Geblitzt - Heute Post bekommen
Hallo liebe Leute,
ich habe heute Post vom Landkreis bekommen, dass ich innerorts 41km/h (Ortsausgang) zu schnell gefahren bin. Dies hätte für mich zur Folge, dass ich zum einen 125€ zahlen müsste + 1 Monat Fahrverbot. Das besondere an der Sache ist jedoch, dass die Jungs mich nur von hinten geblitzt haben. Es ist kein Foto vom Fahrer dabei. Außerdem ist das Auto auf meinen Vater zugelassen.
Kann ich da irgendwie rauskommen?
Ich danke euch für eure Antworten.
Greetz
Beste Antwort im Thema
In deinen Augen vielleicht schwachsinn, weil du dir deinen Fehler nicht eingestehen willst und die Schuld bei der bösen Polizei suchst, die dich geblitzt hat.
Wenn du aber mal ehrlich zu dir selbst bist, gestehst du dir den Fehler ein.
Ich seh nicht annährend Schwachsinn in meinem oben geschriebenen Text. Wer in einer geschlossenen Ortschaft 41 km/h zu schnell fährt, scheint nicht reif zu sein, um ein Fahrzeug zu führen.
Ich will dich mal sehen, wenn du ein Kind hast, und dieses durch so einen Autofahrer wie dich übern Haufen gefahren wird. Ob du meine Ansicht dann immernoch für Schwachsinn hältst, würde mich mal interessieren.
126 Antworten
Es geht mir ja nun auch speziell darum, ob es rechtlich gesehn ein ausreichender Beweis ist oder ob man da ne Chance hat auf "unwissend" zu tun.
Wie gesagt, mein Vater wurde angeschrieben, weil er der Halter des Fahrzeugs ist. Meine Name ist noch keinmal gefallen, es ist jedoch mein Auto und das fahre eigentlich nur ich. Weiß der Landkreis aber ja nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Devil`s Corsa
......
Jedoch reicht es heute, wenn man nur von Hinten geblitzt wird .....
.......
Dies ist leider falsch. Im Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr muss der Fahrer definitiv fest stehen. Es sei denn es handelt sich um einen parverstoß. Nur dann kann der Halter haftbar gemacht werden.
In solchen Fällen wie beschrieben kommt es zum Teil vor, dass dann Fahrtenbücher geführt werden müssen. Dies kann dann aber auch alle Fahrzeuge des Halters betreffen.
Mfg
Nö, wenn ich mich an die Vorschriften halte oder max 10kmh schneller fahre als erlaubt, springt der Blitzer auch nicht an😉
Zitat:
Original geschrieben von Hanz2008
Es geht mir ja nun auch speziell darum, ob es rechtlich gesehn ein ausreichender Beweis ist oder ob man da ne Chance hat auf "unwissend" zu tun.Wie gesagt, mein Vater wurde angeschrieben, weil er der Halter des Fahrzeugs ist. Meine Name ist noch keinmal gefallen, es ist jedoch mein Auto und das fahre eigentlich nur ich. Weiß der Landkreis aber ja nicht...
Leg doch einfach Einspruch ein. Wirst ja dann sehen was passiert. Im schlimmsten Fall, wird es für dich noch teurer
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ja is ja auch garnich das grundlegende prob dass ich angeschnitten hab, hier gehts ja um die verhältnisse, wenn er mitten inenr innenstadt in der rush hour und schulschluss geblitzt wird, würd ich dem TE auch ned beipflichten, nur in so einem fall wo nix bebaubt war o.ä. umstände da gewesen sind die das soweit herausgezogegene ortsende rechtfertigen halt ich die blitzer für reine abzocke
Zitat:
Original geschrieben von Hanz2008
Es geht mir ja nun auch speziell darum, ob es rechtlich gesehn ein ausreichender Beweis ist oder ob man da ne Chance hat auf "unwissend" zu tun....
Nein, rechtlich gesehen kannst du nicht belangt werden, es sei denn dein Vater gibt z.B. an dass du gefahren bist. Denn der Fahrer muss definitiv feststehen. Einen Tipp werde ich dir aber nicht geben wie du da raus kommst... ;-)
Wenn der Fahrer nicht feststeht...----> siehe Fahrtenbuch...
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Devil`s Corsa
Leg doch einfach Einspruch ein. Wirst ja dann sehen was passiert. Im schlimmsten Fall, wird es für dich noch teurer
Desshalb frag ich ja vorher, ob da jemand Erfahrung hat. Ich bin wahrscheinlich nich der einzige Mensch der in solch einer Situation ist/war. Dafür gibs ja Foren um sich auzutauschen. Und wenn ich weiß, dass ein Einspruch keinen Sinn macht, dann lass ich es natürlich sein.
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Dies ist leider falsch. Im Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr muss der Fahrer definitiv fest stehen. Es sei denn es handelt sich um einen parverstoß. Nur dann kann der Halter haftbar gemacht werden.Zitat:
Original geschrieben von Devil`s Corsa
......
Jedoch reicht es heute, wenn man nur von Hinten geblitzt wird .....
.......In solchen Fällen wie beschrieben kommt es zum Teil vor, dass dann Fahrtenbücher geführt werden müssen. Dies kann dann aber auch alle Fahrzeuge des Halters betreffen.
