Gebrauchtwagenkauf mit Garantie, Stornierung Kaufvertrag

Hallo ich bin neu hier und brauche mal Hilfe, weil ein Gebrauchtwagenkauf vom Händler nun rückgängig gemacht werden soll.

Folgendes ist passiert:

Gebrauchtwagenangebot Golf Plus 3,5 Jahre alt mit Neuwagenanschlußgarantie bis 2018.
Fahrzeug angesehen, gefahren und schlußendlich gekauft beim VW Händler.
Alles ausgefüllt, Fahrzeug abgeholt alles bestens.
Unterlagen der Garantie würden nachgereicht, weil die Umstellung ca. 1-2 Wochen dauern würde.
Garantie besteht für das Fahrzeug und Vertragsnummer etc. alles vorhanden.

Nun Anruf vom VW Händler (Chef persönlich) Garantie ist nicht gültig, da er als Händler Fahrzeug verkauft.
Wenn Garantie bestehen bleiben soll, muß Fahrzeug privat vom letzten Besitzer gekauft werden (diese ist Verwandte vom Chefhändler). Nur diese Person könne bei einem Privatverkauf diese Garantie umschreiben lassen, dass diese ihre Gültigkeit behält.

Ein entsprechender Privater Kaufvertrag hierzu würde per Mail zugesendet.
Der Vertrag des VW Händlers würde intern storniert.

Nun brauche ich mal die Hilfe von euch weil ich nicht weis was ich machen soll.
Warum weis man so etwas nicht im voraus als VW Händler?
Was soll ich jetzt tun?
Was ist mit der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers?

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Es geht wohl eher darum den Händler in die Knie zu zwingen und zeigen wer am längeren Hebel sitzt. Was macht es für einen Unterschied ob der Vertrag jetzt vom Händler kommt oder Privat wenn man eine Anschlussgarantie hat Man war mit dem Preis und dem Fahrzeug zufrieden, sonst hätte man es nicht gekauft. Das einzige was sich ändert, ist der Wegfall von 6 Monaten Gewährleistung. Man kann natürlich ein Krieg mit dem Händler anfangen am Ende mit kleinen Verlust den Kauf rückwickeln und sich später ein schlechteres Fahrzeug zum höheren Preis kaufen und glücklich sein weil man es jedem gezeigt hat wer den längeren hat.

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Und was hat dieser Fall mit einem "Kiessbett Händler" zu tun. TE hat bei einem VW Vertragshändler gekauft.

Dann kann man auch davon ausgehen das er gut 10% über einem marktüblichen Preis bezahlt hat gerade eben um einen seriösen Vertragspartner zu haben.
Wenn es jetzt einen Wechsel des Vertragspartners geben soll muss das eben in irgendeiner Form kompensiert werden.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 18. Oktober 2016 um 15:52:40 Uhr:



Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 18. Oktober 2016 um 15:24:45 Uhr:



..doch damit liegst Du falsch..sofern es sich um eine Neuwagenanschluss-
od. Gebrauchtwagen Garantie handelt.

Was erstattet wird, findet sich dort im Kleingedruckten und das ist oft weniger,
als mann denkt.

Grüße

Also wenn es sich um Neuwagenanschluss- oder Gebrauchtwagen Garantie handelt, sind nicht die vereinbarten Garantiebedingungen, sondern das "Kleingedruckte" maßgebend. Verstehe ich nicht. Schön, wenn es andere verstehen.

Das Kleingedruckte, unter dem man die klein gedruckten ergänzenden Bedingungen versteht, ist doch Teil der Garantiebedingungen oder gibt es weitere Unterlagen, in denen man das maßgebliche Kleingedruckte findet?

Dass oft weniger erstattet wird als man denkt, hatte ich hier schon angedeutet.

O.

..hast Du Dir schon mal die Garantiebedingungen mal angesehen ?

Es gibt i.d.R. 3-Arten von Garantien (auch bei Garantie-Verlängerungen) :
1. "Basis" -> i.d.R. nur Motor & Getriebe sowie Antriebsachse
2. "Comfort" -> Basis plus Steuergeräte
3. "Super" -> Comfort plus, Turbo, etc. und gesamte Elektronik

das meinte ich mit "kleingedruckten"..

So, nur aber zurück zum TE.

Ich würde auf Erfüllung der zugesagten Leistungen "pochen".
Wie der Händler das anstellt, sein Problem, er kann ja auf seine kosten, so
eine "Gebrauchtwagen" Garantie abschließen.
Problem gelöst.

Was mich allerdings wundert, wenn das ein Markenhändler ist, dann ist das doch
nicht das erste Auto, welches noch eine "Rest-Garantie" hatte, das er verkauft.
Macht er das bei allen Käufern dann so, dass er denen das Auto "Privat" verkauft ?

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 19. Oktober 2016 um 17:25:41 Uhr:



Zitat:

@go-4-golf schrieb am 18. Oktober 2016 um 15:52:40 Uhr:


Also wenn es sich um Neuwagenanschluss- oder Gebrauchtwagen Garantie handelt, sind nicht die vereinbarten Garantiebedingungen, sondern das "Kleingedruckte" maßgebend. Verstehe ich nicht. Schön, wenn es andere verstehen.

Das Kleingedruckte, unter dem man die klein gedruckten ergänzenden Bedingungen versteht, ist doch Teil der Garantiebedingungen oder gibt es weitere Unterlagen, in denen man das maßgebliche Kleingedruckte findet?

Dass oft weniger erstattet wird als man denkt, hatte ich hier schon angedeutet.

O.

..hast Du Dir schon mal die Garantiebedingungen mal angesehen ?

Es gibt i.d.R. 3-Arten von Garantien (auch bei Garantie-Verlängerungen) :
1. "Basis" -> i.d.R. nur Motor & Getriebe sowie Antriebsachse
2. "Comfort" -> Basis plus Steuergeräte
3. "Super" -> Comfort plus, Turbo, etc. und gesamte Elektronik

das meinte ich mit "kleingedruckten"..

So, nur aber zurück zum TE.

Ich würde auf Erfüllung der zugesagten Leistungen "pochen".
Wie der Händler das anstellt, sein Problem, er kann ja auf seine kosten, so
eine "Gebrauchtwagen" Garantie abschließen.
Problem gelöst.

Was mich allerdings wundert, wenn das ein Markenhändler ist, dann ist das doch
nicht das erste Auto, welches noch eine "Rest-Garantie" hatte, das er verkauft.
Macht er das bei allen Käufern dann so, dass er denen das Auto "Privat" verkauft ?

Danke für die vielen Infos. Das ganze ist jetzt angelaufen komme ohne rechtlichen Beistand zu keiner guten Lösung.

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