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wurde geblitzt

Themenstarteram 10. Februar 2011 um 23:59

hallo wurde geblitzt mit innerorts mit ca 62 kmh und handy am ohr war nicht angeschnalt was passiert jetzt kriegt das die polizei mit oder die verkehesstelle

Beste Antwort im Thema
am 11. Februar 2011 um 11:14

" der herr warf 6 tage hirn vom himmel, am 7. machte er seine

wohlverdiente pause ..... HADRIAN u. WRAITHRIDER standen

dann wohl am 7. tag da und warteten.... "

 

 

++++duckundweg++++

 

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am 11. Februar 2011 um 0:14

LOL! Dummheit kaum zu toppen, außer du bist auch noch ohne TÜV unterwegs und zeigst der Cam dein Stinkefinger.

Aber wenn du so fragst:

- 11-15 km/h zuviel macht 25,- EUR

- Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

- Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR

- Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges

ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte

 

 

am 11. Februar 2011 um 0:25

Ich wurde schon des öfteren geblitzt, angeschnallt war ich dabei aber noch nie. Bisher hat das aber niemanden interessiert, d.h. die staatlichen Wegelagerer haben sich stets mit dem Entgeld für die Geschwindigkeitsübertretung zufriedengegeben. Und was das Handy anbelangt, behaupte doch einfach, das wäre das Mobilteil eines Festnetztelefons gewesen. Damit darfst Du nämlich so viel telefonieren wie Du Lust hast...;)

am 11. Februar 2011 um 3:01

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Ich wurde schon des öfteren geblitzt, angeschnallt war ich dabei aber noch nie. Bisher hat das aber niemanden interessiert, d.h. die staatlichen Wegelagerer haben sich stets mit dem Entgeld für die Geschwindigkeitsübertretung zufriedengegeben. Und was das Handy anbelangt, behaupte doch einfach, das wäre das Mobilteil eines Festnetztelefons gewesen. Damit darfst Du nämlich so viel telefonieren wie Du Lust hast...;)

§23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

 

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

 

 

Tja, solche Regeln gibt es im alten Rom noch nicht :D . Aber immerhin tut er was gegen das Haushaltsloch, daß ist immerhin lobenswert :D

am 11. Februar 2011 um 5:49

Hallo lieber TE

Also abgesehen das du die Zigarette und die Halbe Bier, die du mit dem Schnaps runtergespült hast....

wäre es jetzt noch möglich weitere Infos zu Erfahren, könnte dir vielleicht geholfen werden.

Also folgende Infos fehlen noch

Bist du aufgehalten worden?

Hast du den Schein auf Probe?

Wie sieht es mit deinem Punktekonto aus?

Auch eine Vorstellung von dir wäre nicht verkehrt!

Bin ja mal gespannt ob wie nochwas von dir hören

Vorstellung Name (Vorname oder so )

ALter

usw sind niemals schlecht!

Aber bei dir seit einen halben Jahr da und 2 Themen eröffnet

habe ich einige ZWeifel ob das nicht eine andere Spezies ist!

mit freundlichen Gruß

Alex

Tja, irgendwie trollig.

Vielleicht ist der TE einfach so hübsch,

und der Blitzer wollte unbedingt ein Foto von ihm! :D

 

Viktor

am 11. Februar 2011 um 6:56

Wie mir scheint, ist mal wieder zwischen öffentlicher Hinrichtung und überhaupt nix passiert weil das Bild nach Tachovoreilung und Messtoleranz gleich aussortiert wird alles möglich.

Also wenn's wirklich 62 Tacho waren, dann war das ja pures Pech in ner Stadt zu sein wo der Wegelagerer-Kasten überhaupt auslöst.

Abwarten und Bier trinken, wird schon kein Weltuntergang werden.

