Geblitzt mit 120 km/h... was nun?
Hallo!
Ich wurde heute auf einer Kraftfahrtstraße geblitzt. Ich fuhr gerade mit knapp 130 km/h (auf der linken Spur), als von einem Renault Twingo (!) auf der rechten Spur ein Blitz auslöste (Vordermann wurde geblitzt) und direkt danach, bevor ich richtig abbremsen konnte, auch mich erwischte. Zu der Zeit etwa bei 120 km/h... Auf dem Rückweg bin ich die Straße nochmal abgefahren und habe gesehen, dass auf der Kraftfahrtstraße von anfang an nur 70 km/h erlaubt waren! (Sch....!). Da ich noch in der Probezeit bin, würde ich gerne wissen, was mich erwartet (Bußgeldhöhe, Fahrverbot etc.)???
Mein Auto ist auf meinen Vater zugelassen, also gehe ich mal davon aus, dass er die Schreiben bekommt, aber werden die von der Bußgeldstelle identifizieren können, dass ich am Steuer war???
MfG, OPEL-FREAK1988
73 Antworten
Et 420 und andere Schreiber haben das ganz gut auf den Punkt gebracht. Ich wurde auf der Schwarzwaldhochstraße am Wochenende geblitzt (eigentlich leichtsinnig wo man doch weiß das sich am Wochenende Landratsamt, Polizei und Sankra daoben die Klinke in die Hand geben, war ne 60km/h auf 6km bergab, war in dem Moment ne Charakterstark und wurd mit 96km/h die Stunde gemessen), das Schriftstück ging an den Vater meiner Frundin mit derend Auto ich unterwegs war. Dieser konnte, wollte keine Angaben machen, Irgendwann später standen halt der grün-weiße Partybus vor der Tür um den Halter zuermitteln. Das einzige was mir zu Gute kam war das ich 700km weit eg gemeldet bin und nicht im selben Haushalt lebe und die Qualität des Bildes nicht für einen Fotoabgleich gereicht hat. Schließlich kam das nächste Schreiben in dem ein Fahrtenbuch auferlegt wurde welches glaub 75Euro kostete+2Euro ungrad für nen Fahrtenbuch im Schreibwarenhandel. Dieses Fahrtenbuch muß auch auf Verlangen beim Landratsamt vorgelegt werden und sollte richtig geführt werden weils sonst gleich wieder den nächsten Terz nach sich zieht. Schließlich und letztendlich haben wir das Auto nachdem das Fahrtenbuch im Dezember auferlegt wurde im Januar das Auto auf sie umgemeldet.
Und mal ganz ehrlich ich würd auch sagen das man erstmal den ersten Brief abwartet und erst mal schaut was einem vorgeworfen würd, oft ist man im Augenblick des Blitzens auch ne objektiv wie schnell man nun war. Kenn das von meiner Mutter bspsweise, die macht nen heiden Gewese, von wegen der Führerschein ist vielleicht weg und das heftigste was se bis jetzt bezahlen mußte waren 15Euro.
Was man auf alle Fälle daran sieht das man viel zu oft leichtsinnig im Straßenverkehr unterwegs ist und sich dann auf einmal doch um seinen Führerschein sorgen macht. Und warum wo welches Schild steht ist glaub ich indiskutabel, der Nonsinn fängt ja schon bei Park oder Parkverboten an. Oder Autobahnen, 2spurig ist offen und da kannst du verkehrsbedingt nur 130 fahren und 3spurig ist begrenzt auf 130.
Hi,
soweit ich weiß ist das Fartenbuch auch beseitigt, sobald das Auto ab- und wieder angemeldet wurde.
War das eigentlich das erste mal? Hab noch nie gehört daß es gleich beim ersten mal ein Fahrtenbuch gibt.
Gruß Jens
Zitat:
Original geschrieben von Kellergeister
Und warum wo welches Schild steht ist glaub ich indiskutabel, der Nonsinn fängt ja schon bei Park oder Parkverboten an.
