Geblitzt auf Kraftfahrstraße bei Tempo 111
Hallo,
einmal eine kurze Frage. Bin am Montag ärgerlicherweise geblitzt worden.
Und zwar folgender Ablauf:
Ortsausgangsschild
Dann startet die 4 spurige "Kraftfahr"straße mit doppelter Mittelleitplanke und Standstreifen auf beiden Seiten.
Direkt nach dem Ortsausgangsschild folgt ein Tempo 100 Schild.
Nach ca. 500m kommt das blaue Kraftfahrstraßenschild (Kraftfahrstraße beginnt).
Dann wurde ich geblitzt bei Tacho 119 / GPS 111 kmh.
Und direkt nach dem Blitzer kam das Tempo 100 aufgehoben Schild.
Ich dachte aber eigentlich auf Kraftfahrstraßen darf man 130 kmh fahren und frage mich wieso danach nochmal ein 100 aufgehoben Schild kommt.
Ist das denn so rechtens?
116 Antworten
@StrichAchtundSo
Mir ist echt schleierhaft, wie man einen glasklaren Sachverhalt so verwurschteln kann.
Zitat:
@Arcturus51 schrieb am 8. Dezember 2022 um 11:25:38 Uhr:
Tja also die Reihenfolge ist so korrekt wie ich sie beschrieben habe.
Alles etwas verwirrend.
Aber egal wer nun Recht hat ich ziehe eh den kürzeren. Die machen doch eh was sie wollen. Also zahle ich lieber.
Hatte Mal ein Blitzerfoto wo der Rückspiegel als fetter Balken durch mein Gesicht ging und die Augenpartie komplett verdeckte.
Widerspruch eingelegt. Es hieß ich wäre ganz klar identifizierbar. Ja ne ist klar. Am Ende durfte ich das doppelte bezahlen. Alles Verarsche und Abzocke.
Die Unterpartie des Gesichts (ab Nase) war ja wohl noch sichtbar. Das reicht wohl zur Identifizierung aus. Somit keine Chance. Und dafür vor Gericht gehen wäre mir wegen der Kosten zu heikel.
Zitat:
@Arcturus51 schrieb am 8. Dezember 2022 um 11:25:38 Uhr:
Hatte Mal ein Blitzerfoto wo der Rückspiegel als fetter Balken durch mein Gesicht ging und die Augenpartie komplett verdeckte.
Hatt ich mal mit A-Säule statt Spiegel (keine Ahnung in welchem Winkel die da aus dem Wald heraus geblitzt haben, hab ich nicht mal bemerkt), nach dem Widerspruch hat man das in die Verjährung laufen lassen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Harig58 schrieb am 8. Dezember 2022 um 12:56:54 Uhr:
@StrichAchtundSo
Mir ist echt schleierhaft, wie man einen glasklaren Sachverhalt so verwurschteln kann.
Das hat nichts mit verwurschteln zu tun, die Gesetzeslage ist klar, sondern Ursachenforschung und Behebung, denn der TE ist ja nicht absichtlich gegen Regeln verstossened zu schnell gefahren, sondern weil er die Schilder falsch interpretiert hat. Also es geht darum die wie man die Situation verbessern könnte.
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Zitat:
@Arcturus51 schrieb am 8. Dezember 2022 um 11:25:38 Uhr:
Aber egal wer nun Recht hat ich ziehe eh den kürzeren. Die machen doch eh was sie wollen. Also zahle ich lieber.
In deinem Fall ist es nun mal so, dass das Limit tatsächlich galt. Dies wurde hier und auch dem anderen Forum ja nun festgestellt.
Du siehst das Ganze auch zu verbissen, Pech gehabt, na und. Zu schnelles Fahren ist halt ein Pokern, meist gewinnt man (wird nicht erwischt) und manchmal verliert man halt auch.
Schaffe dir eine Bußi-Kasse an, in der du jeden Monat einen festen Betrag einzahlst. Dann hast du keine plötzlichen zusätzlichen Ausgaben, wenn mal ein Bußgeld ins Haus flattert, denn das zahlst du ja aus der Bußi-Kasse. Wenn am Jahresende noch Geld in der Bußi-Kasse ist, gehst du mit deiner Familie von dem Geld halt schön essen. 🙂
Gruß
Uwe
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 8. Dezember 2022 um 13:19:25 Uhr:
Was will man da verbessern?
