Gebrauchtwagen Gekauft - Privat
Hallo, also ich Fang gleich mal an. Gestern am 11.06.2017 habe ich ein Auto gekauft. Der Verkäufer hat es mir Privat verkauft. Wir haben uns das Auto angeschaut, bis auf ein paar Mängel - Motorhaube Lackiert, Stoßstange Lackiert, Vorne Rechts Rost war am Fahrzeug nichts zu erkennen. Ich habe das Fahrzeug i.A gekauft. Das Fahrzeug war für mein Vater gedacht & ich hatte auch ein Vollmacht dafür. So erfolgte auch der Kaufvertrag zwischen Ihm und mein Vater ( Kaufvertrag Name auf mein Vater ).
Und jetzt das Problem! Heute 12.06.2017 bin ich zum Meisterwerkstatt gefahren um den Fehlerspeicher auszulesen. Und da kamen 2 Fehler. Den einen hat mir der Verkäufer angegeben den Abgasrückführungssystem allerdings nicht. Heute morgen Blinkte die Motorkontrollleuchte und die Getriebe hat etwas verrückt gespielt. ich habe den Verkäufer Via Whatsapp darüber benachrichtigt. Am Anfang hat er mir gesagt, dass er davon nichts weiß und wenn ich ihm nicht Vertraue er das Auto zurücknehmen würde. Nachdem ich ihm deutlich gemacht habe, dass ich das Fahrzeug zurückgeben möchte meinte er er kann das Fahrzeug nicht annehmen. Nach mehreren Unterhaltungen habe ich Ihm gesagt, er solle mir Preislich entgegenkommen, dass die Reperaturen Ca. 800€ kosten und ich nur die Teile kosten von Ihm haben möchte und die 300€ bereit wäre selber zu zahlen. Damit war er nicht einverstanden. Ich habe ein Kopie der Berichte. Zudem wurden die Fehlermeldungen am 23.01.2017 & 23.03.2017 gelöscht obwohl er Angeblich davon nichts weiß. Im Kaufvertrag steht drin " Das Fahrzeug wird - soweit nicht ausdrücklich Garantien zugesagt sind - wie besichtig und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkafut. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen."
Dies wurde von einem Online Ausdruck - TÜV SÜD ausgedruckt. Ein Kopie hat er. Unten dran stehen noch die Mängel die er mir genannt hat. Zudem muss ich auch erwähnen, dass der Parksensor ab und zu mal spinnt. Dies wurde mir auch nicht erwähnt. Beim Autokauf hatte ich einen Kollegen bei mir, der dies alles mitbekommen hat. Der auch bei der Verhandlung mit dabei war.
Wie sollte ich vorgehen? Der Kaufvertrag ging über mein Vater - Ein Vollmacht bestand zu dem Zeitpunkt!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Taner36 schrieb am 14. Juni 2017 um 19:00:27 Uhr:
Bevor du dich da lange rum ärgerst hast du das beste gemacht. Nachbdieser Laufleistung kommen Reparaturen auf und das war ihn sicherlich klar und wollte das Auto so weiter verkaufen.
Wer keine reparaturen zahlen will, soll auch keine alte kisten mit knapp 300tkm kaufen. Da ist der kâufer auch selbst schuld.
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Zitat:
@nachos89 schrieb am 14. Juni 2017 um 19:02:57 Uhr:
Ich habe ja versucht eine Einigung zu finden. Dieses AGR Teil kostet ca. 500€ + 300€ Mitarbeiterkosten.
Ich habe ihn vorgeschlagen die Kosten fürn Werkstatt aus eigener Tasche zu zahlen, nur soll er mir irgendwie entgegen kommen.
