! Man darf theoretisch auch 4.250Kg mit B bewegen.Außerdem besteht das Führerscheinproblem auch schon ca. 20 Jahre, ist also auch kein neues Thema)
Zu 1: volle Zustimmung; der Taxler gibt wieder den Kasper.
Zu 2: Die 20 Jahre sind genau das Problem. In den Jahren sind in der Regel die gestorben, die den alten Lappen und somit keine 3,5 to-Grenze hatten. Der Kundenkreis für die Dickschiffe wird deutlich kleiner. 😎
Das macht das Thema nicht neuer, aber die Problematik dringender. 😉
ich denke es ist nicht von der hand zu weisen, dass die klasse 3 führerscheininhaber (heute mindestens 40 jahre alt). klar wer den c1, c1e, ce, bce für den job braucht macht ihn weiterhin aber privat sicherlich nur wenige. die gruppe die ihn beim bund in der wehrpflicht gemacht hat gibt es ja auch nicht mehr.
ich denke leichtbau ist nur begrenzt mögllich. gute dämmung des basisfahrzeugs, ein motor mit ordenltich durchzug und leistung daher entsprechend große bremsen, bereifung, dimensionierung von antriebswellen und getriebe, der zunehmende wunsch nach automatik (mit e PKW ist ja abzusehen, dass es in zukunft weniger leute werden die ihren führerschein auf schaltwagen machen).
bei den materialien geht nur bedingt was. man kann natürlich carbon backen und somit einiges erleichtern. bei der batterietechnik läßt sich etwas gewicht sparen, wenn man auf lithium-ionen technik geht. ersatzrad spart man sich meistens schon.
es ist eben die viele austattung die die fahrzeuge schwer macht. fensterheber, klimaanlage, zuzuiehilfe an den türen, möglichst viele fenster und jedes noch mit mückegage und rollo, große kühlschränke, standheizung nicht nur an einem punkt warme luft rausbringt, 2 gasflaschen oder festtank, solartechnik nicht zu vergessen.
mit einem kastenwagen in ducato größe bist dann leer ganz schnell bei 3tonnen also mit 4 personen + gepäck schnell überladen. mit rädträgern und 4 rädern erst recht.
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ich seh da langfristig 2 möglichkeiten:
a) man schafft irgend einen aufbauführerschein. zb einen 5tonnen führerschein. der paßt dann für kleine womo die der 3,5t grenze entwachsen sinn und er paßt auch für viele fahrzeuge der sprinterklasse.
b) man erlaubt der klasse b bis 4,250 oder gar 5tonnen. aber macht generell die einschränkung 100km/h.
sinnvoll sicherlich eine kombination aus a und b. also einen aufbauschein für den der sowas fahren möchte und eben eine generelle geschwindigkeitsbeschränkung. die beschränkung also das gewicht über 3,5tonnen sollte dann klar per kfz kennzeichen geregelt sein also ohne irgendwelche zusatzaufkleber/schildchen am heck und die fahrzeuge zusätzlich entsprechenden begrenzer besitzen.
variante a hieße dann halt weiterhin für jeden fahrer der nur b hat den führerschein aufstocken. also beim päarchen wo jeder ans steuer soll 2 leute in die fahrschule oder wenn papa das mobil besitzt und der nachwuchs es auch benutzen darf, dass die gleich den passenden schein machen.
variante b hieße einfach aufgrund der zunehmendem gewichte in der transporter- und wohnmobilklasse zu sagen der b reicht mir jetzt nicht mehr wir stocken hier das gewicht auf.
unangenehme begleiterscheinung wäre dann sicherlich, dass die fahrzeuge dann wohl grundlegend schwerer würden. eben weil die hersteller dann nicht mehr gezwungen sind sich an den 3.5t zu orientieren.
für die haltbarkeit des aufbaus und interieurs mitunter positiv. für den verbrauch sicherlich nicht.
Ich persönlich kann nicht wirklich nachvollziehen, warum man die früheren Führerscheinklassen überhaupt geändert hat.
Meine erste Fahrt auf einem 7,5 Tonner, war ein alter Magirus, keine Hilfslenkung, Getriebe nicht synchronisiert und ein Fahrwerk mit dem Einen Heute mulmig werden würde. Letzteres gab es auch in den Anfang 70er Jahren noch bei Fahrzeugen zwischen 3 und 5 to.
Das war wirklich eine Herausforderung für Ungeübte, aber Heute fährt sich ein 5, oder 7,5 Tonner nicht anders als ein 5 Tonner und wer einen 3,5 to fahren kann, kann auch einen 5 to fahren, da ist kein Unterschied spürbar.
Die Fahrwerke sind Heute top und die Fahrzeuge meist mit allen erdenklichen Assistenzsystemen ausgerüstet, da ist ein Sportwagen deutlich gefährlicher als ein Transporter, oder Kleinlaster mit 7,5 to
Der einzig wesentliche Unterschied besteht darin, dass man beim Rückwärtsfahren eben die Spiegel nutzen muss und selbst dafür gibt es Heute fast in Jedem eine Rückfahrkamera
Gleiches gilt auch für Anhänger, wer einen 7 Meter Hänger mit 1,3 to fahren kann, kann den auch mit 2 to fahren. Moderne Fahrzeuge sind in ihrer Technik nicht stehengeblieben, sondern haben sich weiterentwickelt.
Sogar meine Frau, die auch noch den C1E hat aber nie im Leben einen LKW, oder Transporter gefahren ist, bis ich unseren Master vor ein paar Jahren gekauft habe fährt Heute lieber mit dem Transporter als mit einem normalen PKW, sie sagt da sieht sie mehr, weil sie höher sitzt.
Mehr Unfälle glaube ich passieren in der Klasse von 3,5 bis 7,5 to Heute auch nicht, eher deutlich weniger