Gebrauchtwagenkauf mit Garantie, Stornierung Kaufvertrag

Hallo ich bin neu hier und brauche mal Hilfe, weil ein Gebrauchtwagenkauf vom Händler nun rückgängig gemacht werden soll.

Folgendes ist passiert:

Gebrauchtwagenangebot Golf Plus 3,5 Jahre alt mit Neuwagenanschlußgarantie bis 2018.
Fahrzeug angesehen, gefahren und schlußendlich gekauft beim VW Händler.
Alles ausgefüllt, Fahrzeug abgeholt alles bestens.
Unterlagen der Garantie würden nachgereicht, weil die Umstellung ca. 1-2 Wochen dauern würde.
Garantie besteht für das Fahrzeug und Vertragsnummer etc. alles vorhanden.

Nun Anruf vom VW Händler (Chef persönlich) Garantie ist nicht gültig, da er als Händler Fahrzeug verkauft.
Wenn Garantie bestehen bleiben soll, muß Fahrzeug privat vom letzten Besitzer gekauft werden (diese ist Verwandte vom Chefhändler). Nur diese Person könne bei einem Privatverkauf diese Garantie umschreiben lassen, dass diese ihre Gültigkeit behält.

Ein entsprechender Privater Kaufvertrag hierzu würde per Mail zugesendet.
Der Vertrag des VW Händlers würde intern storniert.

Nun brauche ich mal die Hilfe von euch weil ich nicht weis was ich machen soll.
Warum weis man so etwas nicht im voraus als VW Händler?
Was soll ich jetzt tun?
Was ist mit der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers?

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Es geht wohl eher darum den Händler in die Knie zu zwingen und zeigen wer am längeren Hebel sitzt. Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert, ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung. Man kann natürlich ein Krieg mit dem Händler anfangen am Ende mit kleinen Verlust den Kauf rückwickeln und sich später ein schlechteres Fahrzeug zum höheren Preis kaufen und glücklich sein weil man es jedem gezeigt hat wer den längeren hat.

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So eindeutig sehe ich das nicht ... es gibt Eigenschaften, die nicht mehr Nachträglich hergestellt werden können (Unfallfreiheit bei Unfallwagen, 1. Handverkauf bei 2. Handverkauf usw) und Dinge, die theoretisch möglich sind (einbau bspw. von zusätzlichen Airbags oder neue Farbe). Ich wäre mir nicht 100 % sicher, das solche theoretischen Dinge wirklich als machbar angesehen werden.

Wenn Du mit dem Wagen zufrieden bist, dann würde ich sagen 500€ runter vom Preis und fertig.. wenn Du den Wagen nicht mehr willst dann wandel den Vertrag.

Bei ersteren wird keiner eine abgeschlossen haben, und Vorführer bzw. TZ haben ja Werksgarantie und sind nicht 3 1/2 Jahre alt!

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 12. Oktober 2016 um 11:12:10 Uhr:


Dann könnte man ja keine Garantieverlängerung bei ex-leasing Fahrzeugen, sowie Vorführer und Tageszulassungen haben oder?

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 12. Oktober 2016 um 14:35:19 Uhr:


Der Händler hat die Anschlussgarantie vertraglich zugesagt, aber nicht geliefert. Käuferin hat daher einen Erfüllungsanspruch, nämlich Erfüllung der zugesagten Garantieleistungen. Händler hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages, da die Erbringung der geschuldeten Leistung möglich ist (z.B. durch Abschluss einer entsprechenden Garantie auf seine Kosten oder Behebung der von einer Sachmängelhaftung nicht umfassten Schäden auf seine Kosten).

Sollte doch aus irgendeinem Grunde eine Rückabwicklung erfolgen und ein Privatkaufvertrag abgeschlossen werden, dann darauf achten, dass im Vertrag u.a.
- kein Ausschluss der Sachmängelhaftung erfolgt (üblich in Privatkaufverträgen)
- eine 6- monatige Beweislastumkehr im Vertrag vereinbart wird (diese besteht im jetzigen Vertrag mit Händler und es soll durch den Neuvertrag keine Schlechterstellung des Käufers erfolgen)
- die Übertragung der Anschlussgarantie vereinbart wird

Ausserdem Vertrag direkt mit Verwandten des Händlers und nicht mit Händler selbst.

Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass hier etwas getrickst wurde/werden soll.

O.

Bestimmt, diese Aufwand wird nicht nur omsonst veranstaltet.

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Zitat:

@andy1080 schrieb am 8. Oktober 2016 um 22:17:34 Uhr:


Lass dich da bloß nicht drauf ein. Der Vertrag ist gültig und der Händler will wohl die Gewährleistung umgehen (warum auch immer).
Wenn er dir den Wagen mit Neuwqgenanschlussgarantie verkauft hat, ist es sein Problem, wie er das realisiert.

