Geblitzt mit 160 kmh Fahranfänger

Hallo zusammen,
gestern fuhr mein Sohn (seit 2 Jahren Führerschein ab 17) auf der Autobahn mit ca. 160kmh in eine automatische, verkehrsabhängige Radarfalle. 🙁
diese wurde wohl aufgrund von aufkommendem Stau von 120 auf 60 kmh runtergeregelt...
direkt hinter, bzw. unter dem 60er Schild hats dann geblitzt.
Was hat er, ausser dem massiven Ärger mit mir, von rechtlicher Seite zu erwarten?
Und kann man irgendetwas tun um eine evtl. verhängte Strafe abzumildern?

LG Kerstin

Beste Antwort im Thema

Über 70 km/h außerorts: 600 Teuros plus 23,50 Teuros , 4 Punkte , 3 Monate Fahrverbot. Da wird wohl nichts "gemindert".

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Zitat:

Original geschrieben von Keschnarf


Das mag sein, aber ist 100 km/h schneller als erlaubt noch eine Ordnungswidrigkeit? Kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, aber korrigiert mich wenn ich mich irre.

Hier einfach zu überprüfen:

Für eine Straftat muss bei solcher Handlung auch ein "Opfer" vorhanden sein,

also jemand tatsächlich massiv bedrängt worden = Nötigung,

oder so rücksichtslos gefahren, dass andere tatsächlich massiv gefährdet waren, bzw. nur durch viel Glück und Zufall nicht gefährdet wurden = Gefährdung des Straßenverkehrs

Wenn "nur" zu schnell gefahren wurde, dann ist es auch "nur" eine OWI.

In 25 Jahren Autofahren habe ich es noch nie erlbt, dass auf der Autobahn von 120 direkt auf 60km/h runtergeregelt wird. Bei den elektrischen Regelanlagen folgt da vorab mindestens ein 100km/h und ein 80km/h bevor es auf 60km/h geht. Ändern tut das nichts, ist dennoch Höchstsatz.

Aber, und das ist nicht unwichtig, wenn ich recht habe, dann kommt da Junior bei erlaubten 120km/h mit 40 Sachen zu viel an, fährt über Reduzierung 1 + 2 unf findet es nicht nötig abzubremsen. Wenn dann da ein aufmerksamer Sachbearbeiter sitzt ist es bis zum Vorsatz nicht weit.

Das würde bedeuten, verdopplung des Bußgeldes von nach aktuellem Bußgeldrechner 600 Euro auf 1200 Euro, 3 Monate Fahrverbot.

herrlich. ein festmahl für die gutmenschen

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Ne ehrlich, für jemanden der mal auf's Gas tritt hab ich vollstes Verständnis

Ich auch.

Aber wenn man die Strecke nicht kennt ... ich weiß, es hat so einen Bart ... aber es ist so. Man sollte sich nicht erwischen lassen.

Es sei denn, man ist scharf darauf, permanent den Gegenwert eines Wocheneinkaufs Lebensmittel an Vater Staat loszuwerden. Und dann würd ich mich hier bestimmt nicht melden und rumheulen, sondern abwarten und dazu stehen, wenn was kommt.

Dumm ist der, der Dummes tut.

*5 Euro ins Schwein*

cheerio

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mal ganz wertfrei:

die bengels sind wenn es nach ihnen geht immer alle ERWACHSEN...gibt es probleme jammert man bei der mama rum.

meine eltern hätten mir was geschissien....volljährig, vermeindlich (selbsteinschätzung 😁) erwachsen, meine baustelle.

die hätten nichtmal in nem forum gefragt "ob man da was machen kann".

warum auch? als sohn habe ich ja auch nicht gefragt ob ich an der stelle zu schnell fahren soll oder nicht.

ob da wegen irgendwas eine geringere höchstgeschwindigkeit erlaubt war oder nicht...mit 160 wäre er ja in jedem fall deutlich drüber gewesen.

lass den vogel in der kaserne schlafen, ist doch nicht dein problem!

die geldstrafe nebst fahrverbot hat er sich selbst erarbeitet....selbsterarbeitetes sollte man den sprösslingen auch gönnen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Probezeit läuft automatisch genau 2 Jahre nach in Kraft treten des Führerscheins aus.
Missverständlich

Es gilt das Datum der Erteilung, oftmals findet sich da noch ein Datum mit "Erstellung", das ist aber unerheblich, denn dies ist nur das Datum, wann der Zettel oder Karte angefertigt / hergestellt wurde.

in D-land wird im regelfall zuerst die karte (punkt 4a) hergestellt und dann (rückseite punkt 10 bzw. 13 bei handschriftlichen einträgen) erteilt.

in (einigen) anderen ländern wird nichts gedruckt, bevor die FEB nicht ihr ok gibt. in einigen dieser länder macht man die erteilung anhand von punkt 4a - dem herstellungsdatum der karte - fest.

