Gebrauchter Gekauft, TÜV Würde Fahrzeug umgehend Stilllegen, da Fahrzeug Nicht verkehrssicher !!!
Hallo leute, und zwar erhoffe ich mir von diesem Thread ein paar Hilfen zwecks eines Gebrauchtwagenkaufes.
Vorgeschichte, mein Onkel suchte nen Günstiges neues Fahrzeug -> ~500€:
Wir fanden daraufhin einen Audi A4 1.6 aus Bj. 98 mit 203tsd km auf dem Tacho, viele Mängel waren Optischer natur, und der Verkäufer (Privat) Sicherte einvernehmlich zu der Wagen wäre in einer Freien Werkstatt repariert worden, wo die Querlenker oben und Unten sowie die Stabistangen (Li-Re) und die Achsmanschetten (Li-Re) gemacht worden sind sowie beide Federn Vorderachse. Allerdings ohne Rechnung seitens der Werkstatt und laut aussage des Verkäufers.
Gut, wagen fuhr zwar super aber das Klappern vom Spurstangenkopf machte mich Stutzig. Bei der Preisverhandlung einigte man sich auf einen Fahrzeugwert von 250€ inkl. ein Paar ersatzteilen für die Vorderachse.
Als es dann mit dem Wagen nachhause ging, und hier vor Ort zum TÜV Gefahren werden sollte, hieß es von Seitens des TÜV´s:
Fahrzeug nicht Verkehrssicher, wir müssen das Fahrzeug genau genommen umgehend Stilllegen wegen verkehrsuntauglichkeit.
Mängel:
Achsmanschette Links Radseitig Schutzwirkung nicht Gegeben.
Federn Vorderachse nicht Passend zum Fahrzeug, liegen auf dem Dämpfer auf !!!
Spurstangenkopf ausgeschlagen (droh Abzureißen)
Achsmanschette Beifahrerseite nicht Passend zum Fahrzeug (zu Groß)
Abgaskrümmer Gerissen (AU Aber Bestanden)
Getriebe Ölfeucht (bei besichtigung Trocken)
Nach langem verhandeln mit dem TÜV, haben wir den Wagen in eine Werkstatt gebracht, um noch mal die Punkte des TÜV´s zu Bestätigen, und soeben (11.36) kommt die Bestätigung der Fachwerkstatt das die Federn aus einem anderen Fahrzeug stammen und nicht die Passenden sind.
Gibt es die Möglichkeit, den Wagen rückwirkend zurück zu geben, da die Mängel doch sehr Erheblich sind, und eine Benutzung des Fahrzeuges so ausgeschlossen ist ?
Der Verkäufer hat unter mehreren zeugen angegeben den Wagen in einer Fachwerkstatt Repariert zu haben, Äußert sich allerdings nicht zu den Angaben die Oben stehen, und Beharrt darauf das es ein bastlerauto ist, und ausdrücklich auch so Verkauft wurde.
Welche Möglichkeiten stehen denn jetzt zur Verfügung ?
PS: Ich Frage für meinen Onkel, der kein Motor-talk User ist, und er dringend Hilfe benötigt.
Beste Antwort im Thema
Was erwartest du für 250€ 😕
Auch falls dich der Verkäufer dreist angelogen haben sollte, kannst du dich bei dem Preis wohl kaum beschweren, es verkauft doch niemand ein funktionierendes Auto mit TÜV um 250€, erst recht keinen A4.
Wegen der Summe wird es sich wohl kaum lohnen einen Anwalt einzuschalten.
39 Antworten
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 17. Juni 2015 um 23:59:45 Uhr:
Und der TÜV kann dein Auto gar nicht stilllegen.
Bei Verkehrsunsicherheit schon, würde ich sagen...
Zitat:
@DerBasse schrieb am 17. Juni 2015 um 14:18:41 Uhr:
Glückwunsch. Zwei Jahre fahren für 250 Euro.
Sicher, weil in den zwei Jahren bestimmt auch nichts kaputt geht... ;-)
Das passiert bei jedem Auto. Wenn es doch was größeres sein sollte, hat man maximal 250€ Wertverlust. Who cares?
(ups zu früh gepostet. gelöscht)
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Moin,
Nein - kann der TÜV nicht. Der TÜV verweigert die HU - damit ist sein Job getan. Der TÜV ist ein privatrechliches Unternehmen - keine Behörde. Der TÜV gehört juristisch gesehen nun einmal nicht zur Exekutive - sondern ist nur deren Erfüllungsgehilfe.