Und in Zukunft halt nicht beim Fahren telephonieren, sonst haste ja nix falsch gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von mafiabossjay

innerorts mit ca 62 kmh

handy am ohr

nicht angeschnalt

juristisch korrekt wäre:

- Handynutzung mit 40 Euro + 1 Punkt,

- der Geschwindigkeitsverstoß kommt nicht zur Berechnung, da er in Tateinheit mit der Handynutzung begangen wurde,

- nicht angeschnallt

je nach Bundesland und geltendem OLG-Urteil:

entweder ohne Berechnung, weil auch als Tateinheit bewertet wird

oder mit zusätzlicher Berechnung von den 30 Euro, weil eine aktiv begangene Handlung (zu schnelles Fahren) grundsätzlich keine Tateinheit mit einer passiv begangenen Handlung (Unterlassenstatbestand - vergessen sich an zu schnallen) in Zusammenhang stehen kann.

 

Vermutlich wird aber bei einem derartig geringen Verstoß nicht sonderlich genau auf das Bild gesehen und es kommt nur das Speeding als Tatvorwurf - 25 Euro Verwarnungsgeld.

---

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Und was das Handy anbelangt, behaupte doch einfach, das wäre das Mobilteil eines Festnetztelefons gewesen. Damit darfst Du nämlich so viel telefonieren wie Du Lust hast...;)

§23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.

Hier liegt der Streitwagenlenker (fast) richtig.

Ich habe etwas die farbliche Betonung geändert, um das Unterschied herauszustellen.

Es gibt ein Urteil (OLG Köln, 22.10.2009, 82 Ss-OWi 93/09), der hat der Senat den Gesetzestext sehr genau gelesen und festgestellt, dass die Nutzung eines Mobil-Telefon unzulässig ist, aber nicht die Nutzung eines Mobil-Teils eines Festnetztelefons - "Freispruch" - die vorgeworfene Tat wurde nicht begangen.

Allerdings gibt es dabei einen kleinen Haken:

Der Mobil-Telefonierer hat das nicht nur so behauptet, sondern konnte es auch nachweisen: Er wurde zur Personenfeststellung sofort angehalten und konnte ein entsprechendes Festnetz-Mobilteil vorzeigen und der "Tatort" lag innerhalb der Funk-Reichweite zu seiner Festnetz-Station.

Einfach nur die Behauptung ohne halbwegs glaubwürdige Beweise, wird stramm gegen die Wand führen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Und was das Handy anbelangt, behaupte doch einfach, das wäre das Mobilteil eines Festnetztelefons gewesen. Damit darfst Du nämlich so viel telefonieren wie Du Lust hast...;)

Es ist ein Kinderspiel herauszubekommen wann das Handy wo benutzt wurde. Ich würde einfach zu meiner Blödheit stehen und bei der Wahrheit bleiben.

am 11. Februar 2011 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

...

Es ist ein Kinderspiel herauszubekommen wann das Handy wo benutzt wurde. Ich würde einfach zu meiner Blödheit stehen und bei der Wahrheit bleiben.

Auch wenn du ein Troll bist und hier nur eine Riesen Diskussion vom Zaun brechen willst?

Gruß Alex

@Wraithrider

Er hat ausser dem Telefonieren doch noch etwas falsch gemacht. Er war nämlich nicht angeschnallt...

am 11. Februar 2011 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von Andi_08

@Wraithrider

Er hat ausser dem Telefonieren doch noch etwas falsch gemacht. Er war nämlich nicht angeschnallt...

Nein, damit hat er nur gegen eine Regel verstoßen, nichts falsch gemacht.

Aber ich räume ein, dass das mit dem Telephon eher eine persönliche Ansicht ist und es durchaus Personen gibt die auch telephonierend gut klar kommen.

Warum diese Frage? Soll doch erst einmal abwarten, bis ein Schreiben eintrifft - ist doch im Moment egal, aus welcher Richtung. Vielleicht kommt auch gar nichts. Und wenn der TE Mist gemacht hat, dann soll er eben zahlen und gut ist's:D Wer sich so bedeckt hält, dem ist schlecht Auskunft geben;)

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