Gebrauchtwagen Gekauft - Privat

Audi A6 C6/4F

Hallo, also ich Fang gleich mal an. Gestern am 11.06.2017 habe ich ein Auto gekauft. Der Verkäufer hat es mir Privat verkauft. Wir haben uns das Auto angeschaut, bis auf ein paar Mängel - Motorhaube Lackiert, Stoßstange Lackiert, Vorne Rechts Rost war am Fahrzeug nichts zu erkennen. Ich habe das Fahrzeug i.A gekauft. Das Fahrzeug war für mein Vater gedacht & ich hatte auch ein Vollmacht dafür. So erfolgte auch der Kaufvertrag zwischen Ihm und mein Vater ( Kaufvertrag Name auf mein Vater ).
Und jetzt das Problem! Heute 12.06.2017 bin ich zum Meisterwerkstatt gefahren um den Fehlerspeicher auszulesen. Und da kamen 2 Fehler. Den einen hat mir der Verkäufer angegeben den Abgasrückführungssystem allerdings nicht. Heute morgen Blinkte die Motorkontrollleuchte und die Getriebe hat etwas verrückt gespielt. ich habe den Verkäufer Via Whatsapp darüber benachrichtigt. Am Anfang hat er mir gesagt, dass er davon nichts weiß und wenn ich ihm nicht Vertraue er das Auto zurücknehmen würde. Nachdem ich ihm deutlich gemacht habe, dass ich das Fahrzeug zurückgeben möchte meinte er er kann das Fahrzeug nicht annehmen. Nach mehreren Unterhaltungen habe ich Ihm gesagt, er solle mir Preislich entgegenkommen, dass die Reperaturen Ca. 800€ kosten und ich nur die Teile kosten von Ihm haben möchte und die 300€ bereit wäre selber zu zahlen. Damit war er nicht einverstanden. Ich habe ein Kopie der Berichte. Zudem wurden die Fehlermeldungen am 23.01.2017 & 23.03.2017 gelöscht obwohl er Angeblich davon nichts weiß. Im Kaufvertrag steht drin " Das Fahrzeug wird - soweit nicht ausdrücklich Garantien zugesagt sind - wie besichtig und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkafut. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen."
Dies wurde von einem Online Ausdruck - TÜV SÜD ausgedruckt. Ein Kopie hat er. Unten dran stehen noch die Mängel die er mir genannt hat. Zudem muss ich auch erwähnen, dass der Parksensor ab und zu mal spinnt. Dies wurde mir auch nicht erwähnt. Beim Autokauf hatte ich einen Kollegen bei mir, der dies alles mitbekommen hat. Der auch bei der Verhandlung mit dabei war.
Wie sollte ich vorgehen? Der Kaufvertrag ging über mein Vater - Ein Vollmacht bestand zu dem Zeitpunkt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Taner36 schrieb am 14. Juni 2017 um 19:00:27 Uhr:


Bevor du dich da lange rum ärgerst hast du das beste gemacht. Nachbdieser Laufleistung kommen Reparaturen auf und das war ihn sicherlich klar und wollte das Auto so weiter verkaufen.

Wer keine reparaturen zahlen will, soll auch keine alte kisten mit knapp 300tkm kaufen. Da ist der kâufer auch selbst schuld.

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Fehlerspeicher zeigt dies hier an 🙂

Mit freundlichen Grüßen.

Toshy hat recht, genau so sehe ich es auch, weil 2 mal in 10t km die Lampe mal anging, dann wieder aus muss doch der Verkäufer dicht nicht darüber aufklären. Nur wenn die MKL jeden Morgen angehen würde dann ist das was anderes. Aber so...
Sagen wir mal der Verkäufer fährt nur 5t km im Jahr weil der nur Kurzstrecke fährt. Dann wäre der Fehler ja schon 2 Jahre alt... ist immer so eine Sache.

Hi, ich würde an deiner Stelle mit Ihm alles abbrechen und den Anwalt einschalten. Aber Ihm auch das sagen. Meistens lenken die dann ein und suchen doch eine Einigung. Wer steht im Brief? War das Fahrzeug auf den Verkäufer angemeldet, also war er der Nutzer des Fahrzeuges?

Hallo Leute,
Also war gerade beim Rechtsanwalt. Habe ihn die WhatsApp Verläufe & auch die Nachrichten vorgezeigt. Alles erklärt & die Fehlermeldungen vorgezeigt.
Er erstattet eine Anzeige wegen " Arglistige Täuschung ". Entweder bezahlt er die Reparatur kosten in Höhe von 1200€ <- Audi Werkstatt. Oder er holt das Auto + Gebühren ab ( Tank kosten, Stehplatzkosten usw. ).
Da er am Anfang zugegeben hat explizit auf meine Frage ob mit dem Motor und Getriebe alles in Ordnung sei " nein keine Probleme alles super! " und Nachhinein nachdem Kauf gesagt hat es hat bis jetzt nur 3 x geblinkt ich wusst von dem Fehler Bescheid gilt dies als Betrug von ihm. Er musste am Anfang als ich ihn gefragt habe es erwähnen.
Naja, mal schauen wie sich das alles weiterentwickelt 🙂.

