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Schneller als Richtgeschwindigkeit: Beim Unfall Mithaftung möglich - Teilschuld bei zu hoher Geschwindigkeit

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Vorsicht bei freigegebenen Autobahnabschnitten: Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, riskiert bei einem Unfall, dass er für einen Teil des Schadens aufkommen muss.

Auf freigegebenen Autobahnen in Deutschland gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h Auf freigegebenen Autobahnen in Deutschland gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h Quelle: dpa/picture alliance

Düsseldorf/Berlin - Wenn sich Autofahrer auf deutschen Autobahnen nicht an die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde halten, riskieren sie bei einem Unfall eine Teilschuld zugesprochen zu bekommen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-1 U 44/17), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem Fall war ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von deutlich mehr als 130 Kilometer pro Stunde auf das Auto einer Frau aufgefahren, die zum Überholen in seine Autobahn-Fahrspur wechselte. Die Richter sahen die Hauptschuld zwar bei der Fahrerin, die den Spurwechsel nicht mit der nötigen Vorsicht eingeleitet hatte. Der auffahrende Autofahrer muss zu 30 Prozent mithaften.

Als Grund wird im Urteil die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit genannt. Wer schneller als 130 Kilometer pro Stunde fährt, vergrößere die Gefahr, dass sich ein anderer Verkehrsteilnehmer auf diese Fahrweise nicht einstellen kann und die Geschwindigkeit unterschätzt.

Quelle: dpa

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