Geblitzt

Audi 80 B3/89

Hallo,

Ich habe mal eine Frage...

Ich würde beim Rückwärtsfahren geblitzt ? Also es war eine 20er Zone...

Dann hats geblitzt...

Kann ich da irgendie Einspruch einlegen ? Mein Tacho funktioniert ja nicht Rückwärts ?

Beste Antwort im Thema

Bei der Geschwindigkeit bei mRückwärtsfahren im fließenden Verkehr halte ich ne Nachschulung allerdings für sinnvolle Ergänzung ... nicht für ne Strafe

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Nur mal so zur Info, sobald dieser Strafbescheid kommt, und der Halter die Aussage verweigert, darf er NICHT bezahlen, bezahlt er wird das Urteil rechtskräftig und wurde akzeptiert, dann ist nichts mehr zu rütteln.

Wenn es nur um 15€ geht und der fahrer ist nicht zu ermitteln, läuft es meistens darauf raus das ein Fahrtenbuch auferlegt wird.
Geht es um ein paar Hundert euronen und punkte werden die Ermittlungen natürlich ausführlicher und es kann auch zu einer Verhandlung kommen(worstcase) .

Das was ich oben geschrieben habe sind beispiele aus dem leben und keine erfundenen storys !! Ich kenn da noch en paar storys, ich kenn viele leute die das halbe WOchenende im Auto sitzen um nach Hause zu fahren, denen passiert so einiges .

SOllte ich mal zufällig was finden , paragraphen mäßig, schreib ich das hier rein, aber es ist sehr mühselig sich durch das gesetz zu blättern.

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


Sie haben das Auto geblitzt, das ist ein Beweis, es liegt an euch nach zu weisen, dass die Schuld nicht bei euch liegt....

???

Seit wann gilt bei Delikten im fließenden Verkehr in Deutschland die Beweislastumkehr?

@ Drahke:
Das danke ist von mir 😁

Die Messung gilt nur als Vorwurf , wenn ich bezahle wird es erst Gültig und ist erst dann auch Rechtskräftig, ansonsten sind die Beamten gefragt es dir zu beweisen.

Oh man ich hätte Jura studieren sollen, man bin ich gut 😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


Sie haben das Auto geblitzt, das ist ein Beweis, es liegt an euch nach zu weisen, dass die Schuld nicht bei euch liegt....
???

Seit wann gilt bei Delikten im fließenden Verkehr in Deutschland die Beweislastumkehr?

Was heißt den hier umkehr.

Wenn sie hinter dir herfahren und du fährst etwas zu schnell, haben sie keinen Beweis. Wenn sie dich nur Meßen, ohne Beweisfoto oder andere Art, von Aufzeichnung oder Nachweise, dann ist es kein gültiger Beweis, dass eine Strafe verhängt werden darf.

Aber beim Beweismaterial Foto liegt was handfestes vor. Das Kennzeichen ist eindeutig, und der Halter weiß wer gefahren ist.

Also man kann sich doch wohl nicht rausreden, dass man nicht weiß, wer mit dem Auto gefahren ist ...

Und selbst wenn, wüsste ich nicht, das Unwissenheit vor Strafe schützt.

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Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus



Aber beim Beweismaterial Foto liegt was handfestes vor. Das Kennzeichen ist eindeutig, und der Halter weiß wer gefahren ist.
Also man kann sich doch wohl nicht rausreden, dass man nicht weiß, wer mit dem Auto gefahren ist ...

Aber es müsste erst einmal ein Gutachten her, das besagt, dass es an dieser Stelle eindeutig eine Gefährdung anderer gegeben haben muss, da es hier z.B. zu unübersichtlich war.

Schnelles Rückwärtsfahren ist ja nicht generell verboten.

Und wenn auf dem Foto nicht gegenteiliges zu erkennen ist: Es gibt auch Fälle, da kommt einen an so einer Stelle ein Krakenwagen entgegen und nach vorne ist nicht genug platz. Dann muss man halt möglichst schnell nach hinten weg. Wenn dabei niemand zu Schaden kommt ist das auf jeden Fall keine Straftat 😉

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



???

Seit wann gilt bei Delikten im fließenden Verkehr in Deutschland die Beweislastumkehr?

