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Gedanke zu Wohnmobilen bis 3,5 to und darüber - eine Prognose

MOTOR-TALK

Es gibt ja Campingbusse und ein paar kleinere Wohnmobile die mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 to. auskommen. Sobald etwas mehr Zubehör eingebaut wird, wird es bei sehr vielen Wohnmobilen bekanntlich knapp mit der Zuladung. Zumal wenn eine Familie samt Fahrrädern und Sportgeräten in den Urlaub fahren will. Das Schönrechnen des Gesamtgewichts von Seiten der Hersteller ist da nur Makulatur.

Ich wage die Prognose das die Reisemobilklasse bis 3,5 to. künftig relativ kompakten Kastenwagenausbauten und kleineren Wohnmobilen vorbehalten sein wird. Also für Camper der alten Schule, die mit wenig auskommen, bzw. für Anfänger. Sobald mehr Platz für Komfort oder Familie und/oder Zuladung für Sportgeräte benötigt wird, werden auch jüngere Wohnmobilisten nicht mehr um den C1-Führerschein herumkommen. Oder gleich den C1E damit evtl. auch ein Anhänger gezogen werden darf.

Auch wenn jetzt noch viele jüngere Camper eher in ein 3,5 to Wohnmobil, statt in ein "Führerschein-Upgrade" investieren, bin ich doch davon überzeugt, das sie in Zukunft noch mal in die Fahrschule gehen, oder das Camping aufgeben müssen.

55 Antworten

Zitat:

@Rotex5 schrieb am 27. Februar 2021 um 15:36:28 Uhr:


..hat mein Bus Führerschein.. ..9000€ gekostet..

Mit welcher Berechtigung kostet sowas, so viel Geld?

Zitat:

@jazzer2004 schrieb am 27. Februar 2021 um 16:36:20 Uhr:


Hallo Rotex5,
Du hattest in deinem ersten Beitrag nichts von B96 geschrieben und genau das ist der Punkt.
Deshalb habe ich den offiziellen Ministeriums-Link angehängt.

Dort wird auf die Besonderheiten der einzelnen FS-Klassen explizit eingegangen.
U.a. wird dort ausgeführt, dass ein ANH über 750 kg haben darf, wenn man unter 3,5 tons bleibt.

Amtliche deutsche Verwirrung halt, die ihren Ursprung tatsächlich in der Angleichung der EU-Standards hat.

Gruss
Jazzer2004

Hehe, wie gut, wenn man so alt ist ... ich darf alles fahren und ziehen, 7,5 to + 11 to oder so Hänger ...

DAS nennt man wohl die Gnade der frühen Geburt. PKW-FS März 1977.

Zitat:

@jazzer2004 schrieb am 27. Februar 2021 um 13:18:32 Uhr:


@ 316er
WOMO dürfen immer fahren, egal wie schwer.

DAS würdich aber gerne durch Blick ins Gesetz bestätigen!

Soweit ich weiß, gelten die Vorschriften für Fahrzeuge über 3,5 to - ob da Ausnahmen (außer Bussen) bestehen, weißich nich! Das kann u,. U. sehr teuer werden!

Zitat:

@4Takt schrieb am 27. Februar 2021 um 16:40:47 Uhr:



Zitat:

@Rotex5 schrieb am 27. Februar 2021 um 15:36:28 Uhr:


..hat mein Bus Führerschein.. ..9000€ gekostet..

Mit welcher Berechtigung kostet sowas, so viel Geld?

Mit der Berechtigung des Straßehnräubers, Wegelagerers, Ganoven. Beispiel gefällig? Der Feinstaubfilter für einen 316.er als PKW kostete bei Mercedes etwa 750.- Für das völlig baugleiche Fahrzeug, aber als LKW zugelassen, kostete der mich FSF 3000.-!!! Sagt sich Mercedes: mit nem LKW verdienen die dämlichen Kunden Geld - da sollense auch abdrücken. Wie sol man da noch Respekt haben???!