Ich bin da immer so ein Glückspilz. Teilweise laufe ich komplette Strassenzüge ab, um sicherzugehen, aber dann krieg ich doch ein Knöllchen, weil irgendwo am Horizont dann DOCH mal ein Schild stand. Typisch Deutschland.
Im Ausland ist das durch einen farbigen Bordstein markiert oder man lässt den Mist gleich sein, solange niemand behindert wird. Aber in D muss man ja überall die Hand aufhalten und die Leute übers Ohr hauen.
Ist im Ausland nicht so krass finde ich. Gut, da kostet ein nicht angelegter Gurt schnell 600 Euro und Trunkenheitsfahrten mehrere tausend Euro, aber das ist vollkommen in Ordnung, weil es enormes Gefährdungspotential für sich selbst und Andere hat.
Bei uns hält man überall mal die Hand auf, veräppelt den Autofahrer immer ein kleines bisschen, so dass er bei richtigen Delikten verdrossen wird und die Grenze zwischen Ernst und Abzocke nicht mehr trennen kann.
cheerio
Kannste mal sehen hätte auch ne erwaretet das es gleich beim ersten mal eins gibt, aber man läßt sich ja gern eines besseren belehren. Ist wie mit dem blitzen geht manchmal auch schneller als gedacht. Wie gesagt ist in meinen Augen bei vielen Sachen im Straßenverkehr so, wie und mit welcher Härte und Hartneckigkeit manche Verstöße geandet werden.
(Bspweise, Landstraße B 96 3.00 Uhr morgens, Überholverbot, 60er Bereich wird aufgehoben, Du beschleunigst zügig, damals Kadett mit nem 16V, nen Go.. hängt sich drann will überholen, das ganze geht kurz auf 100+.. ,Go.. scherrt ein, für mich war die Geschichte erledigt. Pkwfahrer geht zu den Grün-Weißen und dann ging alles recht fix. Ging auf einmal nicht mehr ums Überholverbot aufgehobenen Bereich, sondern nur noch darum das man den anderen Pkw nicht überholen lassen hat. War auch egal das wir am selben Abend noch angehalten wurden auf Grund des Vorfalls, wir zu viert vor Gericht waren (ich+ 3Insassen) und gegenüber sitzen 2 18jährige mit schiefen Mützen. Tatbestand der Nötigung war erfüllt, hieß im Klartext 5 Punkte, 2 Monate neue Hobbys ohne Führerschein suchen + ne ordentliche Geldstraffe für den Ahaeffekt, und ich hatte damals keienen einzigen Punkt und die Revision hat auch nichts genützt, nur mal so am Rande. Ich habs aber auch schon erlebt das sowa ganz lapidar im Sande verläuft. Kommt auf das Personal und den Landkreis an.)
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Mich würd ja mal interessieren ob nun schon was bei raus gekommen ist. MfG
meine neueste entdeckung :
polizei im knallroten lupo !!
Mal ne Frage:
Ist irgendwo festgelgt wo und wie ein Verkehrszeichen aufgestellt sein muß?
Die Dreckaugen haben mal wieder Wegelagerei betrieben und mich abgelichtet,
das 80km/h Schild war in einer Höhe von 0,5m an einem großen gelben Schild befesttigt und somit sehr schlecht bzw. spät zu erkennen.
War dazu auch noch mit nen Leihwagen von "OpelRent" unterwegs, bisher noch nix, 3 Wochen her
Wurde ja vorhin irgendwann mal nach der erlaubten Geschwindigkeit auf Bundesstrßen gefragt.
Außerorts bei Straßen die mindestens 2 Spuren pro Fahrtrichtung haben, oder je eine Spur pro Fahrrichtung die baulich (Leitplanke, oder ähnliches) voneinander getrennt sind, ist die Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Richtgeschwindigkeit heißt, es darf auch 300 gefahren werden. Da ist es egal ob es eine Bundesstraße, oder Autobahn ist. Sobald nach einer Auffahrt auf solch eine Straße keine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt ist, darf man Gas geben.
Wenn nur 70 erlaubt wäre, würde die die 70 km/h nicht aufheben.
Frag mich nur warum die Leute so wenig Ahnung von dieser Regel habe. Ist doch die schönsten, wenn man weiß, wann wieder Gas gegeben werden darf.
