Gebrauchtwagenkauf mit Garantie, Stornierung Kaufvertrag
Hallo ich bin neu hier und brauche mal Hilfe, weil ein Gebrauchtwagenkauf vom Händler nun rückgängig gemacht werden soll.
Folgendes ist passiert:
Gebrauchtwagenangebot Golf Plus 3,5 Jahre alt mit Neuwagenanschlußgarantie bis 2018.
Fahrzeug angesehen, gefahren und schlußendlich gekauft beim VW Händler.
Alles ausgefüllt, Fahrzeug abgeholt alles bestens.
Unterlagen der Garantie würden nachgereicht, weil die Umstellung ca. 1-2 Wochen dauern würde.
Garantie besteht für das Fahrzeug und Vertragsnummer etc. alles vorhanden.
Nun Anruf vom VW Händler (Chef persönlich) Garantie ist nicht gültig, da er als Händler Fahrzeug verkauft.
Wenn Garantie bestehen bleiben soll, muß Fahrzeug privat vom letzten Besitzer gekauft werden (diese ist Verwandte vom Chefhändler). Nur diese Person könne bei einem Privatverkauf diese Garantie umschreiben lassen, dass diese ihre Gültigkeit behält.
Ein entsprechender Privater Kaufvertrag hierzu würde per Mail zugesendet.
Der Vertrag des VW Händlers würde intern storniert.
Nun brauche ich mal die Hilfe von euch weil ich nicht weis was ich machen soll.
Warum weis man so etwas nicht im voraus als VW Händler?
Was soll ich jetzt tun?
Was ist mit der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers?
Danke im voraus
Beste Antwort im Thema
Es geht wohl eher darum den Händler in die Knie zu zwingen und zeigen wer am längeren Hebel sitzt. Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert, ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung. Man kann natürlich ein Krieg mit dem Händler anfangen am Ende mit kleinen Verlust den Kauf rückwickeln und sich später ein schlechteres Fahrzeug zum höheren Preis kaufen und glücklich sein weil man es jedem gezeigt hat wer den längeren hat.
62 Antworten
Lass dich da bloß nicht drauf ein. Der Vertrag ist gültig und der Händler will wohl die Gewährleistung umgehen (warum auch immer).
Wenn er dir den Wagen mit Neuwqgenanschlussgarantie verkauft hat, ist es sein Problem, wie er das realisiert.
...die Neuwagenanschlussgarantie ist normalerweise, sofern sie vom Besitzer, gekauft
wurde, übertragbar.
Ist denn die Garantie vertraglich festgeschrieben ?
Wenn nein, blöd gelaufen...aber, der Händler könnte sie durchaus nachträglich
abschließen..oder Du..
Hier eingie Infos dazu:
https://www.garantieabschluss.de/vw-nw
Auf jedenfall würde ich den ersten Kaufvetrag Händler <-> Du behalten,
weil, so hast Du noch die gestzl. Gewährleistung.
Beim "Privat <-> DU" verzichtest Du auf die o.g. Gewährleistung..
Alternativ, Auto gegen Geld zurück geben und sich einen neuen Händler
suchen.
Grüße
Auf nichts einlassen. Evtl. mal VW direkt anschreiben wie es mit der Garantieübertragung aussieht.
Ähnliche Themen
Ihr wollt doch immer alle so schlau sein und gebt zu allem und überall Euren Senf dazu.
Dann lies Dir mal in den Garantiebedingungen XIII den Punkt 2 durch.
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 10. Oktober 2016 um 09:39:11 Uhr:
...die Neuwagenanschlussgarantie ist normalerweise, sofern sie vom Besitzer, gekauft
wurde, übertragbar.Ist denn die Garantie vertraglich festgeschrieben ?
Wenn nein, blöd gelaufen...aber, der Händler könnte sie durchaus nachträglich
abschließen..oder Du..
Hier eingie Infos dazu:
https://www.garantieabschluss.de/vw-nwAuf jedenfall würde ich den ersten Kaufvetrag Händler <-> Du behalten,
weil, so hast Du noch die gestzl. Gewährleistung.
Beim "Privat <-> DU" verzichtest Du auf die o.g. Gewährleistung..Alternativ, Auto gegen Geld zurück geben und sich einen neuen Händler
suchen.Grüße
Zitat:
@Golffahrer1200 schrieb am 8. Oktober 2016 um 17:48:13 Uhr:
Nun brauche ich mal die Hilfe von euch weil ich nicht weis was ich machen soll.