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Zitat:

@Rotex5 schrieb am 27. Februar 2021 um 15:35:20 Uhr:


Ich durfte aber z.b. nicht mit einem Pkw der 2T zgg hat einen Anhänger ziehen der 1T zgg hat

Natürlich darfst Du mit FE-Klasse "B" auch ohne Schlüsselzahl "96" die von Dir genannte Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger (z. B. Wohnwagen) fahren 🙂

Zitat:

@jazzer2004 schrieb am 27. Februar 2021 um 13:18:32 Uhr:


@ 316er
WOMO dürfen immer fahren, egal wie schwer.
Das mit den ANH betrifft ggf. gewerblichen Transport.
...

Das stimmt so nicht. Das Sontagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5 to zGgw. sowie sämtliche Züge aus LKW und Anhänger. Ein Wohnmobil ist kein LKW und darf somit auch an Sonn- und Feiertagen mit Anhänger fahren. Ein als LKW zugelassener Pick-up oder Kastenwagen (egal wie klein und leicht) fallen, sofern sie einen Anhänger ziehen, unter das Sonntagsfahrverbot.

Zitat:

@316-er schrieb am 27. Februar 2021 um 17:54:06 Uhr:



Hehe, wie gut, wenn man so alt ist ... ich darf alles fahren und ziehen, 7,5 to + 11 to oder so Hänger ...
DAS nennt man wohl die Gnade der frühen Geburt. PKW-FS März 1977.

Das glaub ich jetzt nicht so ganz.

Ich besitze auch den C1E seit 1971 und darf 7,5 to + 4 to Anhänger fahren, aber nicht 11 to Anhänger

Es gibt da nämlich 2 Verschiedene, der „normale” C1E so wie meiner gilt lebenslänglich, ohne Einschränkungen

Der Andere C1E darf tatsächlich 7,5 to + 11 to Hänger, aber der muss spätestens ab dem 50 Geburtstag alle 5 Jahre verlängert werden, inkl Gesundheitstest, ansonsten verfällt er

Also ich darf mit meinem 19,2 t Wohnmobil immer fahren. Viele Regelungen gelten nur für LKW, auch im Ausland. Ein Blick in die lokalen StVO lohnt. Z.B. darf man die meisten Schilder mit LKW Symbol ignorieren, z.B auch Durchfahrtsverbote.

Der neue Führerschein C/CE ist so teuer, weil er quasi eine Ausbildung für Berufskraftfahrer ist. Möchte man einen Upgrade von C1 auf C1 machen, und lässt die Module für Berufskraftfahrer weg, geht es wegen der Anrechnung von C1 viel günstiger. Mich hat das 2006 weniger als 1.500 € gekostet. Allerdings darf ich auch nicht geweblich fahren.

Ich vermute dass irgendwann die 4250 kg welche heute für Feuerwehr gilt, auf Wohnmobile ùbertragen wird, insbesondere wenn diese Elektrofahrzeuge werden.

@4Takt
Das liegt daran wie schon genannt daran daß es eine Ausbildung ist
Ich habe bei d und d1 noch die 95 als Ziffer drin
Das bedeutet ich darf gewerblich fahren
Das gilt bei Lkw auch so
Ich muss ja auch alle fünf Jahre alles einmal auffrischen und zum Arzt und noch vieles mehr damit ich weiter gewerblich fahren darf
Ich deswegen ist der Führerschein so teuer

Was der reine Führerschein ohne die 95 kostet das weiß ich nicht

@Rigero

Ja da hast du Recht vielleicht habe ich mich da doof ausgedrückt

Mit dem B96 darf man alle zulässigen Kombinationen fahren bis zu einem Zuggewicht von 4250kg vereinfacht gesagt

Und mir wurde vor 2 Jahren in der Fahrschule erklärt
Das der der nur den b Autoführerschein besitzt an jedem Fahrzeug einen Anhänger von max750 kg an hängen darf
Selbst an einem Sprinter mit zgg 3,5T

Ich dürfte bloß zum Beispiel nicht mit dem b Schein ein Auto fahren was 2T hat und einen Anhänger größer als 751kg
Ran hängen

So wurde es mir beigebracht

Jeder sagt was anderes man findet überall andere Infos

Aber mir soll's egal sein ich habe den B96 und mit meinem Gespann Haut alles hin 🙂

Problem mit über 3,5t ist für mich ist aber auch, das viele Straßen nicht mehr zulassen, gerade in Frankreich.

