Gebrauchtwagenkauf mit Garantie, Stornierung Kaufvertrag

Hallo ich bin neu hier und brauche mal Hilfe, weil ein Gebrauchtwagenkauf vom Händler nun rückgängig gemacht werden soll.

Folgendes ist passiert:

Gebrauchtwagenangebot Golf Plus 3,5 Jahre alt mit Neuwagenanschlußgarantie bis 2018.
Fahrzeug angesehen, gefahren und schlußendlich gekauft beim VW Händler.
Alles ausgefüllt, Fahrzeug abgeholt alles bestens.
Unterlagen der Garantie würden nachgereicht, weil die Umstellung ca. 1-2 Wochen dauern würde.
Garantie besteht für das Fahrzeug und Vertragsnummer etc. alles vorhanden.

Nun Anruf vom VW Händler (Chef persönlich) Garantie ist nicht gültig, da er als Händler Fahrzeug verkauft.
Wenn Garantie bestehen bleiben soll, muß Fahrzeug privat vom letzten Besitzer gekauft werden (diese ist Verwandte vom Chefhändler). Nur diese Person könne bei einem Privatverkauf diese Garantie umschreiben lassen, dass diese ihre Gültigkeit behält.

Ein entsprechender Privater Kaufvertrag hierzu würde per Mail zugesendet.
Der Vertrag des VW Händlers würde intern storniert.

Nun brauche ich mal die Hilfe von euch weil ich nicht weis was ich machen soll.
Warum weis man so etwas nicht im voraus als VW Händler?
Was soll ich jetzt tun?
Was ist mit der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers?

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Es geht wohl eher darum den Händler in die Knie zu zwingen und zeigen wer am längeren Hebel sitzt. Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert, ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung. Man kann natürlich ein Krieg mit dem Händler anfangen am Ende mit kleinen Verlust den Kauf rückwickeln und sich später ein schlechteres Fahrzeug zum höheren Preis kaufen und glücklich sein weil man es jedem gezeigt hat wer den längeren hat.

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Zitat:

@rudi333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 16:38:10 Uhr:


Die Anschlussgarantie erlischt nunmal, wenn der Verkauf über einen Händler läuft, kann man ja in den AGB's nachlesen.

Die VW-Garantie sehe ich persönlich als hochwertiger an als eine Gewährleistung des Händlers. Drum würde der Privatkaufvertrag (evtl. mit kleiner Preisminderung) schon Sinn machen, wenn man mit dem Auto zufrieden ist und die bestmögliche Absicherung haben will.

Jetzt dem Händler den Krieg zu erklären, ist nicht besonders klug, denn jedes kleine Wehwechen, was der Käufer dann vom Händler beseitigt haben will, wird erneut Streit geben.

Kommt die Klärung des Kaufvetrages vor Gericht, könnte auch ein findiger Gegenanwalt das Argument bringen, dass der Käufer sich die AGB der Anschlussgarantie im Internet hätte recherchieren können. Folgt der Richter der Argumentation, ist es dann richtig lustig.

Ich sehe nur 2 Varianten:

1. Auto rückabwickeln, weil Händlerverkauf und Anschlussgarantie nicht geht.

2. dem Privatverkauf zustimmen

Zitat:

@rudi333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 16:38:10 Uhr:



Zitat:

@conqueror333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 15:13:37 Uhr:


Es geht wohl eher darum den Händler in die Knie zu zwingen und zeigen wer am längeren Hebel sitzt. Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert, ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung. Man kann natürlich ein Krieg mit dem Händler anfangen am Ende mit kleinen Verlust den Kauf rückwickeln und sich später ein schlechteres Fahrzeug zum höheren Preis kaufen und glücklich sein weil man es jedem gezeigt hat wer den längeren hat.

