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Gebrauchter Gekauft, TÜV Würde Fahrzeug umgehend Stilllegen, da Fahrzeug Nicht verkehrssicher !!!

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 9:39

Hallo leute, und zwar erhoffe ich mir von diesem Thread ein paar Hilfen zwecks eines Gebrauchtwagenkaufes.

Vorgeschichte, mein Onkel suchte nen Günstiges neues Fahrzeug -> ~500€:

Wir fanden daraufhin einen Audi A4 1.6 aus Bj. 98 mit 203tsd km auf dem Tacho, viele Mängel waren Optischer natur, und der Verkäufer (Privat) Sicherte einvernehmlich zu der Wagen wäre in einer Freien Werkstatt repariert worden, wo die Querlenker oben und Unten sowie die Stabistangen (Li-Re) und die Achsmanschetten (Li-Re) gemacht worden sind sowie beide Federn Vorderachse. Allerdings ohne Rechnung seitens der Werkstatt und laut aussage des Verkäufers.

Gut, wagen fuhr zwar super aber das Klappern vom Spurstangenkopf machte mich Stutzig. Bei der Preisverhandlung einigte man sich auf einen Fahrzeugwert von 250€ inkl. ein Paar ersatzteilen für die Vorderachse.

Als es dann mit dem Wagen nachhause ging, und hier vor Ort zum TÜV Gefahren werden sollte, hieß es von Seitens des TÜV´s:

Fahrzeug nicht Verkehrssicher, wir müssen das Fahrzeug genau genommen umgehend Stilllegen wegen verkehrsuntauglichkeit.

Mängel:

Achsmanschette Links Radseitig Schutzwirkung nicht Gegeben.

Federn Vorderachse nicht Passend zum Fahrzeug, liegen auf dem Dämpfer auf !!!

Spurstangenkopf ausgeschlagen (droh Abzureißen)

Achsmanschette Beifahrerseite nicht Passend zum Fahrzeug (zu Groß)

Abgaskrümmer Gerissen (AU Aber Bestanden)

Getriebe Ölfeucht (bei besichtigung Trocken)

Nach langem verhandeln mit dem TÜV, haben wir den Wagen in eine Werkstatt gebracht, um noch mal die Punkte des TÜV´s zu Bestätigen, und soeben (11.36) kommt die Bestätigung der Fachwerkstatt das die Federn aus einem anderen Fahrzeug stammen und nicht die Passenden sind.

Gibt es die Möglichkeit, den Wagen rückwirkend zurück zu geben, da die Mängel doch sehr Erheblich sind, und eine Benutzung des Fahrzeuges so ausgeschlossen ist ?

Der Verkäufer hat unter mehreren zeugen angegeben den Wagen in einer Fachwerkstatt Repariert zu haben, Äußert sich allerdings nicht zu den Angaben die Oben stehen, und Beharrt darauf das es ein bastlerauto ist, und ausdrücklich auch so Verkauft wurde.

Welche Möglichkeiten stehen denn jetzt zur Verfügung ?

PS: Ich Frage für meinen Onkel, der kein Motor-talk User ist, und er dringend Hilfe benötigt.

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2015 um 10:00

Was erwartest du für 250€ :confused:

Auch falls dich der Verkäufer dreist angelogen haben sollte, kannst du dich bei dem Preis wohl kaum beschweren, es verkauft doch niemand ein funktionierendes Auto mit TÜV um 250€, erst recht keinen A4.

Wegen der Summe wird es sich wohl kaum lohnen einen Anwalt einzuschalten.

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Entweder Mängel beheben, Fahrzeug stilllegen oder mit dem Verkäufer reden-wusstet kehr von den Mängeln? Hat er euch darüber in Kenntnis gesetzt? Habt ihr einen Kaufvertrag?

am 17. Juni 2015 um 10:00

Was erwartest du für 250€ :confused:

Auch falls dich der Verkäufer dreist angelogen haben sollte, kannst du dich bei dem Preis wohl kaum beschweren, es verkauft doch niemand ein funktionierendes Auto mit TÜV um 250€, erst recht keinen A4.

Wegen der Summe wird es sich wohl kaum lohnen einen Anwalt einzuschalten.

