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Geblitzt worden

Gestern Nacht hat es mich auch mal erwischt.:(

War in einer Baustelle und zum selben Zeitpunkt fuhr ein Fahrzeug auch auf der recht Spur.

Jetzt stell ich mir die Frage: Habe ich ein Anrecht auf das komplette Bild? Meine Vermutung ist, dass das die Messung, Aufgrund der zwei Fahrzeuge, eigentlich nicht verwertbar ist.

In der Firma kamen schon Bußgeldbescheide, wo nur das Gesicht und das Kennzeichen in Teilausschnitten eingefügt waren. Man konnte also nie die Gesamtsituation bei den Kollegen erkennen.

Beste Antwort im Thema

Von mir mal ein Statement für Regeln und sozialen Umgang im Straßenverkehr.

Sicher gibt es 'ne Menge Diskussionen über die technische Zuverlässigkeit mancher Messgeräte. Das mal außen vor...

Nun kann man sich ja über den Sinn und Zweck von Geschwindigkeitsbeschränkungen an der einen oder anderen Stelle streiten. Fakt ist, sie sind da und haben damit Regelungscharakter.

Übertrete ich diese Regelung, begehe ich nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die ggf. mit (Geld)Buße belegt ist, sondern ich verschaffe mir unrechtmäßige Vorteile gegenüber denen, die sich daran halten.

Selbst trainiere ich technisch gutes Fahren auf der Rennstrecke und behaupte einfach mal, meine Fahrzeuge sicherer und gezielter zu bewegen als viele andere. Aber ich halte mich an die Verkehrsregeln, weil sie im Verkehrsfluss (meistens) Sinn machen. Wie ich mich im Straßenverkehr verhalte, ist auch Teil meines Sozialverhaltens.

Persönlich bin ich es leid, ständig von irgendwelchen Rechtsübertretern (Sozialverhalten?) im o. g. Sinne übervorteilt (=überholt) zu werden, die dann wenige Meter weiter im Weg stehen, weil sie's fahrtechnisch nicht um die Kurve schaffen oder an der nächsten Kreuzung einpennen.

Ich bin kein Engel und gebe zu, in meinem recht langen Leben auch schon dreimal geblitzt worden zu sein, wenn auch mit jeweils nur geringfügiger Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit. Zweimal habe ich mir dabei an die eigene Stirn getippt und gezahlt. Bei dem dritten Mal, das zeitlich das erste war, bin ich die Strecke nochmal abgefahren und konnte mit viel Mühe das Begrenzungsschild in einer versteckten Ecke erkennen. Dagegen würde ich heute vorgehen, das war eher eine Bußgeldfalle.

Mein ganz persönlicher Wunsch: erst einmal das eigene Verhalten und dessen soziale Komponente im Straßenverkehr bedenken und dann vielleicht das eine oder andere bei sich selbst korrigieren statt zu versuchen, sich um die aus dem eigenen Fehlverhalten resultierenden Sanktionen zu drücken.

Danke!

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Hat mich vor vier Jahren Außerorts mit einem Fahrzeug auf gleicher Höhe auch Mal erwischt. War ca 20 Sachen real zu schnell und es hat geblitzt. Post kam trotzdem nie. Vielleicht hast du ja auch Glück.

Zitat:

@merolu schrieb am 30. November 2019 um 14:45:54 Uhr:

Von mir mal ein Statement für Regeln und sozialen Umgang im Straßenverkehr.

...

Danke!

Das ist weder eine Antwort auf die Frage des TE noch nachfolgender Kommentare.

Kannst das ja ggf. hier einbringen:

https://www.motor-talk.de/.../...strassenverkehr-aufregt-t1475273.html

Ob man ein *Anrecht* auf das ganze Bild hat, ist eine gute Frage. In meinem Landkreis wird es jedenfalls zur Verfügung gestellt.

Und zur Vermutung, das zweite Fahrzeug könnte das Bild unverwertbar machen: Dafür gibt es je nach Messgerät unterschiedliche Regelungen. Wenn der TE in einer Baustelle geblitzt wurde, wird wahrscheinlich ein Lidar-Messgerät oder ein Einseitensensor verwendet worden sein.

Bei Poliscan Speed (Lidar) beispielsweise ist es keine große Sache, wenn ein zweites Fahrzeug auf dem Foto ist – lediglich im Auswerterahmen darf sich nur das beanstandete Kfz befinden. Der Einseitensensor hingegen zeigt die Entfernung zum gemessenen Kfz an, dadurch wird die Zuordnung zu einer Fahrspur möglich.