Moment mal. Es geht nicht nur drum, dass ich die Garantie haben will, sondern es kommt immer mehr ans Tageslicht was er verschwiegen hat. Er hat die Garantie zugesichert im Vertrag. Jetzt ist aber der Stand, dass die Garantie weiß, daß ein Händlerverkauf stattgefunden hat und diese erloschen ist. Wie auch immer die darauf gekommen sind. Andererseits hab ich etwas vorliegen wonach die Garantie jährlich bezahlt werden muß Hat er mir auch nicht gesagt, sondern alles im Vertrag enthalten. Jetzt verstehe ich garnix mehr. Ich weiß nicht mehr weiter sorry mit Frauen kann man das wahrscheinlich machen. Und eine freie Garantie gibt er auch nicht. Auch eine gütliche Einigung mit Preisverhandlung wurde versucht ohne Erfolg. Sehr undurchsichtig die ganze Sache. ??

Dann gib das Auto zurück.

Zitat:

@Golffahrer1200 schrieb am 16. Oktober 2016 um 17:16:50 Uhr:



Zitat:

@rudi333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 16:38:10 Uhr:


Die Anschlussgarantie erlischt nunmal, wenn der Verkauf über einen Händler läuft, kann man ja in den AGB's nachlesen.

Die VW-Garantie sehe ich persönlich als hochwertiger an als eine Gewährleistung des Händlers. Drum würde der Privatkaufvertrag (evtl. mit kleiner Preisminderung) schon Sinn machen, wenn man mit dem Auto zufrieden ist und die bestmögliche Absicherung haben will.

Jetzt dem Händler den Krieg zu erklären, ist nicht besonders klug, denn jedes kleine Wehwechen, was der Käufer dann vom Händler beseitigt haben will, wird erneut Streit geben.

Kommt die Klärung des Kaufvetrages vor Gericht, könnte auch ein findiger Gegenanwalt das Argument bringen, dass der Käufer sich die AGB der Anschlussgarantie im Internet hätte recherchieren können. Folgt der Richter der Argumentation, ist es dann richtig lustig.

Ich sehe nur 2 Varianten:

1. Auto rückabwickeln, weil Händlerverkauf und Anschlussgarantie nicht geht.

2. dem Privatverkauf zustimmen

Zitat:

@Golffahrer1200 schrieb am 16. Oktober 2016 um 17:16:50 Uhr:



Zitat:

@rudi333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 16:38:10 Uhr:

Moment mal. Es geht nicht nur drum, dass ich die Garantie haben will, sondern es kommt immer mehr ans Tageslicht was er verschwiegen hat. Er hat die Garantie zugesichert im Vertrag. Jetzt ist aber der Stand, dass die Garantie weiß, daß ein Händlerverkauf stattgefunden hat und diese erloschen ist. Wie auch immer die darauf gekommen sind. Andererseits hab ich etwas vorliegen wonach die Garantie jährlich bezahlt werden muß Hat er mir auch nicht gesagt, sondern alles im Vertrag enthalten. Jetzt verstehe ich garnix mehr. Ich weiß nicht mehr weiter sorry mit Frauen kann man das wahrscheinlich machen. Und eine freie Garantie gibt er auch nicht. Auch eine gütliche Einigung mit Preisverhandlung wurde versucht ohne Erfolg. Sehr undurchsichtig die ganze Sache. ??

Ich Frage mich wie der Garantiegeber erfahren kann ob man das Auto vom Händler oder privat gekauft hat. Seit wann gibt es überhaupt irgendeine Meldungen an das zuständige Unternehmen? Person A Privat meldet ein Fahrzeug ab, Person B privat meldet das Fahrzeug an. Wie das Auto in die Hände von der Person B kam wird doch nirgends registriert

Wenn der verkaufende Händler Mitglied der KFz - Innung ist, schalte die Kfz - Schiedsstelle ein, die u.a. für Konflikte aus Gebrauchtwagenverkauf zuständig ist. Ist für Verbraucher zunächst kostenlos.

O.