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 10:05

Zitat:

@eisblatt schrieb am 17. Juni 2015 um 11:59:08 Uhr:

Entweder Mängel beheben, Fahrzeug stilllegen oder mit dem Verkäufer reden-wusstet kehr von den Mängeln? Hat er euch darüber in Kenntnis gesetzt? Habt ihr einen Kaufvertrag?

Der Verkäufer hat uns (3 Personen zu dem Zeitpunkt der Besichtigung) versichert, eine Werkstatt habe folgende Arbeiten ausgeführt:

Federn Li/Re Vorne Erneuert

Achsmanschetten Radseitig Li/Re Erneuert

Querlenker oben/unten Erneuert

Stabistangen Li/Re Erneuert

Allerdings wäre es nicht belegbar, da die Werkstatt das ''unter der Hand'' Also auf Bürokratendeutsch Schwarzarbeit gemacht hat, und es dazu keine Rechnung gäbe, da dies sonst ''zu teuer Käme''.

Da ich selber Schraube, und mir die Vorderachse angesehen habe, waren die Querlenker oben und Unten gemacht, Federn sahen auch ''Neuwertig'' aus. Achsmanschette sah auf den ersten Blick auch okay aus und es trat kein Fett aus beidseitig.

Es gibt einen Kaufvertrag, wo Bastlerfahrzeug drin steht aber als Einschlägig fahrbereit verkauft wurde.

Hmmm-das ist jetzt Doof...:-//// wenn du dich mal von einem Anwalt beraten lässt?!

am 17. Juni 2015 um 10:25

Zitat:

@Volvo-850-Driver schrieb am 17. Juni 2015 um 12:05:08 Uhr:

Zitat:

@eisblatt schrieb am 17. Juni 2015 um 11:59:08 Uhr:

Entweder Mängel beheben, Fahrzeug stilllegen oder mit dem Verkäufer reden-wusstet kehr von den Mängeln? Hat er euch darüber in Kenntnis gesetzt? Habt ihr einen Kaufvertrag?

Der Verkäufer hat uns (3 Personen zu dem Zeitpunkt der Besichtigung) versichert, eine Werkstatt habe folgende Arbeiten ausgeführt:

Federn Li/Re Vorne Erneuert

Achsmanschetten Radseitig Li/Re Erneuert

Querlenker oben/unten Erneuert

Stabistangen Li/Re Erneuert

Allerdings wäre es nicht belegbar, da die Werkstatt das ''unter der Hand'' Also auf Bürokratendeutsch Schwarzarbeit gemacht hat, und es dazu keine Rechnung gäbe, da dies sonst ''zu teuer Käme''.

Da ich selber Schraube, und mir die Vorderachse angesehen habe, waren die Querlenker oben und Unten gemacht, Federn sahen auch ''Neuwertig'' aus. Achsmanschette sah auf den ersten Blick auch okay aus und es trat kein Fett aus beidseitig.

Es gibt einen Kaufvertrag, wo Bastlerfahrzeug drin steht aber als Einschlägig fahrbereit verkauft wurde.

Ja und? Der Verkäufer hatte doch nicht gelogen, oder? Die angegebenen Arbeiten wurden ja ausgeführt. Allerdings nicht korrekt, weil falsche Teile verwendet wurden. Der Verkäufer hatte euch ja auch nicht explizit zugesichert, nur passende Originalteile verwendet zu haben, oder?

Der Hinweis auf eine "freie" Werkstatt ohne Rechnung sollte doch alle Alarmglocken zum Klingen bringen ..................... dass da zumindest die Möglichkeit besteht, dass gepfuscht wurde.

Dazu noch der Hinweis "Bastlerfahrzeug" im Kaufvertrag .............. den Anwalt bzw. ein Gespräch mit dem Verkäufer könnt ihr euch sparen, wenn ihr euch nicht vollends lächerlich machen wollt, ehrlich jetzt.

Mir wäre dieser Vorfall erstens so peinlich gewesen, dass ich mich nicht getraut hätte, damit an die Öffentlichkeit zu gehen und zweitens wäre mir das nicht die Mühe des Schreibens dieses Eröffnungsbeitrages wert gewesen, was hast du dir davon erhofft?

Manche Leute KANN man einfach nicht verstehen, ehrlich nicht.