Nun ja, wenn man damit zufrieden ist, daß die Leute weiterhin zahlen anstatt die Geschwindigkeit einzuhalten braucht man nichts zu verbessern.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 8. Dezember 2022 um 13:17:57 Uhr:
Zitat:
@Harig58 schrieb am 8. Dezember 2022 um 12:56:54 Uhr:
@StrichAchtundSo
Mir ist echt schleierhaft, wie man einen glasklaren Sachverhalt so verwurschteln kann.Das hat nichts mit verwurschteln zu tun, die Gesetzeslage ist klar, sondern Ursachenforschung und Behebung, denn der TE ist ja nicht absichtlich gegen Regeln verstossened zu schnell gefahren, sondern weil er die Schilder falsch interpretiert hat. Also es geht darum die wie man die Situation verbessern könnte.
Ich habe den Eindruck, Du meinst das echt ernst, oder?
Wenn jemand in der Fahrschule nicht aufgepasst oder Teile des Erlernten davon wieder vergessen hat, muss er halt die Konsequenzen tragen. Dafür braucht es keine Ursachenforschung und im vorliegenden Fall hat es wohl kaum an der Beschilderung gelegen.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 8. Dezember 2022 um 13:43:56 Uhr:
Nun ja, wenn man damit zufrieden ist, daß die Leute weiterhin zahlen anstatt die Geschwindigkeit einzuhalten braucht man nichts zu verbessern.
Was wäre denn für dich eine Verbesserung? Noch ein Zeichen 274 extra unter Zeichen 331.1?
boah, immer dieses oberlehrhafte Verhalten.
Und ich finde schon das es nach Wegelagerei riecht, denn ich vermisse ein wenig das Gefahrenstellenpotential.
Aber das ist immer typisch in unserer Gesellschaft, die einen kassieren gerne und die anderen hauen auf die Geschädigten drauf.
Ich wusste das so auch nicht das das blaue Schild nicht automatisch die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt.
Hätte da auch beschleunigt.
Tja, einige empfehlen mir bestimmt jetzt eine dringend notwendige Nachschulung.
🙁🙁🙁
Was ist daran oberlehrerhaft und wo ist die Wegelagerei? Wer im Straßenverkehr teilnimmt, sollte die Beschilderung kennen und sich danach richten. Ansonsten gibt es halt eine behördliche Erinnerung...
Was denn für ein Gefahrenstellenpotential? Es wird für die Anordnung von Tempo 100 hoffentlich gute Gründe geben. Das ändert doch aber an der vermeintlich unklaren Situation nichts. Wäre dort eine Gefahrenlage, z.B. schadhafter Asphalt, wäre der TE in dieselbe "Falle" getappt - einfach weil er das Verkehrszeichen fehlinterpretiert hat.
Wobei die Fehlinterpretation ja nicht durch das Schild, sondern durch Unwissenheit oder Vergesslichkeit ausgelöst wurde.
Nur weil die Mehrheit falsch liegt, muss daraus nicht auf die Richtigkeit der falschen Sichtweise gefolgert werden. Kleines Zitat aus einem Urteil des Amtsgericht Weißenfels (10 OWi 737 Js 201043/14), wo der Lkw knapp unter 80 fuhr und das nicht aufgestellte Zeichen 331.1 den Status der Kraftfahrstraße nicht verlieh trotz zweispurigem Ausbau mit durchgehender Mittelleitplanke:
"Die Eigenschaft als Kraftfahrstraße wird ausschließlich durch das Zeichen 331.1 begründet, nicht hingegen durch den Ausbau der Straße (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 18 StVO, Rn. 14)."
Und nun schön arrogant Häme verbreiten und das zum Unfug deklarieren ... 😁
Du stehst m.E. ganz gewaltig auf dem Schlauch. Das das eine Kraftfahrstraße ist, bezweifelt niemand. Das Problem ist, dass das Zeichen 331.1 hinsichtlich Zeichen 274 keine geschwindigkeitsregelnde Wirkung hat. Weder auf Kraftfahrstraßen mit zwei Fahrstreifen (Gegenverkehr), noch auf solchen mit Richtungsfahrbahnen.
Lies dir einfach nochmal den §3 StVO ganz genau durch.