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Gebrauchtwagengarantie bei 25000km schon sinnvoll?

Themenstarteram 22. Juli 2006 um 7:12

Hallo

Habe meinen A3 letztes Jahr im November als Jahreswagen gekauft. Mittlerweile hat er 25000km auf dem Tacho und bis auf den Tausch des Zylinderkopfs (welch Wunder ;)) war das Jahr sehr problemlos. Aber jetzt läuft ja auch das Jahr Garantie ab das ich beim Kauf erhalten habe. Nun stehe ich vor der Frage ob ich die Gebrauchtwagengarantie verlängern soll?

Eigentlich habe ich bei meinem Vorgängerwagen gute Erfahrungen damit gemacht (Haltedauer = ca 400€ Garantie -> ca. 6000€ durch Garantie gespart) jedoch weiss ich nicht ob es bei einem Wagen der erst 2Jahre alt ist und "nur" 25000 Kilometer runter hat schon lohnt 325€ für ein Jahr zu bezahlen. Und trägt Audi nicht noch einige Kosten mit bei relativ jungen Fahrzeugen?

Falls ihr auch mal vor dieser Frage standet würde es mich interesdsieren wie ihr euch entschieden habt?!

MFG... Björn

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11 Antworten

Hallo Björn,

ich bin im Moment quasi in der gleichen Situation wie Du. Knapp 26000Km Bj.06/2004. Ich werd die Garantieversicherung auf jeden Fall abschließen. In letzter Zeit zickt meine Klima recht ordentlich rum, und wer weiß was da kaputt is, und was noch so alles kommt. Wie heißts so schön, nichts ist unmöglich;-)

Ich glaube schon, dass das Geld dort recht vernünftig angelegt ist.

Schöne Grüße

Felix

am 22. Juli 2006 um 8:48

redest du von audi carlife plus oder von welcher versicherung!

ich hab noch ca ein 3/4 jahr gebrauchtwagengarantie, aber im anschluss werde ich sicher eine anschlussgarantie abschließen!

bin noch unentschlossen ob ich mir nicht einen chip reinbaun lasse nach ablauf der gewährleistung, aber mal sehn!

schadet nicht, und das geld isses in aller regel wert!

Ich hab nochmal ne allgemeine Frage zur Gebrauchtwagengarantie. Ist es denn vorgeschrieben, alle Inspektionen beim Vertragshändler durchführen zu lassen um dann im Fall der Fälle den gesamten Umfang der Garantie nutzen zu können?

Grüße

Felix

So, nochmal ein kleines Update meinerseits.

Ich hatte die Garantieversicherung schon abgeschlossen, und war gestern kurz davor die 325€ zu überweisen.

Dann hab ich wirklich rein zufällig einen Versicherugsschein gefunden, den ich beim Kauf des Fahrzeugs bekommen hatte, und den mal genau gelesen.

Also der Händler muss ja eine einjährige Gebrauchtwagenversicherung gewähren, is glaub ich gesetzlich so geregelt.

Da ich aber noch ein Jahr ab Kauf in der Werksgarantie war, beginnt diese o.g. Gebrauchtwagengarantie erst nach Ende der Werksgarantie zu laufen. Zurzum ich hab jetz noch ein Jahr Garantie bei diesem Händler und hab die Car Life Plus umsonst abgeschlossen und der Verkäufer hat natürlich auch nix gesagt. Hab den Vertrag gestern gekündigt, das Geld hab ich zum Glück ja noch nicht überwiesen.

Also, Tipp an alle die von Bj. etc. in der gleichen Situation wie ich sind, einfach mal die Unterlagen vom Kauf durchschauen, vielleicht könnt ihr Euch dann auch die Kohle für ein Jahr Garantieversicherung sparen. Die 325€ sind ja auch kein Pappenstil.

Viele Grüße

Felix

am 15. August 2006 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von TDIfelix

So, nochmal ein kleines Update meinerseits.

Also der Händler muss ja eine einjährige Gebrauchtwagenversicherung gewähren, is glaub ich gesetzlich so geregelt.

Da ich aber noch ein Jahr ab Kauf in der Werksgarantie war, beginnt diese o.g. Gebrauchtwagengarantie erst nach Ende der Werksgarantie zu laufen. Zurzum ich hab jetz noch ein Jahr Garantie bei diesem Händler und hab die Car Life Plus umsonst abgeschlossen und der Verkäufer hat natürlich auch nix gesagt.

Felix

Also ich glaube du verwechselst da was. Nur weil die Werksgarantie und die gesetzliche Gewährleistung zur gleichen Zeit laufen, heißt das nicht, dass nach Auslaufen der Werksgarantie danach die gesetzliche Gewährleistung beginnt. In deinem Fall kann es sein, dass beim Kauf eine Extra-Garantie abgeschlossen wurde, die erst nach der Werksgarantie beginnt. Diese hat aber nichts mit der gesetzl. vorgeschriebenen Gewährleistung des Händlers zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von CT77

Also ich glaube du verwechselst da was. Nur weil die Werksgarantie und die gesetzliche Gewährleistung zur gleichen Zeit laufen, heißt das nicht, dass nach Auslaufen der Werksgarantie danach die gesetzliche Gewährleistung beginnt. In deinem Fall kann es sein, dass beim Kauf eine Extra-Garantie abgeschlossen wurde, die erst nach der Werksgarantie beginnt. Diese hat aber nichts mit der gesetzl. vorgeschriebenen Gewährleistung des Händlers zu tun.

Also ich habe es so (miss)verstanden, der rechtliche Hintergrund fehlt mir da natürlich.

