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Geblitzt - Abzocke oder gerechtfertigt?

Themenstarteram 7. Januar 2012 um 7:35

Ich habe Vorgestern Abend einen Freund im Rheinland besucht. Ich fuhr die A4 von Olpe Richtung Köln und es wurde unlimitiert da tauchte ein GT2 auf und ich dachte mir: Guck mal ein Spielkamerad. Also haben wir über 30km Formationsflug mit allen möglichen Lichtzeichen gespielt, dann mußte der Käfer Fahrer raus, hat sich noch fürs spielen bedankt und ich bin weiter geflogen.

Dann kurz vor Köln tauchte ein 120 Limitierungschild auf und ich nahm sofort bei Sichtung den Fuß vom Gas und ließ den Wagen im Gang per Motorbremse rollen. Kaum hatte ich das Schild passiert blitze es auch schon. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch 210 auf dem Tacho.

 

Soweit ich weiß gibt es kein Gesetz das regelt, in wie weit nach einer Limitierung geblitzt werden darf.

Es ist ja auch nicht unüblich das Gemeinden die Kasse durch mobile Kontrolleinheiten hinter dem Ortseingangschild aufbessern.

Nur bin ich der Meinung hier sollte man Differenzieren. Von Tempo 100, oder 70 auf 50 bei Schildsichtung herunter zu drosseln stellt kein Problem dar, aber wenn man aus einem unlimitierten Autobahnbereich in eine Limitierungszone kommt ist das je nach gefahrener Geschwindigkeit ziemlich kritisch. Wenn man z.B. mit 300km/h unterwegs ist und sieht das 200m entfernte Limitierungsschild, hat mit einem normalen bremsvorgang überhaupt keine Chance die geforderte Höchstgeschwindigkeit rechtzeitig zu erreichen. Man müßte eine Gefahrbremsung oder auch Vollbremsung ausführen um rechtzeitig die gewünschte Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.

Und das steht für mich im diametralen Gegensatz zur Verkehrssicherheit! Eine Vollbremsung mitten auf der Autobahn ohne erkennbare Gefahr?

Wie würde es im umgekehrten Fall aussehen?

Nehmen wir doch mal an der Käferfahrer hätte die Bahn nicht vor 20km verlassen, sondern hätte meine Wegstrecke geteilt und wäre hinter mir. Nun würde ich beim Erkennen des Limitierungszeichens im unlimitieren Bereich eine Vollbremsung hinlegen, da ich ja rechtzeitig zum Schild auf Tempo 120 sein muß. Der Käferfahrer reagiert zu spät und es gibt einen kleinen Blechschaden. Hätte da der Käfer Fahrer die Schuld oder würde ich eine Teilschuld zugesprochen bekommen, weil ich ohne erkennnbare Gefahr eine Vollbremsung hingelegt habe?

 

Beste Antwort im Thema
am 7. Januar 2012 um 8:43

Na ein Glück sind die Ferien nächste Woche vorbei. Geschwindigkeit muss ab Schild erreicht sein. Wer die Schilder nicht sieht ist selbst schuld und sollte sich mal eine Sehhilfe anschaffen. Ich lasse mich auch in limitierte Strecken mit Überschuss "rollen" aber bremse schon so ab, dass es nicht im Punktebereich ist. :)

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Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Ich habe Vorgestern Abend einen Freund im Rheinland besucht. Ich fuhr die A4 von Olpe Richtung Köln und es wurde unlimitiert da tauchte ein GT2 auf und ich dachte mir: Guck mal ein Spielkamerad. Also haben wir über 30km Formationsflug mit allen möglichen Lichtzeichen gespielt, dann mußte der Käfer Fahrer raus, hat sich noch fürs spielen bedankt und ich bin weiter geflogen.

Dann kurz vor Köln tauchte ein 120 Limitierungschild auf und ich nahm sofort bei Sichtung den Fuß vom Gas und ließ den Wagen im Gang per Motorbremse rollen. Kaum hatte ich das Schild passiert blitze es auch schon. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch 210 auf dem Tacho.

 

Soweit ich weiß gibt es kein Gesetz das regelt, in wie weit nach einer Limitierung geblitzt werden darf.

Es ist ja auch nicht unüblich das Gemeinden die Kasse durch mobile Kontrolleinheiten hinter dem Ortseingangschild aufbessern.

Nur bin ich der Meinung hier sollte man Differenzieren. Von Tempo 100, oder 70 auf 50 bei Schildsichtung herunter zu drosseln stellt kein Problem dar, aber wenn man aus einem unlimitierten Autobahnbereich in eine Limitierungszone kommt ist das je nach gefahrener Geschwindigkeit ziemlich kritisch. Wenn man z.B. mit 300km/h unterwegs ist und sieht das 200m entfernte Limitierungsschild, hat mit einem normalen bremsvorgang überhaupt keine Chance die geforderte Höchstgeschwindigkeit rechtzeitig zu erreichen. Man müßte eine Gefahrbremsung oder auch Vollbremsung ausführen um rechtzeitig die gewünschte Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.

