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Gebrauchter entpuppt sich als verunfalltes Versuchsfahrzeug - behalten?

Themenstarteram 20. Juni 2009 um 17:20

Hallo,

aufgrund einiger Unstimmigkeiten habe ich vor einiger Zeit mein Fahrzeug beim ADAC untersuchen lassen. Heraus kam, daß der Wagen hinten rechts einen Unfall hatte, die Schwere kann man von außen natürlich nicht ohne Weiteres feststellen, aber es gibt Werkzeugspuren an der Fensterdichtung der Tür und noch Schleifspuren (!) an der Tür und Radhaus, der Lack ist offensichtlich nicht fachmännisch nachbehandelt worden, über die Lackdickemessung kann man sehen, daß teilweise bis zu 1,4mm Spachtel aufgetragen wurden. Das sieht man wirklich nur, wenn der Wagen auf einer Bühne steht ...

Weitere von mir angestellte Nachforschungen haben dann ergeben, daß es sich um ein ehemaliges Versuchsfahrzeug von Volkswagen handelt.

Der VW-Händler hat mich über keinen der beiden Mängel informiert, im Kaufvertrag sind sie natürlich auch nicht festgehalten.

Ein Gutachter hat dem eingeschalteten Rechtsanwalt dazu gesagt, daß Versuchsfahrzeuge heikel sein können, weil u.U. Einbauorte von Steuergeräten nicht stimmen, nicht ersetzbare Prototypen verbaut oder zu Testzwecken minderwertige "Sparteile" eingebaut werden.

Nun kann es natürlich sein, daß der Anwalt den Streitwert in die Höhe treiben möchte, um besser abrechnen zu können, aber auf irgendwen muß man sich ja verlassen ...

Meine Frage an Euch ist: würdet Ihr das Auto, wenn Ihr ansonsten zufrieden seid und der alte Unfallschaden nach Begutachtung sich nicht als größerer Schaden herausstellt, behalten oder es prinzipiell zurückgeben wollen?

Wer weiß, welche Mängel bei einem ehemaligen Versuchsfahrzeug auftreten können? Macht mir ruhig Angst - aber bitte mit Fakten und keine Vermutungen ;-)

Zum VW-Gütesiegel "First Class Gebrauchtwagen" habe ich nun übrigens ein sehr kritisches Verhältnis.

Besten Dank vorab,

Kantholz

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24 Antworten

wenn Dir der Unfallschaden verschwiegen wurde, dann kannst Du jederzeit das Fahrzeug zurückgeben und bekommst den vollen Preis zurück. Im schlimmsten Fall erfährt ein Kunde erst nach 5 Jahren von einem Unfallschaden und ist somit 5 Jahre "kostenlos" Auto gefahren. So sieht im Allgemeinen Deine Rechtslage aus.

Ich persönlich hätte kein gutes Gefühl, sicher kann das Fahrzeug die nächste Zeit gut laufen, aber was ist ein 4-5 Jahren und eine reparierte Stelle an der Karosserie kann immer mal Ärger mit Korossion machen.

Was den Prototypenstatus angeht, denke ich nicht dass es sich sozusagen um einen Ex-Erlkönig handelt. Ist gibt ja beispielsweise vom R36 jede Menge gebrauchte Fahrzeuge mit dem Navi RNS MFD DVD, welches es so in Serie bei dem Modell nie gab. Hier handelt es sich um Vorserienfahrzeuge, die aber bis auf solche Details im Grunde der Serie entsprechen und nicht zwingend schlechter sein müssen als die Serie. Das halte ich vom Anwalt für etwas Stimmungsmache.

Persönlich würde mir der Unfallschaden mit der Spachtelei mehr sorgen machen, weil ich von Spachtel nichts halte.

am 20. Juni 2009 um 21:14

Die richtigen Versuchsfahrzeuge kommen nicht in den Handel. Also in diesem Sinne droht keine Gefahr.

Der Unfallschaden dagegen ist, wie quattro bereits schön begründet hat, das größere Übel.

Aber entweder hast du etwas überlesen oder dein Händler hat eine kriminelle Energie entwickelt. VW-Werksautos werden von einem Gutachter bewertet und der sollte die Nachlackierung bemerkt und entsprechend "eingepreist" haben. Und ein Unfallschaden ist so ziemlich alles, was nicht von der Waschanlage oder vom Hagel kommt. ;)

Themenstarteram 20. Juni 2009 um 21:56

Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Zitat:

Original geschrieben von quattro209

[...]

