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Gebrauchter PKW hatte einen Unfallschaden.Was nun? Greift hier evtl. Verkehrsrechtsschutz Versicher

VW Passat B6/3C

Hallo Freunde,

ich möchte einen VW Sharan kaufen und möchte meinen PKW (Passat) evtl. dran geben. Dann bat der Händler mich um die Fahrgestellnummer damit er diese durch´s VW System laufen lassen kann. Danach teilter er mir mit das meine Fahrzeug schon einen Frontschaden hatte und mir der Verkäufer nur die halbe Wahrheit mitgeteilt hat. Es steht aber in meinem Kaufvertrag auch nicht´s von unfallfrei drin. Er gab mir lediglich an das die Lackmessungen links wie rechts darauf hinweisen das hier schon mal lackiert worden ist. Jetzt weiß ich natürlich nicht ob ich hier rechtlich gegen den Händler vorgehen kann da er mir verschiegen hat das dies ein Unfallfahrzeug ist. Das VW Autohaus wo ich den PKW dran geben wollte möchte mir hierzu keine Unterlagen zukommen lassen bzw. verweisst mich aber auf das nächstgelegene VW Autohaus die mir hierzu mehr sagen könnten bzw. einsicht geben könnten. Woher kann ich noch Auskunft bekommen? Evtl. dirket von VW? Kann ich rechtlich gegen den Verkäufer trotzdem vorgehen obwohl nicht unfallfrei drine steht? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung greift die in einen solchem Fall? Ich würde mich freuen wenn Ihr mir hierzu helfen könntet? Vielen Dank schon mal vorab für Eure Hilfe!!

Schönen Gruß

MarkOh

PS: Bin aber mit dem Fahrzeug zufrieden und merke selber nicht´s dran. Mit geht´s lediglich ums Prinzip und die vorgehensweise des Verkäufers.

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14 Antworten

Hi,

Wenn du beim Kauf nicht nachgefragt hast und er bei Unfallfrei auch keinen Haken gesetzt hat, dann wird es schwer werden! Er wird dann behaupten, dass er es dir ja mitgeteilt hat und deswegen auch nicht als Unfallfrei gesetzt hat.

Hast du beim Kauf nicht die History eingesehen und eine Ankaufüberprüfung gemacht? Ich verstehe hier oft nicht die vorgehensweise mancher Forenmitglieder beim Kauf der Autos. Meines erachtens ist es minimum, dass man sich die History ansieht, den Wagen überprüfen lässt und dann erst den Wagen kauft, wenn das Bauchgefühl auch in Ordnung ist. Hättest du das alles gemacht, dann wäre dieser Thread hier obsolet!

Nichts für ungut und sei mir bitte nicht böse, aber das sollte mal auch gesagt werden!

lg yaabbaa

Ein Kollege hatte letztes Jahr folgenden Fall.

Einen schicken S-MAX Jahreswagen bei Ford gekauft, auf Finanzierung, im Vertrag stand auch nix von unfallfrei, sah auch top aus der Wagen.

Der Händler hat wohl leicht angedeutet, dass der Wagen was hatte, aber nicht direkt gesagt dass es was größeres war, der Kollege war da einwenig geblendet und kaufte den , ohne nach zu hacken.

1-2 Monate später, sagt ein anderer Kollege "der Wagen schaut vorne irgendwie nachlackiert aus", also lack dicke messen lassen, war wirklich nachlackiert.

Nun hat er mal beim Vorbesitzer oder so angefragt, der Wagen hatte einen heftigen Frontschaden, da wurde die komplette Aufhängung gewechselt usw.

Also ab zum Anwalt, das ging dan Monate hin und her, am Ende haben die sich irgendwie geeinigt, der Händler hat den Wagen zurück genommen und der Kollege musste ca. 1500€ Nutzungsgebühr zahlen.

Wie lange hast du deinen Wagen schon? Weusst du wie groß der Schaden war?

Einen Erfolg könntest du vielleicht haben, die Frage ist ob sich der Aufwand lohnt.

Zitat:

@yaabbaa schrieb am 11. November 2014 um 07:14:42 Uhr:

Hast du beim Kauf nicht die History eingesehen und eine Ankaufüberprüfung gemacht? Ich verstehe hier oft nicht die vorgehensweise mancher Forenmitglieder beim Kauf der Autos. Meines erachtens ist es minimum, dass man sich die History ansieht, den Wagen überprüfen lässt und dann erst den Wagen kauft, wenn das Bauchgefühl auch in Ordnung ist. Hättest du das alles gemacht, dann wäre dieser Thread hier obsolet!