Dein Problem ist - fährst du ohne HU - dann kannst du von der Polizei ein Mängelkarte oder Mängelanzeige erhalten - diese können dir bei Gefährdung auch die Weiterfahrt untersagen. Ab hier beginnt das Verwaltungsverfahren - weil erst ab hier die Zulasungsstelle inkoorperiert ist und nur diese eine Zwangsstillegung veranlassen kann und darf - z.B. wenn der Mangel keine HU (oder auch beliebige andere gefährdende Mängel) nicht gutachterlich bestätigt abgestellt wurde.
Entsprechend kanm der TÜV auch nicht in den Verwaltungsprozess eingreifen - wäre ja noch schöner ;-) Der TÜV kann ja nicht voraussetzen - dass ein eventuell zwar zugelassenes Fahrzeug mit Mängeln auch tatsächlich eingesetzt wird - es kann ja auch bis die Mängel abgestellt werden brav in einer Werkstatt stehen.
MfG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 19. Juni 2015 um 13:18:55 Uhr:
Moin,Nein - kann der TÜV nicht. Der TÜV verweigert die HU - damit ist sein Job getan. Der TÜV ist ein privatrechliches Unternehmen - keine Behörde. Der TÜV gehört juristisch gesehen nun einmal nicht zur Exekutive - sondern ist nur deren Erfüllungsgehilfe.
Als Erfüllungsgehilfe ist er aber einer Behörde gleichgestellt, da er hoheitliche Aufgaben erfüllt.
Und letztlich kann und muss er im Falle eines verkehrsunsicheren Fahrzeuges auch mehr als die HU verweigern. Da wird die alte HU-Plakette abgekratzt, ein Bericht mit "Verkehrsunsicheres Fahrzeug" unmittelbar zur Zulassungsstelle geschickt - im Endeffekt nichts anderes als eine Stillegung. Auf dem HU-Bericht steht auch entsprechend "Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden"
Dass der TÜV/DEKRA bei der HU hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, sieht man schon daran, dass bei Pflichtverletzungen des Prüfers (Beliehenen) nicht TüV/DEKRA, sondern das entsprechende Bundesland in Anspruch genommen werden muss (Amtshaftung).
O.
Moin,
Das geschilderte passiert aber nicht bei einer HU, sondern bei einer Zwangsbegutachtung, die bereits durch eine Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse ausgelöst wurde. In dem Fall löst der TÜV die Stillegung nicht aus, er bestätigt sie. Der TÜV ist nur gutachterlich tätig. Vor Gericht verurteilt einen ja auch nicht der Gutachter, sondern der Richter.Die Haftung für Schäden während der Begutachtung durch den TÜV trägt das Bundesland nur dann, wenn der Schaden während einer korrekt durchgeführten Pflichtsache stattfindet, der TÜV für Schäden die er selbstnzu verantworten hat. Der Grund hierfür ist, dass Gerichte die HU und AU in dem Moment als Enteignung einstufen und da der TÜV als Erfülkungsgehilfe und Gutachter diese behördliche Verwaltungsfähigkeit nicht hat - Er darf nicht enteignen - muss dies der Rechtsträger in diesem Fall das Land übernehmen.
Durchdenkt bitte folgendes - eine Person fährt zur HU, dabei werden schwere Mängel festgestellt, diese führen zur Verweigerung der HU. Es gibt darüber keine weitere Mängelkategorie. Erste zu klärende Frage - welche Mängel sollen jetzt zu einer Zwangsmaßnahmen führen? Jeder schwere Mangel, der zhr Verweigerung der HU führt? Dann hätte mir vor Jahren mal ein Panda zwangsstillgelegt werden müssen, da bei diesem die Handbremse auf einer Seite gar nicht ging - ist aber nicht passiert. Also wie soll der Kunde des TÜVs erkennen welcher Mangel zur Stilllegung führt oder ist dies willkürlich? Ich müsste gegen diese Zwangsmaßnahme ja entweder ein Widerspruchsrecht oder eine Klagemöglichkeit haben - damit dies nicht passiert (ich möchte den Mängel ja gerne beheben).