Ich persönlich hätte kein gutes Gefühl, sicher kann das Fahrzeug die nächste Zeit gut laufen, aber was ist ein 4-5 Jahren und eine reparierte Stelle an der Karosserie kann immer mal Ärger mit Korossion machen.

[...]

Persönlich würde mir der Unfallschaden mit der Spachtelei mehr sorgen machen, weil ich von Spachtel nichts halte.

Da gebe ich Dir hundertprozentig Recht, aber den Unfallschaden kann man ja, sofern sich kein Gutachten bzw. Fotos auftreiben lassen, begutachten lassen und auf eine Nachbesserung (soll heißen: ordentliche Reparatur, notfalls Austausch der Tür) bestehen. Bei einem Auto, das noch keine 10.000 km gelaufen hat, kann man das erwarten, denke ich. Ich müßte das Gutachten nicht einmal bezahlen, denn eine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung liegt auch schon vor.

Zitat:

Original geschrieben von timido

Die richtigen Versuchsfahrzeuge kommen nicht in den Handel. Also in diesem Sinne droht keine Gefahr.

Ja, sowas dachte ich mir schon, denn das würde dem Markenimage schaden. Aber offen gesagt, macht mir Bauchschmerzen, daß in meinem Serviceheft aber auf jeder Seite dick "Gewährleistungsausschluß auf ges. Fahrzeug" eingestempelt ist, erzeugt kein gutes Gefühl. Genau deswegen denke ich, daß man mir eben ein solches Fahrzeug untergejubelt hat ;-) Ich habe von noch keinem normalen Werksfahrzeug gehört, daß ein solches Serviceheft hatte.

Ich will Euch reinen Wein einschenken: ich würde mich wegen der aktuellen Marktlage wahrscheinlich sogar besser stellen, wenn ich auf Wandelung bestehe und mir ein anderes Fahrzeug suche. Ich habe mich aber damals für das Auto entschieden und will eigentlich keinen Vorteil aus der Situation ziehen, sondern eben nur das Auto bekommen, das ich für mein Geld damals auch erwartet habe - wenn das durch Nachbesserung möglich ist.

Ich möchte aber nicht in 2-3 Jahren, wenn keiner mehr an den Kaufvertrag denkt und der Händler möglicherweise insolvent ist, feststellen müssen, daß ich mein Auto in die Presse geben kann, weil es ein bestimmtes Teil nicht gibt oder eben beispielsweise Achsbefestigungen vorhanden sind, die einen Tausch mit am Markt verfügbaren Ersatzteilen unmöglich machen. Das Beispiel ist jetzt an den Haaren herbeigezogen, aber möglich.

Gehen wir davon aus, daß der Unfallschaden minimal war und sich fachmännisch sowie haltbar nachbessern läßt. Was denkt Ihr über den Status als Versuchsfahrzeug?

Ich kann Euch übrigens versichern, daß es im Kaufvertrag nirgendwo erwähnt ist; ich weiß es nur, weil ich im Wagen durch Zufall Unterlagen vom Vorbesitzer gefunden habe, wo der Status als Versuchsfahrzeug festgehalten war (Antrag auf PerfectCar). Der Vorbesitzer hat nach Kontaktaufnahme auch bestätigt, daß er das Fahrzeug als Versuchsfahrzeug erworben hat.

Vielen Dank für Eure Meinungen,

Kantholz

kenne das von der motorenprüfungen da kommen flamm neue fahrzeuge an teilweise mit vollausstattung. nach de tests werden die verschrottet

Hallo!

Was Du uns leider verschweigst: wie lange ist der Kauf her, wieviele Km bist Du seither gefahren?

Die Mär vom 5-jährigen gratis-Fahren ist nämlich Unfug, Du musst bei einer Wandlung eine Nutzungsgebür für die gefahrenen Kilometer, meist in Cent/km, bezahlen.

Wenn der Kauf erst kürzlich stattfand, würde ich wandeln. Der Händler hat möglicherweise ein besseres Auto im Tausch für Dich. Sprich doch mal mit ihm.

Gruß,

M.

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Hallo!

Was Du uns leider verschweigst: wie lange ist der Kauf her, wieviele Km bist Du seither gefahren?

Die Mär vom 5-jährigen gratis-Fahren ist nämlich Unfug, Du musst bei einer Wandlung eine Nutzungsgebür für die gefahrenen Kilometer, meist in Cent/km, bezahlen.

Wenn der Kauf erst kürzlich stattfand, würde ich wandeln. Der Händler hat möglicherweise ein besseres Auto im Tausch für Dich. Sprich doch mal mit ihm.