Und das steht für mich im diametralen Gegensatz zur Verkehrssicherheit! Eine Vollbremsung mitten auf der Autobahn ohne erkennbare Gefahr?

Wie würde es im umgekehrten Fall aussehen?

Nehmen wir doch mal an der Käferfahrer hätte die Bahn nicht vor 20km verlassen, sondern hätte meine Wegstrecke geteilt und wäre hinter mir. Nun würde ich beim Erkennen des Limitierungszeichens im unlimitieren Bereich eine Vollbremsung hinlegen, da ich ja rechtzeitig zum Schild auf Tempo 120 sein muß. Der Käferfahrer reagiert zu spät und es gibt einen kleinen Blechschaden. Hätte da der Käfer Fahrer die Schuld oder würde ich eine Teilschuld zugesprochen bekommen, weil ich ohne erkennnbare Gefahr eine Vollbremsung hingelegt habe?

Oooooh weia....! :rolleyes:

Sind die Ferien immer noch nicht vorbei???

Bei ~ 60 m/Sekunde.

Nur Motorbremse ist sound so zuwenig.

Anker werfen ist aber auch nicht nötig.

Sicherheitsaabstand deines Hiuntermanns ist das Problem (sollte sein) ~ 100 m das ist das Problem.

Themenstarteram 7. Januar 2012 um 8:35

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Bei ~ 60 m/Sekunde.

Nur Motorbremse ist sound so zuwenig.

Anker werfen ist aber auch nicht nötig.

Sicherheitsaabstand deines Hiuntermanns ist das Problem (sollte sein) ~ 100 m das ist das Problem.

Über ein wenig ausführlichere Erläuterungen, wäre ich dir dankbar.

In meinen besagten Fall hätte ich den Anker werfen müßen um beim Schild auf dem vorgeschirebenen Tempo zu sein.

Der zweite Fall mit dem Auffahrunfall ist rein hypothetisch und soll nur das Sicherheitsrisiko verdeutlichen.

Natürlich muß (bzw. sollte) der Hintermann einen ausreichenden Sicherheitsabstand haben. Nur rechnet man doch nicht damit das jemand ohne erkennbaren Grund im unlimitierten Bereich eine Vollbremsung hinlegt.

Dies ist aber scheinbar neuerdings von nöten, wenn jetzt schon an den Limierungsschildern geblitzt wird.

Zumindest ist mir sowas in bislang 25 Jahren aktiven Autofahrens nicht wiederfahren.

Und mir ist es noch nie passiert, dass ich auf ner Autobahn ein Limitierungsschild erst 200m vorher erkannt habe...da sollte der ein oder andere evtl. mal an seiner Optik feilen...

am 7. Januar 2012 um 8:43

Na ein Glück sind die Ferien nächste Woche vorbei. Geschwindigkeit muss ab Schild erreicht sein. Wer die Schilder nicht sieht ist selbst schuld und sollte sich mal eine Sehhilfe anschaffen. Ich lasse mich auch in limitierte Strecken mit Überschuss "rollen" aber bremse schon so ab, dass es nicht im Punktebereich ist. :)

Themenstarteram 7. Januar 2012 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Und mir ist es noch nie passiert, dass ich auf ner Autobahn ein Limitierungsschild erst 200m vorher erkannt habe...da sollte der ein oder andere evtl. mal an seiner Optik feilen...

Das es dir bislang noch nicht passiert ist, schließt ja nicht aus das es dir noch passieren könnte.

Wie weit kannst du denn bei Dunkelheit und Xenonlicht voraus sehen?

Ab einem Gewissentempo hat man eine Art Tunnelblick und der Fokus liegt auf der Straße, da wo wirklich die Gefahren lauern könnten, nicht am Fahrbahnrand.

am 7. Januar 2012 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Und mir ist es noch nie passiert, dass ich auf ner Autobahn ein Limitierungsschild erst 200m vorher erkannt habe...da sollte der ein oder andere evtl. mal an seiner Optik feilen...

Das es dir bislang noch nicht passiert ist, schließt ja nicht aus das es dir noch passieren könnte.

Wie weit kannst du denn bei Dunkelheit und Xenonlicht voraus sehen?

Ab einem Gewissentempo hat man eine Art Tunnelblick und der Fokus liegt auf der Straße, da wo wirklich die Gefahren lauern könnten, nicht am Fahrbahnrand.

Wenn du dazu nicht im Stande bist, dann solltest du diese Geschwindigkeiten halt nicht fahren. Ich konnte bisher jedes Schild bei >250 sehen. Auch nachts um halb drei im Dunkeln mit Xenonlicht.