Was heißt den hier umkehr.
Wenn sie hinter dir herfahren und du fährst etwas zu schnell, haben sie keinen Beweis. Wenn sie dich nur Meßen, ohne Beweisfoto oder andere Art, von Aufzeichnung oder Nachweise, dann ist es kein gültiger Beweis, dass eine Strafe verhängt werden darf.
Aber beim Beweismaterial Foto liegt was handfestes vor. Das Kennzeichen ist eindeutig, und der Halter weiß wer gefahren ist.
Also man kann sich doch wohl nicht rausreden, dass man nicht weiß, wer mit dem Auto gefahren ist ...
Und selbst wenn, wüsste ich nicht, das Unwissenheit vor Strafe schützt.

so zum letzten mal jetzt: es hat nichts damit zu tun ob ich weiß wer gefahren ist, ich MUß mich selbst oder einen ANGEHÖRIGEN nicht belasten!!!!!!!!! Aussage verweigern ist nich die Aussage : ich weiß es nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!sondern : Ich verweigere die Aussage!!!!!!!!!!!!!!!

Das ist ein wichtiger juristische unterschied!!!!!!! Das eine is lügen ( ich weiß es nicht) und das andere ist von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ab jetzt sag ich nichts mehr dazu, wers genau mit Paragraphen haben will , soll nen anwalt anrufen.

In diesem sinne....

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


Aber beim Beweismaterial Foto liegt was handfestes vor. Das Kennzeichen ist eindeutig, und der Halter weiß wer gefahren ist.
Also man kann sich doch wohl nicht rausreden, dass man nicht weiß, wer mit dem Auto gefahren ist ...

Jeder Angeklagte hat das Recht, die Aussage zu verweigern.

Falls die Polizei dem Halter unterstellt, er wisse, wer gefahren ist, dann muß sie dies auch beweisen können.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


Aber beim Beweismaterial Foto liegt was handfestes vor. Das Kennzeichen ist eindeutig, und der Halter weiß wer gefahren ist.
Also man kann sich doch wohl nicht rausreden, dass man nicht weiß, wer mit dem Auto gefahren ist ...
Jeder Angeklagte hat das Recht, die Aussage zu verweigern.

Falls die Polizei dem Halter unterstellt, er wisse, wer gefahren ist, dann muß sie dies auch beweisen können.

Habe nie gesagt dass der Halter sagen muss wer gefahren ist. Also ihr würdet alle nicht als Anwalt taugen, Aussagen muss man genau analysieren.

Ich sage die ganze Zeit nur, wenn kein anderer Fahrer angeben wird, hat der Halter zu zahlen. Wenn er kein Wort sagt, muss sein Konto Taten sprechen lassen, hier in Form von 15Euro wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


Ich sage die ganze Zeit nur, wenn kein anderer Fahrer angeben wird, hat der Halter zu zahlen. Wenn er kein Wort sagt, muss sein Konto Taten sprechen lassen, hier in Form von 15Euro wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Und genau

das

ist falsch. Es gibt in Deutschland

keine

Rechtsgrundlage dafür, einen Fahrzeughalter für ein Vergehen im fließenden Verkehr zu verurteilen, wenn man ihm nicht zweifelsfrei nachweisen kann, daß er die Tat persönlich begangen hat.

ich wollt ja nichts mehr sagen, aber des wäre ja noch schöner, ich fahr mit dem auto(auf mama zB angemeldet) rum, werd geblitzt, die schicken des vergehen an den halter. Sie schreibt drauf das sie es nicht war und verweigert die aussage im bezug auf den fahrer, darf se ja wegen familie und so, hat mer ja scho weiter oben.
lol und du denkst das dann meine mama zahlen muss, obwohl sie es nicht war . muhahahaha
den richter will ich sehen der das anklagt und rechtsgültig macht,^^
so jetzt sag ich nix mehr dazu

Zitat:

Original geschrieben von Coupe2.3l


ich wollt ja nichts mehr sagen, aber des wäre ja noch schöner, ich fahr mit dem auto(auf mama zB angemeldet) rum, werd geblitzt, die schicken des vergehen an den halter. Sie schreibt drauf das sie es nicht war und verweigert die aussage im bezug auf den fahrer, darf se ja wegen familie und so, hat mer ja scho weiter oben.
lol und du denkst das dann meine mama zahlen muss, obwohl sie es nicht war . muhahahaha
den richter will ich sehen der das anklagt und rechtsgültig macht,^^
so jetzt sag ich nix mehr dazu

nicht das erste mal, dass ich erlebe dass einer meiner Kollegen geblitzt wurde (mich haben sie noch nie erwischt), und bei denen stand drauf, Fahrer ist nicht gleich Halter. Und wenn der Halter keinen Fahrer angibt hat der Halter zu zahlen, bis zu einem bestimmten Datum.