Vielleicht dient auch die aktuelle Situation, mal wieder runter zu kommen und sich auf das Wesentliche zu besinnen.
Muss ein Wohnmobil unbedingt einen 60" Fernseher haben? Tut ein Backofen und Tiefkühlschrank Not? Muss es ein E-Bike sein?

Zitat:

@egn schrieb am 27. Februar 2021 um 21:10:34 Uhr:


Ein Blick in die lokalen StVO lohnt. Z.B. darf man die meisten Schilder mit LKW Symbol ignorieren, z.B auch Durchfahrtsverbote.

In Deutschland? Hier wäre ich mir bei Verkehrszeichen 253 (besagtes LKW-Durchfahrtsverbot) mit einem Wohnmobil jenseits der 3,5 t zGG nicht so sicher. Die Durchfahrterlaubnis gilt in D explizit nur für PKW sowie KOM (Omnibusse). Ein schweres Wohnmobil ist zulassungsrechtlich zwar kein LKW, - doch ebenso wenig ein PKW oder gar KOM.

Zitat:

@Rotex5 schrieb am 27. Februar 2021 um 21:35:49 Uhr:


Mit dem B96 darf man alle zulässigen Kombinationen fahren bis zu einem Zuggewicht von 4250kg vereinfacht gesagt

Dem stimme ich Dir gerne zu.

Zitat:

Und mir wurde vor 2 Jahren in der Fahrschule erklärt Das der der nur den b Autoführerschein besitzt an jedem Fahrzeug einen Anhänger von max750 kg an hängen darf
Selbst an einem Sprinter mit zgg 3,5T

Klasse B erlaubt an Motorwagen mit 3,5 t zGG max. einen Anhänger mit 750 kg zGG, ja.

Hiervon abgesehen:

Überschreitet die Summe der jeweiligen zGG von Motorwagen und Anhänger nicht 3.500 kg, darf der Anhänger auch schwerer als 750 kg sein. Liest sich zunächst unplausibel, - ist aber so 😁

Beispiele für Motorwagen + Anhänger (jeweils das zGG ist gemeint):
2.000 kg + 1.500 kg = O.K.
3.000 kg + 500 kg = O.K.
3.500 kg + 750 kg = O.K.
2.500 kg + 1.100 kg = nicht O.K.

Sinngemäß dem Paragraph 6, Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu entnehmen.

Zitat:

@jazzer2004 schrieb am 27. Februar 2021 um 12:40:10 Uhr:


Obacht, hier ist die berühmte 3,5 tons Regel der Fallstrick:

Deutliches NEIN!

750Kg gehen immer! Man darf theoretisch auch 4.250Kg mit B bewegen.

Zum Thema: (Wobei ich mich auch Frage was will man mit dem Thread bezwecken, das mehr Komfort mehr Gewicht bedeutet ist ja schon seit Anfang des Automobilbaus so. Außerdem besteht das Führerscheinproblem auch schon ca. 20 Jahre, ist also auch kein neues Thema)

Ich denke der Markt regelt das, bleiben die Wohnmobilkäufer bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen aus, so werden sich auch Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen finden die attraktiv sind. Im Allgemeinen Frage ich mich eh warum heutige Wohnmobile so schwer sind, bzw. so schwer sein müssen. Ansonsten muss man halt in den sauren Apfel beißen und C1 machen. Aber wie gesagt, das Problem besteht an sich ja schon seit 20 Jahren)

@DB NG-80
stimmt nicht, wenn der Führerschein, z.B. Klasse B nur ein Gesamtgewicht von insgesamt 3,5 to erlaubt, dann darf der jeden Anhänger fahren, aber das Gesamtgewicht des Gespanns, (also Zugfahrzeug + Hänger) darf 3,5 to nicht überschreiten.

Hat das Gespann komplett mehr als 3,5 to bis 4250 kg braucht man B96

Bei Fahrzeugen der Klasse B (bis 3,5 to) + Anhänger bis zu 3,5 to, also max 7 to braucht man BE

Bei Zugfahrzeugen über 3,5 to + Anhänger mehr als 3,5 to braucht man C1E

Das Thema wurde schon gefühlt 3000 x durchgekaut und kommt immer wieder hoch, dabei kann man das ganz simpel gockeln.

Z.B. hier https://www.google.com/search?...

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