Themenstarteram 7. Januar 2012 um 8:47

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Na ein Glück sind die Ferien nächste Woche vorbei. Geschwindigkeit muss ab Schild erreicht sein. Wer die Schilder nicht sieht ist selbst schuld und sollte sich mal eine Sehhilfe anschaffen. Ich lasse mich auch in limitierte Strecken mit Überschuss "rollen" aber bremse schon so ab, dass es nicht im Punktebereich ist. :)

Was hat das ganze eigentlich mit den Ferien zu tun? Nur weil der Verkehr dann wieder steigt und das Ausfahren von Geschwindigkeiten in unlimitierten Bereichen wieder schwieriger wird?

am 7. Januar 2012 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Na ein Glück sind die Ferien nächste Woche vorbei. Geschwindigkeit muss ab Schild erreicht sein. Wer die Schilder nicht sieht ist selbst schuld und sollte sich mal eine Sehhilfe anschaffen. Ich lasse mich auch in limitierte Strecken mit Überschuss "rollen" aber bremse schon so ab, dass es nicht im Punktebereich ist. :)

Was hat das ganze eigentlich mit den Ferien zu tun? Nur weil der Verkehr dann wieder steigt und das Ausfahren von Geschwindigkeiten in unlimitierten Bereichen wieder schwieriger wird?

Nein, dann kannst du dich wieder auf deine Hausaufgaben konzentrieren anstatt auf Käfer. Spass beiseite. Wenn du denkst, dass du abgezockt wurdest, nimm dir nen Anwalt. Der wird schon herausfinden, ob der Blitzer gerechtfertigt ist oder reine Abzocke ist.

Des Rätsels Lösung: Auf völlig unbekannten unlimitierten Strecken fährt man keine 300 km/h. Ist die Strecke bekannt, weis man, dass da ein Schild kommt und fährt gegebenenfalls angepasst. Dann passiert so etwas höchstens bei BAB Baustellen, aber diese werden ja 2km vorher angekündigt.

Themenstarteram 7. Januar 2012 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Wenn du dazu nicht im Stande bist, dann solltest du diese Geschwindigkeiten halt nicht fahren. Ich konnte bisher jedes Schild bei >250 sehen. Auch nachts um halb drei im Dunkeln mit Xenonlicht.

Die Frage ist nicht ob du ein Schild sehen konntest, sondern aus welcher Entfernung du das Schild sehen konntest.

Gesehen hab ich das Schild schließlich auch und 200m sind immerhin eine Strecke von 4 Leitpfosten, die allerdings bei entsprechender Geschwindigkeit in 2einahalb Sekunden passiert werden.

am 7. Januar 2012 um 8:54

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

 

Wenn du dazu nicht im Stande bist, dann solltest du diese Geschwindigkeiten halt nicht fahren. Ich konnte bisher jedes Schild bei >250 sehen. Auch nachts um halb drei im Dunkeln mit Xenonlicht.

Die Frage ist nicht ob du ein Schild sehen konntest, sondern aus welcher Entfernung du das Schild sehen konntest.

Gesehen hab ich das Schild schließlich auch und 200m sind immerhin eine Strecke von 4 Leitpfosten, die allerdings bei entsprechender Geschwindigkeit in 2einahalb Sekunden passiert werden.

Ich sehe Schilder in der Nacht so, dass ich das Limit ohne zu harte Bremsung erreiche. Klar bin ich noch etwas drüber aber keine fast 100%. Ich habe halt in der Fahrschule gelernt, dass man auch die Bremse nutzen darf, wenn eine Tempobeschränkung auftaucht. Wenn du das mit dem Ausrollen gelernt hast, solltest du deinen damaligen Fahrlehrer zur Rechenschaft ziehen.

am 7. Januar 2012 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

Ab einem Gewissentempo hat man eine Art Tunnelblick und der Fokus liegt auf der Straße, da wo wirklich die Gefahren lauern könnten, nicht am Fahrbahnrand.

Hmm, dann scheint es so, als wenn deine Geschwindigkeit unangepasst war, wenn du so einfache Sachen wie Verkehrszeichen nicht mehr erkennen kannst.

Vielleicht solltest du deine Schnellfahrten dann in Zukunft nur noch auf Strecken ausführen, die dir bekannt sind und auf unbekannten Strecken deinen Gasfuss etwas im Zaum hallten.

Und erkläre mir mal bitte wie du im Dunkeln mit Xenon-Licht bei 250km/h rechtzeitig ein unbeleuchtetes Hindernis (Reifenteile, ect) erkennen möchtest, und dann noch rechtzeitig ausweichen möchtest?

Zitat:

Das Sichtfahrgebot verlangt, dass man stets nur so schnell fährt, dass man in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke anzuhalten.

Wenn du es nicht schaffst, dein Fahrzeug in 200m von 250km/h auf 120km/h zu verlangsamen, wie möchtest du dann innerhalb der 70m die dein Scheinwerfer ausleuchtet von 250km/h auf Null kommen?

Mfg Zille

am 7. Januar 2012 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von Waldorf u Frommer

 

Was hat das ganze eigentlich mit den Ferien zu tun? Nur weil der Verkehr dann wieder steigt und das Ausfahren von Geschwindigkeiten in unlimitierten Bereichen wieder schwieriger wird?

Nein es ist damit gemeint das es ein "Ferientread" ist, bevor hier geschlossen wird stelle ich aber schonmal Chips und Kola in den Raum

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