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Zitat:

@Taner36 schrieb am 14. Juni 2017 um 09:30:49 Uhr:


Hi, ich würde an deiner Stelle mit Ihm alles abbrechen und den Anwalt einschalten. Aber Ihm auch das sagen. Meistens lenken die dann ein und suchen doch eine Einigung. Wer steht im Brief? War das Fahrzeug auf den Verkäufer angemeldet, also war er der Nutzer des Fahrzeuges?

Ja, im Fahrzeugbrief stehen seine Daten. 2 Besitzer.

Mit freundlichen Grüßen

Warte ab, was passiert. Wie Du schreibst, hat der Verkäufer evtl. wirklich ab und zu das Lämpchen gesehen. Es ging aber wohl wieder weg. Also muss er dahinter keinen nennenswerten Defekt vermuten. Geht die Lampe wieder aus, kann er auch davon ausgehen, dass alles ok ist. Das Lämpchen muss auch nicht notwendigerweise in Zusammenhang mit einem Fehlerspeichereintrag gesehen worden sein. Das Wissen darüber muss man dem Verkäufer u.U. auch nicht anlasten können. Selbst wenn er ein Depp ist und geschrieben hat, dass deswegen ein Fehler gelöscht wurde, muss man hier nicht unterstellen, dass der Verkäufer eine arglistige Täuschung begangen hat. Immerhin kann das Problem im Zeitalter der Elektronik-Teufelchen auch als gelöst betrachtet worden sein. Damit kann er auch sagen, dass alles ok war, weil ein nicht vorhandenes Problem eben keins ist.

Jetzt wird es sich dann wohl doch für jemanden rentieren - nur wird das der Anwalt sein, der direkt wegen arglistiger Täuschung klagen lässt. Ich würde sicher auch versuchen, was geht - aus beider Parteien Sicht.

Bevor du dich da lange rum ärgerst hast du das beste gemacht. Nachbdieser Laufleistung kommen Reparaturen auf und das war ihn sicherlich klar und wollte das Auto so weiter verkaufen.

Zitat:

@Toshy schrieb am 14. Juni 2017 um 18:59:59 Uhr:


Warte ab, was passiert. Wie Du schreibst, hat der Verkäufer evtl. wirklich ab und zu das Lämpchen gesehen. Es ging aber wohl wieder weg. Also muss er dahinter keinen nennenswerten Defekt vermuten. Geht die Lampe wieder aus, kann er auch davon ausgehen, dass alles ok ist. Das Lämpchen muss auch nicht notwendigerweise in Zusammenhang mit einem Fehlerspeichereintrag gesehen worden sein. Das Wissen darüber muss man dem Verkäufer u.U. auch nicht anlasten können. Selbst wenn er ein Depp ist und geschrieben hat, dass deswegen ein Fehler gelöscht wurde, muss man hier nicht unterstellen, dass der Verkäufer eine arglistige Täuschung begangen hat. Immerhin kann das Problem im Zeitalter der Elektronik-Teufelchen auch als gelöst betrachtet worden sein. Damit kann er auch sagen, dass alles ok war, weil ein nicht vorhandenes Problem eben keins ist.

Jetzt wird es sich dann wohl doch für jemanden rentieren - nur wird das der Anwalt sein, der direkt wegen arglistiger Täuschung klagen lässt. Ich würde sicher auch versuchen, was geht - aus beider Parteien Sicht.

Ich habe ja versucht eine Einigung zu finden. Dieses AGR Teil kostet ca. 500€ + 300€ Mitarbeiterkosten.
Ich habe ihn vorgeschlagen die Kosten fürn Werkstatt aus eigener Tasche zu zahlen, nur soll er mir irgendwie entgegen kommen. Nur was mich auch wundert und auch den Anwalt ist - er wollte das Auto am Anfang zurücknehmen und dann hat er sich plötzlich geweigert.
Naja die Rechtsschutzkammer übernimmt es zum Glück, dass einzige was mir persönlich in die Tasche gehen wird werden die 150€ Selbstbeteiligung sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ich denke er wird das auch seinem Anwalt weiterreichen und es darauf ankommen lassen. Ehrlich gesagt würde ich den Wagen auch nicht zurück nehmen.