Warum weis man so etwas nicht im voraus als VW Händler?
Was soll ich jetzt tun?
Was ist mit der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers?Danke im voraus
Der Händler hat hier natürlich einen Fehler gemacht, bei einem Verkauf durch ihn ist die Übernahme der Anschlussgarantie lt. den Bedingungen wirklich ausgeschlossen.
Für mich stellt sich hier erstmal die Frage, was wollt Ihr?
1 Jahr Gewährleistung (bis 10/2017 aktuell) hättet Ihr, wenn Ihr der Stornierung nicht zustimmt.
Wenn für Euch die VW-Garantieverlängerung wichtig ist (ist auf jeden Fall besser als die momentan kürzere Gewährleistung, auch im Hinblick auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten), dann versucht doch einfach, den Preis noch etwas zu verhandeln. Ist dann ja schließlich ein Privatverkauf, was ich aber bei einem 3,5 Jahre alten Golf nicht als schlimm ansehe.
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 10. Oktober 2016 um 09:39:11 Uhr:
...die Neuwagenanschlussgarantie ist normalerweise, sofern sie vom Besitzer, gekauft
wurde, übertragbar.Ist denn die Garantie vertraglich festgeschrieben ?
Wenn nein, blöd gelaufen...aber, der Händler könnte sie durchaus nachträglich
abschließen..oder Du..
Hier eingie Infos dazu:
https://www.garantieabschluss.de/vw-nwAuf jedenfall würde ich den ersten Kaufvetrag Händler <-> Du behalten,
weil, so hast Du noch die gestzl. Gewährleistung.
Beim "Privat <-> DU" verzichtest Du auf die o.g. Gewährleistung..Alternativ, Auto gegen Geld zurück geben und sich einen neuen Händler
suchen.Grüße
Der Golf ist 3,5 Jahre alt, da kann weder der Händler noch der TE die Anschlussgarantie nachträglich abschließen. Der Zug ist vor 1,5 Jahren abgefahren.
Meine bescheidene persönliche Meinung:
Warum ist der Kauf eines Gebrauchtwagen vom Händler normalerweise teurer als von privat? - wegen der gesetzlichen Sachmängelhaftung (egal ob irgendwelche Zusatzgarantien vorhanden sind oder nicht gilt diese natürlich).
Warum soll ich jetzt also um den gleichen Preis von privat ein Fahrzeug kaufen, dafür einen neuen Kaufvertrag unterzeichnen? Ich bin kein Jurist, aber ich wüsste jetzt auch nicht wie das gehen sollte... Zuerst verkauft Halter A das Fahrzeug an den Händler (z.B. im Zuge einer Neuwagenbeschaffung), dann Kauft Käufer B mit einem weiteren Vertrag das Fahrzeug vom Händler. Nun sollen plötzlich beide Verträge ungültig sein, man macht einfach einen neuen Vertrag und Halter A verkauft das Fahrzeug erneut?
Irgendwas passt da für mich einfach nicht.
Fahrzeug ist 3,5 Jahre alt, also Gebrauchtwagengarantie würde noch max. 18 Monate laufen (eher weniger).
Wurde die Garantie im Vertrag zugesichert? Falls ja - du hast dann meiner bescheidenen persönlichen Meinung nach einen rechtlich gültigen Vertrag. Warum solltest du also einen neuen Vertrag abschließen.
Ich würde maximal dem Händler anbieten, dass er den Kaufpreis mindern soll, dafür verzichtest du auf die Garantie und "begnügst" dich mit der Sachmängelhaftung (die er ja nicht ausschließen kann). Oder eben Rückabwicklung des Kaufvertrages, weil eine wesentliche zugesicherte Leistung nicht erbracht werden kann....
