Geblitzt auf Kraftfahrstraße bei Tempo 111
Hallo,
einmal eine kurze Frage. Bin am Montag ärgerlicherweise geblitzt worden.
Und zwar folgender Ablauf:
Ortsausgangsschild
Dann startet die 4 spurige "Kraftfahr"straße mit doppelter Mittelleitplanke und Standstreifen auf beiden Seiten.
Direkt nach dem Ortsausgangsschild folgt ein Tempo 100 Schild.
Nach ca. 500m kommt das blaue Kraftfahrstraßenschild (Kraftfahrstraße beginnt).
Dann wurde ich geblitzt bei Tacho 119 / GPS 111 kmh.
Und direkt nach dem Blitzer kam das Tempo 100 aufgehoben Schild.
Ich dachte aber eigentlich auf Kraftfahrstraßen darf man 130 kmh fahren und frage mich wieso danach nochmal ein 100 aufgehoben Schild kommt.
Ist das denn so rechtens?
116 Antworten
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 8. Dezember 2022 um 09:10:47 Uhr:
Da für mich das blaue Kraftfahrstraßenschild bereits die 100 aufgehoben hatte macht für mich das 100 Aufhebungsschild keinen Sinn mehr.
Warum sollte das Schild eine Begrenzung aufheben??
Gruß Metalhead
Eben.
Das Zeichen "Kraftfahrstraße" hat mit Richtgeschwindigkeit usw. nichts zu tun. Relevant ist die bauliche Trennung gemäß §3 StVO. Solche Straßen können auch Kraftfahrstraßen sein, müssen sie aber nicht. Zudem können auch "normale" Landstraßen "Kraftfahrstraße" sein, ohne das diese autobahnähnlichen Charakter haben.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 8. Dezember 2022 um 09:10:47 Uhr:
Wenn ich die Reihenfolge richtig verstanden habe war1 Stadt=50
2 Stadt ende und 100 Schild=100
3 Kraftfahrtstraßenschild/blau=kein Tempolimit (dachte immer wäre da 130, egal)
4 Aufhebung 100 Schild=kein LimitDa für mich das blaue Kraftfahrstraßenschild bereits die 100 aufgehoben hatte macht für mich das 100 Aufhebungsschild keinen Sinn mehr.
Es sei denn der TE hat hier irgendwas übersehen oder die Reihenfolge stimmt nicht.
Ein Schild "Kraftfahrstrasse" hebt kein TL auf. Es bedeutet AUSSCHLIESSLICH, dass nur Fzg mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h dort fahren dürfen.
Richtig ist:
Stadt = 50km /h
Ortsausgangsschild mit Strasse mit 2 Richtungsfahrbahnen und baulicher Trennung = unbegrenzt
Tempo 100 - Schild = Tempo 100
Schild Kraftfahrstrasse = Tempo 100
Aufhebung Tempo 100 = unbegrenzt
Wenn man das hier so alles liest wird einem ja Angst und Bange. Die enormen Durchfallzahlen bei der Theorieprüfung scheinen noch nicht hoch genug zu sein.
So ein Quatsch, das ist einfach die Erfahrung, daß wenn entweder ein AB oder KFZ-Strassenschild kommt, dies am Anfang dieser Strassen kommt und das passende Limit Schild danach. Hier ist es eben überraschenderweise mal anders
Die juristischen Winkelzüge die in den 1000 Seiten StVo stehen hat sicherlich fast niemand parat.
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Zitat:
Die juristischen Winkelzüge die in den 1000 Seiten StVo stehen hat sicherlich fast niemand parat.
Sorry - konnte ich mir nicht verkneifen. Die aktuell kaufbare Version der StVO im großen Amazonas hat in der 2022er Fassung exakt 101 Seiten 😉
Und Im font der Pixelgrösse 1 geht es sogar auf eine Seite ?
Diese Ausgabe hat immerhin fast 200 Seiten, das Exemplar aus den 1980igern was ich hatte war 1000 Seiten , aber evtl war da auch die StvZO oder Kommentare mit drin.
Zitat:
@Arcturus51 schrieb am 7. Dezember 2022 um 22:57:33 Uhr:
Ich dachte aber eigentlich auf Kraftfahrstraßen darf man 130 kmh fahren
in der Fahrschule nicht genau zugehört?
Wo bitteschön hat man dir das SO erzählt???
Dann dürftest du auch auf Landstraßen überall 130 brettern... 🙄
die 130 km/h gelten nur bei bestimmten baulichen Voraussetzungen.
Auf diesen juristischen Winkelzug bin ich gespannt, der ein Tempo 100-Schild aufhebt. "Erfahrung" wird es sicherlich nicht sein.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 8. Dezember 2022 um 09:55:06 Uhr:
Die juristischen Winkelzüge die in den 1000 Seiten StVo stehen hat sicherlich fast niemand parat.
