Geblitzt

Audi 80 B3/89

Hallo,

Ich habe mal eine Frage...

Ich würde beim Rückwärtsfahren geblitzt ? Also es war eine 20er Zone...

Dann hats geblitzt...

Kann ich da irgendie Einspruch einlegen ? Mein Tacho funktioniert ja nicht Rückwärts ?

Beste Antwort im Thema

Bei der Geschwindigkeit bei mRückwärtsfahren im fließenden Verkehr halte ich ne Nachschulung allerdings für sinnvolle Ergänzung ... nicht für ne Strafe

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Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


Der kann angeben wer gefahren ist, er muss es aber nicht und kann kommentarlos die Strafe bezahlen.
Bei schwereren Vergehen wird aber genauer geprüft.

Natürlich, er

kann

zahlen. Wenn er aber nicht will, dann muß man ihm den Verstoß auch nachweisen, um eine Zahlungspflicht zu begründen.

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Halterhaftung gibt es in Deutschland nur im ruhenden Verkehr. Ein Fahrtenbuch kann dem Halter im vorliegenden Fall auferlegt werden, aber keine Verwarnung und kein Bußgeld.
Ruhender Verkehr?
Also wenn auf dem Foto dein Gesicht bei einer Radarfalle nicht erkannt wird, wird der Halter herangezogen. Der kann angeben wer gefahren ist, er muss es aber nicht und kann kommentarlos die Strafe bezahlen.
Bei schwereren Vergehen wird aber genauer geprüft.

Genau so ist es, alles andere ist nur Wunschdenken!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


Der kann angeben wer gefahren ist, er muss es aber nicht und kann kommentarlos die Strafe bezahlen.
Bei schwereren Vergehen wird aber genauer geprüft.
Natürlich, er kann zahlen. Wenn er aber nicht will, dann muß man ihm den Verstoß auch nachweisen, um eine Zahlungspflicht zu begründen.

Quatsch!!! Dann zieh ich mir ne Maske an und jag mit 200 durch die Stadt und muss nichts blechen😕😕😕

Das wär ja toll,kann man mir ja nicht nachweisen,dass ich unter der Maske war und werd dann auch keine Lust haben mich zu verraten?

WUNSCHDENKEN!!!

DAS is kein Wunschdenken, deswegen is es auch verboten maskiert auto zu fahren, an fasching etc. weil man den fahrer nicht eindeutig erkennen kann, wenn man einfach sagt ich verweigere die aussage, was bei Familienmitgliedern machen kann, bekommt man ein fahrtenbuch auferlegt es sei denn es gibt beweise die einen indentifizieren(tatoo´s etc.)

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Zitat:

Original geschrieben von Coupe2.3l


DAS is kein Wunschdenken, deswegen is es auch verboten maskiert auto zu fahren, an fasching etc. weil man den fahrer nicht eindeutig erkennen kann, wenn man einfach sagt ich verweigere die aussage, was bei Familienmitgliedern machen kann, bekommt man ein fahrtenbuch auferlegt es sei denn es gibt beweise die einen indentifizieren(tatoo´s etc.)

Nein, da geht es nur um die freie Sicht.

Zitat:

Original geschrieben von DaDone


Nein, da geht es nur um die freie Sicht.

Das wäre mir neu.

Quellennachweis?

bin auch der meinung das die sicht weniger das problem ist, mit ner Zorromaske und ner falschen rotzbremse seh ich immer nur einwandfrei, aber mit dem eindeutigen zuordnen meiner Person wirds schon knifflig.

Ja das geil, hab ich auch noch nie gehört das einer beim rückwärtsfahren geblitzt worden ist! Der hammer 😁 😎

Zitat:

Original geschrieben von Rottita


Quatsch!!! Dann zieh ich mir ne Maske an und jag mit 200 durch die Stadt und muss nichts blechen😕😕😕 Das wär ja toll,kann man mir ja nicht nachweisen,dass ich unter der Maske war und werd dann auch keine Lust haben mich zu verraten?
WUNSCHDENKEN!!!

Das ist kein Wunschdenken. Wenn der Täter nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, darf dem Fahrzeughalter allenfalls ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von DaDone


Nein, da geht es nur um die freie Sicht.
Das wäre mir neu.

Quellennachweis?