Der Kauf vom Händler ist nur teurer, weil er Betriebskosten und Personalkosten, Steuerabgaben hat und natürlich auch Gewinn braucht, wie soll er denn sonst den nächsten gebrauchen in Zahlung nehmen oder einen neuen Vorführer bestellen und auch den Wertverlust ausgleichen. Geschenkt kriegt auch er die Fahrzeuge nicht. Und natürlich auch Rücklagen für die Gewährleistung. Bei so einem 3,5 jährigen Golf, rechnet der Händler rund 200-400€ für die Gewährleistung ein, was wirklich wenig ich falls ein Gewährleistungsfall Eintritt, da die Summe der Reparatur schnell überschritten ist
Zitat:
@rudi333 schrieb am 10. Oktober 2016 um 12:07:37 Uhr:
Ihr wollt doch immer alle so schlau sein und gebt zu allem und überall Euren Senf dazu.Dann lies Dir mal in den Garantiebedingungen XIII den Punkt 2 durch.
Zitat:
@rudi333 schrieb am 10. Oktober 2016 um 12:07:37 Uhr:
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 10. Oktober 2016 um 09:39:11 Uhr:
...die Neuwagenanschlussgarantie ist normalerweise, sofern sie vom Besitzer, gekauft
wurde, übertragbar.Ist denn die Garantie vertraglich festgeschrieben ?
Wenn nein, blöd gelaufen...aber, der Händler könnte sie durchaus nachträglich
abschließen..oder Du..
Hier eingie Infos dazu:
https://www.garantieabschluss.de/vw-nwAuf jedenfall würde ich den ersten Kaufvetrag Händler <-> Du behalten,
weil, so hast Du noch die gestzl. Gewährleistung.
Beim "Privat <-> DU" verzichtest Du auf die o.g. Gewährleistung..Alternativ, Auto gegen Geld zurück geben und sich einen neuen Händler
suchen.Grüße
ebend, und da steht :
Wird das Fahrzeug veräußert oder zwangsversteigert, geht
der Vertrag grundsätzlich auf den Erwerber über..
Ergo, auf den neuen Käufer, passt doch meine Aussage.
Daher verstehe ich jetzt nicht, welches "Problem" der Händler hat..
Selbst, wenn es keine "Garantieverlängerung" gibt, so könnte er, des
"Friedens-Willen" auf seine Kosten eine "Gebrauchtwagen" Garantie abschließen..
Die ist ja nicht schlechter, hlöchsten gar billiger 🙂
Grüße
Eben nicht!
Ausgenommen hiervon ist eine Veräußerung oder Zwangsversteigerung an einen Erwerber, der das Fahrzeug außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässt oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer; in diesen Fällen endet der Vertrag mit Übergabe des Fahrzeugs. Die Veräußerung oder Zwangsversteigerung ist uns unverzüglich in Textform anzuzeigen.
Dann könnte man ja keine Garantieverlängerung bei ex-leasing Fahrzeugen, sowie Vorführer und Tageszulassungen haben oder?
Du hast den Wagen mit Garantie gekauft, also war die Garantie bestandteil des Vertrages, wenn diese jetzt nicht mehr dabei ist, gibts einen Mangel, die Garantie hat ja einen Wert, musst mal gucken was die 18monate kosten würde. Ich würde dann diesen Betrag vom Händler einfordern. Wenn du Garantie willst, kannst du auch bei privaten Gesellschaften eine Garantie abschliessen.
Der Händler hat die Anschlussgarantie vertraglich zugesagt, aber nicht geliefert. Käuferin hat daher einen Erfüllungsanspruch, nämlich Erfüllung der zugesagten Garantieleistungen. Händler hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages, da die Erbringung der geschuldeten Leistung möglich ist (z.B. durch Abschluss einer entsprechenden Garantie auf seine Kosten oder Behebung der von einer Sachmängelhaftung nicht umfassten Schäden auf seine Kosten).
Sollte doch aus irgendeinem Grunde eine Rückabwicklung erfolgen und ein Privatkaufvertrag abgeschlossen werden, dann darauf achten, dass im Vertrag u.a.
- kein Ausschluss der Sachmängelhaftung erfolgt (üblich in Privatkaufverträgen)
- eine 6- monatige Beweislastumkehr im Vertrag vereinbart wird (diese besteht im jetzigen Vertrag mit Händler und es soll durch den Neuvertrag keine Schlechterstellung des Käufers erfolgen)
- die Übertragung der Anschlussgarantie vereinbart wird
Ausserdem Vertrag direkt mit Verwandten des Händlers und nicht mit Händler selbst.
Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass hier etwas getrickst wurde/werden soll.
O.