Geblitzt

Audi 80 B3/89

Hallo,

Ich habe mal eine Frage...

Ich würde beim Rückwärtsfahren geblitzt ? Also es war eine 20er Zone...

Dann hats geblitzt...

Kann ich da irgendie Einspruch einlegen ? Mein Tacho funktioniert ja nicht Rückwärts ?

Beste Antwort im Thema

Bei der Geschwindigkeit bei mRückwärtsfahren im fließenden Verkehr halte ich ne Nachschulung allerdings für sinnvolle Ergänzung ... nicht für ne Strafe

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jop nach abzug von toleranz 35 km/h ^^

aber kein bild und nix wegen rückwärtsfahren nur busgeldbescheid

hat mich 25euronen gekostet die 15km/h zu viel

gilt das Aussageverweigerungsrecht für alle Familienmitglieder?
Also der A6 ist auf meinen Vater gemeldet weil die Versicherung dumm rumgemacht hat wegen den 150PS.
Weil das heißt ich darf jetzt durch die Stadt mit 70 bis fast 80 fahren ohne zahlen zu müßen, da Halter nicht am Steuer war und die Aussage verweigert wird, was den tatsächlichen Fahrer angeht.

Achja und wenn wir schon dabei sind, wie sieht es mit Parkticket aus?
Muss man da auch nicht zahlen, wenn der Halter nicht gefahren ist, und somit jemand anders das Fahrzeug geparkt hat und kein Parkschein gelöst hat?

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


gilt das Aussageverweigerungsrecht für alle Familienmitglieder?
Also der A6 ist auf meinen Vater gemeldet weil die Versicherung dumm rumgemacht hat wegen den 150PS.
Weil das heißt ich darf jetzt durch die Stadt mit 70 bis fast 80 fahren ohne zahlen zu müßen, da Halter nicht am Steuer war und die Aussage verweigert wird, was den tatsächlichen Fahrer angeht.

er muß nix dazu sagen aber er als halter wird die strafe

aufgebrumt bekommen (weil er nicht weiss wer gefahren

ist und wie der jenige an denn schlüßeln gekommen ist)

wenn er keine angaben macht!!

und er wird dann für die nächsten 5 jahre ein fahrtenbuch

führen müssen wo er hingefahren ist und das muß lückenlos

sein...

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


gilt das Aussageverweigerungsrecht für alle Familienmitglieder?
Also der A6 ist auf meinen Vater gemeldet weil die Versicherung dumm rumgemacht hat wegen den 150PS.
Weil das heißt ich darf jetzt durch die Stadt mit 70 bis fast 80 fahren ohne zahlen zu müßen, da Halter nicht am Steuer war und die Aussage verweigert wird, was den tatsächlichen Fahrer angeht.

Achja und wenn wir schon dabei sind, wie sieht es mit Parkticket aus?
Muss man da auch nicht zahlen, wenn der Halter nicht gefahren ist, und somit jemand anders das Fahrzeug geparkt hat und kein Parkschein gelöst hat?

Strafzettel kommen meistens von der Stadt und muessen bezahlt werden. Und es ist egal, wer die bezahlt...hauptsache es wird bezahlt, sonst bekommst du Inkassobriefe 🙂.

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Zitat:

Original geschrieben von schipplock



Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


gilt das Aussageverweigerungsrecht für alle Familienmitglieder?
Also der A6 ist auf meinen Vater gemeldet weil die Versicherung dumm rumgemacht hat wegen den 150PS.
Weil das heißt ich darf jetzt durch die Stadt mit 70 bis fast 80 fahren ohne zahlen zu müßen, da Halter nicht am Steuer war und die Aussage verweigert wird, was den tatsächlichen Fahrer angeht.

Achja und wenn wir schon dabei sind, wie sieht es mit Parkticket aus?
Muss man da auch nicht zahlen, wenn der Halter nicht gefahren ist, und somit jemand anders das Fahrzeug geparkt hat und kein Parkschein gelöst hat?

Strafzettel kommen meistens von der Stadt und muessen bezahlt werden. Und es ist egal, wer die bezahlt...hauptsache es wird bezahlt, sonst bekommst du Inkassobriefe 🙂.

War da nicht etwas vonwegen egal wer das Fahrzeug gefahren ist, wenn ein Bescheid kommt und kein Nachweis über einen anderen Fahrer vorliegt der Halter des Fahrzeuges zur Kasse gebeten wird?

Oder liege ich das jetzt falsch?

Also ich hab auch noch nie etwas von einer 20er Zone gehört???
ist mir neu!
ich kenne nur Verkehrsberuhigte bereiche mit zulässiger Schrittgeschwindigkeit oder die gute alte 30er Zone.....😁😎😁

Egal wie auch immer du das angestellt hast, beim rückwärtsfahren geblitzt zu werden.

Mein Ratschlag:

Wenn du dich mit dieser äußerst skurrilen und witzigen angelegenheit
im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit mit "VERWARNGELD" bewegst
und das ist ganz wichtig, das Schreiben in einem Stinknormalen Umschlag kommt, also kein gelber oder blauer oder sonst irgendeine
Briefzustellung,welche dokumentiert das du dieses schreiben persönlich entgegen genommen hast, auf nichts reagieren und nach Drei Monaten
bist du ausm schneider. Denn Ordnungswidrigkeiten mit Verwarngeld, verjähen innerhalb von Drei Monaten!
das heisst: keine behörde kann dann noch Geld von dir einfordern.
Ganz wichtig nur wenn auch die oben genannten kriterien erfüllt sind!!!

