Geblitzt mit 160 kmh Fahranfänger

Hallo zusammen,
gestern fuhr mein Sohn (seit 2 Jahren Führerschein ab 17) auf der Autobahn mit ca. 160kmh in eine automatische, verkehrsabhängige Radarfalle. 🙁
diese wurde wohl aufgrund von aufkommendem Stau von 120 auf 60 kmh runtergeregelt...
direkt hinter, bzw. unter dem 60er Schild hats dann geblitzt.
Was hat er, ausser dem massiven Ärger mit mir, von rechtlicher Seite zu erwarten?
Und kann man irgendetwas tun um eine evtl. verhängte Strafe abzumildern?

LG Kerstin

Beste Antwort im Thema

Über 70 km/h außerorts: 600 Teuros plus 23,50 Teuros , 4 Punkte , 3 Monate Fahrverbot. Da wird wohl nichts "gemindert".

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Die beiden tun mir leid... Von der eigenen Frau/Mutter als Verbrecher bezeichnet werden nur weil man mal in nen Blitzer geraten ist. :-(

Da hat Mutter den richtigen TON getroffen. Nur mal in einen Blitzer geraten, wie bist Du denn drauf. 😕 Keine Fahrpraxis, überschreiten der Richtgeschwindigkeit , falsches Einschätzen der Verkehrssituation. Unsere Fahranfänger sind leider durchweg, ohne Gefühl für Verkehrssituationen unterweg. Liest man jeden Tag im Videotext, ob auf 2 oder 4 Rädern. Mutter darf froh sein, daß es noch so glimflich abgegangen ist.

😉 Mein Sohn müßte die Kosten, bis auf den letzten Cent, selber tragen. Nur so ensteht vielleicht ein Lerneffekt und schon mal eine Beerdigungsversicherung abschließen. 😁  😎

MfG aus Bremen

kriegt dein sohn auch hausarrest wenn er die farbigen socken in die gleiche schublade wie die weissen socken legt?

Zitat:

Original geschrieben von schlang


kriegt dein sohn auch hausarrest wenn er die farbigen socken in die gleiche schublade wie die weissen socken legt?

...und die Hände immer schön über der Bettdecke 😁😁

Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen...
...nicht an die RICHTgeschwindigkeit gehalten... oh mann

Zitat:

netter link. nur leider sind das interne richtlinien die soviel bedeutung haben wie dieses posting. ein gerichtsurteil darüber wäre interesanter.

Es ist halt davon auszugehen, dass es eine gute Chance auf einen erfolgreichen Einspruch gibt, wenn das nicht berücksichtigt wurde. Die Behörden haben solche Richtlinien ja nicht aus Spaß, sondern eben um Rechtssicherheit zu schaffen und die Sache wasserdicht zu machen.

Natürlich kommt man da nicht um einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit entsprechender Entlohnung herum.

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Afair ist es bei den Elektronischen Verkehrsregelanlagen so gesteuert, daß das TL des letzten Schildes vorher relevant ist, da der Blitzer der Anlage die Geschwindigkeit vor dem neuen TL, das ab dem Schild gültig ist, erfasst. Würde dann heißen:

Zitat:

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 40 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 120 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

Achtung !
Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

Falls Sie zwischen 26 und 30 km/h zu schnell waren,
würde Sie das 80 Euro kosten.
Es kämen 3 Punkte hinzu.
Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit.

-----------

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.

Zitat:

Original geschrieben von ambrosius.scott


Hallo zusammen,
gestern fuhr mein Sohn (seit 2 Jahren Führerschein ab 17) auf der Autobahn mit ca. 160kmh in eine automatische, verkehrsabhängige Radarfalle. 🙁
diese wurde wohl aufgrund von aufkommendem Stau von 120 auf 60 kmh runtergeregelt...
direkt hinter, bzw. unter dem 60er Schild hats dann geblitzt.
Was hat er, ausser dem massiven Ärger mit mir, von rechtlicher Seite zu erwarten?
Und kann man irgendetwas tun um eine evtl. verhängte Strafe abzumildern?

LG Kerstin

Gute Laufschuhe mindern zumindest die Blasenbildung während des Fahrverbotes.

Nimm die Strafe auf Dich und fahre künftig etwas aufmerksamer (oder der Beschilderung entsprechend).

Zu schnell fahren KANN mal passieren... man sollte aber auch die Strafe klaglos hinnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Crash O.


Afair ist es bei den Elektronischen Verkehrsregelanlagen so gesteuert, daß das TL des letzten Schildes vorher relevant ist, da der Blitzer der Anlage die Geschwindigkeit vor dem neuen TL, das ab dem Schild gültig ist, erfasst. Würde dann heißen:

.... kann das evtl. der Knackpunkt sein? Falls er tatsächlich an der 60er Anlage geknipst worden sein sollte?

Übrigens: lieben Dank für die ausführliche Beschreibenug des Sachverhalts!