So steht es auf dem Wisch drauf den man bekommt.

Meine Mutter wurde auch schon geblitzt, war nicht der Halter, Vater musste strafe zahlen.

Sonst melde ich das Auto von meinem Freund auf mich an und umgekehrt, dann gibts Bleifuss durch die Stadt.

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus


So steht es auf dem Wisch drauf den man bekommt.

Was soll das jetzt konkret für ein "Wisch" sein? Schriftliche Verwarnung? Bußgeldbescheid?

es gibt schon mittel & wege,wenn er keine aussage macht kommts zum verfahren !

fakt is,dass einer mit dem auf den halter zugelassenen wagen jemand zu schnell gefahren is & wenns keiner gewesen sein will,wars irgendjemand anders 😁

wobei man dann doch schon drüber grübbeln könnte,ob der halter überhaupt in der lage is,nen fahrzeug zu besitzen oder gar zu führen,wenn er denn nicht mal weiss,wer alles auf dem planeten damit unterwegs sein könnte 🙄

Zitat:

Original geschrieben von PhysX@Rothaus



Zitat:

Original geschrieben von Coupe2.3l


ich wollt ja nichts mehr sagen, aber des wäre ja noch schöner, ich fahr mit dem auto(auf mama zB angemeldet) rum, werd geblitzt, die schicken des vergehen an den halter. Sie schreibt drauf das sie es nicht war und verweigert die aussage im bezug auf den fahrer, darf se ja wegen familie und so, hat mer ja scho weiter oben.
lol und du denkst das dann meine mama zahlen muss, obwohl sie es nicht war . muhahahaha
den richter will ich sehen der das anklagt und rechtsgültig macht,^^
so jetzt sag ich nix mehr dazu
nicht das erste mal, dass ich erlebe dass einer meiner Kollegen geblitzt wurde (mich haben sie noch nie erwischt), und bei denen stand drauf, Fahrer ist nicht gleich Halter. Und wenn der Halter keinen Fahrer angibt hat der Halter zu zahlen, bis zu einem bestimmten Datum.
So steht es auf dem Wisch drauf den man bekommt.
Meine Mutter wurde auch schon geblitzt, war nicht der Halter, Vater musste strafe zahlen.

Sonst melde ich das Auto von meinem Freund auf mich an und umgekehrt, dann gibts Bleifuss durch die Stadt.

ich lass mich scho wieder hinreisen was dazu zu sagen,

sag deinem Papa doch er soll nächstes mal die aussage verweigern, müssen tut er nämlich gar nichts, man kann ihn nicht zum zahlen verpflichten und schon gar nicht deine mama zu verpetzen.

Das mit dem Melden von den autos geht scho, wie du sagst, aber das Problem ist ganz einfach das: Man hat kein Aussageverweigerungsrecht gegenüber Freunden!!!!!!!!!!!!!!!!! Wenn du sagst das du es nicht weiß lügst du, kommt man dir auf die schliche biste richtig dranne!!!!!!! und zwar im schlimmstenfall mit Freiheitsstrafe wegen falscher aussage!!!!!!!!!!!!!!!!
SOllte abschreckung genug sein, wie weiter vorne schon erzählt en Kumpel ist damit schon durchgekommen, und das obwohl er halter und fahrer war aber unterm Helm schlecht zu erkennen. Is jedem selbst überlassen, und wie gesagt wenn man es niemanden zu ordnen kann gibts en Fahrtenbuch aufs kennzeichen, dann ist die beste lösung ummelden, und weg is es.

Versprochen das war der letzte Beitrag zu dem Thema von mir, allein schon aus dem grund das ich kein anwalt bin und ich hier zwar meiner Meinung nach die wahrheit erzähle aber es leider aufgrund von faulheit nicht mit §§ belegen kann.

Drahke lass gut sein und schreib nichts mehr du ermutigst mich jedesmal wieder zu schreiben und auf einsicht zu hoffen 😁

In diesem Sinne....

und wie siehts aus, kam schon was an? 🙄

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