In beiden Fällen ist es also durchaus möglich, dass der TE Post bekommt. Möglicherweise wurde die Messung aber auch vom Gerät annulliert oder vom auswertenden Sachbearbeiter aussortiert. Das muss man einfach abwarten.

Nun dann warte ich mal.;)

Zitat:

@ktown schrieb am 1. Dezember 2019 um 11:49:43 Uhr:

Ich lobe die Verkehrsteilnehmer die nie und sei es aus Unachtsamkeit, mal die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten haben.

Ja ich gebe es zu, da es nur eine kurze Baustelle von ca. 1km war (es ist eine Sanierung des Farbbahnrandes) und das nachts um 23 Uhr, habe ich mich dazu hinreißen lassen mich durch meinen Distanzregler ausbremsen zulassen und nicht aktiv selbst zu bremsen.

Warum man sich aber grundsätzlich der Extreme bedient um Position zu beziehen werde ich nie verstehen.

Es war weder Nervenkitzel noch der Drang den Vordermann von der Straße zu fegen oder 2 Minuten schneller von A nach B zu kommen.

Es ist krass, wie schnell man, durch eine einfach Frage, ohne überhaupt, mit irgendeiner Silbe es erwähnt zu haben, in die Ecke derer gestellt wird, die grundsätzlich Verkehrsregeln missachten und bei jedem erwischt werden versuchen der Strafe sich zu entziehen.

Ich hatte mich auf den Beitrag vor meinem bezogen...... ;)

Zitat:

Ich bin dieses Jahr in einer (dreispurigen) 80er Zone (keine Baustelle) mit ca 40 zu schnell geblitzt worden.

Zitat:

@bobbysix schrieb am 1. Dezember 2019 um 21:39:13 Uhr:

Ich hatte mich auf den Beitrag vor meinem bezogen...... ;)

Zitat:

Ich bin dieses Jahr in einer (dreispurigen) 80er Zone (keine Baustelle) mit ca 40 zu schnell geblitzt worden.

Aber da ist dein Vergleich mit Turbo-Rolf völlig unangebracht, denn das ist ein ganz anders Kaliber.

Ich bin auch schon mal vor vielen Jahren in einer Baustelle mit einem Limit von 60 km/h 40 km/h zu schnell gefahren und wurde geblitzt. Es gab da nur die Baustelle, mich und den Blitzer. Es war weit und breit kein weiteres Fahrzeug zu sehen, auch auf der Gegenfahrbahn nicht. Das ist zwar schon viele Jahre hier, dennoch ist es ähnlich wie der Fall oben und verbiete mir da den Vergleich mit Turbo-Rolf, der aktiv ohne Rücksicht auf Verluste das andere Fahrzeug so stark bedrängt hat, dass die Fahrerin die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren hat. Sowas würde ich niemals tun und das trifft sicherlich auch auf Gurkengraeber zu.

 

Gruß

Uwe

Beides ist Vorsatz https://verkehrslexikon.de/Texte/Fahrverbot64.php

Da gibt es nix schön zu reden...... demnach bekommt man auch in beiden Situationen nicht nur eine 15 .- Verwarnung.......

Jaja, ich fahre bewusst 40 oder 60 km/h zu schnell, aber ich fahre so ja nur auf freien Straßen und würde niemanden damit schaden wollen....... wenn dann z.B.: ein Bauarbeiter durch Zufall mal an der Baustelle vorkommt und man den erwischt oder durch ein Schlagloch die Kontrolle verliert....... heißt es...Das hab ich ja gar nicht bewusst geplant...... aber halt billigend in Kauf genommen........ demnach Vorsatz...... und solche haben auch nichts auf unseren Autobahnen zu suchen...... klar ist nicht jeder sofort ein Turbo-Rolf, aber der hat auch erst klein angefangen......

Aber immer schön verharmlosen. Frei nach dem Motto: solange es noch schlimmere Verstöße gibt, ist meiner doch harmlos.......

Das man mal 5-20 km/h zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde kann mal passieren. Dann soll man aber auch ohne zu murren dazu stehen, bezahlen und daraus lernen aufmerksamer zu fahren. Stattdessen werden immer mehr Gründe gesucht, die den Verstoß rechtfertigen. 40-60 km/h zu schnell ist nie gerechtfertigt!!!!! Oder alles in die Wege geleitet wird um nicht zahlen zu müssen.....