Es gibt Autos die man mit Helm fahren darf 😉

Audi TT Clubsport, Renault Spider, und Rinspeed hat auch den ein oder anderen Dach und Frontscheibenfreien Wagen.

Also wegen den Radarfallen eher nicht.

Was wollen die da nachweisen müßen?
Das Auto des Halters X wurde beblitzt. Wenn der Fahrer Y (kann aber auch X sein) nicht erkannt wurde, wie gesagt, kann der Halter den Fahrer angeben oder muss selber zahlen.
Bei einem Privat angemeldeten Fahrzeug wie diesem wird der Halter wohl wissen wer das Auto fuhr. Ansonsten hätte er einen Diebstahl oder ähnliches melden müßen, wenn Fahrer tatsächlich unbekannt ist.

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Das wäre mir neu.

Quellennachweis?

Es gibt Autos die man mit Helm fahren darf 😉
Audi TT Clubsport, Renault Spider, und Rinspeed hat auch den ein oder anderen Dach und Frontscheibenfreien Wagen.
Also wegen den Radarfallen eher nicht.

Was wollen die da nachweisen müßen?
Das Auto des Halters X wurde beblitzt. Wenn der Fahrer Y (kann aber auch X sein) nicht erkannt wurde, wie gesagt, kann der Halter den Fahrer angeben oder muss selber zahlen.
Bei einem Privat angemeldeten Fahrzeug wie diesem wird der Halter wohl wissen wer das Auto fuhr. Ansonsten hätte er einen Diebstahl oder ähnliches melden müßen, wenn Fahrer tatsächlich unbekannt ist.

Ja, genauso sehe ich das auch. Es kann nicht sein, dass niemand zahlen muss,nur weil der Fahrer nicht identifiziert werden kann.

Gut, dann nehm ich statt der Maske einen Schal,der mir bei der Fahrt zufällig hochrutscht,eine Sonnenbrille,weil ja die Sonne so scheint und einen Hut weil ich vielleicht keine Haare mehr aufm Kopp hab.
Und das ist dann das Rezept für "Nichtmehrbezahlen" fahren?????

so mal zu der Helmgeschichte einen erfahrungsbericht vom Motorrad:

Kumpel mit 270 gelasert worden auf dem Mopped (R1).
Führerschein abgegeben etc. pp.

Nach erhalt führerschein wieder gelasert worden mit 120 zu schnell, über den Feldweg abgehauen, Motorrad bei nem Kumpel abgestellt seinen anderstfarbigen Overall mitgenommen, und auf nachfrage der Polizei gesagt , weiß nicht mehr wer am tag des mopped hatte, ich glaube der und der ( vorher eingweit) . Polizei zu dem und dem hingefahren, der hat gesagt er wars nicht.

Seit dem kam nix mehr. Indentifizierung nicht möglich , Halter (er selber ) wurde auch nicht belangt!!!!

Außerdem handelt es sich um ein Familienmitglied des hier betrefffenden halters des Audi!!! Somit ein aussageverweigerungs recht da er sich selber oder nahestehende Personen nicht belasten muss, somit können die sich auf den Kopf stellen wie se wollen.

Ein befreundeter Anwalt, hatte das selbe Prob, schön geblitzt worden, Foto war recht gut. Seine Serkräterin sagte sie kann den Fahrer nicht erkennen und es sei nicht ihr Chef. Gut Pech für den Anwalt , zu berühmt, die Polizei hat einfach vergleichs Fotos aus dem Internet gesaugt, anhand denen haben sie ihn dann eindeutig indentifiziert.

Oben beschriebenes sind Fakten, Namen dazu hab ich natürlich keine 😉

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


Das Auto des Halters X wurde beblitzt. Wenn der Fahrer Y (kann aber auch X sein) nicht erkannt wurde, wie gesagt, kann der Halter den Fahrer angeben oder muss selber zahlen.
Bei einem Privat angemeldeten Fahrzeug wie diesem wird der Halter wohl wissen wer das Auto fuhr. Ansonsten hätte er einen Diebstahl oder ähnliches melden müßen, wenn Fahrer tatsächlich unbekannt ist.

Ich wollte hier eigentlich keine Vermutungen lesen, sondern konkret wissen, auf Grund welcher Rechtsvorschriften (Paragraphen, Verordnungen) eine Zahlungspflicht begründet werden soll, wenn es nicht möglich ist, den Fahrer, der das Delikt begangen hat, zu identifizieren.

