Geblitzt mit 160 kmh Fahranfänger
Hallo zusammen,
gestern fuhr mein Sohn (seit 2 Jahren Führerschein ab 17) auf der Autobahn mit ca. 160kmh in eine automatische, verkehrsabhängige Radarfalle. 🙁
diese wurde wohl aufgrund von aufkommendem Stau von 120 auf 60 kmh runtergeregelt...
direkt hinter, bzw. unter dem 60er Schild hats dann geblitzt.
Was hat er, ausser dem massiven Ärger mit mir, von rechtlicher Seite zu erwarten?
Und kann man irgendetwas tun um eine evtl. verhängte Strafe abzumildern?
LG Kerstin
Beste Antwort im Thema
Über 70 km/h außerorts: 600 Teuros plus 23,50 Teuros , 4 Punkte , 3 Monate Fahrverbot. Da wird wohl nichts "gemindert".
172 Antworten
160 bei 120 wäre jetzt aber auch nicht gesetzeskonform.
Bucht es unter "Charakterbildung" ab. Vieleicht rettet die Strafe ihm oder anderen mal das Leben, wenn er fortan Tempolimits ernster nimmt.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Das würde ich auch empfehlen. Aber bei der Gebühr dürften die Erfolgschancen leider relativ gering sein.Zitat:
Original geschrieben von meehster
Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.Wenigstens sollte die Probezeit ja hoffentlich schon abgelaufen sein.
...Sorry, aber das weiß ich nicht... Darüber wäre er ja sicher informiert worden, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
... /richtlinien.htm
Du kannst aber schon den Begriff "Richtlinie" richtig umsetzen, weil Du auch mit dem Begriff "Richtgeschwindigkeit" richtig umgehen kannst?
Eine Begrenzung gilt ab Schild, eine unmittelbare Messstelle ab Schild widerspricht keiner Verordnung. Dass es vielleicht der reinen Empfehlung einer Richtlinie widerspricht, stört dabei nicht weiter.
Ob das ohnehin "direkt am Schild" war, oder im Rahmen der Berichterstattung gegenüber den Eltern eher als Entschuldigungsversuch benutzt wurde, kann man per Akteneinsicht durch Anwalt erfahren.
Zitat:
Original geschrieben von ambrosius.scott
...Sorry, aber das weiß ich nicht... Darüber wäre er ja sicher informiert worden, oder?Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Wenigstens sollte die Probezeit ja hoffentlich schon abgelaufen sein.
Nö, die erlischt automatisch nach 2 Jahren aber Erteilung der Fahrerlaubnis, da kommt nicht extra ein Schreiben mit der Information eines "ab heute ist es billiger".
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ambrosius.scott
...Sorry, aber das weiß ich nicht... Darüber wäre er ja sicher informiert worden, oder?Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Wenigstens sollte die Probezeit ja hoffentlich schon abgelaufen sein.
Nope, ist ja auch nicht nötig. Probezeit läuft automatisch genau 2 Jahre nach in Kraft treten des Führerscheins aus. Bei BF17 gilt dafür auch schon der Wisch den er im ersten Jahr mit sich rum getragen hat. Wenn er also seit genau dem 17. Geburtstag rum fährt und jetzt 19 ist, dann ist die Probezeit rum. Ein schwacher Trost, aber immerhin etwas.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Nope, ist ja auch nicht nötig. Probezeit läuft automatisch genau 2 Jahre nach in Kraft treten des Führerscheins aus. Bei BF17 gilt dafür auch schon der Wisch den er im ersten Jahr mit sich rum getragen hat. Wenn er also seit genau dem 17. Geburtstag rum fährt und jetzt 19 ist, dann ist die Probezeit rum. Ein schwacher Trost, aber immerhin etwas.Zitat:
Original geschrieben von ambrosius.scott
...Sorry, aber das weiß ich nicht... Darüber wäre er ja sicher informiert worden, oder?
...na dann noch nicht... sind noch 1 1/2 Monate.....
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Probezeit läuft automatisch genau 2 Jahre nach in Kraft treten des Führerscheins aus.
Missverständlich
Es gilt das Datum der Erteilung, oftmals findet sich da noch ein Datum mit "Erstellung", das ist aber unerheblich, denn dies ist nur das Datum, wann der Zettel oder Karte angefertigt / hergestellt wurde.
:'-(
Das ist echt bitter.
@Roadwin
Ich hatte schon versucht mich mit in Kraft treten möglichst unmissverständlich auszudrücken, eben weil ich befürchtete, dass der Unterschied zwischen Erteilung und Erstellung nicht ganz eindeutig ist. Aber besser ein mal zu oft erklärt als ein mal zu oft missverstanden.