Gruß,

M.

Hallo,

nachdem ich hier alle Fragen und Antworten durchgelesen habe steht meine Entscheidung fest. Die offenen Fragen wären ja noch welches Baujahr das Fahrzeug ist, wie viel km, wie viel km bist Du gefahren in welchem Zeitraum usw..

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall wandeln, besser noch, den Kauf rückgängig machen. Das vertrauen in einen Händler der mir ein Versuchsfahrzeug mit Unfallschaden verkauft und es nicht erwähnt tendiert gegen minus 100.. Dort freiwillig noch ein Auto kaufen?? Niemals. Einmal grob beschissen reicht doch, eventuell liegt ja sogar eine Straftat vor, hier tät ich mich mit dem eh schon eingeschalteten RA absprechen und dann auch eine Anzeige erstatten.

Was zu überlegen wäre das so ein Händler hinterher behauptet das der Unfallschaden bei Verkauf nicht da war. Das würde ein Streitpunkt werden können, auch vor Gericht. Aber vieleicht hat er ja im KV auch "vergessen" das Versuchsfahrzeug zu erwähnen bzw. das "Gewährleistungsausschluss auf ges. Fahrzeug" gegeben ist, das wäre dann wieder hilfreich für Dich. So oder so eine Geschichte in der man jedem nur die Daumen drücken kann der da Unschuldig (und etwas blauäugig!!) herein gestolpert ist.

Also Kurzfazit, Auto zurückgeben, Geld zurückerhalten, neues Auto bei neuem Händler suchen und beim nächsten mal besser kontrollieren. Als Tipp, mach doch eine zweistündige Probefahrt mit dem VK aus und fahre Dein Wunschfahrzeug zum ADAC/TÜV/Dekra und lass es dort für ~100€ (Kein Plan wie viel genau) untersuchen. Das ist eine Investition die sich lohnt.

 

Norbert

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Hallo!

Was Du uns leider verschweigst: wie lange ist der Kauf her, wieviele Km bist Du seither gefahren?

Die Mär vom 5-jährigen gratis-Fahren ist nämlich Unfug, Du musst bei einer Wandlung eine Nutzungsgebür für die gefahrenen Kilometer, meist in Cent/km, bezahlen.

Wenn der Kauf erst kürzlich stattfand, würde ich wandeln. Der Händler hat möglicherweise ein besseres Auto im Tausch für Dich. Sprich doch mal mit ihm.

Gruß,

M.

bei einer Wandlung ist die Nutzungspauschale fällig, das ist richtig. Nur wenn er wirklich ein Unfallfahrzeug als unfallfrei gekauft hatte, wurde er als Käufer arglistig getäuscht und der Kaufvertrag ist nichtig. Für den Geschädigten bedeutet das Geld voll zurück und der Verkäufer muss das Fahrzeug zurücknehmen. Egal wie lange es genutzt wurde.

Soweit ich weiß, darf man das ganze Prozedere aber nicht künstlich verzögern, d.h. ich kann jetzt nicht noch das Auto 3 Jahre länger fahren, als ich über diesen Mangel in Kenntnis gesetzt wurde.

am 21. Juni 2009 um 11:30

Hallo

Ich habe meinen (gebrauchten) neuen Wagen letzte Woche bekommen und bin damit knapp 800Km gefahren. Es ist ein Passa,t 3C Variant, Bj. 05.08, 50TKm, 125KW, TDI. Heute habe ich einen Frontschaden vorne links am Fahrzeug ausgemacht. Aufgefallen ist mir als erstes, das die Nebelleuchte einen Wasserschaden hat. Dadurch habe ich mir das Umfeld genauer angesehen und festgestellt, dass sich in der Lampe auch Erde (Dreck) befindet. Weiter ist die Kunststoffblende, die die Leuchte umschliesst, an einer Seite locker ist und lässt sich ohne große Mühe abziehen. Meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit, bis ich sie irgendwann während der Fahrt verliere. Der Stoßfänger hat ebenfalls einen Schaden, der vermutlich mit einem Lackstift behoben werden sollte (fällt nur bei genauem hinsehen auf). Dann ist die Radkastenverkleidung im vorderen Teill eingerissen. Dadurch lässt sich dieser nicht mehr vernünftig mit dem unteren Teil der Stoßstange verschrauben, was wiederum bedeutet, das eben der Frontspoiler an dieser Seite etwas heraussteht und herunterhängt.

