Geblitzt - Abzocke oder gerechtfertigt?
Ich habe Vorgestern Abend einen Freund im Rheinland besucht. Ich fuhr die A4 von Olpe Richtung Köln und es wurde unlimitiert da tauchte ein GT2 auf und ich dachte mir: Guck mal ein Spielkamerad. Also haben wir über 30km Formationsflug mit allen möglichen Lichtzeichen gespielt, dann mußte der Käfer Fahrer raus, hat sich noch fürs spielen bedankt und ich bin weiter geflogen.
Dann kurz vor Köln tauchte ein 120 Limitierungschild auf und ich nahm sofort bei Sichtung den Fuß vom Gas und ließ den Wagen im Gang per Motorbremse rollen. Kaum hatte ich das Schild passiert blitze es auch schon. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch 210 auf dem Tacho.
Soweit ich weiß gibt es kein Gesetz das regelt, in wie weit nach einer Limitierung geblitzt werden darf.
Es ist ja auch nicht unüblich das Gemeinden die Kasse durch mobile Kontrolleinheiten hinter dem Ortseingangschild aufbessern.
Nur bin ich der Meinung hier sollte man Differenzieren. Von Tempo 100, oder 70 auf 50 bei Schildsichtung herunter zu drosseln stellt kein Problem dar, aber wenn man aus einem unlimitierten Autobahnbereich in eine Limitierungszone kommt ist das je nach gefahrener Geschwindigkeit ziemlich kritisch. Wenn man z.B. mit 300km/h unterwegs ist und sieht das 200m entfernte Limitierungsschild, hat mit einem normalen bremsvorgang überhaupt keine Chance die geforderte Höchstgeschwindigkeit rechtzeitig zu erreichen. Man müßte eine Gefahrbremsung oder auch Vollbremsung ausführen um rechtzeitig die gewünschte Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.
Und das steht für mich im diametralen Gegensatz zur Verkehrssicherheit! Eine Vollbremsung mitten auf der Autobahn ohne erkennbare Gefahr?
Wie würde es im umgekehrten Fall aussehen?
Nehmen wir doch mal an der Käferfahrer hätte die Bahn nicht vor 20km verlassen, sondern hätte meine Wegstrecke geteilt und wäre hinter mir. Nun würde ich beim Erkennen des Limitierungszeichens im unlimitieren Bereich eine Vollbremsung hinlegen, da ich ja rechtzeitig zum Schild auf Tempo 120 sein muß. Der Käferfahrer reagiert zu spät und es gibt einen kleinen Blechschaden. Hätte da der Käfer Fahrer die Schuld oder würde ich eine Teilschuld zugesprochen bekommen, weil ich ohne erkennnbare Gefahr eine Vollbremsung hingelegt habe?
Beste Antwort im Thema
Na ein Glück sind die Ferien nächste Woche vorbei. Geschwindigkeit muss ab Schild erreicht sein. Wer die Schilder nicht sieht ist selbst schuld und sollte sich mal eine Sehhilfe anschaffen. Ich lasse mich auch in limitierte Strecken mit Überschuss "rollen" aber bremse schon so ab, dass es nicht im Punktebereich ist. 🙂
126 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
§3 StVO Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.§18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder
der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind
Hier hat er ja nicht gegen verstoßen! Und §18 ist eh so ein Gummiparagraph. Wenn ich mit mit nur 180km/h fahre und 10m vor mir zieht einer mit 120km/h raus ist das Hinderniss nicht mehr rechtzeitig erkennbar und solange wie der Fahrer rechts geblieben ist war es kein Hindernis. Dennoch erhält man in so einem Fall eine Teilschuld.
@TE mir ist sowas auch mal passiert - wurde auch direkt am Limitierungsschild geblitzt, allerdings nach Abzug der Toleranz nur mit 29km/h zu schnell. Da dadurch meine Pappe nicht in Gefahr war habe ich es auch unterlassen dagegen vorzugehen.
Meine Einstellung hat sich seitdem aber geändert und ich mache nun auch immer Zielbremsungen zum Schild. 😉
Ich sage mal gerechtfertigt.
Bei den heutigen Motoren, z.B. TSI ist kaum eine Motorbremswirkung vorhanden und wenn ich mit 200 in eine 120 Beschränkung reinfahren würde hätte ich noch nach 1km 150 km/h.
