Geblitzt - Abzocke oder gerechtfertigt?
Ich habe Vorgestern Abend einen Freund im Rheinland besucht. Ich fuhr die A4 von Olpe Richtung Köln und es wurde unlimitiert da tauchte ein GT2 auf und ich dachte mir: Guck mal ein Spielkamerad. Also haben wir über 30km Formationsflug mit allen möglichen Lichtzeichen gespielt, dann mußte der Käfer Fahrer raus, hat sich noch fürs spielen bedankt und ich bin weiter geflogen.
Dann kurz vor Köln tauchte ein 120 Limitierungschild auf und ich nahm sofort bei Sichtung den Fuß vom Gas und ließ den Wagen im Gang per Motorbremse rollen. Kaum hatte ich das Schild passiert blitze es auch schon. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch 210 auf dem Tacho.
Soweit ich weiß gibt es kein Gesetz das regelt, in wie weit nach einer Limitierung geblitzt werden darf.
Es ist ja auch nicht unüblich das Gemeinden die Kasse durch mobile Kontrolleinheiten hinter dem Ortseingangschild aufbessern.
Nur bin ich der Meinung hier sollte man Differenzieren. Von Tempo 100, oder 70 auf 50 bei Schildsichtung herunter zu drosseln stellt kein Problem dar, aber wenn man aus einem unlimitierten Autobahnbereich in eine Limitierungszone kommt ist das je nach gefahrener Geschwindigkeit ziemlich kritisch. Wenn man z.B. mit 300km/h unterwegs ist und sieht das 200m entfernte Limitierungsschild, hat mit einem normalen bremsvorgang überhaupt keine Chance die geforderte Höchstgeschwindigkeit rechtzeitig zu erreichen. Man müßte eine Gefahrbremsung oder auch Vollbremsung ausführen um rechtzeitig die gewünschte Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.
Und das steht für mich im diametralen Gegensatz zur Verkehrssicherheit! Eine Vollbremsung mitten auf der Autobahn ohne erkennbare Gefahr?
Wie würde es im umgekehrten Fall aussehen?
Nehmen wir doch mal an der Käferfahrer hätte die Bahn nicht vor 20km verlassen, sondern hätte meine Wegstrecke geteilt und wäre hinter mir. Nun würde ich beim Erkennen des Limitierungszeichens im unlimitieren Bereich eine Vollbremsung hinlegen, da ich ja rechtzeitig zum Schild auf Tempo 120 sein muß. Der Käferfahrer reagiert zu spät und es gibt einen kleinen Blechschaden. Hätte da der Käfer Fahrer die Schuld oder würde ich eine Teilschuld zugesprochen bekommen, weil ich ohne erkennnbare Gefahr eine Vollbremsung hingelegt habe?
Beste Antwort im Thema
Na ein Glück sind die Ferien nächste Woche vorbei. Geschwindigkeit muss ab Schild erreicht sein. Wer die Schilder nicht sieht ist selbst schuld und sollte sich mal eine Sehhilfe anschaffen. Ich lasse mich auch in limitierte Strecken mit Überschuss "rollen" aber bremse schon so ab, dass es nicht im Punktebereich ist. 🙂
126 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Wenn aber eine Anwaltskanzlei loszieht, und den Betreiber von www.hp-selbermachen.de zu 50t € in Namen von hewlett packard abmahnt, obwohl die nie ein Mandat erteilt hat und mit schmierigen Methoden einen Rechtsstreit umgehen will um irgendwie ein paar hundert Euro rauszuschlagen.
Oder Machenschaften wie der unsägliche Herr Gravenreuth, der ja nun ein verurteilter Verbrecher ist, sie praktiziert hat, nachgeht ... dann ist das natürlich abzocke.
Das hat ja nichts mit der Arbeit eines Abmahnanwaltes zu tun.
Die Sache læuft doch ganz einfach ab. 100.000 Abmahnungen pauschal rausschicken. 90.000 sagen ,,Nein`` und zahlen nicht. 10.000 haben die Hose voll weil eMule den ganzen Tag læuft und zahlen die ca 900 Euro. Das gibt doch ein feines Abzockersuemmchen aufs Konto 😉 Und das machen die jeden Monat. Steck die Typen der Kanzelei in einen Sack und hau mit dem Knueppel drauf. Du wirst sehen, du triffst immer den richtigen 😁
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Schon mal einen hammerbösen Raser erlebt, Männers??
Ja, leider alzu oft. Teilweise kannte ich diese Menschen gut.
Zitat:
Das ist KEIN akutes Problem, welches dringend mit Strafen bekämpft werden müsste..
Da haste Recht, die sind nämlich alle tot.
Wie belieben denn der TE beim Erreichen eines Ortseingangsschildes zu verfahren? Mit 110 auf die Ortschaft zu, ab dem gelben Schild rollen lassen und mit 80 am Rathaus vorbei😛
@TE
Sei ein Mann und steh zu deiner Tat.
Jede Woche kommt hier mindestes ein neuer Jammer- und Heulbeitrag dazu.
So langsam wirds langweilig.
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Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Wie belieben denn der TE beim Erreichen eines Ortseingangsschildes zu verfahren? Mit 110 auf die Ortschaft zu, ab dem gelben Schild rollen lassen und mit 80 am Rathaus vorbei😛
Vielleicht mal den Startpost lesen, dort steht im 4ten Absatz wie an Orteingängen verfahren wird 😉
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
@TE
Sei ein Mann und steh zu deiner Tat.Jede Woche kommt hier mindestes ein neuer Jammer- und Heulbeitrag dazu.
