Gebrauchter ehem Wagen von Europcar
Hallo Leute,
habe mir einen Golf V Goal 1,9 TDI gekauft und heute bekommen. Soweit so gut, aber jetzt gerade habe ich festgestellt (Fahrzeugbrief), dass der 1. Besitzer über 6 Monate Europcar war 🙁.
Vom VW-Händler wurde dies nicht erwähnt. Ich habe nach dem Vorbesitzer bei der Probefahrt gefragt, da wurde mir der ca. 40 jährige Familienvater genannt. Ist der Händler iwie verpflichtet das anzugeben?
Das Fahrzeug ist eig in einem Guten Zustan EZ 4/06 67tkm einzig die Heckschürze hat einige Macken (Ein- bzw. Ausladen) u die Türen ein paar Macken.
Bis zum ersten service wurden fast 50tkm gefahren u beim 2. wäre die selbe Leistung dringewesen laut Anzeige der verbleibenden km. Also muss er eig schonend bewegt worden sein oder?
Iwie trübt das ganze halt jetzt meine Freude über mein 1. ganz alleiniges Auto...
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ernandez
Also, als ich mir damals Mietautos ausgeliehen haben, habe ich die autos auch im kalten getreten bis zum anschlag. Ich bin bestimmt auch nicht der einzigste der das so gemacht hat.
An deiner Stelle würde ich es mir nochmal überlegen mit der Rückgabe.
Sorry, also die Einstellung, die hinter einer solchen Aussage steht, finde ich wirklich
das Letzte! 😠 Das muss einfach mal in aller Deutlichkeit gesagt werden.
"Weil sich die Anderen nicht richtig verhalten, muss ich das auch nicht tun"- Mit so einer Einstellung kann das Zusammenleben in einer Gesellschaft einfach nicht funktionieren...
Zum Glück habe ich noch die Hoffnung, dass die Mehrzahl der Menschen vernünftiger und mehr auf das Allgemeinwohl bedacht sind...
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Golft_GTsport
Also das hier zitierte Gerichtsurteil entzieht einer von ratzinger89 vorgeschlagenen Rückabwicklung ja jegliche Grundlage. Ebenso der Poker um einen Preisnachlas. Warum auch? Der Vorbesitzer ist eben nicht Europcar gewesen sondern Europcar war der Erstbesitzer.Aus dem Grund muß der Händler das auch nicht angeben. Das wäre nur der Fall gewesen, wenn der Wagen direkt von Europcar an Privat gegangen wäre. Aber dieser Schritt wurde bereits vor 2,5 Jahren vollzogen. Damit ist es bei einem zukünftigen Weiterverkauf völlig unerheblich dass es mal ein Mietwagen war.
Es gibt überhaupt keine Grundlage für eine Rückgabe des Fahrzeugs oder einen Preisnachlass.
Bleibt mal mit der Kirche im Dorf!!!!
Alles falsch:
Es kommt doch ersteinmal darauf an, was im Kaufvertrag und bei dessen Aushandlung Vertragsgrundlage wurde:
1. Gehört nach gefestigter Rechtsprechung nicht nur der Vor- sondern auch Erstbesitzer zum offen zu legenden Personenkreis. Im Kaufvertrag muss dies aber so explizit nicht stehen. Denn schließlich bezieht sich ja die Zulassungsbescheinigung/der Brief aufs Auto und somit auf den ehemaligen Halter. Somit ist die gewerbliche Nutzung als Mietfahrzeug nach gefestigter Rechtsprechung bereits dann offenkundig, wenn ein objektiv namhafter/bekannter Vermieter als ein Vorbesitzer (üblicherweise der Erstbesitzer) aufgeführt wurde.
Diese Eigenschaft per se ist aber kein objektiver Mangel und somit ohnehin nicht dazu geeignet Mängelrechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) auszulösen.
2. Anders ist es nur, wenn das Kriterium "Kein gewerbliches Mietfahrzeug" Inhalt des Vertrages wurde, als vor oder bei Vertragsschluss der Käufer erklärt er wolle kein solches Fahrzeug und die andere Partei erklärt, dass es sich um kein solches handele. Dann ist ein subjektiver Mangel gegeben, denn mithin weicht die Beschaffenheit des PKW vom vertragsgemäßen Zustand ab. Mit der Folge, dass Rücktritt und Minderung, nicht aber Nacherfüllung im Raum stehen würde. Problematisch wird es nur werden einen Minderwert festzustellen - man wird hier wohl die Differenz des PKW Preises (der gezahlt wurde) multiplizieren mit dem Verhältnis des objektiven Wert eines solchen Fahrzeugs mit Mietwageneigenschaft geteilt durch den Preis eines identischen Fahrzeugs, das nie Mietfahrzeug war. Da kannst du es dir selbst berechnen, was du erhalten könntest, wenn du deinen Anspruch glaubhaft machen kannst.
Grüße
Alex
2.