Warum soll er Dir entgegenkommen, wenn er evtl. gar nicht dazu verpflichtet ist? Wart eben ab, was die Anwälte und Gerichte entscheiden. Wenn die Rechtslage unsicher ist und die Kosten einer Prozessführung überschaubar (RSV), würde ich Dir auch nicht entgegenkommen wollen. Denk dran, dass Dein Anwalt nicht die Rechtssprechung, sondern eine vorgeschlagene Rechtsauslegung ist, bis Recht gesprochen (oder außergerichtlich geeinigt) wird.
Den Agr-Fehler kannst du auch selber beheben, ist ganz easy. Die Leitung vom Agrventil die in der Drosseleinheit mündet ist einfach verdreckt, das ist alles. Die andere Möglichkeit ist den Agr per Diagnose zu deaktivieren, das ist die beste Lösung für den Motor. Also alles nicht so schlimm.
Die Reparatur kostet dich weniger als deine Rechtschutz-Selbstbeteiligung (Option 1 kostenlos, Option 2, 80€ beim tuner). Den ganzen Stress, Stilllegung usw. kannst du dir auch sparen. Die Anwälte erzählen viel was aber letztendlich raus kommen wird kann dir keiner garantieren.
1. Muss nicht sein, es kann auch der Kühler dicht sein.
2. Ist illegal.
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Also falls es jemanden doch interessieren sollte.
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Hallo,
Also mein Anwalt hatte ein Frist bis zum 28. gesetzt. Leider hat sich der Verkäufer nicht gemeldet. Jetzt wird geprüft ob er evtl. Privat Insolvenz oder sonst was ist.
Bis heute leider nichts, sieht so aus als ob ich vor Gericht klagen muss da er bis jetzt keine Rückmeldung gegeben hat.
Grüße.
Hab das Auto jetzt angemeldet. War mir zu blöd. Das Auto stand die ganze Zeit vor meinem Grundstück und ich konnte es nicht anmelden. Hab mir für 10€ einen OBD-Teil gekauft wo ich die Fehlermeldungen deaktivieren kann. Das Ding geht alle 500 km an und ich deaktiviere es damit... mein Anwalt hat gemeint, dass das mit dem Gericht ca. 1,5 Jahre dauern kann und das ich wahrscheinlich das AGR bezahlt bekomme.
Aber sehen wir mal, was raus kommt.
Grüße.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 30. Juli 2017 um 18:41:22 Uhr:
Hoffentlich hast du das Auto bis dann noch.
Denk schon, dass das Auto noch Paar KM aushaltet. Habe ca. 2000 km in einer Woche gemacht und bis jetzt keine Probleme gehabt. AGR - Müsste ausgetauscht werden aber sonst passt alles =) Warscheinlich wird die Sache vor gericht gehen. Werde euch weiter berichten, wie es weiter geht =)
LG..
Heute Antwort vom Anwalt erhalten. Wir sollen eine Einigung machen.
Ich bin mit dem Wagen ca. 16.000 KM gefahren - 1000 km/40€ Berechnet. Heißt also, ich Zahle 400€ zurück, und er bekommt sein Auto wieder.
Oder ich gehe Weiter - Gehe die Einigung nicht ein und behalte das Fahrzeug und fordere von Ihn die rep. kosten zu bezahlen.. Allerdings müssten einige Sachen am Auto gemacht werden..
TÜV endet NOV.
Vorne neue Bereifung
Getriebeölwechsel
Service + Ölwechsel
und für Sommer bräuchte der Wagen auch noch neue Reifen. Also weiß ich nicht, ob es sich Lohnen würde da weiter zu gehen und etwas zu Investieren..?
Habt ihr da vorschläge?
Stimmt der Verkäufer denn dem Deal zu? Scheint ja nur eine freiwillige Sache zu sein ohne jeglichen Beschluß ihn dazu zu zwingen.
Behalten und weiter mit dem Anwalt den Verkäufer ausquetschen und vielleicht bezahlt er noch die anfallenden Reparaturen und Verschleißteile sowie TÜV und die Reifen. Ironie aus.
Was sind denn die Reparaturkosten? Und was war es denn? Oder ist der Wagen noch abgemeldet?