Gebrauchter ehem Wagen von Europcar
Hallo Leute,
habe mir einen Golf V Goal 1,9 TDI gekauft und heute bekommen. Soweit so gut, aber jetzt gerade habe ich festgestellt (Fahrzeugbrief), dass der 1. Besitzer über 6 Monate Europcar war 🙁.
Vom VW-Händler wurde dies nicht erwähnt. Ich habe nach dem Vorbesitzer bei der Probefahrt gefragt, da wurde mir der ca. 40 jährige Familienvater genannt. Ist der Händler iwie verpflichtet das anzugeben?
Das Fahrzeug ist eig in einem Guten Zustan EZ 4/06 67tkm einzig die Heckschürze hat einige Macken (Ein- bzw. Ausladen) u die Türen ein paar Macken.
Bis zum ersten service wurden fast 50tkm gefahren u beim 2. wäre die selbe Leistung dringewesen laut Anzeige der verbleibenden km. Also muss er eig schonend bewegt worden sein oder?
Iwie trübt das ganze halt jetzt meine Freude über mein 1. ganz alleiniges Auto...
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ernandez
Also, als ich mir damals Mietautos ausgeliehen haben, habe ich die autos auch im kalten getreten bis zum anschlag. Ich bin bestimmt auch nicht der einzigste der das so gemacht hat.
An deiner Stelle würde ich es mir nochmal überlegen mit der Rückgabe.
Sorry, also die Einstellung, die hinter einer solchen Aussage steht, finde ich wirklich
das Letzte! 😠 Das muss einfach mal in aller Deutlichkeit gesagt werden.
"Weil sich die Anderen nicht richtig verhalten, muss ich das auch nicht tun"- Mit so einer Einstellung kann das Zusammenleben in einer Gesellschaft einfach nicht funktionieren...
Zum Glück habe ich noch die Hoffnung, dass die Mehrzahl der Menschen vernünftiger und mehr auf das Allgemeinwohl bedacht sind...
45 Antworten
Die 50 Tkm bis zum ersten Service würden mich auch stören. Normal sind 30 Tkm, kann aber sein, dass VW bei Mietwagen und Flottenfahrzeugen auch 50 Tkm einstellt, wenn das die Verleihfirma so will. Aber für den Motor, gerade bei der höheren Belastung bei Mietwagen und hier noch mit Turbolader, ist das nicht gesund. Der ginge bei mir zurück, wie er ist...
Ausserdem ist es eine Frechheit vom Verkäufer, was vom 40-jährigen Familienvater als erstem Halter zu erzählen und Dir dann einen Ex-Mietwagen anzudrehen. Und 1000€ Nachlaß wären da noch zu wenig. Offiziell verkaufte Mietwagen gehen für viel weniger weg, als privat gefahrene Wagen, eben weil die Belastung viel höher ist und weil die Mietwagenfirma die Autos spottbillig bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von silverbass
Die 50 Tkm bis zum ersten Service würden mich auch stören. Normal sind 30 Tkm, kann aber sein, dass VW bei Mietwagen und Flottenfahrzeugen auch 50 Tkm einstellt, wenn das die Verleihfirma so will. Aber für den Motor, gerade bei der höheren Belastung bei Mietwagen und hier noch mit Turbolader, ist das nicht gesund. Der ginge bei mir zurück, wie er ist...Ausserdem ist es eine Frechheit vom Verkäufer, was vom 40-jährigen Familienvater als erstem Halter zu erzählen und Dir dann einen Ex-Mietwagen anzudrehen. Und 1000€ Nachlaß wären da noch zu wenig. Offiziell verkaufte Mietwagen gehen für viel weniger weg, als privat gefahrene Wagen, eben weil die Belastung viel höher ist und weil die Mietwagenfirma die Autos spottbillig bekommt.
Mit allen Mitteln versuchen die das. Alter Mann oder ältere Dame ist doch das TOP-Verkaufsargument für Verkäufer. Aber 50.000 km ist echt viel. Da sollte man wenigstens die Intervalle einhalten.
Hallo,
vielleicht habe ich ja etwas überlesen oder es war anders gemeint...
Zitat:
Original geschrieben von silverbass
Ausserdem ist es eine Frechheit vom Verkäufer, was vom 40-jährigen Familienvater als erstem Halter zu erzählen und Dir dann einen Ex-Mietwagen anzudrehen.