 

Zudem ist der Seitenschweller an der Beifahrerseite auf einer Länge von ca. 1,5m unterhalb der Türen etwas lädiert. Fast so als wäre jemand an einem Stein entlang geschrabbt. Hat aber mit dem Frontschaden direkt nichts zu tun.

 

Der Verkäufer versicherte mir vor dem Kauf, das der Wagen unfallfrei wäre, was auch im Kaufvertrag so eingetragen wurde. Mein Problem ist jetzt nur, das ich den Wagen schon eine Woche gefahren bin und mir der Händler vermutlich sagen wird, das der Schaden in dieser Zeit entstanden sei. Habe ich hier gegen den Händler eine Chance? Denn schliesslich ist der Schaden schon erheblich. Ich benötige mindestens eine neue Leuchte, eine neue Radkatenverkleidung und evtl. eine neue Stoßstange + Lackierung.

 

Wie seht ihr das???

 

Gruß Jeop

Zitat:

Original geschrieben von Jeop

Hallo

Ich habe meinen (gebrauchten) neuen Wagen letzte Woche bekommen und bin damit knapp 800Km gefahren. Es ist ein Passa,t 3C Variant, Bj. 05.08, 50TKm, 125KW, TDI. Heute habe ich einen Frontschaden vorne links am Fahrzeug ausgemacht. Aufgefallen ist mir als erstes, das die Nebelleuchte einen Wasserschaden hat. Dadurch habe ich mir das Umfeld genauer angesehen und festgestellt, dass sich in der Lampe auch Erde (Dreck) befindet. Weiter ist die Kunststoffblende, die die Leuchte umschliesst, an einer Seite locker ist und lässt sich ohne große Mühe abziehen. Meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit, bis ich sie irgendwann während der Fahrt verliere. Der Stoßfänger hat ebenfalls einen Schaden, der vermutlich mit einem Lackstift behoben werden sollte (fällt nur bei genauem hinsehen auf). Dann ist die Radkastenverkleidung im vorderen Teill eingerissen. Dadurch lässt sich dieser nicht mehr vernünftig mit dem unteren Teil der Stoßstange verschrauben, was wiederum bedeutet, das eben der Frontspoiler an dieser Seite etwas heraussteht und herunterhängt.

 

Zudem ist der Seitenschweller an der Beifahrerseite auf einer Länge von ca. 1,5m unterhalb der Türen etwas lädiert. Fast so als wäre jemand an einem Stein entlang geschrabbt. Hat aber mit dem Frontschaden direkt nichts zu tun.

 

Der Verkäufer versicherte mir vor dem Kauf, das der Wagen unfallfrei wäre, was auch im Kaufvertrag so eingetragen wurde. Mein Problem ist jetzt nur, das ich den Wagen schon eine Woche gefahren bin und mir der Händler vermutlich sagen wird, das der Schaden in dieser Zeit entstanden sei. Habe ich hier gegen den Händler eine Chance? Denn schliesslich ist der Schaden schon erheblich. Ich benötige mindestens eine neue Leuchte, eine neue Radkatenverkleidung und evtl. eine neue Stoßstange + Lackierung.

 

Wie seht ihr das???

 

Gruß Jeop

Sorry, aber bei solchen doch einigermassen offensichtlichen Dingen hätte das ja schon vor oder beim Kauf auffallen müssen. Ich meine,... man schaut sich den Wagen doch einigermassen an, bevor man ihn kauft.

Ich sehe hier auch die Gefahr, dass der Verkäufer sich dumm stellt und sagt, beim Kauf sei das nicht gewesen. Eine Woche ist für so einen Schaden eigentlich ausreichend lang.

Sprich den Verkäufer drauf an und versuche eine gütliche Einigung herbeizuführen. Evtl. richtet er den Schaden fachgerecht und Ihr macht 50:50 oder so...

am 21. Juni 2009 um 11:58

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Zitat:

Original geschrieben von Jeop

Hallo

Ich habe meinen (gebrauchten) neuen Wagen letzte Woche bekommen und bin damit knapp 800Km gefahren. Es ist ein Passa,t 3C Variant, Bj. 05.08, 50TKm, 125KW, TDI. Heute habe ich einen Frontschaden vorne links am Fahrzeug ausgemacht. Aufgefallen ist mir als erstes, das die Nebelleuchte einen Wasserschaden hat. Dadurch habe ich mir das Umfeld genauer angesehen und festgestellt, dass sich in der Lampe auch Erde (Dreck) befindet. Weiter ist die Kunststoffblende, die die Leuchte umschliesst, an einer Seite locker ist und lässt sich ohne große Mühe abziehen. Meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit, bis ich sie irgendwann während der Fahrt verliere. Der Stoßfänger hat ebenfalls einen Schaden, der vermutlich mit einem Lackstift behoben werden sollte (fällt nur bei genauem hinsehen auf). Dann ist die Radkastenverkleidung im vorderen Teill eingerissen. Dadurch lässt sich dieser nicht mehr vernünftig mit dem unteren Teil der Stoßstange verschrauben, was wiederum bedeutet, das eben der Frontspoiler an dieser Seite etwas heraussteht und herunterhängt.