Zitat:

@bobbysix schrieb am 1. Dezember 2019 um 23:58:02 Uhr:

Beides ist Vorsatz https://verkehrslexikon.de/Texte/Fahrverbot64.php

Da gibt es nix schön zu reden...... demnach bekommt man auch in beiden Situationen nicht nur eine 15 .- Verwarnung.......

Das ist richtig, mit einer Verwarnung ist es in beiden Fällen nicht getan, aber du scheinst in deinem Leben nicht differenzieren zu können, denn es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob es ein Bußgeld von 120,- € mit einem Punkt (kein Fahrverbot) oder gibt oder eine Freiheitsentzug von 18 Monaten ohne Bewährung.

So, nun noch meine persönlichen Erfahrungen dazu. Leute die so wie du immer so massiv auf die Einhaltungen der StVO pochen, habe ich in meinem Bekanntenkreis auch. In der Regel sind es keine guten Autofahrer, die nicht in der Lage oder willens sind, Verkehrssituationen zu erfassen und somit die Geschwindigkeit entsprechend der Verkehrssituation anzupassen. Einen davon, der in einer gemütlichen Runde mir vorgeworfen hat, dass ich etwas über dem Limit gefahren bin, habe ich mal so zusammengestaucht, weil der fast ein Kind überfahren hat und die Situation vorhersehbar war.

Auch im Straßenverkehr begegnet man die häufig. Man erkennt diese Typen, dass sie Strich Limit fahren, bremsen immer erst kurz vor Schilder ab, wo ich schon längst vom Gas gegangen bin. Klar, dass diese Leute kritische Verkehrssituationen nicht erkennen, wenn z.B. Kinder auf dem Bürgersteig sind, wird weiter Strich 50 gefahren. Solche unselbständigen Leute müssen sich nach irgendetwas richten, nämlich nach dem vorgegebenen Limit. So wie du und mein Bekannter sind sie dann auch ganz empört, wenn sich einer mal nicht and das Limit hält, weil eine der Situation angepasste Geschwindigkeit ihnen absolut wesensfremd ist.

Daher empfehle ich dir, dass du nochmals in dich gehst und deine Fahrweise und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr hinterfragst.

Ich sehe schon, wie du jetzt hinter dem Computerbildschirm in die Luft gehst, „so bin ich nicht, so fahre ich nicht“. Mag sein, aber ich habe nur das gemacht, was du auch hier immer gern machst, ich habe dich in die Schublade mit den unfähigen Autofahrern gepackt, wie du Fahrer, die über dem Limit fahren zusammen in die gleiche Schublade mit Turbo-Rolf gesteckt hast. Denke bitte mal darüber nach.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

gibt oder eine Freiheitsentzug von 18 Monaten ohne Bewährung.

Zitat:

Im Berufungsverfahren erkannte auch das Landgericht Karlsruhe am 29. Juli 2004 auf fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB) in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) in zwei Fällen, reduzierte das Strafmaß jedoch auf ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung sowie 12.000 Euro Geldbuße als Bewährungsauflage

Turbo Rolf hat auch erst alles abgestritten, was heute bei geringsten Geschwindigkeitsüberschreitungen schon gemacht wird. Je höher die Überschreitung umso höher die Gefahr das was unvorhergesehenes passiert, was man dann eigentlich nicht wollte. Wie gesagt, mit 40-60 mehr ist Vorsatz und das gibt schon mal die doppelte Strafe. Das der niemandem umbringen will mag ja sein, aber er hat es billigend in Kauf genommen......

Genauso wie die die illegale Rennen fahren, die wollen ja nur gewinnen, aber immer öfter kracht es gewaltig....

Nicht umsonst bekommt man, wenn man über Richtgeschwindigkeit fährt immer mal wieder bei einem Unfall eine Teilschuld da die Betriebsgefahr erhöht ist.....

https://www.motor-talk.de/.../...u-hoher-geschwindigkeit-t6358758.html

am 2. Dezember 2019 um 7:56

Zitat:

@bobbysix schrieb am 1. Dezember 2019 um 23:58:02 Uhr:

Beides ist Vorsatz https://verkehrslexikon.de/Texte/Fahrverbot64.php

Da gibt es nix schön zu reden......

Wohl wahr. Führerscheinentzug von mindestens einem halben Jahr wäre angebracht. Diese chronischen Schnellfahrer sind eine Gefahr und nerven nur noch.