Mfg
Ja das weiss ich, ich meinte damit, das die Bilder vom fahrer heute nicht mehr mit geschickt werden. (habe ich also schon lange nimmer gesehen). Auf dem Brief vom TE müsste irgendwo stehen (meisst rückseite){<in Berliner umgebung aufjedenfall so, das man die Beweisbilder einsehen kann (geblitzt von vorne). Die Blitzbilder von Hinten, reicht heute aus, um dies zu verschicken. Habe mir mal sagen lassen, das die keine Bilder vom Fahrer verschicken, da oft zu Beziehungstreit etc gekommen ist, da auch Beifahrer zu erkennen waren 😁
Nun werden solche Bilder meisst nicht mehr verschickt um auch den Fahrer seine privatsphäre zu schützen.
wielange ist das denn eigentlich schon her? verjährung?
die scrheiben auch gerne mal alle personen eines haushaltes an... war zumindest bei mir so... ist aber auch schon kanpp 5 jahre her...
wielange geht deine lehre denn noch?
um zeit zu schinden kann dein vater auch (fristgerecht) widerspruch einlegen und mitteilen dass er den fall prüft um den fahrer zur tatzeit zu ermitteln... dann liegt die sache erstmal auf eis und die aufm amt kommen nicht weiter...
irgendwann rühren die sich wieder und es kann zu nem verfahren kommen... dann kann dein dad allemal noch sagen dass du gefahren bist um das fahrverbot nicht selbe zu fressen - bis es soweit ist, ist locker ein jahr ins land gegangen
ps: auf den anhörungsbogen reagiert man nicht, den kannste entsorgen... ähm... ich meine, der ist aufm postweg abhantengekommen - erst auf den bescheid antworten, das ist offizioelle post
Allso meines Wissen darf in Deutschland nicht von Hinten Geblitz werden , ausnahme Sie halten dich umgehend ein paar Meter später an.
Auf jeden fall würde ich ein Bild vom Fahrer beantragen, wenn die nicht drauf eingehen Anwalt einschaltenm dann kannste zum fast 99% denn Lappen behalten denn ohne Fahrernachweis haben die ein Problem und dann gibts auch kein Fahrtenbuch da der Landkreis einen schwerwigenden Verwaltungsfehler gemacht hat, somit war die ganze Biltzerei fürn A....., denn ohne Fahrer kann kein Gericht vestellen wer gefahren ist.
Ist das gleiche wie beim Motorrad ohne Fahrer haben die keine Chance deswegen werden die Motorradfahren immer nach dem Bild sofort angehalten, auch wegen dem Helm muss der Fahrer Identifiziert werden.
Sonst würde Ich immer sagen habe denn Wagen/Motorrad gerade ein paar Freunden gegeben und die sind damit rum gefahren da Ich Besoffen war, wer Gefahren ist kann ich leider nicht mehr sagen weilö Ich zu Blau war😁😁
Zitat:
Original geschrieben von fastnloud
kumpel von mir konnte sich den genauen zeitraum aussuchen, innerhalb eines gewissen spielraums und er musste seinen schein bei der nächsten polizeistelle abgeben und konnte ihn wieder dann da abholen...
Beim ersten mal kann man sich den termin zur abgabe aussuchenund bei "seiner" bullstation abgeben....was einem bekannten von mir passiert war ist, das er 1 mon und 2 tag aten musste wegen irgendein feiertag an dem ihn den keiner geben konnte oder die ..... die postalisch nicht auf die reihe bekamen (die schicken den lappen nämlich zum STVA) o. ä.
Geb den Lappen ab und fertig. Oben schreibst Du noch das Du dazu stehst, wenn Du Fehler machst, doch plötzlich zählt das nicht mehr?
Wenn Du einen Arsch in der Hose hast, steh dazu, fertig.
Alles andere ist Quatsch.
Wenn Du tatsächlich so auf Dein Auto angewiesen bist, ist es wohl höchste Zeit auch so zu fahren!!!
An die, die sowas verteidigen: Gebt den Lappen am besten gleich mit ab!
Zitat:
Original geschrieben von Edition77
Geb den Lappen ab und fertig. Oben schreibst Du noch das Du dazu stehst, wenn Du Fehler machst, doch plötzlich zählt das nicht mehr?Wenn Du einen Arsch in der Hose hast, steh dazu, fertig.
Alles andere ist Quatsch.
Wenn Du tatsächlich so auf Dein Auto angewiesen bist, ist es wohl höchste Zeit auch so zu fahren!!!
An die, die sowas verteidigen: Gebt den Lappen am besten gleich mit ab!
ich finde das du insofern recht hast, man (n) sollte dann auch dazu stehen und ich verteidige dies auch nicht
Moralappostel hier, Bösewicht dort... Irgendwo hat doch jeder was aufn Kerbholz stehen, also bitte nicht Wasser predigen und Wein trinken 🙄 😰
Lasst uns wieder an die Hände fassen und eine Gemeinschaft werden *amen*
Mal ganz nebenbei, habe ich heute auch Post vom netten Revier nebenan bekommen.
Abstandsmessung, 2. Juli. 3/10 Tacho bei 126 KmH... = 75Eus und 3 Pt.
Soll ich mir mal das Video anschauen und wenn die kein Beweis haben, das ich drinnen saß bin aus der Sache, ist das so korrekt? Bei mir ist das Auto ebenfalls auf mein Vater angemeldet...
Um ne Antwort wäre ich Dankbar, lasst die prädigten 😁