So langsam wirds langweilig.
Und noch einer der nicht lesen kann.
Für dich nochmal in Groß:
Ich stehe zu meiner Tat und nehme die Strafe dafür gerne in Kauf - der Sinn dieser Diskussion ist dennoch ein anderer
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
@TE
Sei ein Mann und steh zu deiner Tat.
Das macht er doch, hat er ja schon geschrieben.
Allerdings warte ich auch immer noch auf die Antwort zu meiner Frage, welchen Zweck er mit diesem Thread eigentlich verfolgt. 😕
Vielleicht ist es ja auch lediglich als eine Art Neukundensuche im Rahmen einer geplanten Ausweitung seiner Tätigkeit auf Verkehrsrecht zu verstehen?
@Waldorf, lass gut sein. 95% der VTs fahren Eimer die sich maximal bis 250km/h schleppen. Dementsprechend haben sie 0 Erfahrung mit Geschwindigkeiten von 300km/h und dem dazu nötigen Wagenhandling.
Durch die Aussagen von einigen Usern wird dir sogar bestätigt das sie nichtmal in der Lage sind den Sinn des Thema zu erfassen.
Also das nächste mal einfach den Anker werfen und gut ist. Das hat zwar zur Folge das einige Moralappostel wieder in den Genuss kommen die Funktion ihres Fernlichts zu testen, aber damit kann man leben. 😁
Wer sich mit derartig hoher Geschwindigkeit einer 120-km/h-Tempobegrenzung nähert, der kann ruhig ordentlich auf die Bremse treten, denn die Wahrscheinlichkeit, daß sich ein 2. Fahrzeug mit ähnlich hoher Geschwindigkeit und drastischer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes hinter einem befindet, ist außerordentlich gering.
Dies entbindet den Fahrer jedoch nicht von einem kontrollierenden Blick in den Rückspiegel.
Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
Zitat:
- der Sinn dieser Diskussion ist dennoch ein anderer
Ich erkenne den Sinn nicht, wäre nett ihn mal zu erfahren
Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
Und das steht für mich im diametralen Gegensatz zur Verkehrssicherheit! Eine Vollbremsung mitten auf der Autobahn ohne erkennbare Gefahr?
Wieso Vollbremsung? 😕
Notwendig ist hier lediglich eine Bremsung aus der Augenblicksgeschwindigkeit herunter auf die neue zHG (in diesem Fall 120 km/h).
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich erkenne den Sinn nicht, wäre nett ihn mal zu erfahrenZitat:
- der Sinn dieser Diskussion ist dennoch ein anderer
NeNe, sonst kann er doch den anderen nicht mehr absprechen den Sinn dieses Threads nicht zu verstehen. Er will doch andere zum gruebeln bringen damit sie nachdenken ob ob sie wirklich dumm sind 😁 Was anderes ist es nicht. Da gibts keinen Sinn. Der læsst es nur so aussehen 😉
Zitat:
Original geschrieben von CaptainKoks
@Waldorf, lass gut sein. 95% der VTs fahren Eimer die sich maximal bis 250km/h schleppen. Dementsprechend haben sie 0 Erfahrung mit Geschwindigkeiten von 300km/h und dem dazu nötigen Wagenhandling.
Durch die Aussagen von einigen Usern wird dir sogar bestätigt das sie nichtmal in der Lage sind den Sinn des Thema zu erfassen.
Also das nächste mal einfach den Anker werfen und gut ist. Das hat zwar zur Folge das einige Moralappostel wieder in den Genuss kommen die Funktion ihres Fernlichts zu testen, aber damit kann man leben. 😁
Wer sich mit 300km/h im öffendlichen Verkehrsaum befindet kann bei diesen Geschwindigkeiten sein Handling nicht austesten.Jeder Fahrfehler, jede Ölspur,jede andere Störung führt unweigerlich zu einer extrem gefährlichen Situation.
Wer dann natrürlich in einer 120er Begrenzung mit 210 reinfährt und geblitzt wird ist selbst schuld, niemand zwingt einem dazu so zu fahren.
Ich denke das bei diesen Leuten einfach der Selbterhaltungstrieb ein wenig ausgeschaltet sein muss um so zu fahren. 300 km/h ja auf der Nordschleife....
Bevor man sich im öffentlichen Verkehr in derartige Geschwindigkeitsbereiche vorwagt, sollte man sich auf einer abgesperrten Strecke (z.B. dem Nürburgring) erst einmal die notwendigen Reflexe antrainieren.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wieso Vollbremsung? 😕Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
Und das steht für mich im diametralen Gegensatz zur Verkehrssicherheit! Eine Vollbremsung mitten auf der Autobahn ohne erkennbare Gefahr?Notwendig ist hier lediglich eine Bremsung aus der Augenblicksgeschwindigkeit herunter auf die neue zHG (in diesem Fall 120 km/h).
Bei einer mittleren Verzögerung von nur 7,5m/s² bedarf es um von 250 km/h auf 133km/h herunterzubremsen 300m.
Bei einer Vollbremsung mit sehr guten Verzögerungswerten von 9,5m/s² ist man nach 300m auf 75,7km/h angekommen