Gebrauchtwagen Gekauft - Privat
Hallo, also ich Fang gleich mal an. Gestern am 11.06.2017 habe ich ein Auto gekauft. Der Verkäufer hat es mir Privat verkauft. Wir haben uns das Auto angeschaut, bis auf ein paar Mängel - Motorhaube Lackiert, Stoßstange Lackiert, Vorne Rechts Rost war am Fahrzeug nichts zu erkennen. Ich habe das Fahrzeug i.A gekauft. Das Fahrzeug war für mein Vater gedacht & ich hatte auch ein Vollmacht dafür. So erfolgte auch der Kaufvertrag zwischen Ihm und mein Vater ( Kaufvertrag Name auf mein Vater ).
Und jetzt das Problem! Heute 12.06.2017 bin ich zum Meisterwerkstatt gefahren um den Fehlerspeicher auszulesen. Und da kamen 2 Fehler. Den einen hat mir der Verkäufer angegeben den Abgasrückführungssystem allerdings nicht. Heute morgen Blinkte die Motorkontrollleuchte und die Getriebe hat etwas verrückt gespielt. ich habe den Verkäufer Via Whatsapp darüber benachrichtigt. Am Anfang hat er mir gesagt, dass er davon nichts weiß und wenn ich ihm nicht Vertraue er das Auto zurücknehmen würde. Nachdem ich ihm deutlich gemacht habe, dass ich das Fahrzeug zurückgeben möchte meinte er er kann das Fahrzeug nicht annehmen. Nach mehreren Unterhaltungen habe ich Ihm gesagt, er solle mir Preislich entgegenkommen, dass die Reperaturen Ca. 800€ kosten und ich nur die Teile kosten von Ihm haben möchte und die 300€ bereit wäre selber zu zahlen. Damit war er nicht einverstanden. Ich habe ein Kopie der Berichte. Zudem wurden die Fehlermeldungen am 23.01.2017 & 23.03.2017 gelöscht obwohl er Angeblich davon nichts weiß. Im Kaufvertrag steht drin " Das Fahrzeug wird - soweit nicht ausdrücklich Garantien zugesagt sind - wie besichtig und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkafut. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen."
Dies wurde von einem Online Ausdruck - TÜV SÜD ausgedruckt. Ein Kopie hat er. Unten dran stehen noch die Mängel die er mir genannt hat. Zudem muss ich auch erwähnen, dass der Parksensor ab und zu mal spinnt. Dies wurde mir auch nicht erwähnt. Beim Autokauf hatte ich einen Kollegen bei mir, der dies alles mitbekommen hat. Der auch bei der Verhandlung mit dabei war.
Wie sollte ich vorgehen? Der Kaufvertrag ging über mein Vater - Ein Vollmacht bestand zu dem Zeitpunkt!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Taner36 schrieb am 14. Juni 2017 um 19:00:27 Uhr:
Bevor du dich da lange rum ärgerst hast du das beste gemacht. Nachbdieser Laufleistung kommen Reparaturen auf und das war ihn sicherlich klar und wollte das Auto so weiter verkaufen.
Wer keine reparaturen zahlen will, soll auch keine alte kisten mit knapp 300tkm kaufen. Da ist der kâufer auch selbst schuld.
65 Antworten
Zitat:
@Michael Mark schrieb am 13. Juni 2017 um 08:40:28 Uhr:
Hallo nachos89Wie in Foren üblich wirst du hier viele unterschiedliche Meinungen bis sogar Anfeindungen im Sinne von "Selbst schuld, ein so altes Auto für kleines Geld zu kaufen..." bekommen.
Das Einzige, was m.M.n. zielführend ist, dass du einen Anwalt aufsuchst. Nur der kann dir sagen, ob überhaupt eine Aussicht auf Erfolg besteht. Aber "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider in Deutschland 2 verschiedene paar Schuhe.
Ob sich der Gang zum Anwalt für 500 Euro Streitwert lohnt, musst du selbst entscheiden.
Viel Erfolg und viele Grüße
der Michael Mark
Solche Nachrichten hört man gerne, Danke dir.
Jep, da mein Vater & ich Rechtsschutzversichert sind rentiert sich der Streitfall.
Danke noch mal 🙂.
Zitat:
Jep, da mein Vater & ich Rechtsschutzversichert sind rentiert sich der Streitfall.
Es gibt einige Rechtsschutzversicherungen die nur zahlen, wenn du der Beschuldigte, und nicht der "Kläger" bist.
Bitte vorher bei deiner Versicherung nachfragen, wie das geregelt ist.
Gruß,
Stefan
@chaoskrieger Da frage ich mich, was asozialer ist. In meinen Augen verschweigt man teure Mängel nicht, die eventuell Grund des Verkaufs sind. Wenn dem Verkäufer der Fehler wirklich vorab bekannt war, dann ist es ein Unding nicht darauf hinzuweisen und genau dieses soll ja der Vordruck des Kaufvertrags möglichst gut absichern und das sicherlich nicht ohne Grund.