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Da mit dem Kaufvertrag Garantie und Sachmängelhaftung erworben wurde, vermag ich nicht zu erkennnen, aus welchem Grund jetzt die Te zurückstecken soll.
Wenn der Händler im Vertrag irrtümlich zuviel zugesagt hat, ist das sein Problem.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 16. Oktober 2016 um 20:52:01 Uhr:


Da mit dem Kaufvertrag Garantie und Sachmängelhaftung erworben wurde, vermag ich nicht zu erkennnen, aus welchem Grund jetzt die Te zurückstecken soll.
Wenn der Händler im Vertrag irrtümlich zuviel zugesagt hat, ist das sein Problem.

O.

Der Händler hat aber keine hauseigene Garantie zugesichert. Was geht das geht eben nicht, da die Hersteller Anschlussgarantie nunmal nicht realisierbar ist. Entweder man akzeptiert den Händlervertrag verzichtet auf die Garantie und behält die Gewährleistung oder man akzeptiert den Privatkaufvertrag, verzichtet auf die Gewährleistung und behält die Garantie oder rückwickelt den Kauf. Manche sind echt lustig 😁

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 16. Oktober 2016 um 16:32:03 Uhr:



Zitat:

@conqueror333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 15:13:37 Uhr:


Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert, ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung.

Nö.
Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob man die freiwillige Garantie oder die gesetzliche Sachmängelhaftung hat.
Sachmängelhaftung ist weitreichender als Garantie. Z. B
- bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gibt es eine Beweislasterleichterung in den ersten 6 Monaten.
- Ist Reparatur gescheitert, kann Kunde unter weiteren Voraussetzungen Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz fordern. Bei Garantie nicht möglich.

O.

"
Ist Reparatur gescheitert, kann Kunde unter weiteren Voraussetzungen Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz fordern. Bei Garantie nicht möglich. "
Doch ! wenn es vereinbart wurde.
Reparatur gescheitert ? Vertrag einliefern oder Kaufpreisminderung oder Schadenersatz.
Garantie ohne diese erbreiterung ist sinnloss.
Ausserdem: wer Garantie abgibt und in Reparatur letztendlich scheitert ist m.M.n. Schadenersatzpflichtig.

Zitat:

Moment mal. Es geht nicht nur drum, dass ich die Garantie haben will, sondern es kommt immer mehr ans Tageslicht was er verschwiegen hat. Er hat die Garantie zugesichert im Vertrag. Jetzt ist aber der Stand, dass die Garantie weiß, daß ein Händlerverkauf stattgefunden hat und diese erloschen ist. Wie auch immer die darauf gekommen sind. Andererseits hab ich etwas vorliegen wonach die Garantie jährlich bezahlt werden muß Hat er mir auch nicht gesagt, sondern alles im Vertrag enthalten. Jetzt verstehe ich garnix mehr. Ich weiß nicht mehr weiter sorry mit Frauen kann man das wahrscheinlich machen. Und eine freie Garantie gibt er auch nicht. Auch eine gütliche Einigung mit Preisverhandlung wurde versucht ohne Erfolg. Sehr undurchsichtig die ganze Sache. ??

Offenbar hat der Händler selber wenig Ahnung vom Gebrauchtwagengeschäft und seinen Gebrauchtwagenverkäufer nicht ins Boot geholt, als der den Wagen von seinem Bekannten zwecks Weiterverkauf in sein Angebot übernommen hat. Der Erstbesitzer hat ihm vermutlich gesagt dass er die Neuwagenanschlussgarantie bis zum Datum XY abgeschlossen hat und der Händler hat das ohne nachzufragen so in seine Ankaufunterlagen übernommen.

Die Sache mit der Neuwagenanschlussgarantie ist bei VW aber ziemlich kompliziert. Sie ist vom Umfang ziemlich gut und entspricht nahezu der Neuwagengarantie - ist also in den meisten Fällen umfassender als Gewährleistung oder andere Gebrauchtwagengarantien.

Sie erlischt aber sobald ein Verkauf an einen Wiederverkäufer erfolgt. Nur beim Verkauf an Privat bleibt sie erhalten und geht auf den Erwerber über.