Bei mir im Speicher steht auch in regelmäßigen Abständen Durchsatz zu gering der abgasrückführung. Hab den Bypass gereinigt und den mal über die Autobahn gejagt, damit sich alles mal frei macht. Bis jetzt nicht mehr aufgetaucht. Wenn ich wegen jeden pups in die Werkstatt renne, dann bin ich ganz schnell ganz viel Geld los, vor allem bei audi.

Vielleicht reicht das schon bei deinem Problem. Kann den Verkäufer auch gut verstehen, verkauft den Wagen und dann kommt einer mit einer Rechnung von 800€ und will Geld sehen.

Die Kiste ist 11 Jahre alt und über 260tkm hinter sich, damit muß man rechnen.

Aber jetzt rollt der Stein schon mal und die Anwälte reiben sich die Hände, leicht verdientes Geld.

Zitat:

@Taner36 schrieb am 14. Juni 2017 um 19:00:27 Uhr:


Bevor du dich da lange rum ärgerst hast du das beste gemacht. Nachbdieser Laufleistung kommen Reparaturen auf und das war ihn sicherlich klar und wollte das Auto so weiter verkaufen.

Wer keine reparaturen zahlen will, soll auch keine alte kisten mit knapp 300tkm kaufen. Da ist der kâufer auch selbst schuld.

Nach paar tage leuchtet eine andere lampe, gehst du wieder zum Anwalt?

Sagt mal, ist das hier ein Forum wo man nur einen aufn Deckel bekommt weil man ein Auto bei 260TKM gekauft hat?! Der Typ hat mir auf Nachfrage versichert das mit dem Motor und Getriebe alles perfekt sei! Nachhinein hat er nachdem ich den Fehler entdeckt habe auch geschrieben das er gerne das Auto zurücknehmen möchte.
Ich hab das Auto gekauft weil mir der Laderaum gefallen hat! Selber fahr ich einen A7 mit dem ich super zufrieden bin.
Behaltet eure Kommentare wieder selber schuld oder sonst was für euch. Das ein Auto mit 260 TKM nicht ok ist ist mir bewusst aber das konnte er selber auch bei den Mengeln reinschreiben da er die anderen Sachen alle reingeschrieben hat.
Hört auf, spart euch die Kommentare bitte.
Danke !

Reg dich nicht auf, die gibts überall. Zieh das mit dem Anwalt durch du wirst schon Recht bekommen.

Ich hoffe nur, daß wenn ich meinen Wagen mal verkaufe nicht an so einen Vogel zu geraten... der mir dann nachträglich auf die Nüsse geht. Nun ja... jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.
FAZIT. immer VORHER schlau machen und Fehlerspeicher Auslesen um nicht nachher dumm aus der Wäsche zu schauen...

Ich kann beide Lager hier verstehen!
Der TE fühlt sich Arglistig Hintergangen mit dem seiner Ansicht nach Klaren Indizien. Die andere Seite sieht sich als möglichen Verkäufer der guten Gewissens in solch eine Lage kommt.
Fakt ist : Absichtliche Manipulation und Verschleierung von Mängeln ist ein NO GO! Da spielt es keine Rolle ob Großer oder kleiner Fehler. Auch im Privatverkauf gehört sich so etwas nicht. Beim Händler ist man da ja durch die Gewährleistung etwas mehr geschützt.
Allerdings gibt es auch mit guten Grund im Privatverkauf keine solche Gewährleistung - hier wird ein Laienverkauf unterstellt, d.h. Der Verkäufer hat im Grunde keine große Ahnung von der Materie KFZ daher ist er nicht in der Lage mögliche anbahnende Defekte zu erkennen oder zu benennen.
Und genau hier Tendiere ich etwas mehr auf die Seite zum Verkäufer. Der Verkäufer hat die für ihn relevanten Fehler beim Verkauf angegeben, das mal Lichter kurz aufleuchten und wieder ausgingen war wohl für ihn nicht relevant genug. Hätte er hier "Arglistig Täuschen " wollen hätte er wohl zumindest den Fehlerspeicher löschen lassen mit wenigstens ein bisschen Sachverstand. Ich denke man kann auch niemanden der 8 Jahre seinen Wagen Fremdwarten lassen hat, unterstellen zu wissen was das überhaupt für Lämpchen sind die da kurz aufgeleuchtet haben. Das Fahrverhalten des Fahrzeugs ändert sich ja erstmal nicht. Wir neigen oft dazu anderen das gleiche Wissen zu unterstellen das wir selber haben. Die Realität sieht oft aber etwas anders aus..
Das wäre als Verkäuferanwalt zumindest eine von ein paar weiteren Gegenargumenten. Der Verkäufer hat sich wohl auch ein wenig Kundig gemacht, daher der Rückzug vom Rücknahmeangebot. Als Neutraler mitleser würde ich mir hier wünschen das hier eine Einigung kommt die beide Seiten zufrieden stellt.
Bin mal gespannt wie das hier ausgeht.

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