Geblitzt

Audi 80 B3/89

Hallo,

Ich habe mal eine Frage...

Ich würde beim Rückwärtsfahren geblitzt ? Also es war eine 20er Zone...

Dann hats geblitzt...

Kann ich da irgendie Einspruch einlegen ? Mein Tacho funktioniert ja nicht Rückwärts ?

Beste Antwort im Thema

Bei der Geschwindigkeit bei mRückwärtsfahren im fließenden Verkehr halte ich ne Nachschulung allerdings für sinnvolle Ergänzung ... nicht für ne Strafe

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Hab das mit den Punkten noch mal angeschaut. Also wie es scheint gibt es bei Gefährdung (ohne tatsächlich einen Unfall zu verursachen) lediglich 25 EUR zusätzlich als Strafe. Punkte gibt es erst bei einem Unfall mit entsprechendem Fehlverhalten.

Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, =}>Rückwärtsfahren{<= , Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge
7 Punkte
Ich ahne schlimmes :-(

Quelle: http://www.busgeldkatalog.de/

Ich will ja echt nicht Recht haben, aber ich seh schon das dicke Ende nahen...

falls die frage wirklich ernst gemeint ist:

ich würd mir da gar keine gedanken drüber machen, bis der bescheid nicht da ist.
thema: gesicht.
die müssen DICH ALS FAHRER schon deutlich auf dem photo haben.
und da die blitzer DAfür nicht ausgelegt sind, glaube ich nicht, daß überhaupt ein bescheid kommt.
is natürlich auch schon fraglich, auf welcher spur du nun unterwegs warst.... tz.

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Zitat:

Original geschrieben von macfet


Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, =}>Rückwärtsfahren{<= , Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge
7 Punkte

Ich ahne schlimmes :-(

Quelle: http://www.busgeldkatalog.de/

Aber die

Gefährdung

muss erst nachgewiesen werden, und das ist mit einem Foto nicht zweifelsfrei möglich. Deshalb denke ich nicht, dass es hier 7 Punkte dafür gibt.

Zitat:

Original geschrieben von DaDone



Aber die Gefährdung muss erst nachgewiesen werden, und das ist mit einem Foto nicht zweifelsfrei möglich. Deshalb denke ich nicht, dass es hier 7 Punkte dafür gibt.

Also rückwärtsfahren auf der entgegengesetzten Seite mit 35km/h in einer 20er Zone, hhmmm, was soll das denn sein wenn keine

Gefährdung? So wie ich das sehe ist er rückwärts neben einer wartenden Autoschlange zurückgefahren, und bist du schon mal ein längeres Stück mit 35 rückwärts gefahren? Auf dem Foto sind alle Parameter drauf.

@AQ100: Wenn sie dein Gesicht nicht identifizieren können ist der Fahrzeughalter haftend.
Der kann bezahlen oder er kann sich dazu äussern,wer den Wagen gefahren hat.
Wenn er's nicht auf seine Kappe nehmen will und auch nicht mit dem Namen des Fahrers rausrückt, wird trotzdem eine Zahlung fällig und er bekommt noch die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen.

Ein Tatbestand mit dem Fahrzeug ist ja bewiesen,egal ob von vorne oder hinten,da ist ja auch ein Nummernschild dran, und es hat ja geblitzt,also ist schon mal eine Geschwindigkeitsübertretung festgestellt worden,die anderen Umstände werden entweder dazugerechnet oder wenn er Glück hat halt nicht.
Wenn man geblitzt wird und man grad Die Hand oder was auch immer vorm Gesicht hat,ist das Gesicht dann vielleicht auch nicht zu erkennen,trotzdem landet der Bescheid im Briefkasten.

zur gefährdung: wenn das so gehandhabt wird wie behinderung dann kann er glück haben, das muss nachgewiesen sein.