 

Zudem ist der Seitenschweller an der Beifahrerseite auf einer Länge von ca. 1,5m unterhalb der Türen etwas lädiert. Fast so als wäre jemand an einem Stein entlang geschrabbt. Hat aber mit dem Frontschaden direkt nichts zu tun.

 

Der Verkäufer versicherte mir vor dem Kauf, das der Wagen unfallfrei wäre, was auch im Kaufvertrag so eingetragen wurde. Mein Problem ist jetzt nur, das ich den Wagen schon eine Woche gefahren bin und mir der Händler vermutlich sagen wird, das der Schaden in dieser Zeit entstanden sei. Habe ich hier gegen den Händler eine Chance? Denn schliesslich ist der Schaden schon erheblich. Ich benötige mindestens eine neue Leuchte, eine neue Radkatenverkleidung und evtl. eine neue Stoßstange + Lackierung.

 

Wie seht ihr das???

 

Gruß Jeop

Sorry, aber bei solchen doch einigermassen offensichtlichen Dingen hätte das ja schon vor oder beim Kauf auffallen müssen. Ich meine,... man schaut sich den Wagen doch einigermassen an, bevor man ihn kauft.

Ich sehe hier auch die Gefahr, dass der Verkäufer sich dumm stellt und sagt, beim Kauf sei das nicht gewesen. Eine Woche ist für so einen Schaden eigentlich ausreichend lang.

Sprich den Verkäufer drauf an und versuche eine gütliche Einigung herbeizuführen. Evtl. richtet er den Schaden fachgerecht und Ihr macht 50:50 oder so...

Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, das der Schaden nicht so einfach zu erkennen ist wie es hier den Anschein hat. Dafür spricht eben auch, das sich seit meinem Kauf zahlreiche Freunde und Bekannte ( ca. 20) den Wagen angesehen haben und keiner von ihnen hat irgendetwas gesehen oder erwähnt. Das die Nebelleuchte heute zum ersten mal angelaufen ist, liegt vermutlich daran, das ich den Wagen gestern das erste mal habe waschen lassen

Gruß

Wieso meinst Du bei einem Auto, das 50tkm gelaufen ist (also umgerechnet 1 1/4mal die Erde umrundet hat) aus einem Lackschaden der Stoßstange, der per Lackstift behoben wurde, einen Anspruch auf eine neue Stoßstange inkl. Lackierung ableiten zu können?

Was Du bisher so geschildert hast klingt nicht wirklich nach einem "richtigen" Unfallschaden.

Stell am Besten mal Bilder der Beschädigungen ein, damit man sich mal einen besseren Eindruck verschaffen kann.

am 21. Juni 2009 um 12:20

Die Bewertung eines Autos von einem amtlichen Sachverständigen liegt knapp unter 100 €. Dieser bewertet den Wagen so, wie er ihn untersucht. Standard ist dabei die Messung der Lackdicke, um Nachlackierungen aufzudecken und damit Unfallschäden. Dieser kann dann auch eine Auskunft/Entscheidung treffen, welche Mängel am Auto laufzeitbedingt sind (Steinschläge) und welche nicht. Zugleich gibt er die Kosten für die Beseitigung der nicht laufzeitbedingten Mängel an.

Im schlimmsten Fall ist ein Gebrauchtwagen bereits im Vorfeld bewertet und alles bereits eingepreist (zuverlässiger Händler), so dass man die Euros aus der eigenen Tasche bezahlen muss, wenn man dann unbedingt selbst begutachten möchte. Möglich ist aber auch, dass der Kaufpreis nach unten verbessert wird, und somit unterm Strich der Gutachter billiger kommt.

Wie gesagt, bei Werkswagen sollte das Gutachten dabei sein.

Themenstarteram 21. Juni 2009 um 12:25

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Was Du uns leider verschweigst: wie lange ist der Kauf her, wieviele Km bist Du seither gefahren?