Zitat:
@nachos89 schrieb am 13. Juni 2017 um 11:36:37 Uhr:
Jep, da mein Vater & ich Rechtsschutzversichert sind rentiert sich der Streitfall.
Für wen wird es sich rentieren? Ohne eine Aussage eines Anwalts ist das eine Hoffnung. 😉
Ähnliche Themen
Hallo,
Habe genau gleiche Geschichte hinter mir, nach dem ich das auto verkauft habe hat der Käufer am nächsten tag angerufen und gesagt dass motorlampe an ist und der Motor in notlauf ist.
Habe gesagt dass ich nichts wissen wolle und aufgelegt (man weiß nicht was er mit dem Auto alles gemacht und wie er gefahren ist)
Nach zwei tage habe ich von ihm ne Brief bekommen wo er mir zwei Wochen Frist gegeben hat das auto zum reparieren. Habe den Brief zu meinem Anwalt gebracht und der hat ne Antwort geschrieben, seit dem habe ich nichts mehr gehört vom Käufer.
Pech gehabt, gekauft wie gesehen.
Zitat:
@Mr.AudiQuattro schrieb am 13. Juni 2017 um 19:07:51 Uhr:
Hallo,Habe genau gleiche Geschichte hinter mir, nach dem ich das auto verkauft habe hat der Käufer am nächsten tag angerufen und gesagt dass motorlampe an ist und der Motor in notlauf ist.
Habe gesagt dass ich nichts wissen wolle und aufgelegt (man weiß nicht was er mit dem Auto alles gemacht und wie er gefahren ist)
Nach zwei tage habe ich von ihm ne Brief bekommen wo er mir zwei Wochen Frist gegeben hat das auto zum reparieren. Habe den Brief zu meinem Anwalt gebracht und der hat ne Antwort geschrieben, seit dem habe ich nichts mehr gehört vom Käufer.
Pech gehabt, gekauft wie gesehen.
Grüß dich, bei mir waren es keine 24 Stunden und schon hatte ich den Fehler erkannt.
Es stand auch keine Zeile mit " wie gekauft so gesehen. "
Er hat mir über WhatsApp geschrieben und beim ersten Mal wo ich ihn gefragt habe hat er gesagt nein das stimmt nicht. Nachdem ich mehrmals mitn Anwalt gedroht habe das er ehrlich sein soll hatte er mir aufeinmal gesagt das der Fehler 2-3 mal gekommen ist. Also wusste er von diesen Fehler Bescheid.
Ich habe die Verläufe. Und in einem ?nternet Forum habe ich gesehen, dass jemand genau so ein Problem hatte und die Reparaturkosten für das Fahrzeug bekommen hat.
Mir geht es darum das der Käufer alle Mängel aufgezählt hat, aber mir das mit der Motorkontrollleuchte verschwiegen hat. Ich mein, die Kosten für so ein AGR Ventil belaufen sich auf ca. 800 Euro mit Mitarbeiterkosten. Ich wäre bereit die 200-300 Euro selber aus der Tasche zu zahlen nur er sieht es nicht ein.
Es war eine Arglistische Täuschung die er vorgebracht hat und meiner Meinung nach ein Betrug die er da vorgeht.
Naja morgen Termin beim Anwalt :-) falls es euch interessiert benachrichtige ich euch gern weiter wie es weiter geht.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
@Mr.AudiQuattro schrieb am 13. Juni 2017 um 19:07:51 Uhr:
Hallo,Habe genau gleiche Geschichte hinter mir, nach dem ich das auto verkauft habe hat der Käufer am nächsten tag angerufen und gesagt dass motorlampe an ist und der Motor in notlauf ist.
Habe gesagt dass ich nichts wissen wolle und aufgelegt (man weiß nicht was er mit dem Auto alles gemacht und wie er gefahren ist)
Nach zwei tage habe ich von ihm ne Brief bekommen wo er mir zwei Wochen Frist gegeben hat das auto zum reparieren. Habe den Brief zu meinem Anwalt gebracht und der hat ne Antwort geschrieben, seit dem habe ich nichts mehr gehört vom Käufer.
Pech gehabt, gekauft wie gesehen.
OffT
Ist schon seltsam oder? Da könnte man ja auf den Gedanken kommen, das vor dem Verkauf der FS bereinigt wurde. Einen Tag nach dem Verkauf geht eben sofort die Motorkontrollleuchte an. Was soll denn in deinen Augen der Käufer veranstaltet haben damit die Lampe angeht?
OT:
@nachos89Lass Dir ja nicht einlullen von dem Verkäufer. Nimm dir einen Fachanwalt, schaff die Kiste in die Fachwerkstatt und lass feststellen wie lange der Fehler besteht. Soft- und Hardwareseitig. Erstreite dir dein Recht.
Zitat:
@pfrumt schrieb am 13. Juni 2017 um 19:42:15 Uhr:
Zitat:
@Mr.AudiQuattro schrieb am 13. Juni 2017 um 19:07:51 Uhr:
Hallo,Habe genau gleiche Geschichte hinter mir, nach dem ich das auto verkauft habe hat der Käufer am nächsten tag angerufen und gesagt dass motorlampe an ist und der Motor in notlauf ist.