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
160 bei 120 wäre jetzt aber auch nicht gesetzeskonform.Bucht es unter "Charakterbildung" ab. Vieleicht rettet die Strafe ihm oder anderen mal das Leben, wenn er fortan Tempolimits ernster nimmt.
so möchte ich das auch gerne sehen,...
als Mama sieht man aber auch wie teuer uns alle diese "Charakterbildung" zu stehen kommt...
wie lange dauert es etwa, bis wir davon etwas hören? Gibt es so etwas wie "Verjährung", falls nicht rechtzeitig etwas schriftlich kommt? Wobei man in einem solchen Fall vermutlich besonders schnell sein wird....
Zitat:
Original geschrieben von milliway42
Doof sind die beim Amt aber auch nicht... Und bei einer solchen Überschreitung werden sie mehr tun, als nur ein 08/15-Schreiben zu schicken. Da schaut auch nochmal jemand auf das Foto und wird feststellen, das Sie nicht der Fahrer sein kann...Zitat:
Original geschrieben von meehster
Abmildern... Du könntest sagen Du bist gefahren und selbst die drei Monate zu Fuß gehen 😉Da es Dein Sohn war und das Auto vermutlich auf Dich zugelassen ist, braucht Du eigentlich gar nichts zu sagen außer daß Du es nicht warst. Mit gaaanz viel Glück für Deinen Sohn kommen die nicht darauf daß er das war.
So ne hohe Überschreitung braucht's da gar nicht, zumindest, wenn es so eindeutig ist, dass der Halter nicht gefahren ist, sprich verschiedene Geschlechter.
Ich bin in den letzten Wochen zweimal geblitzt worden, in verschiedenen Städten/Gemeinden, Auto ist auf meine Frau zugelassen.
Beide Male kam ein Schreiben an meine Frau mit Bild und dem ungefähren Wortlaut: “Wir wissen, dass sie es nicht waren, hätten aber gerne gewusst, wer es war. Wenn aber innerhalb einer Woche gezahlt wird, isses uns auch egal.“
Wobei man dazu sagen muss, dass beides noch im Verwarnungsbereich war, einmal 90 statt 80 außerorts für 10 €, das andere Mal 62 statt 50 innerorts für 25 €.
Gruß
MS
Zitat:
Original geschrieben von ambrosius.scott
wie lange dauert es etwa, bis wir davon etwas hören? Gibt es so etwas wie "Verjährung", falls nicht rechtzeitig etwas schriftlich kommt? Wobei man in einem solchen Fall vermutlich besonders schnell sein wird....
Ordnungswidrigkeiten verjähren 3 Monate nach Begehung der Tat.
Zitat:
Original geschrieben von ambrosius.scott
uuups.... solange ich noch drüber lachen kann...😉Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Die beiden tun mir leid... Von der eigenen Frau/Mutter als Verbrecher bezeichnet werden nur weil man mal in nen Blitzer geraten ist. :-(
Wie immer der Spruch: Der Soldat soll es tragen wie ein Mann, die Strafe akzeptieren und seine Lehren daraus ziehen. Ich bin sicher, sowas hilft für die Zukunft, bei mir zumindest war es so!
Grüße der Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von ambrosius.scott
wie lange dauert es etwa, bis wir davon etwas hören?
je nach dem, wie viel auf der Bußgeldstelle los ist, "üblich" sind etwa 3-6 Wochen.
Zitat:
Gibt es so etwas wie "Verjährung", falls nicht rechtzeitig etwas schriftlich kommt?
3 Monate plus 14 Tage für die Zustellung
Zitat:
Wobei man in einem solchen Fall vermutlich besonders schnell sein wird....
Nö,
das Bild sitzt doch nicht im Film und winkt mit einem Fähnchen, das läuft den üblichen Gang, wie jeder andere punkte-relevante Verstoß auch.
Heimschläfer?
Vielleicht wäre jetzt gerade der richtige Zeitpunkt, sich für ein Auslandsmanöver zu bewerben. Ansonsten würde ich sagen, ist er jetzt halt Kasernenschläfer und wenn´s abends Party gibt, müssen seine Kameraden fahren und er kann jedesmal saufen, man muss auch mal die positiven Sachen sehen 😁
Zitat:
Wobei man in einem solchen Fall vermutlich besonders schnell sein wird....
Nö,
das Bild sitzt doch nicht im Film und winkt mit einem Fähnchen, das läuft den üblichen Gang, wie jeder andere punkte-relevante Verstoß auch.😁
..... da hast du wohl Recht... darüber habe ich nicht nachgedacht !