@100avantquattro : die Laufschuhe sollten das Problem nicht sein, als Sportler....

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Die beiden tun mir leid... Von der eigenen Frau/Mutter als Verbrecher bezeichnet werden nur weil man mal in nen Blitzer geraten ist. :-(

Das sagt mehr über sie aus als über die "Männer".

Wobei echte 160 bei einem 60 Schild schon eine "Leistung" sind.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Na das war vielleicht der Auslöser. Endlich die nervige, ewig nörgelnde Beifahrer-Mutter los um mal drauf treten zu können und das nachzuholen was man das Jahr vorher ständig zu langsam war. Dann war's nur noch ne Frage der Zeit bis zum Blitzer. :-D

Das sind die gleichen Deppen, denen es mit 17 in der Hose juckt und sich dann wundern, warum man im Asi-Fernsehen zum Vaterschaftstest geladen wird. Man musste ja was nachholen, nicht 😉

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Crash O.


Afair ist es bei den Elektronischen Verkehrsregelanlagen so gesteuert, daß das TL des letzten Schildes vorher relevant ist, da der Blitzer der Anlage die Geschwindigkeit vor dem neuen TL, das ab dem Schild gültig ist, erfasst.

Sehe ich ähnlich.

Ich habe mir zudem mal die Mühe gemacht in diversen Juristenforen & im Radarforum diesbezüglich zu "luschern"...

Die Tatsache, dass ein in einer VBA verbauter Blitzer (so habe ich den Sachverhalt verstanden), auf Basis des in selbiger VBA erstmalig(!) angezeigten Limits misst, ist dort unbekannt.

Dementsprechend dürften es im schlimmsten Falle 40 km/h drüber sein; selbiges halte ich aufgrund von Tachovoreilung und Toleranzen auch eher für unwahrscheinlich.

Ist eigentlich die Messung eines anderen Verkehrsteinehmers ausgeschlossen?

Also erstmal entspannt auf Post warten und dann ggf. einen versierten Anwalt konsultieren und vielleicht ein Navi mit entsprechenden POI´s beschaffen, entschärft zumindest die stationären Abkassiereinrichtungen...😉😎

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Wobei echte 160 bei einem 60 Schild schon eine "Leistung" sind.

Je nach Strecke nicht wirklich - das sind nur 100km/h mehr.

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Das sind die gleichen Deppen, denen es mit 17 in der Hose juckt und sich dann wundern, warum man im Asi-Fernsehen zum Vaterschaftstest geladen wird. Man musste ja was nachholen, nicht 😉

Quatsch, wir Schnellfahrer haben doch alle nen Kleinen und kriegen keine ab. ;-)

Ne ehrlich, für jemanden der mal auf's Gas tritt hab ich vollstes Verständnis, für jemanden der sich drauf verlässt, dass die Schnalle aus der Disco sich auch wirklich die richtige Pille eingeworfen hat, hab ich keins.

Die Realität zeigt aber oft, daß hier der gleiche Personenkreis involviert ist...😁

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel


Ordnungswidrigkeiten verjähren 3 Monate nach Begehung der Tat.

Das mag sein, aber ist 100 km/h schneller als erlaubt noch eine Ordnungswidrigkeit? Kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, aber korrigiert mich wenn ich mich irre.

Ansonsten kann ich zu dem Thema nur sagen: wer Mist baut sollte dafür auch grade stehen und nicht noch versuchen sich irgendwie aus der Affaire ziehen. Das nervt mich auch immer tierisch bei diesen Fernsehsendungen in denen die Polizei beim Streife fahren auf der AB gefilmt wird. Da versuchen die sich auch immer rauszureden oder heulen rum, dass sie ja auf ihren Führerschein angewiesen sind. Gerade dann habe ich für solche Leute absolut kein Verständnis wenn sie sich kein bisschen an die StvO halten.

Just my 2 cents.

Zitat:

Original geschrieben von Keschnarf



Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel


Ordnungswidrigkeiten verjähren 3 Monate nach Begehung der Tat.
Das mag sein, aber ist 100 km/h schneller als erlaubt noch eine Ordnungswidrigkeit? Kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, aber korrigiert mich wenn ich mich irre.

Du irrst dich 😉 Die reine Geschwindigkeitsübertretung - egal wie hoch - ist immer eine Ordnungswidrigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die Realität zeigt aber oft, daß hier der gleiche Personenkreis involviert ist...😁

Du scheinst dich ja in den Kreisen gut auszukennen.

Immer dieses inhaltslose, nichts zum Thema beitragende Pauschalgeblubber 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Ne ehrlich, für jemanden der mal auf's Gas tritt hab ich vollstes Verständnis, für jemanden der sich drauf verlässt, dass die Schnalle aus der Disco sich auch wirklich die richtige Pille eingeworfen hat, hab ich keins.

😁

Der

Vergleich ist goil 😁 *lol*

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