Außerdem ist der Text recht schwer verständlich, erst ist die Rede von einem GT2 und dann von irgendwelchen Käfern usw usw.
Und was soll der Username Waldoof und Frotter aussagen, wenn du zu den Halsabschneidern gehörst, gönne ich dir ein lebenslanges Fahrverbot.
Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
Deswegen würde ich hier gerne auf nochmal auf meinen Hypothetischen Punkt zurück kommen. Wenn ich also zukünftig immer beim Schild auf der richtigen Geschwindigkeit bin. Kann man mir keiner eine Teilschuld anlasten weil er sich erschreckt hat oder ähnliches...
Dann probiere es in Gottes Namen doch einfach aus, ohne hier ständig den Großkotz zu geben (Klimpergeld zahlen, mal eben einen Fahrer für die 4 Wochen nehmen, usw... )
Bei einer solch proletenhaften Ausdrucksweise fällt es wirklich schwer, sachlich, wertungsfrei und unvoreingenommen mit dir zu diskutieren.
Zum Thema:
Die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland orientiert sich an einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Bei Unfällen mit höherer Geschwindigkeit liegt es am Beklagten, nachzuweisen, dass sich der Unfall auch bei der Richtgeschwindigkeit ereignet hätte, was natürlich enorm schwer zu beweisen ist.
http://horst-schinzel.suite101.de/...keit-muss-einhalten-werden-a48418
Auch gibt es keinen Karenzweg, der nach einem Geschwindigkeitslimit zum Vorteil angerechnet wird. Wenn da 120 steht, dann gilt ab da 120 - ohne Ausnahme. Wer dennoch schneller fahren möchte, der macht das halt auf eigenes Risiko - so einfach ist das!
Irgendwie muss es ja rechtlich geregelt sein und irgendwelche schlauen Menschen haben sich nun einmal diese StVO ausgedacht und beschlossen. Ob sie in allen Punkten sinnvoll ist, mag dahingestellt sein, jedenfalls ist sie gültig und die aktuelle Rechtsprechung - die jeder googeln kann - trägt ihr übriges dazu bei.
Wenn die Namensgleichheit des TE nicht nur zufällig gewählt ist (http://www.waldorf-frommer.de/ueber-uns.html) dann frage ich mich ohnehin, was eigentlich Sinn und Zweck dieses Threads ist.
Ich kann mir gut Vorstellen das der Blitzer nicht direkt am Schild stand. Wenn du das Schild passierst, und es ca 1 sek spæter Blitzt und du immer noch 210 Km/h drauf hattest, kannst dir ausrechnen wie weit der Blitzer hinterm Schild stand. Und wenn man das Vorgeschriebene Tempo am Schild durch bremsen nicht erreicht, ist man eindeutig zu schnell unterwegs.
Schon mal aus 200m entfernung nen Reifenteil eines LKW liegen sehen? Was machst dann? Augen zu?
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Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Zum Thema:Die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland orientiert sich an einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Bei Unfällen mit höherer Geschwindigkeit liegt es am Beklagten, nachzuweisen, dass sich der Unfall auch bei der Richtgeschwindigkeit ereignet hätte, was natürlich enorm schwer zu beweisen ist.http://horst-schinzel.suite101.de/...keit-muss-einhalten-werden-a48418
Auch gibt es keinen Karenzweg, der nach einem Geschwindigkeitslimit zum Vorteil angerechnet wird. Wenn da 120 steht, dann gilt ab da 120 - ohne Ausnahme. Wer dennoch schneller fahren möchte, der macht das halt auf eigenes Risiko - so einfach ist das!
Irgendwie muss es ja rechtlich geregelt sein und irgendwelche schlauen Menschen haben sich nun einmal diese StVO ausgedacht und beschlossen. Ob sie in allen Punkten sinnvoll ist, mag dahingestellt sein, jedenfalls ist sie gültig und die aktuelle Rechtsprechung - die jeder googeln kann - trägt ihr übriges dazu bei.
Wenn die Namensgleichheit des TE nicht nur zufällig gewählt ist (http://www.waldorf-frommer.de/ueber-uns.html) dann frage ich mich ohnehin, was eigentlich Sinn und Zweck dieses Threads ist.
ihr googelt einfach alles 😁
Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Zusätzlich gibt es eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Die darf man zwar überschreiten, man soll es aber nicht.