Dass der Erstbesitzer ein 40-jähriger Familienvater war, stand doch nirgends:
Zitat:
Original geschrieben von Ratzinger89
aber jetzt gerade habe ich festgestellt (Fahrzeugbrief), dass der 1. Besitzer über 6 Monate Europcar war 🙁.Vom VW-Händler wurde dies nicht erwähnt. Ich habe nach dem Vorbesitzer bei der Probefahrt gefragt, da wurde mir der ca. 40 jährige Familienvater genannt.
Der Vorbesitzer soll ein Familienvater gewesen sein, wenn Ratzinger89 Drittbesitzer ist, passt das doch irgendwo.
Trotzdem ist es ärgerlich, nicht darauf hingewiesen zu werden. Ich würde auch zum Händler gehen...
Phil
@ Phil3141: Ja du hast damit recht, allerdings sehe ich es so, dass mir ein Sachverhalt verschwiegen wurde, der eine Wertminderung darstellt. So etwas finde ich mehr als ärgerlich, noch dazu wenn ich das Fahrzeug im VW-Zentrum kaufe um einen seriösen Händler zu haben.
Außerdem gab es noch ein anderes Ärgernis, welches zwar nichts mit dem Fahrzeug zu tun hatte, wohl aber mit Service am Kunden.
Naja auf alle Fälle habe ich dem Verkäufer eine Email geschrieben mal sehen was dabei herauskommt. Werde mich jedoch bis nächsten Montag gedulden müssen, da er Urlaub hat.
Das mit dem Service habe ich beim VW-Händler in meinem Ort angesprochen (konnte leider preislich nicht mithalten) u der dortige Verkäufer meint, dass man bei außschlieslichen Langstreckeneinsatz knappe 50tkm schaffen kann, dies sei bei ihm auch der Fall.
Hat jmd. eine sichere Quelle wie lang den das flexible Serviceintervall max sein kann?
War vorher im Auto u hätte mir den Restweg bis zum Service anzeigen lassen aber kommen nur 3 Striche, denke liegt daran, dass ich seit dem letzten Service erst 40km gefahren bin.
Mfg
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Also Leute, nun mal mit der Ruhe und richtig lesen:
- Der Wagen ist EZ 04/06, also schon über drei Jahre alt
- Der Erstbesitzer über 6 Monate war Europcar - 6 Monate ist ein völlig normale haltezeit für die. In dieser Zeit wird der Wagen in der Regel 20-25.000 km gefahren. Wenn diese Marke erreicht wird, geht der Wagen an VW bzw. den Händler zurück
- Das bedeutet, dass es einen (nicht erwähnten) zweiten Vorbesitzer gegeben haben muss, der den Wagen 2,5 jahre und 25.000 "plus x" KM gefahren hat und in dieser Zeit evtl. die erste Wartung massiv überzogen hat.
Hier dem Händler oder Europcar etwas anlasten zu wollen, ist nicht fair, die Aussage mit dem familienvater kann durchaus richtig, bzw. einfach ein Missverständnis gewesen sein.
Die Pflege und ordnungsgemäße Behandlung des Wagens durch den Zweitbesitzer ist ebenso inFrage zu stellen wie die durch Europcar - nicht mehr und nicht weniger.
In jedem Fall würde ich mir keinen Kopf machen: Mein United ist auch von Europcar und ich habe bislang keinerlei Probleme damit.
Außerdem bin "Vielmieter" bei Sixt und kann aus den Gesprächen und Erfahrungen dort sagen, dass die Wagen dort durchaus sehr gut behandelt werden - evtl. besser als bei manchem privaten Besitzer (so wird zum Beispiel bei _jeder_ Rückgabe der Ölstand kontrolliert, auch wenn der Wagen nur 100 km gefahren wurde - wer macht das schon privat?).
Dies wird im Übrigen auch durch die sachverständigenorganisationen so gesehen, die die Ex-Mietwagen auch nur noch aufgrund des phsychologischen Effekts bzw. der Erwartungshaltung des zukünftigen Käufers in der Bewertung runternehmen - einen sachlichen Grund gibt es dafür nicht.
Anders sieht es mit z.B. Fahrschulwagen aus, die können mitunter ganz schön strapaziert worden sein, deshalb gibt es auf dem erwähnten Kaufvertrag neben dem Feld "Mietwagen" auch noch explicit das Feld "Fahrschulwagen" (zumindestens bei VW-Händlern).
Der erwähnte phsychologische Negativeffekt beruht unter anderem auf einem rein statistischen Effekt: Große Verleiher wie Sixt ordern die Autos bei den Herstellern in _sehr_ großen Stückzahlen (Verträge über 1.000e oder 10.000e Stück sollen die Regel sein), entsprechend viele Rückläufer gibt es, die nach Ablauf der Laufzeit an die Händler gehen.