Ja lass mich auf nix ein. Er setzt mich unter Druck weil ich dran privaten Kaufvertrag unterschreiben soll und seinen soll ich vernichten. Ansonsten holt er das Auto wieder ab. Diskussion überflüssig ich geh zum Anwalt habe schließlich einen Kaufvertrag und möchte alles was darin vermerkt ist auch haben. Da ist er laut geworden und hat diskutiert. Letztes Wort ich lass mich auf nix ein . Er Hörer aufgeknallt. Grüße

Zitat:

@incoplan schrieb am 13. Oktober 2016 um 16:58:11 Uhr:



Zitat:

@go-4-golf schrieb am 12. Oktober 2016 um 14:35:19 Uhr:


Der Händler hat die Anschlussgarantie vertraglich zugesagt, aber nicht geliefert. Käuferin hat daher einen Erfüllungsanspruch, nämlich Erfüllung der zugesagten Garantieleistungen. Händler hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages, da die Erbringung der geschuldeten Leistung möglich ist (z.B. durch Abschluss einer entsprechenden Garantie auf seine Kosten oder Behebung der von einer Sachmängelhaftung nicht umfassten Schäden auf seine Kosten).

Sollte doch aus irgendeinem Grunde eine Rückabwicklung erfolgen und ein Privatkaufvertrag abgeschlossen werden, dann darauf achten, dass im Vertrag u.a.
- kein Ausschluss der Sachmängelhaftung erfolgt (üblich in Privatkaufverträgen)
- eine 6- monatige Beweislastumkehr im Vertrag vereinbart wird (diese besteht im jetzigen Vertrag mit Händler und es soll durch den Neuvertrag keine Schlechterstellung des Käufers erfolgen)
- die Übertragung der Anschlussgarantie vereinbart wird

Ausserdem Vertrag direkt mit Verwandten des Händlers und nicht mit Händler selbst.

Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass hier etwas getrickst wurde/werden soll.

O.

Bestimmt, diese Aufwand wird nicht nur omsonst veranstaltet.

Hallo, ja er will wie gesagt unbedingt, dass ich den Privatkaufvertrag unterschreibe. Seinen soll ich vernichten und er würde angeblich seinen auch vernichten und den Kauf aus seinen Büchern löschen. Ich lass mich aber auf nix ein und da wird er grantig. Er hat einen Fehler gemacht und kann die Garantie nicht gewährleisten. Also die Person von der wir hier eigentlich reden, ist nicht nur der Verkäufer des Autohauses sondern der Chef selbst. Kaufvertrag von Privat habe ich auch schon geschickt bekommen sehr fehlerhaft und mit Unterschrift des Vorbesitzers. Hier ist voll was faul hab ich ihm gesagt und er Nein er hat sich nur etwas verantwortlich und wir lösen das jetzt in beiderseitigem Einvernehmen. Mit mir nicht. Gehe nun zum Anwalt denn hier stinkt mächtig was. Grüse

Was soll denn dieser Kindergarten?

Du magst jetzt zwar im Recht sein, aber denk doch mal weiter!

Da Dir die Garantie ja offenbar wichtiger ist als alles Andere, wirst Du bei jedem bischen zum Anwalt rennen, willst Du das?

Es geht wohl eher darum den Händler in die Knie zu zwingen und zeigen wer am längeren Hebel sitzt. Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert, ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung. Man kann natürlich ein Krieg mit dem Händler anfangen am Ende mit kleinen Verlust den Kauf rückwickeln und sich später ein schlechteres Fahrzeug zum höheren Preis kaufen und glücklich sein weil man es jedem gezeigt hat wer den längeren hat.

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 15:13:37 Uhr:


Es geht wohl eher darum den Händler in die Knie zu zwingen und zeigenwer am längeren Hebel sitzt. Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung. Man kann natürlich ein Krieg mit dem Händler anfangen am Ende mit kleinen Verlust den Kauf rückwickeln und sich später ein schlechteres Fahrzeug für höheren Preis kaufen und glücklich sein weil man es jedem gezeigt hat wer den längerenhat.

Was es hier zu lesen gibt ist wie 2 Mal Links und 2 Mal Rechts, so geht's ja auch geradeaus.

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 15:13:37 Uhr:


Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert, ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung.

Nö.
Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob man die freiwillige Garantie oder die gesetzliche Sachmängelhaftung hat.
Sachmängelhaftung ist weitreichender als Garantie. Z. B
- bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gibt es eine Beweislasterleichterung in den ersten 6 Monaten.
- Ist Reparatur gescheitert, kann Kunde unter weiteren Voraussetzungen Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz fordern. Bei Garantie nicht möglich.

O.

Die Anschlussgarantie erlischt nunmal, wenn der Verkauf über einen Händler läuft, kann man ja in den AGB's nachlesen.

Die VW-Garantie sehe ich persönlich als hochwertiger an als eine Gewährleistung des Händlers. Drum würde der Privatkaufvertrag (evtl. mit kleiner Preisminderung) schon Sinn machen, wenn man mit dem Auto zufrieden ist und die bestmögliche Absicherung haben will.

Jetzt dem Händler den Krieg zu erklären, ist nicht besonders klug, denn jedes kleine Wehwechen, was der Käufer dann vom Händler beseitigt haben will, wird erneut Streit geben.