Es gibt aber auch unterschiedliche Bezahloptionen. Man kann sie komplett bis zur Höchstdauer (36 Monate nach Ablauf der Neuwagengarantie) abschließen und direkt bezahlen. Man kann sie auch nur für ein oder zwei Jahre Abschließen und vor Ablauf verlängern. Sie verlängert sich automatisch, wenn man sie nicht fristgemäß kündigt.
Soviel ich weiß kann man auch monatliche Zahlung vereinbaren.

Nach dem was du zuletzt geschrieben hast scheint bezüglich der Neuwagenanschlussgarantie derzeit eine gewisse Verwirrung zu herrschen.

Ich denke, du solltest bei der Versicherung erfragen welchen Kenntnisstand sie hat. Vielleicht weiß sie dass du den Wagen vom Händler gekauft hast. Damit ist die bestehende Garantie erloschen, aber vielleicht will sie dir die Möglichkeit geben, diese für die Mögliche Restlaufzeit neu abzuschließen - was du aber bezahlen müsstest.

Vielleicht denkt sie auch dass du von Privat gekauft hast und die bestehende Garantie damit übernommen hast. Dann könnte es sein, dass der Vorbesitzer gar nicht die vollen drei Jahre Anschlussgarantie bezahlt hat, sondern nur zwei und die Versicherung von dir das letzte Jahr bezahlt haben will, wenn du nicht kündigst.

Ich habe das mit der Neuwagenanschlussgarantie kürzlich bei meinem Autohaus selber mitgemacht und auch dort erlebt, dass außer dem Leiter des Gebrauchtwagenverkaufs keiner richtig Bescheid wusste.

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 20:59:43 Uhr:



Entweder man akzeptiert den Händlervertrag verzichtet auf die Garantie und behält die Gewährleistung oder man akzeptiert den Privatkaufvertrag, verzichtet auf die Gewährleistung und behält die Garantie oder rückwickelt den Kauf. Manche sind echt lustig 😁

Es gibt nicht nur die beiden Alternativen. Es ist auch möglich, den Privatverkauf zu akzeptieren, ohne auf die Gewährleistung zu verzichten. Darauf sollte die Te bestehen.

Ohne besondere Vereinbarung beinhaltet ein Privatverkauf die Gewährleistung. Sie kann aber im Gegensatz zum Händlervertrag ausgeschlossen werden.

O.

Zitat:

@incoplan schrieb am 17. Oktober 2016 um 07:53:28 Uhr:



Ist Reparatur gescheitert, kann Kunde unter weiteren Voraussetzungen Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz fordern. Bei Garantie nicht möglich. "
Doch ! wenn es vereinbart wurde.
Reparatur gescheitert ? Vertrag einliefern oder Kaufpreisminderung oder Schadenersatz.
Garantie ohne diese erbreiterung ist sinnloss.
Ausserdem: wer Garantie abgibt und in Reparatur letztendlich scheitert ist m.M.n. Schadenersatzpflichtig.

Nö.
Die Anschlussgarantie übernimmt Reparaturkosten (Material und Lohn). Wenn die Reparatur mehrmals scheitert, kann z.B. nicht (wie im Fall einer Gewährleistung) ein anderer Betrieb beauftragt werden und der gescheiterte Händler muss zahlen. Auch eine Fahrzeugrückgabe oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Bei einer gescheiterten Reparatur hast Du keine weitergehenden Rechte ausser ggfs. der Nichtbezahlung der Reparaturversuche.

Stelle doch mal die Neuwagen-Anschlussgarantiebedingungen hier ein, aus denen hervorgeht, dass der Garantienehmer weitergehende Rechte wie Kaufpreisminderung, Schadenersat hat.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 09:43:12 Uhr:


Es ist auch möglich, den Privatverkauf zu akzeptieren, ohne auf die Gewährleistung zu verzichten. Darauf sollte die Te bestehen.