Bekommst aber eine ordnungswidrigkeit mit einem "BUßGELD" auferlegt,
wirst du nicht drum herum kommen zu bezahlen.
Bzw.ein schreiben in einem Blauen oder gelben Umschlag........

P.S.: Des kannste natürlich net alle fotz monate abziehen!!!
Das wäre ja wie ein Freibrief für alle Fahranfänger wie dich,so Auto zu fahren,wie sie davor Skateboard gefahren sind.....

Ansonsten,kriegste ein Fartenbuch auferlegt!
Dann ist ende gelände........
Dann derfste Bilanzbuchhalter spielen,wenn du mit dem Auto unterwegs bist!

Zitat:

Original geschrieben von Coupe2.3l


@ Drahke:
Das danke ist von mir 😁

Die Messung gilt nur als Vorwurf , wenn ich bezahle wird es erst Gültig und ist erst dann auch Rechtskräftig, ansonsten sind die Beamten gefragt es dir zu beweisen.

Oh man ich hätte Jura studieren sollen, man bin ich gut 😁

Vollkommen richtig!!!

Wer zecht,gesteht seine schuld ein!

Man könnte sich sogar hinstellen und sagen,es wurde falsch gemessen!?!
Wer will da wie was nachweisen,ob richtig gemessen wurde(abstand zur Strasse,Winkel,Entfernung,Schilder,Messzeitpunkt)!!??

Wenn die Beamten zu zweit sind oder Subunternehmer der stadt,dann gilt der zeugenstatus.Wenn man aber die Messstelle per Foto festhält und zum Anwalt geht oder widerspruch einlegt,der hat durchaus chancen.Sieht von fall zu Fall anders aus!?

ich hab bei meinem letzten Shooting nur einen Typ im Auto hocken sehen!
Geld gabs keins von mir.

Zitat:

Original geschrieben von Meso62



Mein Ratschlag:

Wenn du dich mit dieser äußerst skurrilen und witzigen angelegenheit
im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit mit "VERWARNGELD" bewegst
und das ist ganz wichtig, das Schreiben in einem Stinknormalen Umschlag kommt, also kein gelber oder blauer oder sonst irgendeine
Briefzustellung,welche dokumentiert das du dieses schreiben persönlich entgegen genommen hast, auf nichts reagieren und nach Drei Monaten
bist du ausm schneider. Denn Ordnungswidrigkeiten mit Verwarngeld, verjähen innerhalb von Drei Monaten!
das heisst: keine behörde kann dann noch Geld von dir einfordern.
Ganz wichtig nur wenn auch die oben genannten kriterien erfüllt sind!!!

Bekommst aber eine ordnungswidrigkeit mit einem "BUßGELD" auferlegt,
wirst du nicht drum herum kommen zu bezahlen.
Bzw.ein schreiben in einem Blauen oder gelben Umschlag........

Falsch. auf den Zugang kommt es für fristen hier nicht an. die verjährung wird durch das erstellen unterbrochen.

er muß nix dazu sagen aber er als halter wird die strafe

aufgebrumt bekommen (weil er nicht weiss wer gefahren

ist und wie der jenige an denn schlüßeln gekommen ist)

wenn er keine angaben macht!!

und er wird dann für die nächsten 5 jahre ein fahrtenbuch

führen müssen wo er hingefahren ist und das muß lückenlos

sein...

auch falsch. im fließenden verkehr gibt es keine sog. halterentscheidungen... § 25a StVG

und wegen einem oder zwei blitzern bekommt man auch keine 5 jahre fahrtenbuch...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


Sie haben das Auto geblitzt, das ist ein Beweis, es liegt an euch nach zu weisen, dass die Schuld nicht bei euch liegt....
???

Seit wann gilt bei Delikten im fließenden Verkehr in Deutschland die Beweislastumkehr?

sobald man im fließenden Verkehr rückwärts fährt 😁 *haha*

geile geschichte!

Gottseidank einigermaßen glimpflich ausgegangen =)

@ SLDD

Danke fürs §§ raussuchen, ich hab mir auf den ersten 3 oder 4 seiten hier die Fingerwundgeschrieben zu erklären was Recht ist und was nicht.

Hier auf der seite sind auch schon wieder einige die die vorangegangenen seiten anscheinend nicht gelesen haben. Vorallem im Bezug auf Halter, Aussageverweigerungsrecht und Fahrtenbuch.

So jetzt zum letzten mal:
Fahrtenbuch: Auto ummelden (andere Person und neues Kennzeichen) und schon is des ding weg.
Aussageverweigerunsrecht: Nochmal für alle langsamen, das hat nichts damit zu tun das er nicht weiß wer sein Auto benutzt oder wo die verdammte Schlüßel liegen, mit nutzen meines Aussageverweigerungsrechtes mach ich ihm nur klar das ich ganz genau weiß wer es war aber ich es nicht sage muss und auch nicht will, weil Familienangehöriger.
Da können die sich noch so auf den Kopf stellen( und ihr auch) . Und wenn meine Frau SOhn oder sonst wer gefahren ist und auf dem Bild zu sehen ist, kann ich sagen ich erkenn da niemanden, kann keiner des gegenteil Beweisen und solange die Polizisten dem Fahrer nciht persönlich gegenüber stehen oder 20 vgl. Fotos von StudiVZ oder so nem schrott finden können se auch nix machen.

In diesem sinne........

Und grabt den thread nie wieder aus, ich bekomm langsam graue Haare

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