Geblitzt mit 120 km/h... was nun?

Opel Astra H

Hallo!

Ich wurde heute auf einer Kraftfahrtstraße geblitzt. Ich fuhr gerade mit knapp 130 km/h (auf der linken Spur), als von einem Renault Twingo (!) auf der rechten Spur ein Blitz auslöste (Vordermann wurde geblitzt) und direkt danach, bevor ich richtig abbremsen konnte, auch mich erwischte. Zu der Zeit etwa bei 120 km/h... Auf dem Rückweg bin ich die Straße nochmal abgefahren und habe gesehen, dass auf der Kraftfahrtstraße von anfang an nur 70 km/h erlaubt waren! (Sch....!). Da ich noch in der Probezeit bin, würde ich gerne wissen, was mich erwartet (Bußgeldhöhe, Fahrverbot etc.)???

Mein Auto ist auf meinen Vater zugelassen, also gehe ich mal davon aus, dass er die Schreiben bekommt, aber werden die von der Bußgeldstelle identifizieren können, dass ich am Steuer war???

MfG, OPEL-FREAK1988

73 Antworten

also auf die 35 kmh zu schnell komme ich weil ichs vom tacho abgelesen habe. was könnte man denn da noch an toleranz und tachoungenauigkeit abziehen? ach ja und was wäre denn, wenn meine mum sich als fahrer einträgt?

Hey,

also ich würde dir empfehlen einfach mal hier nachzuschauen:

[url=http://www.bussgeldkataloge.de/]

Zitat:

Original geschrieben von McFly2


also auf die 35 kmh zu schnell komme ich weil ichs vom tacho abgelesen habe. was könnte man denn da noch an toleranz und tachoungenauigkeit abziehen? ach ja und was wäre denn, wenn meine mum sich als fahrer einträgt?

soweit mir noch im gedächnis ist haben die tachos eine vom gesetzgeber vorgeschriebene voreilung.

kann geändert sein. soweit mir bekannt werden 3 KM/h abgezogen.

gruß manfred

Zitat:

Original geschrieben von Broesel44



Zitat:

soweit mir noch im gedächnis ist haben die tachos eine vom gesetzgeber vorgeschriebene voreilung.
kann geändert sein. soweit mir bekannt werden 3 KM/h abgezogen.
gruß manfred

Es gibt eine vorgeschriebene Voreilung, die durchaus 10 km/h betragen kann. Die Sensoren versuchen natürlich genau zu messen und von dem gemessenen Ergebnis werden noch einmal 3 km/h abgezogen. Das heißt die zur Last gelegte Übertretung könnte bis zu 15 km/h geringer sein.
Ähnliche Themen

Hallo! Hier ist nochmal der Threadersteller!
Ich habe bisher zum Glück immer noch kein Bescheid aus Flensburg bekommen, obwohl ja bereits zweieinhalbmonate vergangen sind seit dem Vorfall... Sollte ich mich freuen, oder meint ihr da könnte noch was kommen?

Nein, solltest Du nicht. Bei mir ist der Bescheid damals wirklich EINEN (!) Tag vor Ablauf der Frist gekommen....
Warte die 2-3 Wochen noch ab...

Hi,

nur mal so am Rande. Warum werden solche Fragen nicht im Sicherheits Forum gestellt? Dort gibt es elendig viele Threads zu diesen Themen. 

Grüße

globalwalker 

Zitat:

Original geschrieben von OPEL-FREAK1988


Hallo! Hier ist nochmal der Threadersteller!
Ich habe bisher zum Glück immer noch kein Bescheid aus Flensburg bekommen, obwohl ja bereits zweieinhalbmonate vergangen sind seit dem Vorfall... Sollte ich mich freuen, oder meint ihr da könnte noch was kommen?

*klugscheißmodus on*

Der Bescheid wird auch niemals aus Flensburg kommen, sondern von der für Deinen "Tatort" zuständigen Bußgeldstelle... Und: Nie zu früh freuen, denn auch 14 Tage nach den 3 Monaten gilt bei entsprechendem Datum des Bescheides noch als fristgemäß. Im Übrigen kann die Ermittlung des "Täters" verjährungshemmend wirken

*klugscheißmodus off*

tut mir leid, aber ich muß mich mich mal zu wort melden.
jeder der 10 km/ h über der vorgeschriebenen geschwindigkeit fährt sollte der führerschein weg genommen werden.
als abschreckung würde ich diese raser bei jedem schwerem unfall zwangsverpflichten bei der feuerwehr mit zu fahren um die schwerverletzten und toten aus den fahrzeugen zu bergen.
mir geht es fürchterlich auf den senkel das neulinge im strassenverkehr sich einbilden autofahren zu können.
wenn ich einen fehler gemacht habe stehe ich auch dafür ein. basta.....
dieser thread ist ja wohl das letzte .
wofür sind denn wohl verkehrsschilder da ?
um es deutlich zu sagen, der thread , entschuldigt bitte, kotzt mich an.