Selbst wenn der Fahrzeughalter eines privat angemeldeten Fahrzeuges weiß, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist: Wenn es sich um Familienangehörige handelt, genießt er ein Aussageverweigerungsrecht.

Die Polizei muß einen Täter überführen und darf nicht einfach den Fahrzeughalter unter Generalverdacht stellen. Wenn sich das Problem bei einem Fahrzeug öfter stellt, darf allenfalls ein Fahrtenbuch angeordnet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


Das Auto des Halters X wurde beblitzt. Wenn der Fahrer Y (kann aber auch X sein) nicht erkannt wurde, wie gesagt, kann der Halter den Fahrer angeben oder muss selber zahlen.
Bei einem Privat angemeldeten Fahrzeug wie diesem wird der Halter wohl wissen wer das Auto fuhr. Ansonsten hätte er einen Diebstahl oder ähnliches melden müßen, wenn Fahrer tatsächlich unbekannt ist.
Ich wollte hier eigentlich keine Vermutungen lesen, sondern konkret wissen, auf Grund welcher Rechtsvorschriften (Paragraphen, Verordnungen) eine Zahlungspflicht begründet werden soll, wenn es nicht möglich ist, den Fahrer, der das Delikt begangen hat, zu identifizieren.

Selbst wenn der Fahrzeughalter eines privat angemeldeten Fahrzeuges weiß, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist: Wenn es sich um Familienangehörige handelt, genießt er ein Aussageverweigerungsrecht.

Die Polizei muß einen Täter überführen und darf nicht einfach den Fahrzeughalter unter Generalverdacht stellen. Wenn sich das Problem bei einem Fahrzeug öfter stellt, darf allenfalls ein Fahrtenbuch angeordnet werden.

Jo das ist also der Freifahrschein für alle Raser. In was für einer bunte Blümchenwelt lebt ihr denn? Wäre ja nur all zu leicht.

Sie haben das Auto geblitzt, das ist ein Beweis, es liegt an euch nach zu weisen, dass die Schuld nicht bei euch liegt 😉

Sonst nehm ich Papas Auto und fahr mit 250 durch die Innenstadt^^

Wenn es nur um geringfügiges zu schnell fahren geht, ist es eine Ordnungswiedrigkeit von 15€ die gezahlt werden muss, da ist der Fahrer egal, der Halter kann die Aussage verweigern, aber das Geld muss gezahlt werden!
Solange es keine Punkte hagelt ist der Fahrer eher von sekundärer Bedeutung.
Klar man kann wie bei jedem Urteil einspruch einlegen.
Wenn es aber ein Fahrtenbuch als Auflage gibt, und man dort Lücken hat oder was an der Dokumentierung zum aussetzen gibt, dann beläuft sich die Strafe schnell mal auf 50€ und 1Punkt in Flensburg.

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


Jo das ist also der Freifahrschein für alle Raser. In was für einer bunte Blümchenwelt lebt ihr denn? Wäre ja nur all zu leicht.
Sie haben das Auto geblitzt, das ist ein Beweis, es liegt an euch nach zu weisen, dass die Schuld nicht bei euch liegt 😉
Sonst nehm ich Papas Auto und fahr mit 250 durch die Innenstadt^^

Wenn es nur um geringfügiges zu schnell fahren geht, ist es eine Ordnungswiedrigkeit von 15€ die gezahlt werden muss, da ist der Fahrer egal, der Halter kann die Aussage verweigern, aber das Geld muss gezahlt werden!
Solange es keine Punkte hagelt ist der Fahrer eher von sekundärer Bedeutung.
Klar man kann wie bei jedem Urteil einspruch einlegen.
Wenn es aber ein Fahrtenbuch als Auflage gibt, und man dort Lücken hat oder was an der Dokumentierung zum aussetzen gibt, dann beläuft sich die Strafe schnell mal auf 50€ und 1Punkt in Flensburg.


Zitat:

MEIN REDEN !!!!
Sonst fährt hier bald jeder das Auto des Verwandten und niemand muss mehr Strafe bezahlen.
Also ich hab mir den rosa Schleier schon lange aus den Augen gewischt😎

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