Ja, möglich, aber Vorbesitzer wird bestimmt so ein Vertrag nicht unterzeichnen... Warum soll er Gewährleistung, die im Normalfall der Händler leistet, übernehmen?

Zitat:

@qwerty11 schrieb am 17. Oktober 2016 um 10:15:08 Uhr:



Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 09:43:12 Uhr:


Es ist auch möglich, den Privatverkauf zu akzeptieren, ohne auf die Gewährleistung zu verzichten. Darauf sollte die Te bestehen.

Ja, möglich, aber Vorbesitzer wird bestimmt so ein Vertrag nicht unterzeichnen... Warum soll er Gewährleistung, die im Normalfall der Händler leistet, übernehmen?

Der Händler will doch den Vertrag auflösen, weil er nicht die Leistungen übernehmen will, die dem Käufer aufgrund der vertraglich zugesagten Garantie zustehen würden.
Händler muss sich dann eben mit dem Vorbesitzer einigen.
Wenn Händler Fehler macht, kann er nicht erwarten, dass er ungeschoren davon kommt. Hier will er sich sogar noch durch Neugestaltung des Kaufvertrgaes einen Vorteil verschaffen.

Hätte der Kunde einen Fehler gemacht, käme der Händler diesem auch nicht entgegen, wenn sich dadurch seine Position verschlechtert.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 10:31:02 Uhr:


Der Händler will doch den Vertrag auflösen, weil er nicht die Leistungen übernehmen will, die dem Käufer aufgrund der vertraglich zugesagten Garantie zustehen würden.
Händler muss sich dann eben mit dem Vorbesitzer einigen.

Es ist ziemlich unwahrscheinlich, daß dem Händler diese Einigung gelingt.

Und auch wenn, dann entstehen trotzdem Nachteile für den TE.

Zum Beispiel: der Kauf gilt dann nicht mehr als Verbrauchsgüterkauf im Sinne §474 BGB, somit auch §475-479 nicht anwendbar. § 476 Beweislastumkehr ist aber sehr wichtig für die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus der Gewährleistung.

Zitat:

@qwerty11 schrieb am 17. Oktober 2016 um 10:58:36 Uhr:



Es ist ziemlich unwahrscheinlich, daß dem Händler diese Einigung gelingt.
Und auch wenn, dann entstehen trotzdem Nachteile für den TE.
Zum Beispiel: der Kauf gilt dann nicht mehr als Verbrauchsgüterkauf im Sinne §474 BGB, somit auch §475-479 nicht anwendbar. § 476 Beweislastumkehr ist aber sehr wichtig für die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus der Gewährleistung.

Ich habe der Te daher schon einige Seiten vorher empfohlen, in einem evtl. Vertrag mit der vorherigen Besitzerin auf jeden Fall die Beweislastumkehr zu vereinbaren. Denn diese gilt bei privaten Kaufverträgen nicht, auch wenn Gewährleistung vereinbart wurde.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 17. Oktober 2016 um 09:43:12 Uhr:



Zitat:

@conqueror333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 20:59:43 Uhr:



Entweder man akzeptiert den Händlervertrag verzichtet auf die Garantie und behält die Gewährleistung oder man akzeptiert den Privatkaufvertrag, verzichtet auf die Gewährleistung und behält die Garantie oder rückwickelt den Kauf. Manche sind echt lustig 😁

Es gibt nicht nur die beiden Alternativen. Es ist auch möglich, den Privatverkauf zu akzeptieren, ohne auf die Gewährleistung zu verzichten. Darauf sollte die Te bestehen.

Ohne besondere Vereinbarung beinhaltet ein Privatverkauf die Gewährleistung. Sie kann aber im Gegensatz zum Händlervertrag ausgeschlossen werden.

O.

Und welcher private Verkäufer würde es tun? Bzw. Wofür brauchst du überhaupt die Gewährleistung, wenn du eine umfassende Herstellergarantie hast? Man kann sich auch selbst das Leben echt schwer machen.

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