Achso...und zu dem TE.... Pech gehabt.
Hi .mich hat man am Wochenende geblitzt.Nur komisch war dass der blitzt nicht rot sondern zuerst blau und dann rot geblitzt hat ,kann das vielleicht sein das der Film alle war oder nur ein paar probefotos geschossen wurden?Ich wurde schon öfters geblitzt und der blitz war immer rot und die Anlage war auch die gleiche.
Zitat:
Original geschrieben von WebSeb
Wurde ja vorhin irgendwann mal nach der erlaubten Geschwindigkeit auf Bundesstrßen gefragt.Außerorts bei Straßen die mindestens 2 Spuren pro Fahrtrichtung haben, oder je eine Spur pro Fahrrichtung die baulich (Leitplanke, oder ähnliches) voneinander getrennt sind, ist die Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Richtgeschwindigkeit heißt, es darf auch 300 gefahren werden. Da ist es egal ob es eine Bundesstraße, oder Autobahn ist. Sobald nach einer Auffahrt auf solch eine Straße keine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt ist, darf man Gas geben.
Wenn nur 70 erlaubt wäre, würde die die 70 km/h nicht aufheben.Frag mich nur warum die Leute so wenig Ahnung von dieser Regel habe. Ist doch die schönsten, wenn man weiß, wann wieder Gas gegeben werden darf.
Achso...und zu dem TE.... Pech gehabt.
Zitat aus der StVO §3
Zitat:
#
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Bei mir klingt das fett/kursiv geschriebene nach immer mindestens 2 Spuren?
Zitat:
Original geschrieben von tommyboy86
Ich wurde schon öfters geblitzt und der blitz war immer rot und die Anlage war auch die gleiche.
Zu der Farbe des Blitzlichts ist mir auch nur ROT bekannt. Aber sag mal: Soll das da oben heißen, dass du durch die gleiche (stationäre???) Blitzfalle schon öfters fotografiert worden bist??
*Duck und weg* ;-)
Nein ,das war eine von der Polizei aufgestellte mobile Blitzanlage ,die sehen immer gleich aus die dinger. 🙂
Zitat:
- Den Anhörungsbogen so spät wie möglich mit nur den nötigen Informationen (Namen und Unterschrift) zurückschicken. Mit etwas Glück kommt man so über die Verjährungsfrist (dauer länger als nicht zu antworten)
- Nach 3 Monaten ist das verjährt (mann darf sich nur nicht persönlich/per Telefon ansprechen lassen, dann beginnt's von neuem (also nicht selber an's Telefon))
Ist echt unglaublich was so für "Experten" im Internet unterwegs sind. Die Frist ruht selbstverständlich bis die Anhörung zurückgeschickt wird.
...und wenn der Vater net wissen sollte, wer sein Auto fährt darf er sich bald darüber freuen dass er ein Fahrtenbuch führen muss!
hallo,
ich wurde außerorts, bei einer geschwindigkeitsbegrenzung von 70 kmh mit dem twingo meiner mutter geblitzt. ich meine, dass ich 105 gefahren bin. zur zeit befinde ich mich noch in der probezeit.
würde gerne mal erfahren, was mich erwartet, wenn ich mich als fahrer angebe.
vielen dank schonmal
Zitat:
Original geschrieben von McFly2
hallo,ich wurde außerorts, bei einer geschwindigkeitsbegrenzung von 70 kmh mit dem twingo meiner mutter geblitzt. ich meine, dass ich 105 gefahren bin. zur zeit befinde ich mich noch in der probezeit.
würde gerne mal erfahren, was mich erwartet, wenn ich mich als fahrer angebe.
vielen dank schonmal
Hi,
also da du außerhalb geschlossener Ortschaft mit ca. 35km/h zu schnell warst musst du mit...
- 75€ Strafe
- 26 € Bußgeldgebühr
- 3 Punkte in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, auf insgesamt 4 Jahre
- Aufbauseminar für ca. 250€
rechnen.
Im großen und ganzen also eine sehr teure angelegenheit auch gerade in der Probezeit
Gruß