Eben. Dieser Fakt wird von etlichen Zeitgenossen leider immer wieder ausgeblendet.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainKoks
Hier hat er ja nicht gegen verstoßen! Und §18 ist eh so ein Gummiparagraph. Wenn ich mit mit nur 180km/h fahre und 10m vor mir zieht einer mit 120km/h raus ist das Hinderniss nicht mehr rechtzeitig erkennbar und solange wie der Fahrer rechts geblieben ist war es kein Hindernis. Dennoch erhält man in so einem Fall eine Teilschuld.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
§3 StVO Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.§18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder
der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind@TE mir ist sowas auch mal passiert - wurde auch direkt am Limitierungsschild geblitzt, allerdings nach Abzug der Toleranz nur mit 29km/h zu schnell. Da dadurch meine Pappe nicht in Gefahr war habe ich es auch unterlassen dagegen vorzugehen.
Meine Einstellung hat sich seitdem aber geändert und ich mache nun auch immer Zielbremsungen zum Schild. 😉
Danke für deine Antwort, werde ich dann zukünftig auch so machen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Und was soll der Username Waldoof und Frotter aussagen, wenn du zu den Halsabschneidern gehörst, gönne ich dir ein lebenslanges Fahrverbot.
Weil es eben auch ein diametraler Gegensatz ist. Ein Abmahnanwalt verhilft seinem Klienten zu seinem Recht, das Urrheberecht zu schützen. Hier wird gerne von nicht gerechtfertigter Abzocke gesprochen.
Wenn man aber zu schnell ist, an einer Stelle die vollkommen Gefahrfrei ist, wird man gesteinigt und es hat nicht mit Abzocke zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
Wenn man aber zu schnell ist, an einer Stelle die vollkommen Gefahrfrei ist, wird man gesteinigt und es hat nicht mit Abzocke zu tun.
Ein Tempolimit muß doch nicht immer mit einer Gefahrenzone assozisiert werden. Es gibt auch Tempolimits, die dem Lärmschutz dienen.
Davon abgesehen, kann der Fahrer auf der Straße nicht immer beurteilen, ob dort nicht doch ein Gefahrenpotential vorhanden ist.
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Dann probiere es in Gottes Namen doch einfach aus, ohne hier ständig den Großkotz zu geben (Klimpergeld zahlen, mal eben einen Fahrer für die 4 Wochen nehmen, usw... )Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
Deswegen würde ich hier gerne auf nochmal auf meinen Hypothetischen Punkt zurück kommen. Wenn ich also zukünftig immer beim Schild auf der richtigen Geschwindigkeit bin. Kann man mir keiner eine Teilschuld anlasten weil er sich erschreckt hat oder ähnliches...
Bei einer solch proletenhaften Ausdrucksweise fällt es wirklich schwer, sachlich, wertungsfrei und unvoreingenommen mit dir zu diskutieren.
Wegen einem Kommentar mach ich mich ständig zum Großkotz?
Ich habe diese dekadente Aussdrucksform in dem einem Satz lediglich gewählt um unmißverständlich klar zu machen das ich mich hier nicht vor einer Strafe drücken will!
Schade das selbst das mißverstanden wird!
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Wenn du das Schild passierst, und es ca 1 sek spæter Blitzt und du immer noch 210 Km/h drauf hattest, kannst dir ausrechnen wie weit der Blitzer hinterm Schild stand.Schon mal aus 200m entfernung nen Reifenteil eines LKW liegen sehen? Was machst dann? Augen zu?
Die Eingrenzende Berechnung wo der Blitzer stand hatten wir schon...
Und nein ein Reifenteil eines LKWs ist mir in den letzten 2 Millionen abgespulten Kilometern noch nicht untergekommen; allerdings sehe ich es auch nicht als unmöglich an innerhalb von 200m die Spur zu wechseln 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Eigentlich sollten die Strafen entlich mal erhöht werden, jemand der besoffen mit 1,6 Promille erwischt wird handelt genauso groß fahrlässig und muss zur MPU warum nicht auch bei massiv erhöhter Raserei zur MPU ????
Volle Zustimmung!
Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
Ein Abmahnanwalt verhilft seinem Klienten zu seinem Recht, das Urrheberecht zu schützen. Hier wird gerne von nicht gerechtfertigter Abzocke gesprochen.Wenn man aber zu schnell ist, an einer Stelle die vollkommen Gefahrfrei ist, wird man gesteinigt und es hat nicht mit Abzocke zu tun.