Zitat:

Original geschrieben von heltino


mal ganz wertfrei:

die bengels sind wenn es nach ihnen geht immer alle ERWACHSEN...gibt es probleme jammert man bei der mama rum.

meine eltern hätten mir was geschissien....volljährig, vermeindlich (selbsteinschätzung 😁) erwachsen, meine baustelle.

die hätten nichtmal in nem forum gefragt "ob man da was machen kann".

warum auch? als sohn habe ich ja auch nicht gefragt ob ich an der stelle zu schnell fahren soll oder nicht.

ob da wegen irgendwas eine geringere höchstgeschwindigkeit erlaubt war oder nicht...mit 160 wäre er ja in jedem fall deutlich drüber gewesen.

lass den vogel in der kaserne schlafen, ist doch nicht dein problem!

die geldstrafe nebst fahrverbot hat er sich selbst erarbeitet....selbsterarbeitetes sollte man den sprösslingen auch gönnen 😉

HMMM....

Hab ich eigentlich irgendwann behauptet die Strafe für meinen Sohn tragen zu wollen???

Ich denke nicht.

Es ging hier, glaube ich, auch nicht um erzieherische Maßnahmen, sondern um das, was MEINEN SOHN ! erwartet.

Einfach nur um sich darauf einzustellen. Und dass er mir gleich sagt, was er für eine Scheiße gebaut hat, halte ich nicht für Geheule, sondern für Ehrlichkeit.

Ist mir offen gestanden auch lieber, als die Pänz, die ihre Eltern bis zum Erscheinen der Anzeige im Glauben lassen es sei nichts passiert.

Aber da ist ja jeder Jeck anders....

@kapitän
Ich find's halt etwas absurd, dass die Schwierigkeit des "Strecke kennen" darin besteht, sich die Standorte der Blitzer zu merken. Das ist nicht die Art von Verkehrsbeobachtung die ich mir im Sinne einer sicheren Fahrweise wünsche.

Zitat:

Original geschrieben von heltino


mal ganz wertfrei:

die bengels sind wenn es nach ihnen geht immer alle ERWACHSEN...gibt es probleme jammert man bei der mama rum.

Wertfrei... is klar... Was hätte er machen sollen? Es ihr NICHT sagen und abwarten bis das Donnerwetter wegen des eintrudelnden Zeugenfragebogens kommt?

Ich versteh auch nicht, aus was für Familienverhältnissen ihr so kommt, wenn's gleich heißt die Belange des eigenen Sohns könnten einem doch total egal sein und er soll selbst sehen wo er bleibt. Ich hab von meinen Eltern nen etwas anderen Umgang MIT einander beigebracht bekommen.

Du mußt halt hier damit leben, daß ein gewisser Satz an Moralaposteln sich von sowas angezogen fühlt. Wenn ein offensichlicher Schwachkopf hier seinen üblichen Jammerfred nach dem Motto: " bin krasse 190 in Stadt gefarrre - wat jetzt ? " abzieht, sehe ich das ja auch ein. Wenn einer nur, wie in dem Falle, eine sachliche Frage stellt, sollte man ihm auch sachlich Antworten erteilen und die Sprüche behalten.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Abmildern... Du könntest sagen Du bist gefahren und selbst die drei Monate zu Fuß gehen 😉

Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.

Also bei mir hat mal 'n Polizist mit 'nem Foto in der Hand vor der Tür gestanden "Sind sie der Halter des Fahrzeugs... - Nein, der Fahrer sind sie nicht..." Und da ging es um eine vergleichsweise geringe Geschwindigkeitsüberschreitung!

Eine geringe Chance, das ganze zu mildern giebt es.

1. Es war definitiv keine Geschwindigkeitsbeschränkung vor diesem 60km/h-Zeichen. Das ist aber mit fast 100%er Sicherheit auszuschließen, da auf der Autobahn eigentlich immer ein "Geschwindigkeitstrichter" gebaut wird.