Kommt die Klärung des Kaufvetrages vor Gericht, könnte auch ein findiger Gegenanwalt das Argument bringen, dass der Käufer sich die AGB der Anschlussgarantie im Internet hätte recherchieren können. Folgt der Richter der Argumentation, ist es dann richtig lustig.

Ich sehe nur 2 Varianten:

1. Auto rückabwickeln, weil Händlerverkauf und Anschlussgarantie nicht geht.

2. dem Privatverkauf zustimmen

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 15:13:37 Uhr:


Es geht wohl eher darum den Händler in die Knie zu zwingen und zeigen wer am längeren Hebel sitzt. Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert, ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung. Man kann natürlich ein Krieg mit dem Händler anfangen am Ende mit kleinen Verlust den Kauf rückwickeln und sich später ein schlechteres Fahrzeug zum höheren Preis kaufen und glücklich sein weil man es jedem gezeigt hat wer den längeren hat.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 16. Oktober 2016 um 16:32:03 Uhr:



Zitat:

@conqueror333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 15:13:37 Uhr:


Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert, ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung.

Nö.
Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob man die freiwillige Garantie oder die gesetzliche Sachmängelhaftung hat.
Sachmängelhaftung ist weitreichender als Garantie. Z. B
- bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gibt es eine Beweislasterleichterung in den ersten 6 Monaten.
- Ist Reparatur gescheitert, kann Kunde unter weiteren Voraussetzungen Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz fordern. Bei Garantie nicht möglich.

O.

Anschlussgarantie vom Hersteller ist keine freiwillige Garantie a la Kulanz. Was unter Gewährleistung fällt und was Verschleiß ist kann man sich auch streiten.

Aber jetzt stellen wir uns nicht ganz blöd und überlegen einmal. Das Fahrzeug ist 3,5 Jahre alt. Wie wahrscheinlich ist es das in den ersten 6 Monaten was anfällt, was nicht als Verschleiß eingestuft wird, von der Herstelleranschlussgarantie nicht übernommen wird und hier die Gewährleistung greifen würde?

Natürlich wenn man sich wie Esel stur stellt und mit den Füßen stampfend schreit "Mir steht es aber jetzt zu, ich will es so und nicht anders" , dann kann bzw muss man den Kaufvertrag rückwickeln. Ob man dabei was gewinnt? Eher nicht.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 16:38:10 Uhr:



Die VW-Garantie sehe ich persönlich als hochwertiger an als eine Gewährleistung des Händlers. Drum würde der Privatkaufvertrag (evtl. mit kleiner Preisminderung) schon Sinn machen, wenn man mit dem Auto zufrieden ist und die bestmögliche Absicherung haben will.

1. Auto rückabwickeln, weil Händlerverkauf und Anschlussgarantie nicht geht.

2. dem Privatverkauf zustimmen

Zitat:

@rudi333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 16:38:10 Uhr:



Zitat:

@conqueror333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 15:13:37 Uhr:


Es geht wohl eher darum den Händler in die Knie zu zwingen und zeigen wer am längeren Hebel sitzt. Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert, ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung. Man kann natürlich ein Krieg mit dem Händler anfangen am Ende mit kleinen Verlust den Kauf rückwickeln und sich später ein schlechteres Fahrzeug zum höheren Preis kaufen und glücklich sein weil man es jedem gezeigt hat wer den längeren hat.

Genau sieht es aus.

Beim Punkt Eins wird der TE wahrscheinlich auch noch eine "nutzungsgebühr" zahlen müssen

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 16:43:05 Uhr:



Anschlussgarantie vom Hersteller ist keine freiwillige Garantie a la Kulanz. Was unter Gewährleistung fällt und was Verschleiß ist kann man sich auch streiten.

Selbstverständlich ist Garantie eine freiwillige Sache des Herstellers. Oder ist sie gesetzlich vorgeschrieben? Der Umfang der Garantie ist geregelt in den entsprechenden AGB.
Auf Reparatur von Schäden, die nicht unter die AGB fallen, hat man keinen Anspruch. Man kann nur auf das Entgegenkommen des Händlers hoffen, also auf dessen Kulanz.

O.

Und wenn man schon beim Kauf einen Riesenzirkus veranstaltet, hat man bei Kulanzfragen natürlich richtig gute Karten...........

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 16. Oktober 2016 um 17:04:35 Uhr:



Zitat:

@conqueror333 schrieb am 16. Oktober 2016 um 16:43:05 Uhr:



Anschlussgarantie vom Hersteller ist keine freiwillige Garantie a la Kulanz. Was unter Gewährleistung fällt und was Verschleiß ist kann man sich auch streiten.

Selbstverständlich ist Garantie eine freiwillige Sache des Herstellers. Oder ist sie gesetzlich vorgeschrieben? Der Umfang der Garantie ist geregelt in den entsprechenden AGB.
Auf Reparatur von Schäden, die nicht unter die AGB fallen, hat man keinen Anspruch. Man kann nur auf das Entgegenkommen des Händlers hoffen, also auf dessen Kulanz.

O.

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