Nichts für ungut und sei mir bitte nicht böse, aber das sollte mal auch gesagt werden!

Die Leser/Schreiber hier im Forum sind aber nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Meine Eltern z.B. wüßten nicht einmal, daß es so eine Möglichkeit mit der History überhaupt gibt, und von allein wird dich kaum ein Händler darauf hinweisen. Mich wundert das dementsprechend in keinster Weise.

Zitat:

@Dirk11 schrieb am 12. November 2014 um 12:32:15 Uhr:

Zitat:

@yaabbaa schrieb am 11. November 2014 um 07:14:42 Uhr:

Hast du beim Kauf nicht die History eingesehen und eine Ankaufüberprüfung gemacht? Ich verstehe hier oft nicht die vorgehensweise mancher Forenmitglieder beim Kauf der Autos. Meines erachtens ist es minimum, dass man sich die History ansieht, den Wagen überprüfen lässt und dann erst den Wagen kauft, wenn das Bauchgefühl auch in Ordnung ist. Hättest du das alles gemacht, dann wäre dieser Thread hier obsolet!

Nichts für ungut und sei mir bitte nicht böse, aber das sollte mal auch gesagt werden!

Die Leser/Schreiber hier im Forum sind aber nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Meine Eltern z.B. wüßten nicht einmal, daß es so eine Möglichkeit mit der History überhaupt gibt, und von allein wird dich kaum ein Händler darauf hinweisen. Mich wundert das dementsprechend in keinster Weise.

Hallo,

ja so sehe ich das auch. Ich kaufe auch nicht jeden Tag ein Gebrauchtes Auto. Und ich denke man denkt immer hat man hier alles richtig gemacht. Vielleicht könnt Ihr mir hier weiterhelfen habt eine Idee wie ich hier vorgehen soll. Danke für Eure Hilfe!!

Gruß

MarkOh

@Dirk11 @MarkOh

Wir, oder zumindest ich rede von den Forenmitglieder, nicht von Mutter oder Vater. Und wenn man jetzt einen Rat einholt, dann hätte man es vor Kauf auch tun können.

Aber egal, das hilft dir jetzt auch nicht mehr weiter! Ab zum Anwalt und lass dich beraten.

Lg yaabbaa

Mit der Fahrzeug History ist das so eine sache.

Wenn ein Unfallschaden bei einer freien Werkstatt oder sogar Privat auf nem Hinterhof gemacht wurde.

Dann wird das wohl kaum in der History auftauchen.

Auch mit den Lackschichtmessungen denke ich ist das nicht anderes es muss ja nicht unbedingt ein Total oder Unfallschaden für so etwas vorliegen.

Es kann auch z.b.Steinschlag auf der Haube sein den der Vorbesitzer beseitigen lassen hat.

Themenstarteram 19. November 2014 um 9:06

Hallo,

also ein VAG Händler hat mir auf jeden Fall bestätigt das an meinem Auto in einer VAG Werkstatt was repariert wurde. Und er drückte sich schon so aus als wäre dies schon was Größeres gewesen als nur eine Kleinigkeit. Ich habe Ihn gebeten ob er mir hier Informationen über mein Fahrzeug zukommen lassen kann. Er meinte leider dass er das nicht darf aber ich kann jederzeit in einer VAG Werkstatt Einsicht bekommen was am PKW gemacht wurde. Nun ist meine Frage ob diese stimmt? Müssen die Einsicht gewähren oder können Sie? Wenn ja kann ich dann rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen? Denn es steht nichts im Kaufvertrag das der PKW unfallfrei ist. Des Weiteren möchte ich Fragen ob hier meine Verkehrsrechtschutz Versicherung greift? Das mit der Verkehrsrechtschutz Versicherung kläre parallel dazu selber auch noch ab. Vielleicht könnt Ihr mir bei meinem Problem weiterhelfen. Vielen Dank!!

Gruß

MarkOh

Moin!

So aus dem Bauch raus denke ich nicht, dass die Verkehrsrechtschutz da was mit zu tun hat. Es handelt sich bei Dir ja nicht um Verkehrsrecht sondern um Vertragsrecht, wenn überhaupt.