In dem Versicherungsschein stehts ganz klar drin, wie beschrieben, und ich wüsste nicht, dass ich beim Kauf eine Extra-Garantie abgeschlossen hätte. Vielleicht wars ja ein Schmankerl vom Händler und ich habs nicht mal gemerkt, oh Gott....

Deshalb meine Vermutung mit der Gesetzgebung. Ich kann mich da natürlich auch geirrt haben.

Sollte nur ein Tipp für diejenigen sein die auch mit der Car Life Plus liebäugeln.

Aber Danke für den Hinweis CT77.

Grüße

Felix

Hallo zusammen,

soweit ich weiß, ist gesetzlich nur die sog. Sachmängelhaftung (bei Neufahrzeugen 2 Jahre, bei Gebrauchtfahrzeugen kann diese auf 1 Jahr reduziert werden) vorgeschrieben. Eine Garantie, egal ob bei Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen ist immer eine zusätzliche, nicht gesetzlich vorgeschriebene, Leistung des Herstellers oder des Händlers.

@TDIfelix: Wenn du einen Jahreswagen gekauft hast, laufen die Werksgarantie (wird ja nahezu von jedem Hersteller angeboten) des Herstellers und die Sachmängelhaftung des Händlers parallel.

@Audi-2.0TDI: Gerade bei einem relativ jungen Wagen, für den keine Werksgarantie mehr besteht, halte ich eine Anschlussgarantie für sinnvoll.

Zum einen hast du bei Inanspruchnahme der Garantie vermutlich noch keine Beteiligung an den Teilekosten (fängt bei mir z.B. erst mit 50Tkm an). Zu anderen wirst du eher bei einem relativ neuen Wagen nahezu jeden Schaden beheben lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass bei einem älteren Fahrzeug, die Kombination aus Garantiekosten und Beteiligung an den Teilekosten irgendwann nicht mehr ökonomisch ist.

MfG

roughneck

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78

Gerade bei einem relativ jungen Wagen, für den keine Werksgarantie mehr besteht, halte ich eine Anschlussgarantie für sinnvoll.

325 € ist ein Haufen Holz für 12 Monate Garantie mit diversen Ausschlüssen. Ich für meinen Teil habe darauf verzichtet und hoffe nun das die Kiste nicht gänzlich auseinander fällt und wenn, daß es Kulanz gibt! ;)

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78

Hallo zusammen,

soweit ich weiß, ist gesetzlich nur die sog. Sachmängelhaftung (bei Neufahrzeugen 2 Jahre, bei Gebrauchtfahrzeugen kann diese auf 1 Jahr reduziert werden) vorgeschrieben. Eine Garantie, egal ob bei Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen ist immer eine zusätzliche, nicht gesetzlich vorgeschriebene, Leistung des Herstellers oder des Händlers.

@TDIfelix: Wenn du einen Jahreswagen gekauft hast, laufen die Werksgarantie (wird ja nahezu von jedem Hersteller angeboten) des Herstellers und die Sachmängelhaftung des Händlers parallel.

 

MfG

roughneck

Ok, dann hab ich halt ne extra Garantieversicherung vom Händler, soll mir auch recht sein.

Die Garantielaufzeit beträgt 12 Monate und beginnt definitiv erst mit Ablauf der Werksgarantie. Bedingungen sind die gleichen wie bei der Car Life Plus, nennt sich allerdings CarGarantie, so heißt auch die Versicherungsgesellschaft.

EDIT: Sorry für die Verwirrung, die gestiftet hab:-)

Zitat:

Original geschrieben von MdN

325 € ist ein Haufen Holz für 12 Monate Garantie mit diversen Ausschlüssen.

Das hast du natürlich vollkommen Recht.

Aber bei einem 8jährigen Gebrauchten mit 80.000km (!Beispiel!) ist es, im Verhältnis zum Fahrzeugwert natürlich noch mehr.

Und nicht zu vergessen ist, dass die Kosten der Garantie mit zunehmendem Alter und Laufleistung auch noch steigen werden.

Zitat:

Original geschrieben von TDIfelix

Ok, dann hab ich halt ne extra Garantieversicherung vom Händler, soll mir auch recht sein.

Die Garantielaufzeit beträgt 12 Monate und beginnt definitiv erst mit Ablauf der Werksgarantie. Bedingungen sind die gleichen wie bei der Car Life Plus, nennt sich allerdings CarGarantie, so heißt auch die Versicherungsgesellschaft.

Wenn das tatsächlich so ist, wusste ich das nicht.

Dann entschuldige ich mich für meine falsche Aussage.

Edit: Aber wie gesagt, eine Gebrauchtwagenversicherung muss eigentlich immer separat abgeschlossen werden. Laufzeitbeginn etc. können dabei von den Vertragsparteinen natürlich individuell bestimmt werden.

MfG

roughneck

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78

Das hast du natürlich vollkommen Recht.

Aber bei einem 8jährigen Gebrauchten mit 80.000km (!Beispiel!) ist es, im Verhältnis zum Fahrzeugwert natürlich noch mehr.

Und nicht zu vergessen ist, dass die Kosten der Garantie mit zunehmendem Alter und Laufleistung auch noch steigen werden.

 

Wenn das tatsächlich so ist, wusste ich das nicht.

Dann entschuldige ich mich für meine falsche Aussage.

MfG

roughneck

Du, kein Problem.

Dass die gesetzliche Gewährleistung parallel läuft klingt schon auch logisch. Müsste man mal googeln.

In meinem Fall hab ich nur das gepostet, was ich schwarz auf weiß habe;-)

Grüße

Felix

CarGarantie

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