Die Mär vom 5-jährigen gratis-Fahren ist nämlich Unfug, Du musst bei einer Wandlung eine Nutzungsgebür für die gefahrenen Kilometer, meist in Cent/km, bezahlen.

Klar habe ich das verschwiegen, aber sicher nicht böswillig ;-)

Ich habe ja auch geschrieben, daß ich aus der Situation keinen Gewinn schlagen möchte, aber das kann wirklich alles heißen, daher konkret:

- das Fahrzeug wurde Anfang März mit etwas über 9000km übernommen

- seither knapp 9000km gefahren (habe zuviel Spaß an dem Motor gehabt ...)

Zitat:

Original geschrieben von norbertk571

Das vertrauen in einen Händler der mir ein Versuchsfahrzeug mit Unfallschaden verkauft und es nicht erwähnt tendiert gegen minus 100.. Dort freiwillig noch ein Auto kaufen?? Niemals. Einmal grob beschissen reicht doch[...]

Du bringst es auf den Punkt, zumal die Abwicklung meines Kaufes auch sehr schlecht gelaufen ist. Darüberhinaus hat er nichts im Angebot, was mir gefällt - überhaupt gibt es kaum Passats mit der Austattung am Gebrauchtmarkt, so daß ich wohl bei einer Rückgabe die Marke wechseln muß. Frontscheibenheizungen in Verbindung mit dem 2.0 TFSI sind rar gesät ...

Zitat:

Original geschrieben von norbertk571

Was zu überlegen wäre das so ein Händler hinterher behauptet das der Unfallschaden bei Verkauf nicht da war.

Da kommt er nicht heraus. Der Vorbesitzer hat bestätigt, das Fahrzeug seinerseits mit einem reparierten Schaden hinten rechts gekauft zu haben - als Werkswagen von einem anderen VW-Händler. Angeblich wäre im Zuge von Renovierungsarbeiten das Auto in Kontakt mit Fliesen gekommen ... komische Geschichte, ich weiß, aber der Händler, bei dem ich gekauft habe, kommt da nicht so einfach heraus, der Schaden war vorhanden nur hat der Vorbesitzer in den 5 Wochen, die er das Auto besessen hat, eben nicht bemerkt, wie bescheiden er rapariert war.

Zitat:

Original geschrieben von norbertk571

So oder so eine Geschichte in der man jedem nur die Daumen drücken kann der da Unschuldig (und etwas blauäugig!!) herein gestolpert ist.

Also Kurzfazit, Auto zurückgeben, Geld zurückerhalten, neues Auto bei neuem Händler suchen und beim nächsten mal besser kontrollieren. Als Tipp, mach doch eine zweistündige Probefahrt mit dem VK aus und fahre Dein Wunschfahrzeug zum ADAC/TÜV/Dekra und lass es dort für ~100€ (Kein Plan wie viel genau) untersuchen. Das ist eine Investition die sich lohnt.

Das ist mal eine klare Ansage ;-)

Eigentlich bin ich eher mißtraurisch, aber wenn man das bei jedem Kandidaten so macht, kostet der u.U. einen ganzen Tag Urlaub, besonders wenn der Händler weiter weg ist und auch das Prüfzentrum vom Händler einige km entfernt ist, die Prüfzentren des ADAC sind dünn gesät und brauchen 2-3 Tage Vorlauf, beim TÜV und der Dekra machen nicht alle Niederlassungen solche Tests bzw. haben das nötige Know-How und die Geräte. Das macht es für jemanden, der beruflich sehr stark eingebunden ist, kaum möglich, sich vernünftig zu verhalten. Ohne ein gewisses Grundvertrauen funktioniert so ein Kauf m.E. eben nicht wirklich.

Besten Gruß,

Kantholz

am 21. Juni 2009 um 12:46

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Wieso meinst Du bei einem Auto, das 50tkm gelaufen ist (also umgerechnet 1 1/4mal die Erde umrundet hat) aus einem Lackschaden der Stoßstange, der per Lackstift behoben wurde, einen Anspruch auf eine neue Stoßstange inkl. Lackierung ableiten zu können?

Was Du bisher so geschildert hast klingt nicht wirklich nach einem "richtigen" Unfallschaden.

Stell am Besten mal Bilder der Beschädigungen ein, damit man sich mal einen besseren Eindruck verschaffen kann.

O.K.

Hat etwas gedauert, musste erst einige Fotos machen.

Leider bei einem schwarzen Auto nicht ganz so leicht.

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