Welche Winkelzüge? Das ist alles absolutes StVo - Minimumwissen: §3 Geschwindigkeit, §18 Autobahnen und Kraftfahrstrassen und §41 Vorschriftzeichen.
Das eingeforderte "absolute StVO-Minimumwissen" sowie gesunder Menschenverstand/Hausverstand/Common-Sense führen zwangsläufig zu der Einsicht, der TE wird um die Öffnung seines Portemonnaies nicht herumkommen.
Seiner Beschreibung der Situation nach geht's um keine Punkte im FAER, geschweige denn um ein Fahrverbot. Also "Fire & forget!", - zahlen und gut ist's.
Tja also die Reihenfolge ist so korrekt wie ich sie beschrieben habe.
Alles etwas verwirrend.
Aber egal wer nun Recht hat ich ziehe eh den kürzeren. Die machen doch eh was sie wollen. Also zahle ich lieber.
Hatte Mal ein Blitzerfoto wo der Rückspiegel als fetter Balken durch mein Gesicht ging und die Augenpartie komplett verdeckte.
Widerspruch eingelegt. Es hieß ich wäre ganz klar identifizierbar. Ja ne ist klar. Am Ende durfte ich das doppelte bezahlen. Alles Verarsche und Abzocke.
Zitat:
@Arcturus51 schrieb am 8. Dezember 2022 um 11:25:38 Uhr:
Tja also die Reihenfolge ist so korrekt wie ich sie beschrieben habe.
Alles etwas verwirrend.
Richtig ist ausschließlich das, was in den letzten 6 Beiträgen stand. Alles davor vergiss ganz schnell wieder.
Es galt weiter 100 km/h und Du bist korrekt geblitzt worden. Das Tempolimit würde nur aufgehoben, wenn die Fahrspur baulich vom Gegenverkehr getrennt ist. Alleine das Schild "Kraftfahrstrasse" hebt kein Tempolimit auf, es regelt nur die Mindestgeschwindigkeit und dass keine Radler oder kleine Roller und Trecker dort fahren dürfen.
Zitat:
@Amen schrieb am 8. Dezember 2022 um 11:01:59 Uhr:
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 8. Dezember 2022 um 09:55:06 Uhr:
Die juristischen Winkelzüge die in den 1000 Seiten StVo stehen hat sicherlich fast niemand parat.Welche Winkelzüge? Das ist alles absolutes StVo - Minimumwissen: §3 Geschwindigkeit, §18 Autobahnen und Kraftfahrstrassen und §41 Vorschriftzeichen.
Das ist sicher formal richtig, der Punkt ist einfach. daß sich ausser Forenexperten (ggf. unter zuhilfenahme von Zeit und Google) und Juristen sich fast niemand diese Feinheiten über die Zeit merkt und ggf. im Augenblick nicht parat hat und auch in 99% der Fälle auch nicht nötig ist weil eben die Beschilderung anders ist (nämlich so wie ich beschreiben habe).
Solange aber die Beschilderer und gesetzgebenden Organe nicht vorrangig das KPI haben, daß es der durchschnittliche Nutzer, es auch noch 20 Jahre nach der Fahrschule bei selten vorkommenden Konstallation auch richtig umsetzen können muss, wird es eben ausgehen so wie es dem TE passiert ist. Das eben die Beschilderung nicht implizit logisch ist bzw. Misinterpretationen ausschliesst, sondern eben mehr Hintergrundwissen bedarf.
Klar ist ja einfacher bei Vergehen ein Bußgeld zu erheben, anstatt auch vor Ort Klarheit zu schaffen und z.B. das 100 Schild auch noch nach einem AB- oder KFZ-Strassen Schild zu widerholen.
Also man könnte sich fragen, wollen die Behörden lieber die 40€ einnehmen oder Sicherheit schaffen.
Zitat:
@Arcturus51 schrieb am 7. Dezember 2022 um 22:57:33 Uhr:
Und direkt nach dem Blitzer kam das Tempo 100 aufgehoben Schild.
Dann war die Messstrecke doch auf jeden Fall innerhalb der 100er Begrenzung.
Zitat:
@Arcturus51 schrieb am 8. Dezember 2022 um 11:25:38 Uhr:
Tja also die Reihenfolge ist so korrekt wie ich sie beschrieben habe.
Alles etwas verwirrend.
Aber egal wer nun Recht hat ich ziehe eh den kürzeren. Die machen doch eh was sie wollen. Also zahle ich lieber.
Hatte Mal ein Blitzerfoto wo der Rückspiegel als fetter Balken durch mein Gesicht ging und die Augenpartie komplett verdeckte.
Widerspruch eingelegt. Es hieß ich wäre ganz klar identifizierbar. Ja ne ist klar. Am Ende durfte ich das doppelte bezahlen. Alles Verarsche und Abzocke.
Das sind mir die Liebsten. Scheiße bauen, aber nicht dazu stehen und versuchen sich mit allen möglichen Tricks aus der Sache raus zu winden.