Entsprechend steht so bei ziemlich jedem größeren Händler eine Reihe von Ex-Mietwagen auf dem Platz und natürlich sind da auch ein paar "Nieten" dazwischen - Die gibt es aber bei den anderen Gebrauchten in derselben Häufigkeit, nur steht da kein wiederkehrender Name wie Sixt oder Europcar im Fahrzeugbrief.
Der Rest fällt dann unter die Rubrik "Mundpropaganda" und "Verbreitung von Scheißhausparolen": Irgendwer hat so eine Niete gezogen und da stand leider nicht "Peter Schulze" oder "Siemens AG" im Fahrzeugbrief, sondern eben "Sixt" oder "Europcar" und folglich sind alle Autos von Sixt oder Europcar mies gequält und schlecht gepflegt - mal ehrlich, so ist es doch oder?
Schon mal drüber nachgedacht, dass Autovermietungen auch als Leasinganbieter fungieren, es also kein "echter" mietwagen gewesen sein muss?
Hätte, wenn es ein richtiger war, in den Vertrag gemusst.
Also: Geld in großen Teilen zurück (also 1.000 EUR halte ich nicht für ganz falsch)
Ratzinger, mach Dich doch jetzt nicht verrückt!
Ich hatte bereits mehrere solche Wagen in meinem Leben. Bei keinem! hatte ich Pech. Im Gegenteil - die Dinger liefen durchwegs sehr gut und waren bis zum Wiederverkauf ( ca. 9 - 10 Jahre alt) sehr zuverlässig und problemlos.
Wie man liest paßt Dir irgendwas nicht und Du suchst einen Grund herumzumäkeln.
Gekauft ist gekauft und daß es ein Gebrauchter war wußtest Du ja.
Ich kann dem minor nur Recht geben. Er sieht das realistisch.
Es gibt ein recht neues Urteil über dieses Thema... Dort wird argumentiert, dass es keinen Mangel darstellt, wenn der Erstbesitzer eine Mietwagenfirma war.
http://www.morgenpost.de/.../...e-Angst-vor-gebrauchten-Mietwagen.html
Es kann auch passieren, zwar nicht wie im beschriebenen Fall, das es nicht mal der Verkäufer wissen kann, wenn z.B. der erste Brief bei der Umschreibung alter auf neuen Brief verschwindet.
Zitat:
Original geschrieben von stephhuber
Es gibt ein recht neues Urteil über dieses Thema... Dort wird argumentiert, dass es keinen Mangel darstellt, wenn der Erstbesitzer eine Mietwagenfirma war.http://www.morgenpost.de/.../...e-Angst-vor-gebrauchten-Mietwagen.html
Es kann auch passieren, zwar nicht wie im beschriebenen Fall, das es nicht mal der Verkäufer wissen kann, wenn z.B. der erste Brief bei der Umschreibung alter auf neuen Brief verschwindet.
Hab gerade gemerkt, dass der komplette Beitrag kostenpflichtig ist...
Hier nochmal komplett:
Urteil
Keine Angst vor gebrauchten Mietwagen
Mittwoch, 7. Oktober 2009 03:06
Viele Autofahrer haben Vorbehalte gegen gebrauchte Mietwagen: Viele andere Menschen sind schon damit gefahren, kaum einer hat das Auto sorgsam behandelt, es war ja nur ein Gebrauchsgegenstand auf Zeit.
Diese Sorgen kann man sich machen, doch die Tatsache, dass ein Auto mal ein Mietwagen war, gilt nicht als objektiver Nachteil, urteilte das Landgericht Kaiserslautern.
Die Richter vertraten die Auffassung, dass ein Autohändler nicht ungefragt darauf hinweisen muss, dass der Wagen, den er gerade verkaufen will, vorher in Diensten einer Autovermietung stand. Bei einer solchen Nutzung handele es sich nicht um einen "offenbarungspflichtigen Sachmangel", sodass der Käufer auch nicht zur Rückgabe des Autos berechtigt sei.
Im verhandelten Fall ging es um Jahreswagen. Als die Kundin nach dem Kauf erfuhr, dass ihr Auto zuvor als Mietwagen genutzt worden war, verlangte sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das Landgericht sah dafür jedoch keine rechtliche Grundlage. Es sei nicht zu vermuten, dass bei einem als Mietwagen genutzten Fahrzeug die Gefahr von Schäden durch sorglose Nutzung sowie durch Fahr- und Bedienungsfehler größer sei als bei anderen Gebrauchtwagen. Ebenso wenig handele sich bei Vermietung um eine atypische Nutzung des Autos (Az.: 2 O 498/08).