2. Die Messung war wirklich fast am Anfang des reduzierten Bereichs (wenige Meter hinter dem Verkehrszeichen).

Wenn beides zutrifft solltet Ihr 'nen Rechtsanwalt konsultieren...

K.

Zitat:

Original geschrieben von ambrosius.scott



Fragt sich , was aus dem Jungen werden soll ? Wenn da ständig nervende Mütter rumhängen !

glaubst du beim bund meckert keiner? 😉

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von ambrosius.scott



Fragt sich , was aus dem Jungen werden soll ? Wenn da ständig nervende Mütter rumhängen !
glaubst du beim bund meckert keiner? 😉

Seit man da weibliche Vorgesetzte haben kann, machen die Bestrafungen aber Spaß.

Zitat:

Original geschrieben von Keschnarf


Das mag sein, aber ist 100 km/h schneller als erlaubt noch eine Ordnungswidrigkeit? Kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, aber korrigiert mich wenn ich mich irre.

Wenn man 100km/h schneller fährt als erlaubt, dann belästigt man ja niemanden, man behindert niemanden und man gefährdet auch niemanden - man ist einfach nur ungehorsam gegen über einem staatlichen Gebot. Und was soll das sonst sein, wenn nicht eine Ordnungswidrigkeit?

Zitat:

Ansonsten kann ich zu dem Thema nur sagen: wer Mist baut sollte dafür auch grade stehen und nicht noch versuchen sich irgendwie aus der Affaire ziehen.

Das sehe ich ganz genau so, wer Mist baut, der muß auch die Konsequenzen tragen. Allerdings kann ich beim besten Willen nicht erkennen, worin der "Mist" bestehen soll, wenn jemand mit 160km/h über eine Autobahn fährt.

😕😕😕

Zitat:

Das nervt mich auch immer tierisch bei diesen Fernsehsendungen in denen die Polizei beim Streife fahren auf der AB gefilmt wird. Da versuchen die sich auch immer rauszureden oder heulen rum, dass sie ja auf ihren Führerschein angewiesen sind.

Hier kannst Du ganz leicht Abhilfe schaffen indem Du Dir den Schund nicht mehr ansiehst - dann mußt Du Dich auch nicht mehr aufregen. Im Übrigen werden diese Sendungen von den Unterschichtensendern extra für das geistig degenerierte Publikum manipuliert, d.h. die Szenen sind gefakt. Daß das die bildungsferne Zielgruppe nicht weiter stört, verwundert allerdings nicht...🙁

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Aber, und das ist nicht unwichtig, wenn ich recht habe, dann kommt da Junior bei erlaubten 120km/h mit 40 Sachen zu viel an, fährt über Reduzierung 1 + 2 unf findet es nicht nötig abzubremsen. Wenn dann da ein aufmerksamer Sachbearbeiter sitzt ist es bis zum Vorsatz nicht weit.

Das würde bedeuten, verdopplung des Bußgeldes von nach aktuellem Bußgeldrechner 600 Euro auf 1200 Euro, 3 Monate Fahrverbot.

Das OWiG definiert nicht, was Vorsatz und Fahrlässigkeit sind. Auch ist eine pauschale Verdoppelung der Bußgelder nicht im Gesetz vorgesehen und daher auch nicht zulässig - hierzu gibt es entsprechende Gerichtsurteile. Ich bezweifel daher, dass der "aufmerksame Sachbearbeiter" hier einfach ein höheres Bußgeld verlangen kann und darf. So ein Handeln endet definitiv vor Gericht. Von Vorsatz kann erst dann die Rede sein, wenn der Junior bereits mehrfach wegen Verkehrsdelikte negativ in Erscheinung getreten ist. Fährt er einmal, egal mit welcher Geschwindigkeit, zu schnell, muss von Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Das heißt, beim vorliegenden Fall greift ganz normal der zum Tatzeitpunkt aktuelle Bußgeldkatalog...

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel



Auch ist eine pauschale Verdoppelung der Bußgelder nicht im Gesetz vorgesehen und daher auch nicht zulässig

Das ist nur bei Voreintragungen üblich. Allerdings kann ein Richter in einer Verhandlung durchaus zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterscheiden, der ist an die Sätze nicht gebunden. So eine Verhandlung ist daher immer ein Risiko.

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