Ich würds aufs Fahrtenbuch anlegen!! Dein Dad muss nicht aussagen da du sein sohn bist. Wenn des Fahrtenbuch auferlegt ist, 100€ nehmen zur zulassungsstelle gehen und auto ummelden(vllt. Mama) weiß nicht ob Kennzeichen reicht, sollte aber auch schon reichen.
Und schon is Fahrtenbuch geschichte 😁

Also wenn die messung irgendwelche gravierenden mängel aufzeigt, dann wirst du vielleicht nichts bekommen. bei kam auch schon das ein oder andere mal nichts, heißt halt 3 monate bangen 😁

trotzdem hammer geschichte, rückwärts geblitzt 😁 ne geschichte für die enkelkinder wird das mal

Man bekommt nicht immer was 🙂

Mich ham' se mal in der Stadt mit 60 km/h beim Fahren über eine Rote Ampel geblitzt. Also nicht wegen der 60 Schen, sondern wegen dem Rot. Dabei habe ich einen Mercedes überholt, der noch bei gelb in die Kreuzung reingefahren ist. Ich hab nie was bekommen. Wenns ganz blöd kommt, dann hat aber der Mercedesfahrer eine Knolle geerntet 😁

hab erst gestern im fernsehen gesehen, das 80€ der Knöllchen aufgrund falscher messergebnisse gemacht wurden. 5 % davon hätten nie abgeschickt werden dürfen.
Also wenn was schlimmes is was dein Vater nicht auf seine Kappe machen will, Rechtsschutz marsch! Des klappt recht oft weil die Blitzen sehr empfindloich sind, ein kleiner Fehler in der Einstellung und man is aus dem schneider 😁

Zitat:

Original geschrieben von Erik M.


wird gehandhabt wie normales fahren..
du kannst dich auch mit nem fahrrad blitzen lassen..wenn die bullen danebenstehen musste auch dafür bezahlen...ich mache das gern mit meinen rc-cars...mit 130km/h 😁

du wirst dir keine großen Sorgen machen müßen. Wir auf eine Normale Geschwindigkeits überschreitung hinauslaufen.

Das Bild würd ich mir einrahmen und ins Zimmerhängen wenns gut wird 😁

also mit meinen 1:10 Verbrenner hab ich es noch nicht geschafft einen Blitzer auszulösen, der misst zu hoch. 70 bis 80km/h in einer 30er Zone, da steht öfters mal vor der Schule ein Radar-VW-Sharan.

Zitat:

Original geschrieben von Rottita


Wenn sie dein Gesicht nicht identifizieren können ist der Fahrzeughalter haftend.
Der kann bezahlen oder er kann sich dazu äussern,wer den Wagen gefahren hat.
Wenn er's nicht auf seine Kappe nehmen will und auch nicht mit dem Namen des Fahrers rausrückt, wird trotzdem eine Zahlung fällig und er bekommt noch die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen.

Halterhaftung gibt es in Deutschland

nur im ruhenden Verkehr

. Ein Fahrtenbuch kann dem Halter im vorliegenden Fall auferlegt werden, aber keine Verwarnung und kein Bußgeld.

hmm^^ ich frage mich schon die ganze Zeit wie man überhaupt auf die Idee kommt mit nem Auto rückwärst durch ne Strasse zu ballern dann auch noch mit über 30^^ war das ne einbahnstrasse??

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Rottita


Wenn sie dein Gesicht nicht identifizieren können ist der Fahrzeughalter haftend.
Der kann bezahlen oder er kann sich dazu äussern,wer den Wagen gefahren hat.
Wenn er's nicht auf seine Kappe nehmen will und auch nicht mit dem Namen des Fahrers rausrückt, wird trotzdem eine Zahlung fällig und er bekommt noch die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen.
Halterhaftung gibt es in Deutschland nur im ruhenden Verkehr. Ein Fahrtenbuch kann dem Halter im vorliegenden Fall auferlegt werden, aber keine Verwarnung und kein Bußgeld.

Ruhender Verkehr?

Also wenn auf dem Foto dein Gesicht bei einer Radarfalle nicht erkannt wird, wird der Halter herangezogen. Der kann angeben wer gefahren ist, er muss es aber nicht und kann kommentarlos die Strafe bezahlen.

Bei schwereren Vergehen wird aber genauer geprüft.

Macfet wurde nicht geblitzt, er wurde gefilmt !  😁

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