Morgen Männer
Also, als ich mir damals Mietautos ausgeliehen haben, habe ich die autos auch im kalten getreten bis zum anschlag. Ich bin bestimmt auch nicht der einzigste der das so gemacht hat.
An deiner Stelle würde ich es mir nochmal überlegen mit der Rückgabe.
Zitat:
Original geschrieben von ernandez
Also, als ich mir damals Mietautos ausgeliehen haben, habe ich die autos auch im kalten getreten bis zum anschlag. Ich bin bestimmt auch nicht der einzigste der das so gemacht hat.
An deiner Stelle würde ich es mir nochmal überlegen mit der Rückgabe.
Sorry, also die Einstellung, die hinter einer solchen Aussage steht, finde ich wirklich
das Letzte! 😠 Das muss einfach mal in aller Deutlichkeit gesagt werden.
"Weil sich die Anderen nicht richtig verhalten, muss ich das auch nicht tun"- Mit so einer Einstellung kann das Zusammenleben in einer Gesellschaft einfach nicht funktionieren...
Zum Glück habe ich noch die Hoffnung, dass die Mehrzahl der Menschen vernünftiger und mehr auf das Allgemeinwohl bedacht sind...
Also zugegebenermaßen ist es so wenn ich ein Leihfahrzeug etc. habe, dass ich noch nicht kenne teste ich das Fahrzeug aus. Aber auch hier fahre ich nicht mit kaltem Motor was iwie geht. Finde ich muss einfach nicht sein. Das versuche ich selbst bei Rettungsdienstfahrzeugen zu vermeiden, da auch hier keinem geholfen ist, wenn ich mit defekten Turbo etc. liegenbleibe.
Wobei selbst hier wo extrem viele verschiedene Fahrer das Auto benutzen, teilw. auch mit der Einstellung gehört mir ja nicht und bei 99% auch mit kaltem Motor Vollgaß u Drehzahl am Anschlag normal ist, überstehen die Motoren größtenteils die 200tkm unbeschadet.
Das mit dem Mietwagen ärgert mich jetzt nicht mehr so wie am Anfang, allerdings bin ich auch einfach verärgert, dass mir das verschwiegen wurde, obwohl ich ja explizit nach Vorbesitzer gefragt habe, wurde mir eben nur der direkte mitgeteilt. Im Kaufvertrag sah ich dann erst, das es 2 waren, ging jedoch von einem weiteren privaten aus, da nichts anderes erwähnt wurde. Im nachhinein war ich damit halt einfach zu blauäugig.
Insgesamt das Fazit, dass ich bis jetzt aus diesem Fahrzeugkauf ziehen kann, ist allerdings schon, dass ein VW-Zentrum kein Garant für guten Service etc. ist. Aber mal sehen wie sich die Sache entwickelt.
Mit dem Fahrzeug selbst bin ich bis jetzt ja super zufrieden und habe nichts zu beanstanden und da hoffe ich, dass es so bleibt. Ist dann langfristig auch das wichtigste.
mfg
Der Longlife-Service geht m.M.n. bis max. 30Tkm oder 2 Jahre.
Mit häufigen Kaltstarts ist das jedoch nicht zu erreichen.
Bei einem Fahrzeug aus 2006 hast Du doch schon die neuen Zulassungsbescheinigungen. Welche Besitzer stehen denn da drin?
Der Trend auch bei den großen Verleihern geht seit geraumer Zeit dahin, dass die Fahrzeuge auch länger genutzt werden.
Sollte es sich um ein gewerbliches Mietfahrzeug handeln sollte das im Kaufvertrag stehen.
Gleichzeitig wird die Fahrzeughistorie bei VW doch abgespeichert.
Also vllt. mal bei enem anderen Händler vorstellig werden.
War der Verkäufer ein VW-Händler?
Hallo,
ich meine mal gelesen zu haben, dass Mietwagenfirmen andere Serviceintervalle haben als Privatpersonen. Insofern können die 50tsd Km gut hinkommen.
Wäre es mein Fahrzeug wäre ich nicht froh darüber, dass er händler mir dies verheimlicht hat bzw mich nicht darauf hingewiesen hat. Mag das Fahrzeug nun in perfektem Zustand sein oder nicht. Spätestens beim Versuch den Wagen zu verkaufen wird das Thema einen wieder einholen. Mietwagen haben nunmal noch ein schlechtes Image und ich würde diese auch nicht zum Normalpreis kaufen.