Beste Grüße!

Alexander

Hm ich bin mir da nicht ganz sicher aber es hat ja im direkten sinne etwas mit den Fahrzeug zu tun, von daher würde ich sagen ein fall für die Kfz Rechtschutz.

Aber das ist nur meine Meinung.

Kann man dir denn sagen wann und in welcher Werkstatt der schaden behoben wurde?

Wünsche aber schon mal viel glück oder erfolg bei deinen vorhaben.

gruss Mike

... und wenn du einfach mal bei deiner Rechtsschutzversicherung anrufst und die fragst...? Das würde ich tun wenn ich in deiner Situation wäre.

Wir sind bei Advoc...d versichert, die haben noch nie "Nein" gesagt.

Gruß

René

Moin. Ich weiß nicht, ob ich es richtig raus gelesen habe. Hast du den Passat von einem Händler gekauft? Wenn ja kommt es noch drauf an, wann du deine RS abgeschlossen hast. Hast du diese vor dem Kauf abgeschlossen, hast du, denke ich, recht gute Chancen, noch einen Wertminderungsbetrag (ich weiß grade nicht ob der Begriff richtig ist) einzuklagen. Wurde die RS nach dem Kauf abgeschlossen, greift diese nicht. Welche Art, ob Verkehrs- oder sonst was eingreift, weiß ich nicht.

Als Bsp.: Ich habe mein Auto bei einem Freien gekauft. Durch entdeckten Rost war ich bei nem VW-Händler zwecks einer Kulanzanfrage. Dieser hat mir, während er die History durchforstete, mir mitgeteilt, dass an meinem Auto kurz nach Zulassung einen Teileaustausch statt gefunden hat. Vermutet wurde ein Frontschaden. Eine Anfrage bei der RS zwecks einer erzwungenen Preisminderung beim Verkaufer wurde abgelehnt, da der Kaufvertrag vor Abschluss der Versicherung statt gefunden hat.

Und ob du einen Vorschaden beim Kauf eines Fzgs von einem Händler erfragst oder nicht. Soweit ich es weiß ist der Händler auch ohne Nachfrage dazu verpflichtet ggf einen reparierten Schaden anzugeben. Wurde mir so von meinem Anwalt gesagt

Themenstarteram 23. November 2014 um 7:39

Hallo,

vielen Dank erst mal für Eure Hilfe. Habe mich inzwischen auch wegen meiner Rechtschutzversicherung schlau gemacht. Ein Kauf eines PKW ist in meiner Rechtschutzversicherung mit 150Eur SB Inbegriffen. Den Abschluss der Versicherung habe ich schon seit dem ich Fahre also ca. 20Jahre. Ich werde nun Versuchen ob ich bei VW Auskunft über die Reparatur bekommen kann. Ich weiß nur so viel dass der Schaden im Jahr 2011 bei einer VW Werkstatt behoben wurde. Dies hat mir eine VW Werkstatt (Verkäufer) anhand der Fahrgestellnummer mitgeteilt. Schriftliche Unterlagen wollte er mir aber nicht zukommen lassen. Vielleicht hat auch jemand von Euch die Möglichkeit mir weiter zu Helfen. Wenn nicht werde ich bei uns den Ortsansässigen Händler aufsuchen um Beweise für den Unfall zu Sammeln. Ich denke dass ich hier gute Karten habe noch einen Betrag für das Fahrzeug zu bekommen. Würde mich freuen wenn sich jemand mit einer Privatnachricht bei mir melden könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe!!

 

Schönen Gruß

MarkOh

Wenn man bei mir in die History schaut kommt folgendes raus:

Stoßstange vorne lackiert (2007)

2 neue Kotflügel (2012)

neue Heckklappe (2012)

Motorhabe neu lackiert (2012)

2 neue Türen rechts (2011)

Radläufe hinten links & rechts lackiert (2012 & 2014)

Stoßstange war der Erstbesitzer, keine Ahnung was da war.

der Rest war auf Rostgarantie/Kulanz

Klingt mit den getauschten Teilen heftig aber hatte da Zinkblasen. Wenn man die History genauer ansieht und durchliest steht das auch drin, aber auf den ersten Blick steht das nicht da...

Wenn die Werkstatt/Vorbesitzer nen Parkrempler bei VW instandsetzen hat lassen glaube ich zählt es nicht als Unfall:confused:

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