Ich fahre heim, stelle das versicherte, versteuerte Auto in die Werkstatt und lasse es reparieren. Ohne gültige HU darf ich nicht am Verkehr teilnehmen, das wird zum einen bestraft und DIES kann dann zur Stillegung führen - wird durch die Polizei oder eine andere berechtigte Behörde ausgelöst, wir landen oben, wo der TÜV dann zum gutachter werden würde - aber anders gelagert). Nun habe ich das Auto repariert (weil das Geld knapp und die Reparatur teuer war - hat es 6 Wochen gedauert) und erhalte die Zwangsstilllegung mit Aufforderung zum Amt zu kommen um entsiegeln zu massen und den Gebührenentscheid (45 bis x €, je nach Aufwand für das Amt). Der Halter hat sich aber nicht unredseelig verhalten oder irgendein Recht gebrochen -sondern sich völlig korrekt verhalten, es gab keinen Beanstandungsgrund und damit auch keinen ersichtlichen Grund für diese Zwangsmaßnahme. Preisfrage - wer würde bezahlen d.h. für den Schaden aufkommen - Antwort der TÜV. Da er nicht voraussetzen kann, das ein Fahrzeug mit schweren Mängeln auch im Verkehr eingesetzt wird. Der TÜV verweigert in diesem Fall die HU Plakette und das war es. Alles andere ist Mythos, da nicht mit dem deutschen Rechtssysten vereinbar ... oder hat seine Ursache in einem anderen Verwaltungsvorgang und ist daher nicht vergleichbar.
Der TÜV Menscg wollte mit dieser Aussage nur verdeutlichen - dass der Wagen in diesem Zustand am Ende war und das es gefährlich sein kann damit zu fahren. Denn wenn es so eine Regelung gäbe ... dann hätte er da nicht die Augen zudrücken können, sondern das zwingend durchführen müssen (wenn das System das dann nicht sogar automatisch machen würde) - denn dann wäre es ja seine hoheitliche Pflicht dies zu tun. Gesunder Menschenverstand ?!? ;-)
MfG Kester
Ganz ehrlich, ich finde es etwas übertrieben, wie du dich aufregst. Du kaufst ein Auto zum Preis von 3 Tankfüllungen und bist dann entsetzt, dass der Wagen nicht hundertprozentig in Ordnung ist. Weshalb habt ihr denn geglaubt dass der Wagen so billig ist? Wie Naiv muss man sein, dass man glaubt, dass jemand 500 Euro in ein Auto investiert und es wenig später für 250 Euro verschenkt?
Der Großteil der Autos in der Preisregion schafft es nicht mehr durch den tüv. Selbst für meinen 15 Jahre alten Japaner, mit Etwas Rost, kaputtem Klimakondensator, abgefahrenen Bremsen hinten und motorruckeln habe ich trotz hoher Laufleistung noch 600 Euro von einem aufkäufer erhalten.
Zudem hat euch der verkäufer auch nicht wesentlich angelogen! Die genannten Teile wurden getauscht, wenn auch nicht fachmännisch. Dass er das nicht von einer Werkstatt machen lassen hat war Flunkerei aber das kann man bei dem Preis verschmerzen.
Zitat:
@bermuda.06 schrieb am 20. Juni 2015 um 13:33:14 Uhr:
Ganz ehrlich, ich finde es etwas übertrieben, wie du dich aufregst. Du kaufst ein Auto zum Preis von 3 Tankfüllungen und bist dann entsetzt, dass der Wagen nicht hundertprozentig in Ordnung ist. Weshalb habt ihr denn geglaubt dass der Wagen so billig ist? Wie Naiv muss man sein, dass man glaubt, dass jemand 500 Euro in ein Auto investiert und es wenig später für 250 Euro verschenkt?Der Großteil der Autos in der Preisregion schafft es nicht mehr durch den tüv. Selbst für meinen 15 Jahre alten Japaner, mit Etwas Rost, kaputtem Klimakondensator, abgefahrenen Bremsen hinten und motorruckeln habe ich trotz hoher Laufleistung noch 600 Euro von einem aufkäufer erhalten.
Zudem hat euch der verkäufer auch nicht wesentlich angelogen! Die genannten Teile wurden getauscht, wenn auch nicht fachmännisch. Dass er das nicht von einer Werkstatt machen lassen hat war Flunkerei aber das kann man bei dem Preis verschmerzen.
Gebe dir voll und ganz recht!