Wenn aber eine Anwaltskanzlei loszieht, und den Betreiber von
www.hp-selbermachen.dezu 50t € in Namen von hewlett packard abmahnt, obwohl die nie ein Mandat erteilt hat und mit schmierigen Methoden einen Rechtsstreit umgehen will um irgendwie ein paar hundert Euro rauszuschlagen.
Oder Machenschaften wie der unsägliche Herr Gravenreuth, der ja nun ein verurteilter Verbrecher ist, sie praktiziert hat, nachgeht ... dann ist das natürlich abzocke.
Das hat ja nichts mit der Arbeit eines Abmahnanwaltes zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
...allerdings sehe ich es auch nicht als unmöglich an innerhalb von 200m die Spur zu wechseln...
Problematisch wird's allerdings, wenn die Spuren rechts und links gerade belegt sind... Dann hilft nur noch bremsen.
Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
Die Eingrenzende Berechnung wo der Blitzer stand hatten wir schon...
Und nein ein Reifenteil eines LKWs ist mir in den letzten 2 Millionen abgespulten Kilometern noch nicht untergekommen; allerdings sehe ich es auch nicht als unmöglich an innerhalb von 200m die Spur zu wechseln 🙄
So fern die Spur frei ist 😉 Aber du musst selber wissen was du kannst. In dem Fall ist jedenfalls das Blitzen in der 120 km/h Zone keine Abzocke. Aber wenn die Sache dann ueber einen Anwalt abgewickelt wurde, wuerde mich das Ergebnis brennent Interessieren. Schliesslich hatten schon viele Erfolg mit einer Klage. Obwohl ich hier kaum Chancen sehe. Aber ich bin weder Anwalt noch Richter
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Volle Zustimmung!Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Eigentlich sollten die Strafen entlich mal erhöht werden, jemand der besoffen mit 1,6 Promille erwischt wird handelt genauso groß fahrlässig und muss zur MPU warum nicht auch bei massiv erhöhter Raserei zur MPU ????
Genauu!! Ohne Gericht und Richter an die Wand und erschießen! Schon mal einen hammerbösen Raser erlebt, Männers?? Das ist KEIN akutes Problem, welches dringend mit Strafen bekämpft werden müsste..
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Wenn aber eine Anwaltskanzlei loszieht, und den Betreiber von www.hp-selbermachen.de zu 50t € in Namen von hewlett packard abmahnt, obwohl die nie ein Mandat erteilt hat und mit schmierigen Methoden einen Rechtsstreit umgehen will um irgendwie ein paar hundert Euro rauszuschlagen.Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
Ein Abmahnanwalt verhilft seinem Klienten zu seinem Recht, das Urrheberecht zu schützen. Hier wird gerne von nicht gerechtfertigter Abzocke gesprochen.Wenn man aber zu schnell ist, an einer Stelle die vollkommen Gefahrfrei ist, wird man gesteinigt und es hat nicht mit Abzocke zu tun.
Oder Machenschaften wie der unsägliche Herr Gravenreuth, der ja nun ein verurteilter Verbrecher ist, sie praktiziert hat, nachgeht ... dann ist das natürlich abzocke.
Das hat ja nichts mit der Arbeit eines Abmahnanwaltes zu tun.
Wenn du jetzt dein geschriebenes auf meinen Verkehrsfall ummünzt hast du den Grund meiner Namensgebung. Herzlichen Glückwunsch.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Problematisch wird's allerdings, wenn die Spuren rechts und links gerade belegt sind... Dann hilft nur noch bremsen.Zitat:
Original geschrieben von Waldorf u Frommer
...allerdings sehe ich es auch nicht als unmöglich an innerhalb von 200m die Spur zu wechseln...
Bei Geschwindigkeiten jenseits der 200 hab ich es noch nie erlebt, das 2 Fahrzeuge jeweils links und rechts auf gleicher Höhe fahren, da gibt es immer eine Lücke, den Standstreifen nicht zu vergessen.
Leute ich bestreite doch gar nicht das ein Unfall durch auf der Straße liegende Teile, oder einen Wildwechsel passieren kann.
Nobody ist perfekt, das kann immer passieren.
Dazu benötigt es allerdings keine 300km/h, daß haben andere auch schon 80km/h fertig gebracht.
Nur hat das recht wenig damit zu tun das nach 50km langer freier Fahrt, ein Schild nun die Position eines LKW Reifen einnehmen soll.