 

Grüße

Udo

Grundsätzlich kann man arglistig verschwiegene Mängel nicht aus der Haftung ausschließen, aber es geht hier um 250€. Wenn du keine Rechtsschutz hast, wird sich keiner darum kümmern.

Muss man wohl als Lehrgeld verbuchen.

Wenn man schon so billig einkauft, sollte man die 90€ für die Dekra etc noch haben und zur Not mit dem Verkäufer drüber schauen lassen.

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 10:49

Zitat:

@DerBasse schrieb am 17. Juni 2015 um 12:38:40 Uhr:

Wenn man schon so billig einkauft, sollte man die 90€ für die Dekra etc noch haben und zur Not mit dem Verkäufer drüber schauen lassen.

Wir waren direkt nach Kauf des Auto´s beim TÜV Nord gewesen, dieser hat die Mängel festgestellt.

Jetzt hat sich die Werkstatt allerdings zurückgemeldet, die Federn stammen Tatsächlich doch aus einem Audi A4 B5, allerdings mit einem Schlechtwegefahrwerk und Falsch herum eingebauten Federn.

Die Querlenker wurden beidseitig nach unten Korrigiert (da der Vorbesitzer wohl selber Gemurkst hat), und die Federn richtig herum Eingebaut. Da das spiel der Querlenker von Audi vorgegeben wird, wenn sie eingebaut am Lagerbock ausgerichtet werden, war der Abstand von 7,4cm zu Groß -> Wagen steht vorne Hoch wie ein Geländewagen, und wurden auf den Richtigen abstand von 47mm eingestellt.

Hoffentlich reicht das dem TÜV Aus, um den Wagen drüber zu Schicken.

 

Ja du sollst das auch vor dem Kauf mit dem Verkäufer vereinbaren.

Erst Profi gucken lassen, dann kaufen.

Wäre schön, wenn es so glimpflich ausgeht.

Aber das hat doch keine Werkstatt gemacht oder haben die an Rosenmontag gearbeitet?

am 17. Juni 2015 um 10:56

Zitat:

@Volvo-850-Driver [url=http://www.motor-talk.de/.../...nicht-verkehrssicher-t5342849.html?...]

Welche Möglichkeiten stehen denn jetzt zur Verfügung ?

Kopiere hier doch bitte mal den Kaufvertrag ohne Namensangaben rein

Themenstarteram 17. Juni 2015 um 11:23

Zitat:

@DerBasse schrieb am 17. Juni 2015 um 12:56:15 Uhr:

Wäre schön, wenn es so glimpflich ausgeht.

Aber das hat doch keine Werkstatt gemacht oder haben die an Rosenmontag gearbeitet?

Ich habe jetzt die Werkstatt meines Vertrauens noch mal Kontaktiert was jetzt genau passiert ist.

Der Vorbesitzer hat wohl selbst versucht die Federn, und Querlenker zu Tauschen, beim Einbau der Federn in den lagerbock hat er sie Falsch herum eingebaut, sodass die Dünne windung unten auf dem Dämpfer lag, und nicht in dessen Teller. Die Querlenker wurden falsch eingebaut und danach Falsch Justiert.

Die Querlenker sind alle gott sei dank noch Heile, und nirgends eingerissen -> Somit keine Neuteile erforderlich. Wurden laut audi Vorgaben eingestellt.

Desweiteren wurde noch ein Defektes Axialgelenk der Spurstange links Gefunden -> Gefixt und Repariert. Spureinstellung wurde ebenfalls bereits erledigt.

Der Audi darf in 2 Stunden wieder Offiziell auf Deutschen Straßen rollen :)

Trotzdem bin ich über den Umstand sehr bestürzt das der Verkäufer uns mehr als Dreist angelogen hat :mad:

Ja bei so günstigen Autos muss man leider echt mit allem rechnen heutzutage.

Würde ja aus Trotz bei ihm vorfahren und zeigen, dass die Kiste läuft. :D

Vielleicht habt ihr euch auch ein wenig selbst belogen, indem ihr für den lächerlichen Kaufpreis ein intaktes, problemloses Auto erwartet habt!

am 17. Juni 2015 um 11:28

Wer billig kauft, kauft sehr teuer !

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