Hallo Opelaner,

der BGB muß innerhalb der 3 Monate nachweislich zugestellt werden, deshalb kommt er auch mit PZU (Postzustellungsurkunde). Das Datum des BGB ist irrelevant.

Allerdings sind die verjährungsunterbrechenden Handlungen der Bußgeldstelle, etwa die Versendung der Anhörung, nicht zustellungsnachweispflichtig. So kann es passieren, daß sich der Betroffene nach 3 Monaten "umsonst" freut, dann später dennoch einen BGB zugestellt bekommt und erst die Akteneinsicht den Umstand der Versendung eines Anhörungsbogens bekannt macht. Und Ätsch, man(n) ist doch der Depp...

Viele Grüße!

Hallo,

passt auf mit dem "Übertragen" des Fahrers.

Meistens ist es kein Problem weil der Bescheid ja an den Halter kommt. Und bei jungen fahrern ist es aus versicherungstechnischen Gründen meist ein Elternteil der den Zweitwagen für die Kinder angemeldet hat.

Wenn das Auto aber auf einen selbst zugelassen ist versucht nicht dann zusagen, dass es der Vater war. Das ganze fliegt mit ziemlich hoher Wahrscheinlickeit auf wenn die Bildqualität gut genug ist. Weil da doch gerne mal genauer geschaut wird.

Ich weiß nicht ob das dann als Betrug eingestuft wird oder so aber auf jeden Fall ist das dann kein Spaß mehr.

auf einer Kraftfahrstaße sind wenn nicht anders ausgeschildert nur 100 KMH erlaubt, denn es ist keine Autobahn!!!

@Wedauer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tempolimit

Zitat:

als abschreckung würde ich diese raser bei jedem schwerem unfall zwangsverpflichten bei der feuerwehr mit zu fahren um die schwerverletzten und toten aus den fahrzeugen zu bergen.

Nee danke, das lasse ich lieber die Leute machen, die sich damit auskennen und das gelernt haben. Immerhin sind doch (ich bin nicht bei der Feuerwehr!) wohl zig Lehrgänge und Schulungen nötig, um das benötigte Wissen zu haben. Sicherlich: in der allerhöchsten Not (Lebensgefahr) würde ich wahrscheinlich auch einfach irgendwie versuchen einen rauszuzerren. Aber ansonsten würde ich persönlich lieber die Leute beruhigen und das diejenigen machen, die es gelernt haben. Immerhin soll es Leute geben, die selbst nach längerer Erfahrung im entsprechenden Job noch die benötigten Geräte fehlbedienen und dann soll das irgendeiner machen ? Laß den mal lieber die Scherben wegfegen 😉

Zitat:

mir geht es fürchterlich auf den senkel das neulinge im strassenverkehr sich einbilden autofahren zu können.

Damit wäre ich vorsichtig, denn das sind mit sicherheit nicht nur Neulinge. Wenn ich längere Touren unterwegs bin, dann sind es eher nicht die Neulinge, die sich mir gegenüber daneben benehmen. Klar, es gibt solche und solche. Aber viele Neulinge haben mangels ausreichendem fahrbaren Untersatz, sich entsprechend auszutoben, wenn sie nicht grad mal mit Papas X5 unterwegs sind. Der andere Teil der Neulinge ist noch entsprechend vorsichtig. Also wie gesagt würde ich das nicht pauschalisieren, es sei denn der Man mit grauem Haar im Mercedes oder BMW ist Neuling.

Zitat:

dieser thread ist ja wohl das letzte .
wofür sind denn wohl verkehrsschilder da ?
um es deutlich zu sagen, der thread , entschuldigt bitte, kotzt mich an.

In einem muß ich dir aber deutlichst Recht geben. Hat man das Limit überschritten, wurde erwischt und die Strafe droht, dann sollte man nicht nach Auswegen und Ausflüchten suchen und versuchen, die Schuld auf andere abzuwälzen, sondern dafür gerade stehen. In allen anderen Fällen könnten wir gleich sämtliche Tempolimits und Verkehrsstrafen sowie Bußgelder abschaffen, denn nur die Strafe ist auch eine Strafe, die auch wirklich weh tut. Das ist genauso meine Meinung: nicht umgehen, sondern zugeben und absitzen (bzw. in diesem Fall Laufen) !

Deine Antwort
Ähnliche Themen