Habe gesagt dass ich nichts wissen wolle und aufgelegt (man weiß nicht was er mit dem Auto alles gemacht und wie er gefahren ist)
Nach zwei tage habe ich von ihm ne Brief bekommen wo er mir zwei Wochen Frist gegeben hat das auto zum reparieren. Habe den Brief zu meinem Anwalt gebracht und der hat ne Antwort geschrieben, seit dem habe ich nichts mehr gehört vom Käufer.
Pech gehabt, gekauft wie gesehen.
OffT
Ist schon seltsam oder? Da könnte man ja auf den Gedanken kommen, das vor dem Verkauf der FS bereinigt wurde. Einen Tag nach dem Verkauf geht eben sofort die Motorkontrollleuchte an. Was soll denn in deinen Augen der Käufer veranstaltet haben damit die Lampe angeht?
OT:
@nachos89Lass Dir ja nicht einlullen von dem Verkäufer. Nimm dir einen Fachanwalt, schaff die Kiste in die Fachwerkstatt und lass feststellen wie lange der Fehler besteht. Soft- und Hardwareseitig. Erstreite dir dein Recht.
Hallo Pfrumt und Danke für deine Hilfe 🙂.
Laut Fehlerauslesung kam dieser Fehler ca. 2x. Beim Verkauf hatte der Verkäufer mir versichert das mit Motor alles inordnung sei. Ich habe ihn mindestens 3x gefragt ob er schonmal Fehler hatte. Er meinte nein seid acht Jahren hatte er nie Probleme. Laut Fehlerdiagnose hatte er die Probleme bei 250.000 und bei 259.000 km.
Mit freundlichen Grüßen
Wandeln oder Preis runter. So wie du es sagst könnte man Betrug unterstellen. Lass bei Audi die Historie prüfen. Vielleicht hatte er mal einen Unfall etc...
So blöd wie das alles ist, aber das Auto gleich abzumelden erscheint mir etwas seltsam.
Wie kommst du auf 800 EUR?
Was waren denn überhaupt genau die Fehler?
In der Regel reicht eine Reinigung des AGR System/Bypass.
Es gibt hier auf MT gute Anleitungen dazu.
Ich würde da gar keinen Riesen Wind machen.
MfG
offt
Ich habe es hinter mir. Als "Ungelernter" benötigt man ca. 3 Tage. Am kniffligsten ist der AGR Kühler auszubauen. Und zerlegen. Der Kühler kostet Brutto beim Freundlichen ca. 760€. Die Fehlerursache ist im Bezug auf das AGR System schon sehr vielfältig. Einfach mal so Bypass...damit ist es nicht getan. Nicht jeder ist handwerklich begabt.
ot
Ihm geht es um das Verschweigen bzw Verneinen auf Nachfrage von Fehlerbildern. Nichts anderes. Ich hätte genauso gehandelt.
Ja wer sagt denn das es der Kühler ist?
Erstmal müsste man wissen was es ist..in 95 % der Fälle ist der bypass zu...
Da hast du sicherlich recht. Das wäre aber bei einem neu gekauften Gebrauchtwagen ein Katz- und Mausspiel.
Ich bin der Meinung, dass der Privatverkäufer Fehler verschweigen "darf", die er nicht kennen muss. ("darf" im Sinne von, er muss sich nicht informieren, was es für Fehler geben kann - also muss er sie auch nicht kennen) Ohne Fehlerspeicherlesen muss man auch nicht alles wissen. Nicht jeder Fehler wird im KI angezeigt. Nur weil Fehlerspeicher gelöscht wurden, muss der Verkäufer nicht unbedingt ein Lämpchen im KI gesehen haben. Die Lampen kommen auch nicht immer sofort, habe evtl. Fehlerschwellen, bevor sie wichtig genug fürs KI sind oder werden erst bei x-fachem Auftreten eines Fehlers gesetzt. Den genauen FS-Eintrag hast Du ja noch nicht genannt.
Dem TÜV-Süd traue ich zu, ein Dokument zu erstellen, das wirksam ist. Das darf Dein Anwalt prüfen.
Dass er dir um 100€ entgegen kommen will, ist kein Schuldeingeständnis, sondern kann auch heißen, dass er dir um nen Hunni entgegenkommt, damit Ruhe ist.
Du schreibst, es wäre keine "gekauft wie gesehen"-Klausel im Vertrag, hast aber genau das im ersten Beitrag geschrieben.
Das Fehlerspeicherlöschen ist nicht verboten. Da sehe ich noch kein Problem für den Verkauf. Wenn der Verkäufer irgendein Aldi-OBDII-Gerät hat, das löschen kann, kann man ihm mMn auch nicht unterstellen, irgendwelche Hardware-Defekte zu kennen.
Warte auf Deinen Anwalt. Ich würde ihn auch fragen, was man machen kann, würde mir aber nicht so viele Erfolgsaussichten ausrechnen. Immerhin sollte die Erstberatung über die RSV kostenfrei sein.