Ja, Ja, jetzt wird mal schnell aus den 40 zu schnell 60 gemacht und gleich noch eine Prise illegales Straßenrennen draufgepackt. Klar, die zu schnell fahren, streiten immer alles ab. Es gibt ja genügend Schubladen aber unser Bobby schmeißt alles in eine Schublade bzw. Topf, rührt einmal kräftig um und schon hat er sein Meinungsbild. ;)

 

Gruß

Uwe

Ach lasst ihn doch. Wenns ihn glücklich macht...

In dieses Forum gehört eh ein Disclaimer: "bitte beachte dass beim Stellen jeglicher Fragen zu Geschwindigkeitsverstößen ein Anteil von 40% oder mehr an inhaltlosen Belehrungsbeiträgen zu erwarten ist. Der Betreiber des Forums kann dafür nicht haftbar gemacht werden."

:D

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. Dezember 2019 um 00:34:50 Uhr:

Zitat:

@bobbysix schrieb am 1. Dezember 2019 um 23:58:02 Uhr:

Beides ist Vorsatz https://verkehrslexikon.de/Texte/Fahrverbot64.php

Da gibt es nix schön zu reden...... demnach bekommt man auch in beiden Situationen nicht nur eine 15 .- Verwarnung.......

Das ist richtig, mit einer Verwarnung ist es in beiden Fällen nicht getan, aber du scheinst in deinem Leben nicht differenzieren zu können, denn es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob es ein Bußgeld von 120,- € mit einem Punkt (kein Fahrverbot) oder gibt oder eine Freiheitsentzug von 18 Monaten ohne Bewährung.

So, nun noch meine persönlichen Erfahrungen dazu. Leute die so wie du immer so massiv auf die Einhaltungen der StVO pochen, habe ich in meinem Bekanntenkreis auch. In der Regel sind es keine guten Autofahrer, die nicht in der Lage oder willens sind, Verkehrssituationen zu erfassen und somit die Geschwindigkeit entsprechend der Verkehrssituation anzupassen. Einen davon, der in einer gemütlichen Runde mir vorgeworfen hat, dass ich etwas über dem Limit gefahren bin, habe ich mal so zusammengestaucht, weil der fast ein Kind überfahren hat und die Situation vorhersehbar war.

Auch im Straßenverkehr begegnet man die häufig. Man erkennt diese Typen, dass sie Strich Limit fahren, bremsen immer erst kurz vor Schilder ab, wo ich schon längst vom Gas gegangen bin. Klar, dass diese Leute kritische Verkehrssituationen nicht erkennen, wenn z.B. Kinder auf dem Bürgersteig sind, wird weiter Strich 50 gefahren. Solche unselbständigen Leute müssen sich nach irgendetwas richten, nämlich nach dem vorgegebenen Limit. So wie du und mein Bekannter sind sie dann auch ganz empört, wenn sich einer mal nicht and das Limit hält, weil eine der Situation angepasste Geschwindigkeit ihnen absolut wesensfremd ist.

Daher empfehle ich dir, dass du nochmals in dich gehst und deine Fahrweise und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr hinterfragst.

Ich sehe schon, wie du jetzt hinter dem Computerbildschirm in die Luft gehst, „so bin ich nicht, so fahre ich nicht“. Mag sein, aber ich habe nur das gemacht, was du auch hier immer gern machst, ich habe dich in die Schublade mit den unfähigen Autofahrern gepackt, wie du Fahrer, die über dem Limit fahren zusammen in die gleiche Schublade mit Turbo-Rolf gesteckt hast. Denke bitte mal darüber nach.

 

Gruß

Uwe

Na du bedienst ja ein tolles Weltbild. Wer sich an die Regeln hält, kann nicht Auto fahren, schafft es nicht sich auf spezielle Situationen einzustellen, und wer seine privat STVO hat, weil er ja mitdenkt, so völlig uneigennützig, ist der Könner.

Sorry, da schüttelt es mich.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. Dezember 2019 um 09:25:22 Uhr:

Na du bedienst ja ein tolles Weltbild.

Ich mache nur das nach, was ihr hier immer wieder vormacht, ein verqueres Weltbild zusammenbasteln. ;)

 

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. Dezember 2019 um 09:25:22 Uhr:

Sorry, da schüttelt es mich.

Dann nimm ein Glas, packe Milch, Eis und Obst rein, ein bisschen warten und schon hast du einen Milchshake. ;)

Martini à la James Bond kann man so natürlich auch zubereiten. ;)

 

Gruß

Uwe

Ne einen Manhattan ala Jerry Cotton :)

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